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   BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06   

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https://dejure.org/2006,4140
BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06 (https://dejure.org/2006,4140)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2006 - VII R 3/06 (https://dejure.org/2006,4140)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2006 - VII R 3/06 (https://dejure.org/2006,4140)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    AO 1977 § 228; ; AO 1977 § 231 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 228 § 231 Abs. 1
    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für "erledigt" erklärte Zahlungsaufforderung

  • rechtsportal.de

    AO (1977) § 228 § 231 Abs. 1
    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für "erledigt" erklärte Zahlungsaufforderung

  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für "erledigt" erklärte Zahlungsaufforderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung ? Keine Aufhebung der Unterbrechungswirkung durch später für ?erledigt? erklärte Zahlungsaufforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verjährungsunterbrechung durch erledigte Zahlungsaufforderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungsunterbrechung durch erledigte Zahlungsaufforderung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der Beseitigung einer Unterbrechung der Zahlungsverjährung; Aufhebung der Unterbrechungswirkung durch eine gegenteilige Handlung; Würdigung einer Erledigterklärung als öffentlich-rechtlicher Vertrag; Außenwirkung einer verjährungsunterbrechende Wirkung von ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 218 Abs 2, AO 1977 § 228, AO 1977 § 231 Abs 1
    Abrechnungsbescheid; Aufhebung; Realakt; Rückwirkung; Unterbrechung; Zahlungsaufforderung; Zahlungsverjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 4
  • NVwZ-RR 2007, 651
  • BB 2007, 1322
  • DB 2007, 1340
  • BStBl II 2009, 575
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.09.1996 - VII R 31/96

    Verjährung - Unterbrechung der Verjährung - Schuldnerverzeichnis -

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06
    Den in § 231 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 aufgeführten Maßnahmen, denen das Gesetz verjährungsunterbrechende Wirkung beimisst, ist gemeinsam, dass es sich um nach außen wirkende Maßnahmen handeln muss, welches Erfordernis der erkennende Senat aus dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit hergeleitet hat; denn bei nur innerdienstlichen Maßnahmen des FA, so hat der Senat ausgeführt, sei für den Betroffenen nicht mit der erforderlichen Klarheit feststellbar, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung erloschen ist oder ob er wegen Unterbrechung der Verjährung weiterhin zur Leistung verpflichtet ist (vgl. Urteile vom 23. April 1991 VII R 37/90, BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742, und vom 24. September 1996 VII R 31/96, BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8).
  • BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88

    Die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch ist auch ohne Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06
    Die verjährungsunterbrechende Wirkung ist hingegen zumindest nicht bei allen vom Gesetz aufgeführten Maßnahmen davon abhängig, dass sie gegenüber dem Zahlungspflichtigen vorgenommen werden (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, 316, BStBl II 1990, 44) oder dass der Zahlungspflichtige überhaupt von ihnen erfährt, wie sich insbesondere an der verjährungsunterbrechenden Wirkung einer Wohnsitzanfrage des FA zeigt, bei der dies im Allgemeinen nicht der Fall ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. November 2006 VII R 68/05, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt), weshalb eben genanntes Urteil die verjährungsunterbrechende Wirkung der Vollstreckungsmaßnahmen auch dann hat eingreifen lassen, wenn der Zahlungspflichtige im Zeitpunkt der Vornahme derselben nicht verfahrenshandlungsfähig war.
  • BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei fehlender Handlungsfähigkeit -

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06
    Die verjährungsunterbrechende Wirkung ist hingegen zumindest nicht bei allen vom Gesetz aufgeführten Maßnahmen davon abhängig, dass sie gegenüber dem Zahlungspflichtigen vorgenommen werden (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, 316, BStBl II 1990, 44) oder dass der Zahlungspflichtige überhaupt von ihnen erfährt, wie sich insbesondere an der verjährungsunterbrechenden Wirkung einer Wohnsitzanfrage des FA zeigt, bei der dies im Allgemeinen nicht der Fall ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. November 2006 VII R 68/05, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt), weshalb eben genanntes Urteil die verjährungsunterbrechende Wirkung der Vollstreckungsmaßnahmen auch dann hat eingreifen lassen, wenn der Zahlungspflichtige im Zeitpunkt der Vornahme derselben nicht verfahrenshandlungsfähig war.
  • BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02

