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   BFH, 07.03.2006 - X R 18/05   

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https://dejure.org/2006,1998
BFH, 07.03.2006 - X R 18/05 (https://dejure.org/2006,1998)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2006 - X R 18/05 (https://dejure.org/2006,1998)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2006 - X R 18/05 (https://dejure.org/2006,1998)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGO § 55 Abs. 1; ; FGO § 55 Abs. 2; ; AO 1977 § 108 Abs. 3; ; AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbehelfsbelehrung; Fristbeginn; Bekanntgabefiktion

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beginn der dreimonatigen Klagefrist gegen Einspruchsentscheidung setzt zutreffende und vollständige Rechtsbelehrung voraus ? Bei Übersendung durch einfachen Brief genügt Mitteilung der gesetzlich unterstellten Bekanntgabe am dritten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 47 Abs 1, FGO § 55 Abs 2, AO 1977 § 122 Abs 2 Nr 1, AO 1977 § 108 Abs 3
    Bekanntgabe; Jahresfrist; Klage; Rechtsbehelfsbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 407
  • NJW 2006, 3744 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 1087
  • BB 2006, 1097
  • DB 2006, 1039
  • BStBl II 2006, 455
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - X R 18/05
    Falle das Ende der Drei-Tages-Frist --wie hier-- auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, ende die Frist gemäß § 108 Abs. 3 AO 1977 erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags, wie sich aus der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ergebe (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898).

    Die Verspätung des Klageeingangs wäre allerdings dann unschädlich, wenn sich der Kläger auf die sich nach § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO ergebende Fristverlängerung mit der Begründung berufen könnte, die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung sei unrichtig, weil in ihr der Hinweis auf den nach der Rechtsprechung des BFH (in BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898) abweichenden Beginn der Rechtsbehelfsfrist fehle, wenn der Tag der Bekanntgabe nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend falle.

    e) Nach diesen Maßstäben ist nicht erforderlich, dass die Rechtsbehelfsbelehrung einen Hinweis auf die Bedeutung des § 108 Abs. 3 AO 1977 enthält, die diese Bestimmung für den Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsakts durch die Rechtsprechung des BFH (in BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898) erhalten hat.

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - X R 18/05
    Nach dem hierfür in Bezug genommenen Beschluss des BVerfG vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93 (BVerfGE 93, 99, 108 ff.) gebietet die Rechtsschutzgarantie eine Rechtsmittelbelehrung nur dann, wenn "diese erforderlich ist, um unzumutbare Schwierigkeiten des Rechtswegs auszugleichen, die die Ausgestaltung eines Rechtsmittels andernfalls mit sich brächte".

    Will er sich im Einzelfall nicht sofort an einen Anwalt wenden, kann er sich bei der Behörde, die die anzufechtende Entscheidung erlassen hat, nach den Rechtsmittelmöglichkeiten und -erfordernissen erkundigen (vgl. BVerfG in BVerfGE 93, 99, 109).

  • BSG, 24.03.1993 - 9a RV 17/92

    Einschreiben - Rechtsmittelbelehrung - Zustellung

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - X R 18/05
    Im Interesse rechtsunkundiger Beteiligter ist eine inhaltliche Überfrachtung zu vermeiden, die statt Klarheit zu schaffen wegen ihres Umfangs und ihrer Kompliziertheit Verwirrung stiftet (vgl. dazu Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 24. März 1993 9/9a RV 17/92, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1993, 1013; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 55 FGO Tz. 7).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bedarf es keiner Belehrung über den Beginn der Widerspruchs- oder Klagefrist, selbst wenn sich der Fristbeginn nach einer Zustellungsfiktion, wie etwa der des § 4 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG), bestimmt (BVerwG-Beschluss vom 5. Mai 1999 8 B 16.99, juris Nr: WBRE410005688, mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner BSG-Urteil in MDR 1993, 1013).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - X R 18/05
    Sind die Formerfordernisse so kompliziert und schwer zu erfassen, dass nicht erwartet werden kann, der Rechtsuchende werde sich in zumutbarer Weise darüber Aufklärung verschaffen können, müsste die Rechtsordnung zumindest für eine das Defizit ausgleichende Rechtsbehelfsbelehrung sorgen (Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395; Senatsurteil vom 23. Juni 2004 X R 59/01, BFHE 206, 449, BStBl II 2004, 901).
  • BFH, 29.10.1974 - I R 37/73

