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   BFH, 31.05.2007 - V E 2/06   

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https://dejure.org/2007,4077
BFH, 31.05.2007 - V E 2/06 (https://dejure.org/2007,4077)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2007 - V E 2/06 (https://dejure.org/2007,4077)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - V E 2/06 (https://dejure.org/2007,4077)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Mindeststreitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit - Verschulden der Unkenntnis der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes (BFH) - Mindeststreitwert als unzumutbare Erschwerung des Rechtswegs - Antrag des Kostenschuldners ...

  • Judicialis

    GKG § 21 Abs. 1 Satz 3; ; GKG § 52 Abs. 4; ; GKG § 66 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwendungen des Kostenschuldners gegen den Ansatz des Mindesstreitwerts unterliegen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; Auslegung des Antrags auf Nichterhebung von Kosten als Erinnerung; Keine Abwälzung des mit der Einlegung des Rechmittels verbundenen Kostenrisikos ...

  • datenbank.nwb.de

    Einwendungen des Kostenschuldners gegen den Ansatz des Mindeststreitwerts unterliegen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ansatz des Mindeststreitwerts unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ansatz eines Mindeststreitwerts von 1.000 Euro in finanzgerichtlichen Verfahren ist verfassungsgemäß

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 388
  • BB 2007, 1716
  • DB 2007, 1626
  • BStBl II 2007, 791
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
    cc) Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit der aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes folgenden Justizgewährungspflicht nicht vereinbar, den Rechtsuchenden durch Vorschriften über die Gerichts- und Anwaltsgebühren oder deren Handhabung mit einem Kostenrisiko zu belasten, das außer Verhältnis zu seinem Interesse an dem Verfahren steht und die Anrufung des Gerichts bei vernünftiger Abwägung als wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheinen lässt (vgl. BVerfG-Beschluss vom 12. Februar 1992 1 BvL 1/89, BVerfGE 85, 337).

    Danach ist eine unzumutbare Erschwerung des Rechtswegs "regelmäßig" dann zu bejahen, wenn es (erstens) nicht nur um geringfügige Beträge geht und wenn (zweitens) schon das Gebührenrisiko für eine Instanz das wirtschaftliche Interesse eines Beteiligten an dem Verfahren erreicht oder sogar übersteigt (vgl. BVerfG in BVerfGE 85, 337, 348; vom 16. November 1999 1 BvR 1821/94, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2000, 946).

    Der Gesetzgeber darf aber bei der Bestimmung der Gerichtskosten das Interesse des Fiskus an einer angemessenen Gebühr berücksichtigen (vgl. BVerfG in BVerfGE 85, 337, 348, m.w.N.).

  • FG Sachsen, 27.03.2006 - 3 Ko 243/06

    Anwendung des finanzgerichtlichen Mindeststreitwerts von 1000 EUR auf Verfahren

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
    Der Senat hat gegen diese gesetzliche Typisierung in § 52 Abs. 4 GKG keine verfassungsrechtlichen Bedenken, zumal ein Kläger, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe --PKH-- (§ 142 FGO i.V.m. §§ 114 ff. der Zivilprozessordnung --ZPO--) stellen kann (ebenso Hessisches FG vom 20. März 2006 12 Ko 3720/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2006, 1238; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vor § 135 FGO Rz 107a; Bartone, AO-Steuerberater 2005, 22, 24; wohl auch Sächsisches FG vom 27. März 2006 3 Ko 243/06, EFG 2006, 1103).

    (1) Der Senat ist der Auffassung, dass diese Rechtsprechung im Hinblick auf die für die Einführung des Mindeststreitwerts nach § 52 Abs. 4 GKG geltenden --wie dargelegt-- sachlichen Gründe und im Hinblick auf die Möglichkeit der Gewährung von PKH einer Differenzierung bedarf (so wohl auch Sächsisches FG in EFG 2006, 1103).