    Übernahmequittung ist kein Beförderungspapier - Begründung eines gebundenen

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06
    Da das FG den in diesem Zusammenhang unstreitigen Sachverhalt nicht unter diesem Gesichtspunkt selbst gewürdigt hat, kann der Senat unbeschadet des § 118 Abs. 2 FGO diese Würdigung selbst vornehmen (vgl. statt aller Urteil des Senats vom 24. August 2004 VII R 50/02, BFHE 206, 488).
  • BFH, 23.04.1991 - VII R 37/90

    Ein Vollstreckungsaufschub bewirkt nur dann eine Unterbrechung der Verjährung,

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06
    Den in § 231 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 aufgeführten Maßnahmen, denen das Gesetz verjährungsunterbrechende Wirkung beimisst, ist gemeinsam, dass es sich um nach außen wirkende Maßnahmen handeln muss, welches Erfordernis der erkennende Senat aus dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit hergeleitet hat; denn bei nur innerdienstlichen Maßnahmen des FA, so hat der Senat ausgeführt, sei für den Betroffenen nicht mit der erforderlichen Klarheit feststellbar, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung erloschen ist oder ob er wegen Unterbrechung der Verjährung weiterhin zur Leistung verpflichtet ist (vgl. Urteile vom 23. April 1991 VII R 37/90, BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742, und vom 24. September 1996 VII R 31/96, BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Denn das FG hat alle hierfür maßgebenden Tatsachen festgestellt (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Urteil vom 28. November 2006 VII R 3/06, BFHE 216, 4, BStBl II 2009, 575, unter II.2.).
  • BFH, 17.09.2014 - VII R 8/13

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine EMA-Online-Anfrage

    Maßgebend ist allein, dass das Finanzamt den Entschluss fasst, seinen Zahlungsanspruch durchzusetzen, und dies über den rein innerdienstlichen Bereich hinaus nach außen sichtbar wird (Senatsurteil vom 28. November 2006 VII R 3/06, BFHE 216, 4, BStBl II 2009, 575).

    Der vom Senat im Urteil in BFHE 216, 4, BStBl II 2009, 575 hervorgehobene Zweck, durch das Erfordernis der Außenwirkung Rechtssicherheit zu schaffen, rechtfertigt in solch einem Fall keine weitere Einschränkung der verjährungsunterbrechenden Maßnahmen.

  • BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur

    Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil vom 28. November 2006 VII R 3/06 (BFHE 216, 4, BStBl II 2009, 575) entschieden (vgl. auch schon BFH-Urteil vom 29. April 1960 VI 33/60 U, BFHE 71, 72, BStBl III 1960, 275), dass eine einmal aufgrund einer entsprechenden Maßnahme des FA eingetretene Unterbrechungswirkung selbst dann bestehen bleibt, wenn das FA deren Rechtsfolge, dass die Zahlungsverjährung unterbrochen worden ist, beseitigen bzw. dem Zahlungspflichtigen nicht mehr entgegenhalten will.

    Die Unterbrechung der Zahlungsverjährung ist nämlich, wie ebenfalls bereits ausgeführt, ohnehin die (nicht disponible) Folge des von der Behörde verlautbarten Zahlungsverlangens bzw. anderer in § 231 Abs. 1 AO aufgeführter Maßnahmen, selbst wenn diese Folge herbeizuführen nicht das Ziel der Behörde war oder die Behörde dieses Ziel später aufgibt (vgl. Urteil des Senats in BFHE 216, 4, BStBl II 2009, 575).