    Rechtsbehelfsbelehrung - Zustellung eines Bescheides - Eingeschriebener Brief -

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - X R 18/05
    "Es ist kaum möglich, aber auch nicht erforderlich, in einer Rechtsmittelbelehrung auf sämtliche Modalitäten der Fristberechnung hinzuweisen" (BVerfG-Beschluss vom 27. Juli 1971 2 BvR 118/71, BVerfGE 31, 388, 390; s. ferner BFH-Urteil vom 29. Oktober 1974 I R 37/73, BFHE 114, 5, BStBl II 1975, 155).
  • BFH, 22.01.1964 - VI 94/62 S

    Rechtsmittelbelehrung zur Wahrung der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - X R 18/05
    f) Mit dieser Entscheidung weicht der erkennende Senat nicht von dem BFH-Urteil vom 22. Januar 1964 VI 94/62 S (BFHE 78, 528, BStBl III 1964, 201) ab.
  • BFH, 23.06.2004 - X R 59/01

    Gewerbesteuer - Folgen der Umqualifizierung einer Einkunftsart

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - X R 18/05
    Sind die Formerfordernisse so kompliziert und schwer zu erfassen, dass nicht erwartet werden kann, der Rechtsuchende werde sich in zumutbarer Weise darüber Aufklärung verschaffen können, müsste die Rechtsordnung zumindest für eine das Defizit ausgleichende Rechtsbehelfsbelehrung sorgen (Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395; Senatsurteil vom 23. Juni 2004 X R 59/01, BFHE 206, 449, BStBl II 2004, 901).
  • BVerwG, 05.05.1999 - 8 B 16.99
    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - X R 18/05
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bedarf es keiner Belehrung über den Beginn der Widerspruchs- oder Klagefrist, selbst wenn sich der Fristbeginn nach einer Zustellungsfiktion, wie etwa der des § 4 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG), bestimmt (BVerwG-Beschluss vom 5. Mai 1999 8 B 16.99, juris Nr: WBRE410005688, mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner BSG-Urteil in MDR 1993, 1013).
  • BFH, 30.08.1995 - V B 72/95

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über die Rechtsbehelfsfrist zur

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - X R 18/05
    Deshalb ist es ausreichend, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung den Gesetzeswortlaut der einschlägigen Bestimmung wiedergibt und verständlich über die allgemeinen Merkmale des Fristbeginns unterrichtet (BFH-Urteile vom 18. Juli 1986 III R 216/81, BFH/NV 1987, 12; vom 29. März 1990 V R 19/85, BFH/NV 1992, 783; BFH-Beschluss vom 30. August 1995 V B 72/95, BFH/NV 1996, 106, jeweils mit weiteren Nachweisen der höchstrichterlichen Rechtsprechung; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 55 Rz. 18).
  • BFH, 18.07.1986 - III R 216/81

    Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen einen

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - X R 18/05
    Deshalb ist es ausreichend, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung den Gesetzeswortlaut der einschlägigen Bestimmung wiedergibt und verständlich über die allgemeinen Merkmale des Fristbeginns unterrichtet (BFH-Urteile vom 18. Juli 1986 III R 216/81, BFH/NV 1987, 12; vom 29. März 1990 V R 19/85, BFH/NV 1992, 783; BFH-Beschluss vom 30. August 1995 V B 72/95, BFH/NV 1996, 106, jeweils mit weiteren Nachweisen der höchstrichterlichen Rechtsprechung; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 55 Rz. 18).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

