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   BFH, 26.10.2006 - II R 49/05   

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https://dejure.org/2006,4401
BFH, 26.10.2006 - II R 49/05 (https://dejure.org/2006,4401)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2006 - II R 49/05 (https://dejure.org/2006,4401)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - II R 49/05 (https://dejure.org/2006,4401)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; AusglLeistG § 3; ; AusglLeistG § 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht des Grundstückserwerbs im Flächenerwerbsprogramm nach § 3 AusglLeistG

  • datenbank.nwb.de

    Steuerpflicht des Grundstückserwerbs im Flächenerwerbsprogramm nach § 3 AusglLeistG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerpflicht des Grundstückserwerbs im Flächenerwerbsprogramm

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach dem Ausgleichsleistungsgesetz ? Dem Käufer war land- oder forstwirtschaftliches Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ? Erwerb unterliegt der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Grundstückserwerb im Flächenerwerbsprogramm

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstückserwerb im Flächenerwerbsprogramm

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Enteignung des land- oder forstwirtschaftlichen Vermögens auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; Grunderwerbsteuerbefreiung für den Eigentumserwerb nach der Neuordnung und Privatisierung von Grund und Boden in den neuen Bundesländern; ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerpflicht bei Grundstückserwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, AusglLeistG § 3
    Ausgleich; Enteignung; Erwerb; Grunderwerbsteuer; Landwirtschaftlich genutzte Flächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 292
  • BB 2007, 427
  • DB 2007, 446
  • BStBl II 2007, 324
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93

    Verfassungsmäßigkeit der Änderung der Treuhandanstalt-Richtlinien

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - II R 49/05
    Letzteres war ein besonderes Anliegen der neuen Bundesländer, die dabei vornehmlich den Flächenerwerb durch selbstwirtschaftende Pächter im Auge hatten und eine Bevorzugung der Bodenreformopfer ablehnten (vgl. dazu Hauer in Fieberg/ Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, a.a.O., § 3 AusglLeistG Anm. 24, sowie das Petitum des Landes Brandenburg, über das das BVerfG mit Beschluss vom 29. April 1996 2 BvG 1/93, BVerfGE 94, 297 zu entscheiden hatte).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - II R 49/05
    Abgesehen davon, dass das FG nicht festgestellt hat, ob und in welchem Umfang die Klägerin einst ihr oder einem Rechtsvorgänger gehörende Grundstücke zurückerworben hat --nach § 3 Abs. 5 Satz 4 und 5 AusglLeistG konnte der Flächenerwerb i.S. des § 3 dieses Gesetzes auch Grundstücke betreffen, die noch nie im Eigentum des Erwerbers oder einer von ihm beerbten Person standen (vgl. dazu Hauer in Fieberg/ Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Kommentar, Stand März 2006, § 3 AusglLeistG Anm. 138, 139)--, sind die genannten Enteignungen durch keinen Rechtsakt rückgängig gemacht, sondern im Gegenteil durch Art. 143 Abs. 3 GG i.d.F. des Art. 4 Nr. 5 des Einigungsvertrages bestätigt worden (Urteil des BVerfG vom 23. April 1991 1 BvR 1170, 1174, 1175/90, BVerfGE 84, 90, 117, 126).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - II R 49/05
    Dies verstößt nicht gegen das Willkürverbot, zumal dem Gesetzgeber auf dem Gebiet der Wiedergutmachung auch im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG ein besonders weites Beurteilungsermessen zukommt (so Urteil des BVerfG vom 22. November 2000 1 BvR 2307/94, 1120, 1408, 2460, 2471/95, BVerfGE 102, 254, 299).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - II R 49/05
    Ungeachtet der grundsätzlich auf Wiedergutmachung gerichteten Zielrichtung des AusglLeistG werden in dessen § 3 (Flächenerwerb) zwei unterschiedliche Regelungsbereiche zusammengefasst, nämlich neben einem Wiedergutmachungsprogramm für Alteigentümer ein eigenständiges Förderprogramm zum Aufbau der Land- und Forstwirtschaft in den neuen Bundesländern (vgl. BVerfG-Beschluss vom 21. Mai 1996 1 BvR 1408/95, BVerfGE 94, 334, 349).
  • EuGH, 19.05.1999 - C-6/97