  • BFH, 26.10.2006 - V R 40/05

    Elektronisch übermittelte Klagerücknahme - Klagerücknahme nicht widerruflich

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
    Durch Urteil vom 26. Oktober 2006 V R 40/05 (BFH/NV 2007, 356) wies der Senat die Revision des Kostenschuldners auf dessen Kosten als unbegründet zurück.

    Der Kostenschuldner rügt insoweit sinngemäß, die Rechtsauffassung des BFH in seiner abweisenden Entscheidung im Urteil in BFH/NV 2007, 356 sei für ihn (den Kostenschuldner) nicht vorhersehbar gewesen und beruhe deshalb auf einer unverschuldeten Kenntnis der rechtlichen Verhältnisse.

  • FG Thüringen, 28.02.2005 - II 70007/05

    Absehen von der Erhebung der Gerichtskosten aufgrund Anwendung des

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
    Der Kostenschuldner beruft sich insoweit auf die gegen diese Vorschrift erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Thüringer FG, Beschluss vom 28. Februar 2005 II 70007/05 Ko, EFG 2005, 975; Eberl, Der Betrieb --DB-- 2004, 1910).
  • BFH, 30.05.2006 - VII E 26/05

    Streitwert; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Pfändungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
    Auch der VII. Senat des BFH geht (stillschweigend) von der Rechtswirksamkeit des § 52 Abs. 4 GKG aus (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2006 VII E 26/05, BFH/NV 2006, 1686).
  • FG Hessen, 20.03.2006 - 12 Ko 3720/04

    Verfassungsmäßigkeit des Mindeststreitswerts im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
    Der Senat hat gegen diese gesetzliche Typisierung in § 52 Abs. 4 GKG keine verfassungsrechtlichen Bedenken, zumal ein Kläger, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe --PKH-- (§ 142 FGO i.V.m. §§ 114 ff. der Zivilprozessordnung --ZPO--) stellen kann (ebenso Hessisches FG vom 20. März 2006 12 Ko 3720/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2006, 1238; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vor § 135 FGO Rz 107a; Bartone, AO-Steuerberater 2005, 22, 24; wohl auch Sächsisches FG vom 27. März 2006 3 Ko 243/06, EFG 2006, 1103).
  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
    Danach ist eine unzumutbare Erschwerung des Rechtswegs "regelmäßig" dann zu bejahen, wenn es (erstens) nicht nur um geringfügige Beträge geht und wenn (zweitens) schon das Gebührenrisiko für eine Instanz das wirtschaftliche Interesse eines Beteiligten an dem Verfahren erreicht oder sogar übersteigt (vgl. BVerfG in BVerfGE 85, 337, 348; vom 16. November 1999 1 BvR 1821/94, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2000, 946).
  • FG Düsseldorf, 15.02.2005 - 3 K 6050/01

    Aufgabekosten aus einer späteren Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftserklärung

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
    Das ergibt sich aus § 3 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 6110, 6120 des Kostenverzeichnisses i.V.m. Anlage 2 zu § 34 Abs. 1 Satz 3 GKG (vgl. auch Eberl, DB 2004, 1910; Bartone, AO-Steuerberater 2005, 22 ff.; Thüringer FG in EFG 2005, 957).
  • BFH, 28.04.2006 - I E 1/06

    Streitwert

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
    Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG verfolgt nicht den Zweck, einem Rechtsmittelführer das mit der Einlegung eines Rechtsmittels verbundene Kostenrisiko abzunehmen und auf die Allgemeinheit abzuwälzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1969 VII B 151/68, BFHE 95, 209, BStBl II 1969, 344; vom 25. April 2006 VIII E 2/06, BFH/NV 2006, 1335; vom 28. April 2006 I E 1/06, BFH/NV 2006, 1674).
  • BFH, 25.03.1969 - VII B 151/68

    Festsetzung von Gerichtskosten - Beschwerde - Ausgleichssteuer - Ungültigkeit der