  • FG München, 28.09.2004 - 6 K 2287/04

    Ordnungsgemäßige Belehrung über Klagefrist bei Fristende an einem Sonntag,

  • BFH, 29.03.1990 - V R 19/85
  • BVerwG, 09.05.2019 - 4 C 2.18

    Auslegung; Beginn der einzuhaltenden Frist; Fristberechnung; Gemeinsamer Senat;

    Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteile vom 18. Juli 1986 - III R 216/81 - BFH/NV 1987, 12, vom 29. März 1990 - V R 19/85 - juris, vom 7. März 2006 - XR 18/05 - BFHE 212, 407, vom 26. Mai 2010 - VIII B 228/09 - BFH/NV 2010, 2080 und vom 16. Mai 2013 - III R 63/10 - BFH/NV 2014, 12 jeweils zu § 55 FGO; Beschluss vom 30. August 1995 - V B 72/95 - BFH/NV 1996, 106; ferner Urteil vom 20. Februar 2001 - IX R 48/98 - NVwZ 2001, 960 = juris Rn. 8 zu § 356 AO 1977 und Beschluss vom 28. April 2015 - VI R 65/13 - BFH/NV 2015, 1074 = juris Rn. 15 zu § 356 AO) und das Bundessozialgericht (BSG, Urteile vom 6. Dezember 1996 - 13 RJ 19/96 - BSGE 79, 293 zu § 66 SGG und vom 9. April 2014 - B 14 AS 46/13 R - BSGE 115, 288 zu § 85 Abs. 3 Satz 4 SGG) hatten sich zwar wiederholt mit den Anforderungen an Rechtsmittelbelehrungen nach Vorschriften in ihren Verfahrensordnungen zu befassen, die mit § 58 VwGO vergleichbar sind.
  • BFH, 20.11.2013 - X R 2/12

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer

    a) Die Rechtsbehelfsbelehrung muss dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes --GG--; Art. 19 Abs. 4 GG) Rechnung tragen, soll aber auch so einfach und klar wie möglich sein (Senatsurteil vom 7. März 2006 X R 18/05, BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455).

    c) Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des I. und III. Senats an und knüpft hierbei an seine Entscheidung in BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455 an, die es ausreichen lässt, dass die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Berechnung der Einspruchsfrist den Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen wiedergibt.

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Maßstäben, die der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455 aufgestellt hat (s.o. unter 3.a).

  • BFH, 12.12.2012 - I B 127/12

    Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf den elektronischen

    Dem Zweck der Rechtsbehelfsbelehrung, zu verhindern, dass ein Bürger aus verfahrensrechtlicher Unkenntnis von der Einlegung eines Rechtsbehelfs absieht oder die hierfür vorgesehene Frist versäumt (z.B. Senatsurteil vom 17. Mai 2000 I R 4/00, BFHE 192, 15, BStBl II 2000, 539; BFH-Urteil vom 7. März 2006 X R 18/05, BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455), ist durch die "Mindestangaben" in § 356 Abs. 1 AO und durch die ergänzende Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeten Verfahrensirrtümern in ausreichender Weise Rechnung getragen (s. auch Meissner in Schoch/Schneider/Bier, a.a.O.).

    Er versetzt vielmehr --wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455 zur insoweit vergleichbaren Situation der Fristberechnung ausgeführt hat-- den Betroffenen lediglich in die Lage --und gibt ihm Anlass--, sich im Rahmen seiner verfahrensrechtlichen Mitverantwortung darüber kundig zu machen, ob das herkömmliche Verständnis dessen, was unter "schriftlich" aufzufassen ist, angesichts technischer Weiterentwicklungen zu modifizieren ist, sei es durch den "Einsatz" beispielsweise sog. Computerfaxe, sei es durch die elektronische Kommunikation, wie diese zwischenzeitlich durch § 87a AO für das Einspruchsverfahren ermöglicht wird.

