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   BFH, 26.01.2006 - III R 89/03   

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https://dejure.org/2006,2545
BFH, 26.01.2006 - III R 89/03 (https://dejure.org/2006,2545)
BFH, Entscheidung vom 26.01.2006 - III R 89/03 (https://dejure.org/2006,2545)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - III R 89/03 (https://dejure.org/2006,2545)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AO 1977 § 218; ; EStG 1996 § 74 Abs. 5; ; SGB X § 112

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage der Familienkasse gegen den Sozialleistungsträger auf Rückerstattung von Kindergeld als allgemeine Leistungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässige Klageart für den Fall der Geltendmachung des Anspruchs der Familienkasse gegen den Sozialleistungsträger auf Rückerstattung von zu Unrecht erstattetem Kindergeld; Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses bei dem Begehren des Erlasses eines Rückforderungsbescheides; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 74 Abs 2, AO § 218 Abs 2 J: 1977, SGB X § 102, FGO § 40 Abs 1, AO § 37 Abs 2 J: 1977
    Abrechnungsbescheid; Erstattung; Kindergeld; Leistungsklage; Rückforderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 1
  • NVwZ-RR 2006, 584 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 702 (Ls.)
  • BB 2006, 930
  • BStBl II 2006, 544
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus BFH, 26.01.2006 - III R 89/03
    Rechtsgrund für das "Akzeptierenmüssen" dieser Bescheide ist allerdings das im geltenden Recht vorgesehene gegliederte und auf dem Prinzip der Aufgabenteilung beruhende Sozialleistungssystem und letztlich die auf diesem System beruhende Verpflichtung der Sozialleistungsträger zur engen Zusammenarbeit nach § 86 SGB X. Dementsprechend sind Erstattungsansprüche nach §§ 102 bis 105 SGB X mit der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen, da zwischen den Leistungsträgern kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156, m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2000 - VII R 49/99

    Bekanntgabefiktion bei ausländischem Bevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 26.01.2006 - III R 89/03
    Da das FG zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt ist und durch Prozessurteil ohne Prüfung der Sache entschieden hat, ist die Vorentscheidung aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen (BFH-Urteil vom 1. Februar 2000 VII R 49/99, BFHE 191, 202, BStBl II 2000, 334; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 126 FGO Tz. 29).
  • BFH, 13.03.1986 - IV R 304/84

    Feststellungsbescheid - Klage auf förmliche Bekanntgabe - Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus BFH, 26.01.2006 - III R 89/03
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Kläger das mit der Klage verfolgte Ziel auf wesentlich einfacherem Weg erreichen kann (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 1986 IV R 304/84, BFHE 146, 215, BStBl II 1986, 509; Schenke in Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Vorbem. § 40 Rdnr. 48).
  • FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 4 K 68/00

    Rückforderung eines Erstattungsanspruchs bei Abzweigung von Kindergeld an den

    Auszug aus BFH, 26.01.2006 - III R 89/03
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 276 veröffentlicht.
  • BFH, 19.04.2012 - III R 85/09

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von

    Zu berücksichtigen ist dabei in verfahrensrechtlicher Hinsicht, dass der Erstattungsanspruch ohne Durchführung eines Vorverfahrens im Wege der nicht fristgebundenen allgemeinen Leistungsklage geltend gemacht werden kann (Senatsurteil vom 26. Januar 2006 III R 89/03, BFHE 212, 1, BStBl II 2006, 544, m.w.N.).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 88/09

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die

    Die Erstattungsansprüche nach den §§ 102 bis 105 SGB X entstehen selbständig neben einem Anspruch des Berechtigten gegen den zur Erstattung herangezogenen Leistungsträger und sind (nur) von der Erfüllung der in §§ 102 ff. SGB X geregelten Tatbestandsvoraussetzungen abhängig (Senatsurteil vom 26. Januar 2006 III R 89/03, BFHE 212, 1, BStBl II 2006, 544, m.w.N.).

    Rechtsgrund für das "Akzeptierenmüssen" dieser Bescheide ist das im geltenden Recht vorgesehene gegliederte und auf dem Prinzip der Aufgabenteilung beruhende Sozialleistungssystem und letztlich die auf diesem System beruhende Verpflichtung der Sozialleistungsträger zur engen Zusammenarbeit nach § 86 SGB X (Senatsurteil in BFHE 212, 1, BStBl II 2006, 544).

  • BFH, 19.01.2023 - III R 36/21

    Allgemeine Leistungsklage des Jobcenters gegen die Familienkasse wegen Erstattung

    Erstattungsansprüche nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 102 bis 105 SGB X sind mit der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen, da zwischen den Leistungsträgern kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (vgl. Senatsurteil vom 26.01.2006 - III R 89/03, BFHE 212, 1, BStBl II 2006, 544, unter II.1.a, m.w.N.).
  • FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19

    Kindergeld/Verfahrensrecht - Zur teilweisen Aufrechnung von Kindergeldansprüchen,

    Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Kläger das mit der Klage verfolgte Ziel auf wesentlich einfacherem Weg erreichen kann (vgl. BFH-Urteile vom 13.3.1986 IV R 304/84, BStBl II 1986, 509; vom 26.1.2006 III R 89/0, BStBl II 2006, 544; vom 3.7.2014 III R 53/13, BStBl II 2015, 282).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10521/06

    Bemessung des Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers gem. § 74 Abs. 2

    Familienkasse und Sozialleistungsträger sind bei derartiger Erstattung zur engen Zusammenarbeit nach § 86 SGB X verpflichtet, stehen sich dabei aber nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis gegenüber, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (vgl. BFH, Urteil vom 26. Januar 2006 - III R 89/03 - BStBl. II 2006, 544).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10321/06

    Bemessung des Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers gem. § 74 Abs. 2

    Familienkasse und Sozialleistungsträger sind bei derartiger Erstattung zur engen Zusammenarbeit nach § 86 SGB X verpflichtet, stehen sich dabei aber nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis gegenüber, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (vgl. BFH, Urteil vom 26. Januar 2006 - III R 89/03 - BStBl. II 2006, 544).
  • FG München, 17.04.2008 - 10 K 1362/07

    Rückforderungsanspruch der Familienkasse gegenüber Bank bei der Zahlung von

    Die von der Klin zitierte Entscheidung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 26. Januar 2006 III R 89/03, BFHE 212, 1, BStBl II 2006, 544) betraf dagegen einen Anspruch der FK auf Rückerstattung von zu Unrecht einem Sozialleistungsträger erstattetem Kindergeld aus § 112 Sozialgesetzbuch Teil 10 i.V.m. § 74 Abs. 5 Einkommensteuergesetz, der seine Grundlage nicht in einem Steuerschuldverhältnis hat.
  • FG München, 24.05.2006 - 9 K 4733/02

    Überleitung bzw. Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 EStG 2002 an den

    Die Erstattungsansprüche nach den §§ 102 bis 105 SGB X sind als eigenständige Ansprüche normiert, die selbständig neben einem Anspruch des Berechtigten gegen den zur Erstattung herangezogenen Leistungsträger entstehen und (nur) von der Erfüllung der in §§ 102 ff. SGB X geregelten Tatbestandsvoraussetzungen abhängig sind (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156 und vom 26. Januar 2006 III R 89/03, BFH/NV 2006, 1016 ).
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