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
    Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG verfolgt nicht den Zweck, einem Rechtsmittelführer das mit der Einlegung eines Rechtsmittels verbundene Kostenrisiko abzunehmen und auf die Allgemeinheit abzuwälzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1969 VII B 151/68, BFHE 95, 209, BStBl II 1969, 344; vom 25. April 2006 VIII E 2/06, BFH/NV 2006, 1335; vom 28. April 2006 I E 1/06, BFH/NV 2006, 1674).
  • BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92

    Unzureichende Substantiierung der Einwendungen gegen einen Kostensatz durch die

  • BFH, 25.04.2006 - VIII E 2/06

    Antrag auf Nichterhebung von Kosten - Erinnerung

  • BFH, 21.06.1968 - III B 73/67

    Frage nach dem Erlass von Gerichtskosten nach § 7 Gerichtskostengesetz (GKG)

  • BFH, 28.06.2005 - X E 1/05

    Besetzung des BFH bei Beschlüssen über Erinnerungen gegen Kostenrechnungen

  • BFH, 22.12.2004 - V E 1/04

    Erinnerung gegen Kostenansatz

  • BFH, 24.02.1967 - III B 8/66

    Anwendbarkeit des § 7 GKG auf das Finanzgerichtsverfahren

  • BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06

    Erinnerung

  • BFH, 01.09.2005 - III E 1/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

  • BFH, 03.08.1994 - III B 132/94
  • FG Brandenburg, 13.10.2004 - 1 K 1574/03

    Keine Anfechtung einer Klagerücknahmeerklärung wegen Irrtums

  • BFH, 19.10.2017 - X E 1/17

    Fälligkeit der Gerichtsgebühren bei finanzgerichtlichen Klagen

    aa) Der V. Senat des BFH hat --im Ergebnis zwar tragend, allerdings ohne nähere Befassung mit der Problematik-- entschieden, dass der Mindeststreitwert in derartigen Fällen nicht auf den einzelnen Verwaltungsakt, sondern auf das gesamte Verfahren zu beziehen ist, also die Summe der (zunächst ohne Beachtung des Mindeststreitwertes ermittelten) Einzelstreitwerte mit dem Mindeststreitwert zu vergleichen ist (BFH-Beschluss vom 31. Mai 2007 V E 2/06, BFHE 217, 388, BStBl II 2007, 791).

    bb) Darüber hinaus bewirkt eine Fälligkeit der Kosten bei Einreichung der Rechtsmittelschrift keine unzulässige Zugangsbeschränkung zu den Finanzgerichten und verstößt daher nicht gegen die aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Justizgewährleistungspflicht (vgl., wenn auch im Hinblick auf den Mindeststreitwert BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2011 V E 2/11, BFH/NV 2011, 1907, und in BFHE 217, 388, BStBl II 2007, 791).

    Die wirtschaftliche Belastung durch Gerichtskosten wird auch dadurch abgemildert, dass Bedürftige einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) stellen können und dann von der Zahlung der Prozesskosten freigestellt sind (auf diesen Gesichtspunkt wird bereits im BFH-Beschluss in BFHE 217, 388, BStBl II 2007, 791, unter II.4.b bb hingewiesen; ebenso Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2014 X E 23/14, BFH/NV 2015, 219).

  • BFH, 22.07.2011 - V E 2/11

    Kostenansatz und Streitwertberechnung bei Verbindung mehrerer Beschwerden zur

    Der Ansatz eines Mindeststreitwerts bewirkt keine unzulässige Zugangsbeschränkung zu den Finanzgerichten und ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2007 V E 2/06, BFHE 217, 388, BStBl II 2007, 791).
  • BFH, 15.10.2014 - X E 23/14

    Verfassungsmäßigkeit von Gerichtsgebühren, die im Einzelfall das 3, 5-fache des

    Die wirtschaftliche Belastung durch Gerichtskosten wird auch dadurch abgemildert, dass Bedürftige einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe stellen können und dann von der Zahlung der Prozesskosten freigestellt sind (auf diesen Gesichtspunkt wird bereits im BFH-Beschluss vom 31. Mai 2007 V E 2/06, BFHE 217, 388, BStBl II 2007, 791, unter II.4.b bb hingewiesen).
  • BGH, 02.02.2021 - V ZR 100/20