  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 3 K 3046/14

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "übermittelt wird" in § 357 Abs. 2 Satz 4 AO im

    Die Rechtsbehelfsbelehrung muss dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz Rechnung tragen (vgl. nur BFH-Urteil vom 20. November 2013 X R 2/12, BStBl II 2014, 236 mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 7. März 2006 X R 18/05, BStBl II 2006, 455 und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG sowie auf Art. 19 Abs. 4 GG).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17

    Rechtsmittelbelehrung über den Beginn einer Frist

    Der Bundesfinanzhof bejaht ein solches Erfordernis für die entsprechenden Vorschriften in der Finanzgerichtsordnung und der Abgabenordnung (§ 55 Abs. 1 FGO und § 356 Abs. 1 AO; vgl. BFH, Urteil vom 07.03.2006 - X R 18/05 -, juris, Rn. 18 f.; Beschluss vom 28.04.2015 - VI R 65/13 -, juris, Rn. 15 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17

    Belehrung über "die einzuhaltende Frist" im Sinne von VwGO § 58 Abs 1

    Der Bundesfinanzhof bejaht ein solches Erfordernis für die entsprechenden Vorschriften in der Finanzgerichtsordnung und der Abgabenordnung (§ 55 Abs. 1 FGO und § 356 Abs. 1 AO; vgl. BFH, Urteil vom 07.03.2006 - X R 18/05 -, juris, Rn. 18 f.; Beschluss vom 28.04.2015 - VI R 65/13 -, juris, Rn. 15 f.).
  • BFH, 02.02.2016 - X B 95/15

    Notwendiger Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung (hier: fehlende Belehrung über den

    Für eine ordnungsgemäße Belehrung über die Rechtsbehelfsfrist reicht es aus, dass die Beteiligten verständlich über den Beginn der Einspruchsfrist unterrichtet werden, um deren verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes --GG--; Art. 19 Abs. 4 GG) hinreichend Rechnung zu tragen (dazu im Einzelnen Senatsurteile vom 7. März 2006 X R 18/05, BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455, unter II.2., und vom 20. November 2013 X R 2/12, BFHE 243, 158, BStBl II 2014, 236, unter II.3.).

    Das betrifft insbesondere auch die von der Klägerin vermisste Abgrenzung zum BFH-Urteil in BFHE 78, 528, BStBl III 1964, 201, die bereits der IV. Senat des BFH im Beschluss in BFH/NV 1996, 871 (unter 1.) vorgenommen hat (s. dazu Seite 16 des FG-Urteils, sowie das Senatsurteil in BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455, unter II.2.f; zustimmend Kühnen, EFG 2015, 1417, 1418).

    c) Soweit die Klägerin unter Berufung auf die Senatsurteile in BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455 und in BFHE 243, 158, BStBl II 2014, 236 darüber hinaus einwendet, es sei einerseits ausreichend, andererseits --dann-- aber auch zwingend erforderlich, dass der Gesetzestext vollständig wiedergegeben werde (so versteht der Senat das Beschwerdevorbringen), trifft dies nicht zu.

  • FG Münster, 06.07.2012 - 11 V 1706/12

    Rechtsbehelfsbelehrung: Kein Hinweis auf Einspruch per E-Mail erforderlich

    Infolgedessen auftretenden Härten im Einzelfall kann durch die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begegnet werden (vgl. BFH Urteil vom 7. März 2003 X R 18/05, BStBl. II 2006, 455 m.w.N.).

    Deshalb ist es ausreichend, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung den Gesetzeswortlaut der einschlägigen Bestimmung wiedergibt und verständlich über die allgemeinen Merkmale des Fristbeginns unterrichtet (vgl. BFH Urteil vom 7. März 2003 X R 18/05, BStBl. II 2006, 455 m.w.N., vgl. auch BFH Beschluss vom 2. Februar 2010 III B 20/09, BFH/NV 2010, 830).

