Rechtsprechung
   BFH, 09.11.2005 - I R 111/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1499
BFH, 09.11.2005 - I R 111/04 (https://dejure.org/2005,1499)
BFH, Entscheidung vom 09.11.2005 - I R 111/04 (https://dejure.org/2005,1499)
BFH, Entscheidung vom 09. November 2005 - I R 111/04 (https://dejure.org/2005,1499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zustellung einer Postsendung an einem Sonnabend in den Briefkasten eines Betriebes - Berechnung der Rechtsbehelfsfrist

  • Judicialis

    AO 1977 § 108 Abs. 3; ; AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 355 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids

  • datenbank.nwb.de

    Bekanntgabe von Steuerbescheiden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei Übermittlung mit der Post gegenüber einem Unternehmen ? Tatsächlicher Zugang an einem Sonnabend ? Beginn der Einspruchsfrist am Tag des Einwurfs ? Ist der Sonnabend kein Arbeitstag, so beginnt die Einspruchsfrist dennoch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zustellung eines Steuerbescheides

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellung eines Steuerbescheides

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Bekanntgabe des Steuerbescheides an einem Samstag

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Samstag zählt bei Einspruchsfrist gegen Steuerbescheid mit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Übermittlung eines Steuerbescheids mit der Post

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 122 Abs 2 Nr 1 J: 1977, AO § 108 Abs 3 J: 1977
    Bekanntgabe; Drei-Tage-Fiktion; Verwaltungsakt; Zugang; Zugangsvermutung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 392
  • NJW 2006, 1615
  • BB 2006, 256
  • DB 2006, 710
  • BStBl II 2006, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus BFH, 09.11.2005 - I R 111/04
    Das gilt auch dann, wenn der Empfänger des Steuerbescheids ein Unternehmen ist, der Einwurf an einem Sonnabend erfolgt und in dem betreffenden Unternehmen sonnabends nicht gearbeitet wird (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898).

    Dazu hat der IX. Senat des BFH in Abkehr von früherer Rechtsprechung entschieden, dass die Dreitagesfrist erst am nächstfolgenden Werktag abläuft, wenn das Fristende auf einen Sonnabend oder einen Sonntag bzw. einen gesetzlichen Feiertag fällt (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898).

    Zwar mag es richtig sein, dass diese Vorschrift darauf abzielt, die Sonn- und Feiertagsruhe zu wahren und der in Wirtschaft und Verwaltung üblichen Fünftagewoche Rechnung zu tragen (BFH-Urteil in BFHE 203, 26, 30, BStBl II 2003, 898, 900).

    cc) Schließlich kann eine solche Handhabung nicht auf die vom FG angestellte Erwägung gestützt werden, dass ein an einem Sonnabend eingegangenes Schreiben häufig erst am nächstfolgenden Werktag bearbeitet werde und dass dem Empfänger eines Verwaltungsakts die gesetzliche Rechtsbehelfsfrist unverkürzt als Überlegungs- und Bearbeitungsfrist zur Verfügung stehen müsse (ähnlich zu § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 BFH-Urteil in BFHE 203, 26, 30, BStBl II 2003, 898, 900).

    Denn damit würden genau diejenigen Unsicherheiten und Erschwernisse bei der Bestimmung der Rechtsbehelfsfrist, die durch die neuere Rechtsprechung zu § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 u.a. beseitigt werden sollten (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 203, 26, 31, BStBl II 2003, 898, 900 f.), für die hier zu beurteilende Fallgestaltung neu geschaffen: Die Bestimmung des Bekanntgabezeitpunkts hinge von den Gepflogenheiten des einzelnen Empfängers ab, die deshalb selbst dann von Fall zu Fall ermittelt werden müssten, wenn der Verwaltungsakt förmlich zugestellt wurde (ähnlich auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. März 1988 7 AZR 587/87, Neue Juristische Wochenschrift 1989, 606 zur Bekanntgabe eines Kündigungsschreibens während urlaubsbedingter Abwesenheit).

  • BFH, 09.12.1999 - III R 37/97

    Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 09.11.2005 - I R 111/04
    Es genügt vielmehr, dass nach den allgemeinen Gepflogenheiten von ihm eine Kenntnisnahme erwartet werden kann (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1999 III R 37/97, BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175, m.w.N.).

    Das wiederum ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Sendung entsprechend den postalischen Vorschriften zugestellt wurde (BFH-Urteile in BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175; vom 13. Oktober 1994 IV R 100/93, BFHE 176, 510, BStBl II 1995, 484, m.w.N.), wofür ein Einwurf in den Briefkasten des Empfängers ausreicht (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1974 V R 111/74, BFHE 114, 176, BStBl II 1975, 286).