    Italien / Kommission

    Auszug aus BFH, 26.10.2006 - II R 49/05
    Dazu gehören auch Abgabenbefreiungen, die den Begünstigten besserstellen als die übrigen Abgabenpflichtigen (so Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 19. Mai 1999 C-6/97, Slg. I-1999, 2981).
  • BFH, 22.11.2018 - II B 51/18

    Flächenerwerb durch Alteigentümer im Beitrittsgebiet; Grunderwerbsteuer

    Der Grundstückserwerb durch Alteigentümer nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG unterliegt der Grunderwerbsteuer (BFH-Urteile vom 26. Oktober 2006 II R 49/05, BFHE 215, 292, BStBl II 2007, 324, und in BFHE 217, 269, BStBl II 2007, 611).

    aa) Die rechtliche und sozioökonomische Verschiedenheit der Erwerbergruppen hat der BFH bereits in den beiden Urteilen in BFHE 215, 292, BStBl II 2007, 324 (unter II.4.b a.E. und unter II.4.b dd) und in BFHE 217, 269, BStBl II 2007, 611 (unter II.3., II.3.c und II.3.d) gewürdigt.

    Der BFH hat dies mit den Urteilen in BFHE 215, 292, BStBl II 2007, 324 und in BFHE 217, 269, BStBl II 2007, 611 ausdrücklich verneint und hierzu ausgeführt.

    Mit § 34 Abs. 3 VermG schließlich hat sich der BFH in den beiden Urteilen bereits befasst (Urteile in BFHE 217, 269, BStBl II 2007, 611, unter II.2.b, betreffend die Rechtslage des Jahres 1996; in BFHE 215, 292, BStBl II 2007, 324, unter II.3.b, betreffend die Rechtslage des Jahres 2001).

    aa) Der BFH hat bei seinen Entscheidungen auch den Entschädigungscharakter der den Alteigentümern eröffneten Erwerbsmöglichkeiten gesehen (namentlich Urteile in BFHE 215, 292, BStBl II 2007, 324, unter II.3.a, II.4.b und II.4.b dd; in BFHE 217, 269, BStBl II 2007, 611, unter II.2.a, II.3. und II.3.d).

    Auf Letzteres nämlich bezieht sich die Bemerkung, dass dem Gesetzgeber auf dem Gebiet der Wiedergutmachung auch im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ein besonders weites Beurteilungsermessen zukommt (BFH-Urteile in BFHE 215, 292, BStBl II 2007, 324, unter II.4.b dd, und in BFHE 217, 269, BStBl II 2007, 611, unter II.3.d).

  • BFH, 22.07.2020 - II R 32/18

    Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Kaufpreisherabsetzung aufgrund

    Allerdings wurde eine solche bereits für Erwerbe im Flächenerwerbsprogramm nach § 3 AusglLeistG abgelehnt (BFH-Urteile vom 26.10.2006 - II R 49/05, BFHE 215, 292, BStBl II 2007, 324, unter II.3.c, und vom 15.03.2007 - II R 80/05, BFHE 217, 269, BStBl II 2007, 611, unter II.2.c).
  • BFH, 15.03.2007 - II R 80/05

    Steuerpflicht des Grundstückserwerbs im Flächenerwerbsprogramm nach § 3

    § 6 Abs. 2 AusglLeistG ordnete zwar ursprünglich an, dass für die Durchführung des AusglLeistG die Bestimmungen des VermG entsprechend gelten --das VermG sieht in § 34 Abs. 3 eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Grundstückserwerbe vor--; der erkennende Senat hat aber bereits in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2006 II R 49/05 (BFH/NV 2007, 606) Zweifel daran angedeutet, ob die Verweisung des § 6 Abs. 2 AusglLeistG in seiner ursprünglichen Fassung auf das VermG für die Fälle eines Flächenerwerbs i.S. des § 3 AusglLeistG eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 34 Abs. 3 VermG bewirkt hat.
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