  • BFH, 19.08.2013 - X R 44/11

    Auslegung eines Einspruchsschreibens

    Eine derartige Befugnis des Revisionsgerichts, Erklärungen selbst auszulegen, ist bisher zwar überwiegend in Fällen bejaht worden, in denen eine notwendige Auslegung durch das FG --trotz Feststellung aller maßgebenden Tatsachen-- gänzlich unterblieben war (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 2006 VII R 3/06, BFHE 216, 4, BStBl II 2009, 575, unter II.2.).
  • BFH, 21.12.2021 - VII R 21/19

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine BZSt-Online-Anfrage

    Die Unterbrechungshandlung nach § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AO stellt einen Realakt dar (vgl. zur Zahlungsaufforderung bereits Senatsurteil vom 28.11.2006 - VII R 3/06, BFHE 216, 4, BStBl II 2009, 575; vgl. ferner Heuermann in HHSp, § 231 AO Rz 5; Loose in Tipke/Kruse, § 231 AO Rz 4).
  • BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren -

    Nach der Rechtsprechung des Senats unterbricht eine Maßnahme allerdings nur dann die Zahlungsverjährung, wenn sie "nach außen wirkt"; denn bei rein innerdienstlichen Maßnahmen der Behörde ist für den Betroffenen nicht mit der erforderlichen Klarheit feststellbar, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung erloschen ist oder ob er wegen Unterbrechung der Verjährung weiterhin zur Leistung verpflichtet ist (vgl. statt aller Urteil vom 28. November 2006 VII R 3/06, BFHE 216, 4, BStBl II 2009, 575).
  • FG Köln, 27.11.2012 - 8 K 2837/11

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch EMA-Online-Anfrage

    Den in § 231 Abs. 1 Satz 1 AO aufgeführten verjährungsunterbrechenden Maßnahmen ist gemeinsam, dass es sich um nach außen wirkende Maßnahmen handeln muss (BFH, Urteil vom 28.11.2006 - VII R 3/06, BFHE 216, 4, BStBl. II 2009, 575; BFH, Urteil vom 23.02.2010 - VII R 9/08, BFHE 229, 5, BStBl. II 2011, 667).

    Entscheidend ist vielmehr, dass das Finanzamt vor Ablauf der Zahlungsverjährung den Entschluss gefasst hat, seinen Zahlungsanspruch durchzusetzen und dieser Entschluss über den rein innerdienstlichen Bereich hinaus manifestiert wird (BFH, Urteil vom 28.11.2006 - VII R 3/06, BFHE 216, 4, BStBl. II 2009, 575).

  • FG München, 07.05.2008 - 9 K 1411/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung - Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen

    Dabei kann offen bleiben, ob eine einmal durch Verwaltungsakt eingetretene Unterbrechung der Zahlungsverjährung überhaupt beseitigt werden kann (bejahend Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 231 AO Rz. 4; offen gelassen BFH-Urteil vom 28. November 2006 VII R 3/06, BFHE 216, 4, BFH/NV 2007, 733).
  • FG Düsseldorf, 09.12.2020 - 4 K 1580/18

    Nachträgliche Festsetzung von Zinsen, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

    Da diese Norm bei einheitlicher Aufhebung des gesamten Steuerbescheids auch die Aufhebung der mit der Steuerfestsetzung verbundenen sonstigen Verwaltungsakte umfasse, sei entgegen der Annahme des Beklagten auch das im Bescheid vom 29.10.2015 enthaltene Leistungsgebot rückwirkend aufgehoben worden (s. Sächsisches FG v. 06.12.2007.2 K 1818/07, EFG 2008, 1682; BFH v. 28.11.2006, VII R 3/06).

    Dem BFH-Urteil vom 28.11.2006, VII R 3/06, BFHE 216, 4 ist nichts zu entnehmen, was dem hier gefundenen Ergebnis widersprechen könnte.

  • FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17

    Kompetenz des Finanzamts zum Erlass eines Abrechnungsbescheids in einem sog.

    Eine wirksame Unterbrechung der Verjährung ist in diesen Fällen nicht davon abhängig, dass der Steuerschuldner von der Maßnahme gegenüber dem Dritten erfährt (BFH-Urteil vom 28.November 2006 VII R 3/06, BFHE 216, 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2014 - 14 A 1098/14

    Unterbrechen der Zahlungsverjährung bei Kommunalabgaben durch eine Amtshandlung

  • FG Sachsen, 06.12.2007 - 2 K 1818/07

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung einer Eigenheimzulage; Eine

  • VG Köln, 19.08.2013 - 24 L 420/13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges bei Verfahren betreffend die Erhebung und

  • VG Köln, 27.03.2015 - 14 L 2004/14

    Einstellung der Vollstreckung aus einem Leistungsbescheid hinsichtlich Verjährung

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