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Auszug aus BFH, 09.11.2005 - I R 111/04
    Denn damit würden genau diejenigen Unsicherheiten und Erschwernisse bei der Bestimmung der Rechtsbehelfsfrist, die durch die neuere Rechtsprechung zu § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 u.a. beseitigt werden sollten (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 203, 26, 31, BStBl II 2003, 898, 900 f.), für die hier zu beurteilende Fallgestaltung neu geschaffen: Die Bestimmung des Bekanntgabezeitpunkts hinge von den Gepflogenheiten des einzelnen Empfängers ab, die deshalb selbst dann von Fall zu Fall ermittelt werden müssten, wenn der Verwaltungsakt förmlich zugestellt wurde (ähnlich auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. März 1988 7 AZR 587/87, Neue Juristische Wochenschrift 1989, 606 zur Bekanntgabe eines Kündigungsschreibens während urlaubsbedingter Abwesenheit).
  • BFH, 17.12.2003 - I R 4/03

    Verlängerung der Klagefrist bei Zugang am Wochenende

    Auszug aus BFH, 09.11.2005 - I R 111/04
    Der erkennende Senat ist dieser Beurteilung gefolgt (Senatsurteil vom 17. Dezember 2003 I R 4/03, BFH/NV 2004, 758; ebenso BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 13/03, BFH/NV 2004, 1065).
  • FG Brandenburg, 07.09.2004 - 6 K 2047/02

    Bekanntgabe eines nach Ablauf der Drei-Tage-Fiktion des § 122 Abs. 2 AO an einem

    Auszug aus BFH, 09.11.2005 - I R 111/04
    Das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 7. September 2004 6 K 2047/02 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1002 abgedruckt.
  • BFH, 13.10.1994 - IV R 100/93

    1. Wirksame Bekanntgabe eines zusammengefaßten Bescheids an Ehegatten durch

    Auszug aus BFH, 09.11.2005 - I R 111/04
    Das wiederum ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Sendung entsprechend den postalischen Vorschriften zugestellt wurde (BFH-Urteile in BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175; vom 13. Oktober 1994 IV R 100/93, BFHE 176, 510, BStBl II 1995, 484, m.w.N.), wofür ein Einwurf in den Briefkasten des Empfängers ausreicht (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1974 V R 111/74, BFHE 114, 176, BStBl II 1975, 286).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 13/03

    Bekanntgabe - Dreitagesfrist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

    Auszug aus BFH, 09.11.2005 - I R 111/04
    Der erkennende Senat ist dieser Beurteilung gefolgt (Senatsurteil vom 17. Dezember 2003 I R 4/03, BFH/NV 2004, 758; ebenso BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 13/03, BFH/NV 2004, 1065).
  • BFH, 05.12.1974 - V R 111/74

    Bekanntgabe - Behörde - Einfacher Brief - Nachweispflicht - Zugangsmangel -

    Auszug aus BFH, 09.11.2005 - I R 111/04
    Das wiederum ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Sendung entsprechend den postalischen Vorschriften zugestellt wurde (BFH-Urteile in BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175; vom 13. Oktober 1994 IV R 100/93, BFHE 176, 510, BStBl II 1995, 484, m.w.N.), wofür ein Einwurf in den Briefkasten des Empfängers ausreicht (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1974 V R 111/74, BFHE 114, 176, BStBl II 1975, 286).
  • BFH, 14.08.1975 - IV R 150/71

    Voller Beweis - Zugestellter Bescheid - Zustellung durch einfachen Brief - Zugang

    Auszug aus BFH, 09.11.2005 - I R 111/04
    Letzteres gilt auch dann, wenn die Postsendung mit dem Verwaltungsakt an einem Sonnabend in den Briefkasten eines Betriebes eingeworfen wird und in dem betreffenden Betrieb sonnabends weder gearbeitet noch der Briefkasten geleert zu werden pflegt (BFH-Urteil vom 14. August 1975 IV R 150/71, BFHE 119, 201, BStBl II 1976, 764; FG Hamburg, Urteil vom 24. Januar 1985 V 199/82, EFG 1985, 378).
  • BFH, 04.06.1993 - V B 9/93

    Zustellung eines Urteils durch Niederlegung (§ 56 FGO )

    Auszug aus BFH, 09.11.2005 - I R 111/04
    In einem solchen Fall ist mithin für die Berechnung der Rechtsbehelfsfrist regelmäßig der Tag des Einwurfs maßgeblich; eine Verschiebung des Fristbeginns auf einen nachfolgenden Tag sieht das Gesetz nicht vor (BFH-Beschluss vom 4. Juni 1993 V B 9/93, BFH/NV 1994, 183; Pahlke in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 355 Rz. 8).
  • BFH, 12.08.1998 - IV B 145/97

    Zugangsvermutung; Postfach

  • FG Hamburg, 24.01.1985 - V 199/82
  • FG Niedersachsen, 27.01.2021 - 9 K 203/20

    Höhe der festgestellten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie

    Dies folge aus § 122 Abs. 5 AO (BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 111/04, BFHE 211, 392, BStBl II 2006, 219; Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 122 Rz. 79).