    So wie es kaum möglich ist, in einer Rechtsbehelfsbelehrung auf sämtliche Modalitäten der Fristberechnung hinzuweisen (vgl. BFH Urteil vom 7. März 2006 X R 18/05, BStBl. II 2006, 455 zum Hinweis auf § 108 Abs. 3 AO), so ist es auch kaum möglich, angemessen, klar, verständlich und rechtlich zweifelsfrei auf sämtliche Formen der Einspruchseinlegung hinzuweisen.

  • BFH, 26.05.2010 - VIII B 228/09

    Klagefrist - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Bekanntgabe - Datum der

    Unrichtig ist eine Rechtsbehelfsbelehrung, wenn sie die ihr nach dem Gesetz zugedachte Funktion verfehlt, über die Formerfordernisse des Rechtsmittels hinreichend genau und sachlich zutreffend aufzuklären (ausführlich zu den dabei zu berücksichtigenden Gesichtspunkten BFH-Urteil vom 7. März 2006 X R 18/05, BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455).

    Sie muss insbesondere keinen Hinweis darauf enthalten, wann der Bescheid zur Post gegeben worden ist (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1974 I R 37/73, BFHE 114, 5, BStBl II 1975, 155; in BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455).

  • FG Nürnberg, 10.09.2009 - 6 K 461/08

    Widerlegung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO: durch Poststempel

    a) Die Entscheidung darüber, welchen Inhalt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung haben muss, verlangt die Abwägung zum Teil widerstreitender Gesichtspunkte (vgl. BFH-Urteil vom 07.03.2006 X R 18/05, BFHE 212, 407, BStBl. II 2006, 455 m.w.N.).

    Deshalb ist es ausreichend, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung den Gesetzeswortlaut der einschlägigen Bestimmung wiedergibt und verständlich über die allgemeinen Merkmale des Fristbeginns unterrichtet (BFH in BFHE 212, 407, BStBl. II 2006, 455 m.w.N.).

    Die konkrete Berechnung ihres Laufs bleibt dagegen der eigenen Verantwortlichkeit des Betroffenen überlassen (ständige BVerfG-Rechtsprechung, BVerwG-Rechtsprechung und BFH-Rechtsprechung zitiert in BFHE 212, 407, BStBl. II 2006, 455).

  • FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11

    Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides

  • FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19

    Änderbarkeit von Schätzungsbescheiden über Einkommensteuer; Stehen der

  • BFH, 28.04.2015 - VI R 65/13

    Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung über Einspruch

  • BFH, 02.02.2010 - III B 20/09

    Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • BFH, 10.11.2016 - X B 85/16

    Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung - Fristwahrung durch Eingang bei der

  • BFH, 14.04.2016 - III B 108/15

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Zeitpunkt der Zustellung eines

  • BFH, 17.08.2023 - III R 26/22

    Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen

  • FG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 1 K 205/15

    Mindestanforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung

  • BFH, 12.10.2012 - III B 66/12

    Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung durch

  • BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der

  • FG Düsseldorf, 20.11.2012 - 10 K 766/12

    Ordnungsmäßigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung - Hinweis auf die Möglichkeit der

  • FG Köln, 24.06.2014 - 1 K 3876/12

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsbescheiden

  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 4 K 1753/14

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung - Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit der

  • FG Hessen, 16.04.2013 - 8 K 2388/12

    Keine Verlängerung der Einspruchsfrist wegen fehlender Belehrung über die

  • VG Frankfurt/Main, 08.07.2011 - 11 K 4808/10

    Fehlender Hinweis auf Möglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form

  • FG Hamburg, 27.02.2017 - 6 K 141/16

    Notwendiger Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung - Einspruchseinlegung in

  • FG Köln, 24.06.2014 - 1 K 1227/12

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsbescheiden

  • FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 1 K 233/17

    Verwerfung eines Einspruchs als unzulässig aufgrund Nichteinhaltung der

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