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   BFH, 09.11.2006 - V R 9/04   

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https://dejure.org/2006,1962
BFH, 09.11.2006 - V R 9/04 (https://dejure.org/2006,1962)
BFH, Entscheidung vom 09.11.2006 - V R 9/04 (https://dejure.org/2006,1962)
BFH, Entscheidung vom 09. November 2006 - V R 9/04 (https://dejure.org/2006,1962)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 10 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2; BauGB § 123, § 124

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 10 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2; BauGB § 123, § 124

  • IWW
  • Judicialis

    UStG 1993 § 10 Abs. 1; ; UStG 1993 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2; ; BauGB § 123; ; BauGB § 124

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung von Leistungsbezügen zur Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen für die Erschließungsleistung gemäß § 124 BauGB

  • datenbank.nwb.de

    Verwendung von Leistungsbezügen zur Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen für die Erschließungsleistung gemäß § 124 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuschüsse an kommunalen Erschließungsträger: USt-Vorsteuerabzug?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Leistungsbezüge für öffentliche Erschließungsanlagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungsbezüge für öffentliche Erschließungsanlagen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwendung von Leistungen für die Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen; Schulden von Erschließungsmaßnahmen nach Abschluss eines Erschließungsvertrages; Rechtmäßigkeit der Zurechnung von mit Vorsteuerbeträgen belasteten Leistungsbezügen zu ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Leistungsbezügen bei Übernahme der Erschließungsverpflichtung einer Gemeinde

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug bei der Erschließung von Gewerbeflächen durch private Gesellschaften

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 2 J: 1993, UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993
    Erschließung; Grundstück; Steuerfreie Ansprüche; Vorsteuerabzug; Zuschuss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 372
  • BB 2007, 595
  • BStBl II 2007, 285
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BFH, 18.12.2008 - V R 38/06

    Annahme eines Leistungsaustausches bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen -

    Er muss einen Vorteil erhalten, der zu einem Verbrauch im Sinn des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (vgl. EuGH-Urteile vom 29. Februar 1996 Rs. C-215/94, Mohr, Slg. 1996, I-959; vom 16. Oktober 1997 Rs. C-258/95, Fillibeck, Slg. 1997, I-5577, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1998, 61; vom 18. Dezember 1997 Rs. C-384/95, Landboden, Slg. 1997, I-7387; BFH-Urteile vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240; vom 20. Dezember 2001 V R 81/99, BFHE 197, 352, BStBl II 2003, 213; vom 9. November 2006 V R 9/04, BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285; in BFH/NV 2008, 900).

    Deshalb kann es an einem Leistungsaustausch bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen (wie Bund, Ländern, Kommunen) fehlen, wenn die Zahlung lediglich der Förderung der Tätigkeit des Empfängers allgemein --aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen-- dient und nicht der Gegenwert für eine Leistung des Zahlungsempfängers an den Geldgeber ist (BFH-Urteile in BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285; in BFH/NV 2008, 900, jeweils m.w.N.).

    Allein der Umstand, dass eine Leistung im öffentlichen oder allgemeinen Interesse liegt, steht der Steuerbarkeit nicht schon entgegen; entscheidend ist vielmehr, ob ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen Vorteil zieht, der Gegenstand eines Leistungsaustauschs sein kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285; vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, 141, BStBl II 1998, 169, 171).

    Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt grundsätzlich ein Leistungsaustausch vor (BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 20/05, BFHE 219, 403; in BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, m.w.N.).

  • BFH, 13.01.2011 - V R 12/08

    Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung

    Anders als in den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Dezember 2005 V R 14/04 (BFHE 212, 187, BFH/NV 2006, 1233) und vom 9. November 2006 V R 9/04 (BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285) seien die Erschließungsmaßnahmen allein für die steuerpflichtigen Grundstückslieferungen an die privaten Investoren verwendet worden.

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 212, 187, BFH/NV 2006, 1233, unter II.3., und in BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b aa) auch nach nochmaliger Prüfung fest.

    Im Streitfall ist nicht entscheidungserheblich, ob eine eigenständige Erschließungsleistung neben der Übertragung von Erschließungsanlagen vorliegen kann (verneinend für die Übertragung von Erschließungsanlagen ohne Grundflächen BFH-Urteil in BFHE 231, 273, BFH/NV 2011, 166, Leitsatz 1, und bejahend für eine entgeltliche Grundstücksübertragung mit Erschließungsanlagen BFH-Urteil in BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b bb) und ob die Annahme einer gesonderten Erschließungsleistung neben einer entgeltlichen Übertragung von Erschließungsanlagen (ohne oder mit Grundflächen) den Grundsätzen zur Abgrenzung zwischen eigenständigen zu einheitlichen Leistungen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFHE 226, 407, BStBl II 2010, 239, unter II.2. und 3.) entspricht.

  • BFH, 10.08.2016 - XI R 41/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen

    Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsaustausch grundsätzlich vor (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63, unter II.1.b aa, Rz 24; vom 9. November 2006 V R 9/04, BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b bb, Rz 43; in BFHE 250, 268, BStBl II 2015, 862, Rz 20, mit zahlreichen Nachweisen).
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