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   BFH, 22.02.2007 - IX R 26/05   

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https://dejure.org/2007,3682
BFH, 22.02.2007 - IX R 26/05 (https://dejure.org/2007,3682)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2007 - IX R 26/05 (https://dejure.org/2007,3682)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - IX R 26/05 (https://dejure.org/2007,3682)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EigZulG § 5; ; EigZulG § 7; ; EigZulG § 11 Abs. 4; ; EigZulG § 11 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 5 § 7 § 11 Abs. 4, 5
    Anwendbarkeit des § 5 EigZulG auf Folgeobjekte; Vertrauen auf Bestand einer bewilligten Eigenheimzulage

  • datenbank.nwb.de

    Anwendbarkeit des § 5 EigZulG auf Folgeobjekte; Vertrauen auf Bestand einer bewilligten Eigenheimzulage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt bei Überschreiten der Einkunftsgrenzen ? Aufhebung des Eigenheimzulagebescheids wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen ohne Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Folgeobjekte und Einkunftsgrenze bei der Eigenheimzulage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Folgeobjekte und Einkunftsgrenze bei der Eigenheimzulage

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der Beanspruchung von Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt bei Überschreitung der Einkunftsgrenzen des § 5 Eigenheimzulagegesetz (EigZulG) im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Folgeobjekts; Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Bescheids über eine ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 5, EigZulG § 11 Abs 4, GG Art 3, FGO § 76 Abs 1
    Einkunftsgrenze; Folgeobjekt; Nachträgliches Bekanntwerden; Treu und Glauben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 373
  • NZM 2009, 328 (Ls.)
  • BB 2007, 2166
  • DB 2007, 2351
  • BStBl II 2007, 859
  • BauR 2007, 2119
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05

    Eigenheimzulage; Einkunftsgrenze

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 26/05
    Denn § 11 Abs. 4 EigZulG stellt gegenüber der Regelung in Abs. 5 der Vorschrift für Fälle der Überschreitung der Einkunftsgrenze eine vorrangige eigenständige, erweiterte Korrekturnorm dar (s. im Einzelnen BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 17/05, BFH/NV 2007, 876, m.w.N.).

    Bei einer solchen Sachlage kann entgegen der Auffassung der Klägerin grundsätzlich nicht von einem reinen Rechtsfehler des FA ausgegangen werden, der ausnahmsweise eine Korrektur des Eigenheimzulagenbescheids nur in den zeitlichen Grenzen des § 11 Abs. 5 EigZulG zulassen könnte (vgl. Entscheidung in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, sowie BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 876, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 876) kann der Steuerpflichtige ersichtlich vor einer endgültigen Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht berechtigt auf den Bestand der bewilligten Eigenheimzulage vertrauen; die Korrekturmöglichkeit nach § 11 Abs. 4 EigZulG stellt ihn vielmehr mit denjenigen gleich, deren Erklärungen im Rahmen einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung anerkannt wurden und die deshalb ebenfalls regelmäßig keinen Vertrauenstatbestand geltend machen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483, m.w.N.).

  • BFH, 04.11.2004 - III R 73/03

    Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende Ausübung

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 26/05
    a) Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Festsetzung über Eigenheimzulage nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ohne Einschränkung nach § 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG aufzuheben (BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290; a.A. z.B. Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl., Rz 223; B. Meyer, Finanz-Rundschau --FR-- 1996, 45, 57).

    Bei einer solchen Sachlage kann entgegen der Auffassung der Klägerin grundsätzlich nicht von einem reinen Rechtsfehler des FA ausgegangen werden, der ausnahmsweise eine Korrektur des Eigenheimzulagenbescheids nur in den zeitlichen Grenzen des § 11 Abs. 5 EigZulG zulassen könnte (vgl. Entscheidung in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, sowie BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 876, m.w.N.).

  • BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtberücksichtigung von Unterhaltspflichten,

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 26/05
    Sie stellt sich nämlich vor dem Hintergrund des aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Gebots der Folgerichtigkeit (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2005 2 BvR 1683/02, BFH/NV 2005, Beilage 4, 361) als konsequente Umsetzung der Grundentscheidung des Gesetzgebers für die grundsätzliche Eigenständigkeit der Förderungsobjekte im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes dar.
  • BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03

    Hinweispflicht; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 26/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 876) kann der Steuerpflichtige ersichtlich vor einer endgültigen Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht berechtigt auf den Bestand der bewilligten Eigenheimzulage vertrauen; die Korrekturmöglichkeit nach § 11 Abs. 4 EigZulG stellt ihn vielmehr mit denjenigen gleich, deren Erklärungen im Rahmen einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung anerkannt wurden und die deshalb ebenfalls regelmäßig keinen Vertrauenstatbestand geltend machen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483, m.w.N.).
  • FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04

    Erneute Überprüfung der Einkommensgrenzen bei Folgeobjekt und zum Umfang der

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 26/05
    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1522 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • BFH, 16.03.2012 - IX B 156/11

    Kein Vertrauensschutz bei Festsetzung von Eigenheimzulage - keine Divergenz bei

    Denn durch eine (auch antragsgemäße) Festsetzung der Eigenheimzulage wird kein Vertrauenstatbestand geschaffen, der die Finanzbehörde nach Treu und Glauben an der Aufhebung oder Änderung des Bescheids hindern könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2003 III B 144/02, BFH/NV 2004, 163; BFH-Urteil vom 22. Februar 2007 IX R 26/05, BFHE 217, 373, BStBl II 2007, 859 a.E.), wie auch die Aufhebungs- und Änderungsvorschriften des § 11 Abs. 4 und Abs. 5 des Eigenheimzulagengesetzes zeigen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 2007 IX R 42/06, BFH/NV 2007, 2078; vom 11. Mai 2010 IX R 35/09, BFH/NV 2010, 1621).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 79/07

    Ermittlung der Einkunftsgrenze bei Folgeobjekt

    Danach ist auch für ein Folgeobjekt zu prüfen, ob die allgemeinen Fördervoraussetzungen einschließlich der Einkunftsgrenze des § 5 EigZulG vorliegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 2007 IX R 26/05, BFHE 217, 373, BStBl II 2007, 859).
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