    Absehen von der Erhebung der Kosten für abweisende Entscheidungen

    Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG hat nicht den Zweck, dem Rechtsmittelführer das mit der Einlegung eines Rechtsmittels verbundene Kostenrisiko abzunehmen und auf die Allgemeinheit abzuwälzen (vgl. BFHE 217, 388, 390).
  • BFH, 14.10.2022 - IX E 2/22

    "Nochmalige" Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG verfolgt nicht den Zweck, einem Rechtsmittelführer das mit der Einlegung eines Rechtsmittels verbundene Kostenrisiko abzunehmen und auf die Allgemeinheit abzuwälzen (vgl. BFH-Beschluss vom 31.05.2007 - V E 2/06, BFHE 217, 388, BStBl II 2007, 791, unter II.3.b, m.w.N.).
  • BFH, 08.11.2012 - VI E 2/12

    Erinnerung gegen Kostenrechnung - Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von

    Darüber hinaus bewirkt die Kostenfestsetzung anhand des Mindeststreitwerts insbesondere auch keine unzulässige Zugangsbeschränkung zu den Finanzgerichten und verstößt daher nicht gegen die aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Justizgewährleistungspflicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2011 V E 2/11, BFH/NV 2011, 1907; vom 31. Mai 2007 V E 2/06, BFHE 217, 388, BStBl II 2007, 791).
  • BFH, 16.10.2012 - V E 3/12

    Erinnerung gegen Kostenrechnung: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 31. Mai 2007 V E 2/06 (BFHE 217, 388, BStBl II 2007, 791) entschieden hat, bewirkt dieser Mindeststreitwert von 1.000 EUR keine verfassungsrechtlich unzulässige Zugangsbeschränkung zu den Finanzgerichten und unterliegt daher keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BVerwG, 26.07.2023 - 2 KSt 1.23

    Ablehnung eines Antrags auf Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger

    Zweck des § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG ist es nicht, einem Rechtsmittelführer das mit der Einlegung eines Rechtsmittels verbundene Kostenrisiko abzunehmen und auf die Allgemeinheit abzuwälzen (BFH, Beschluss vom 31. Mai 2007 - V E 2/06 - BFHE 217, 388 ; BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - V ZR 100/20 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 26.07.2023 - 2 KSt 2.23

    Ablehnung des Antrags auf Nichterhebung von Kosten

    Zweck des § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG ist es nicht, einem Rechtsmittelführer das mit der Einlegung eines Rechtsmittels verbundene Kostenrisiko abzunehmen und auf die Allgemeinheit abzuwälzen (BFH, Beschluss vom 31. Mai 2007 - V E 2/06 - BFHE 217, 388 ; BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - V ZR 100/20 - juris Rn. 1).
  • FG Düsseldorf, 06.08.2007 - 18 Ko 2303/07

    Wirksame Erhebung einer Klage neben einem Antrag auf Gewährung von

    Soweit er daneben (hilfsweise) die Nichterhebung der Gerichtskosten nach § 21 Abs. 1 GKG beantragt, ist auch über diesen Antrag im Rahmen der Erinnerung zu befinden, weil dem Erinnerungsführer bereits die Kostenrechnung zugegangen ist (BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 2005 X E 1/05, BFHE 209, 422, BStBl II 2005, 646 und vom 31. Mai 2007 V E 2/06, StE 2007, 472, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • FG Baden-Württemberg, 14.01.2013 - 11 KO 459/11

    Verfassungsmäßigkeit eines weit über den streitig gewesenen Abgabenbetrag

  • FG Düsseldorf, 19.03.2013 - 14 Ko 333/13

    Ansatz des Mindeststreitwerts bei geringerer Streitwertfestsetzung

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