    Der BFH habe daher in seinem Urteil vom 9. November 2005 (I R 111/04) entschieden, dass die Bekanntgabefiktion von drei Tage nicht gelte, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis erbringe, dass der angefochtene Steuerbescheid später als drei Tage nach Absendung in den Hausbriefkasten des Empfängers eingeworfen worden sei.

    Es genügt vielmehr, dass nach den allgemeinen Gepflogenheiten von ihm eine Kenntnisnahme erwartet werden kann (BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 111/04, BFHE 211, 392, BStBl II 2006, 219 mit weiteren Hinweisen aus der Rechtsprechung).

    Die Annahme ist nach der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 111/04, BFHE 211, 392, BStBl II 2006, 219) jedoch nicht auf Fälle übertragbar, in denen der tatsächliche Zugangszeitpunkt genau bestimmt wird.

    Mit dieser klaren Vorgabe wäre es daher nicht vereinbar, wenn die Gerichte den Anlauf der Einspruchsfrist generell dem Regelungsbereich des § 108 Abs. 3 AO unterstellen würden (entsprechend: BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 111/04, BFHE 211, 392, BStBl II 2006, 219).

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen

    c) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt der Zugang eines Verwaltungsakts nicht voraus, dass der Empfänger den Verwaltungsakt tatsächlich zur Kenntnis nimmt (z.B. BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 111/04, BFHE 211, 392, BStBl II 2006, 219).

    Diese Voraussetzungen sind regelmäßig erfüllt, wenn die Sendung entsprechend den postalischen Vorschriften zugestellt wurde (BFH-Urteile vom 14. August 1975 IV R 150/71, BFHE 119, 201, BStBl II 1976, 764; in BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175, m.w.N., und in BFHE 211, 392, BStBl II 2006, 219).

  • FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20

    Rechtzeitigkeit der Rücknahme eines Einspruchs zur Abwendung einer verbösernden

    Erfolgt feststellbar der Zugang außerhalb der Frist, ist jedoch nach Auffassung des I. Senats des BFH für materiell- und formalrechtliche Wirkungen (z.B. Beginn der Einspruchsfrist) dieser Zeitpunkt maßgeblich, und zwar auch dann, wenn es sich hierbei um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt (BFH, Urteil vom 9. November 2005 I R 111/04, BStBl II 2006, 219).
  • FG Köln, 26.03.2015 - 11 K 1429/14

    Bekanntgabe von Bescheiden an die gemeinsame Adresse von Eheleuten

    Vielmehr ist ein Schriftstück schon dann zugegangen, wenn es derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter Ausschluss unbefugter Dritter von dem Schriftstück Kenntnis nehmen und diese Kenntnisnahme nach den Gepflogenheiten des Verkehrs auch von ihm erwartet werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 9.11.2005 I R 111/04, BStBl. II 2006, 219 und vom 9.12.1999 III R 37/97, BStBl. II 2000, 175).

    Ein Zugang liegt daher insbesondere vor, wenn der in einem gewöhnlichen Brief enthaltene Bescheid in einen für den Adressaten bestimmten Briefkasten eingeworfen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 9.11.2005 I R 111/04, BStBl. II 2006, 219).

  • BFH, 22.08.2006 - I R 24/05

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei urlaubsbedingter

    Dafür reicht ein Einwurf in den Briefkasten des Empfängers aus, und zwar auch dann, wenn der Empfänger im Zeitpunkt des Einwurfs ortsabwesend ist (Senatsurteil vom 9. November 2005 I R 111/04, BFHE 211, 392, BStBl II 2006, 219, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2007 - V B 29/06

    Einfluss von Betriebsferien auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme des Empfängers

    Betriebsferien haben aber keinen Einfluss auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Klägerin an den in ihren Machtbereich gelangten Schriftstücken (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 2005 I R 111/04, BFHE 211, 392, BStBl II 2006, 219 zum Zugang von Postsendungen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 10 K 10213/13

    Altersvorsorgezulage kein Bestandsschutz für Grenzgänger zur Schweiz, deren

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Klägerin wirksam Einspruch eingelegt hatte, da auch eine verspätete Einspruchseinlegung, ebenso wie die Nichtzugehörigkeit zum zulageberechtigten Personenkreis, zur Unbegründetheit der Klage führen würde (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 09. November 2005 I R 111/04, BFHE 211, 392 , Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2006, 219).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht