Rechtsprechung
   BFH, 01.02.2007 - V R 41/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1475
BFH, 01.02.2007 - V R 41/04 (https://dejure.org/2007,1475)
BFH, Entscheidung vom 01.02.2007 - V R 41/04 (https://dejure.org/2007,1475)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - V R 41/04 (https://dejure.org/2007,1475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1999) § 6a; UStDV (1999) § 17a
    Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in sog. Abholfällen; Nachweis des Bestimmungsorts als Gegenstand der Tatsachenwürdigung durch das FG

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in sog. Abholfällen; Nachweis des Bestimmungsorts als Gegenstand der Tatsachenwürdigung durch das FG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlicher Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in sog. Abholfällen ? Frage des Nachweises des Bestimmungsorts als Gegenstand der Tatsachenwürdigung durch das Finanzgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Innergemeinschaftliche Lieferung in Abholfällen

  • IWW (Kurzinformation)

    Innergemeinschaftlicher Handel - BFH weist Finanzverwaltung erneut in die Schranken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Innergemeinschaftliche Lieferung in Abholfällen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entstehung der Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums; Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; Verfügungsberechtigung des Abnehmers als Zeitpunkt für die Ausführung einer Lieferung; ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Anforderungen an Belegnachweis

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bedingungen für den Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Zur Abnehmerbescheinigung und der Angabe des Bestimmungsorts in "Abholfällen"

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Anforderungen an Belegnachweis

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 18a Abs 4 J: 1999, UStDV § 17a Abs 2 Nr 2 J: 1999, UStDV § 17c Abs 2 Nr 9 J: 1999
    Ausfuhrlieferung; Innergemeinschaftliche Lieferung; Nachweis; Ort; Steuerfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 40
  • BB 2007, 2047
  • BB 2007, 930
  • DB 2007, 1009
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Auszug aus BFH, 01.02.2007 - V R 41/04
    c) Solange der Belegnachweis nicht geführt ist, kann eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich nicht als steuerfrei behandelt werden (Senatsurteile vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634; vom 2. April 1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629).

    Hat ein Unternehmer aber innergemeinschaftliche Lieferungen i.S. des § 6a Abs. 1 UStG 1999 zweifelsfrei tatsächlich ausgeführt, kann der nach § 17a UStDV 1999 erforderliche Belegnachweis bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG nachgeholt werden (BFH-Urteil in BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634, m.w.Nachw.; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 V R 59/03, BFHE 208, 502, BStBl II 2005, 537, Vorlagebeschluss zur Rs. C-146/05, Albert Collee; vgl. auch die Schlussanträge der Generalanwältin vom 11. Januar 2007 in der Rs. C-146/05).

    c) Die Ausstellung einer Rechnung, die den Anforderungen des § 14a Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 genügt, also --anders als zunächst im Streitfall-- einen Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung nach § 6a UStG 1999 enthält, ist nach dem Wortlaut des § 17a Abs. 2 UStDV 1999 ("soll") keine zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Lieferung nach § 6a UStG 1999 (BFH-Urteil in BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634).

  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

    Auszug aus BFH, 01.02.2007 - V R 41/04
    Zwar ist § 17a Abs. 2 UStDV 1999 eine Sollvorschrift; dies bedeutet jedoch nur, dass das Fehlen einer der in Abs. 2 aufgeführten Voraussetzungen nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung führt und der bezeichnete Nachweis auch durch andere Belege erbracht werden kann (BFH-Urteil vom 7. Dezember 2006 V R 52/03, BFH/NV 2007, 634).

    Für die Annahme des FG, in Beförderungsfällen sei der Nachweis nur durch die in Nr. 1 und Nr. 4 bezeichneten Belege zu erfüllen, gibt es keinen Anhaltspunkt (Urteil in BFH/NV 2007, 634).

    b) Wie unter 1. c, bb ausgeführt, kann der Nachweis des Bestimmungsortes auch durch andere Belege erbracht werden; im Urteil in BFH/NV 2007, 634 hat der erkennende Senat z.B. die Würdigung des FG, dass dieser Nachweis durch die auf den Rechnungen ausgewiesene zutreffende Anschrift des Leistungsempfängers erbracht sei, nicht beanstandet.

  • BFH, 18.07.2002 - V R 3/02

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

    Auszug aus BFH, 01.02.2007 - V R 41/04
    Den hiergegen erhobenen Einspruch, mit dem die Klägerin u.a. geltend machte, ihr Abnehmer habe als Zwischenhändler ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse daran, den endgültigen Bestimmungsort nicht anzugeben, um den Endabnehmer nicht preisgeben zu müssen, wies der zwischenzeitlich für die Besteuerung der Klägerin zuständig gewordene Beklagte und Revisionskläger (das FA) unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Juli 2002 V R 3/02 (BFHE 199, 80, BStBl II 2003, 616) als unbegründet zurück.

    Nach Art. 28c Teil A erster Satz der Richtlinie 77/388/EWG) ist die Festlegung der Bedingungen für die Gewährung der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen in die Kompetenz der Mitgliedstaaten gestellt (BFH-Urteil in BFHE 199, 80, BStBl II 2003, 616).

    Diesen Ansprüchen genügen § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2 UStG 1999, § 17a Abs. 2 UStDV 1999 (vgl. BFH in BFHE 199, 80, BStBl II 2003, 616).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a -

    Auszug aus BFH, 01.02.2007 - V R 41/04
    Der Senat kann deshalb im Streitfall offenlassen, unter welchen Voraussetzungen trotz --grundsätzlich möglicher (hierzu folgend unter 3.)-- nachträglicher Erfüllung der Voraussetzungen des § 17a Abs. 2 UStDV 1999 die Steuerbefreiung versagt werden kann, obwohl zweifelsfrei feststeht, dass der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat gelangt ist (vgl. hierzu Schlussanträge der Generalanwältin vom 11. Januar 2007 in der Rs. C-146/05, Albert Collee, Rz 39 ff.).

    Hat ein Unternehmer aber innergemeinschaftliche Lieferungen i.S. des § 6a Abs. 1 UStG 1999 zweifelsfrei tatsächlich ausgeführt, kann der nach § 17a UStDV 1999 erforderliche Belegnachweis bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG nachgeholt werden (BFH-Urteil in BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634, m.w.Nachw.; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 V R 59/03, BFHE 208, 502, BStBl II 2005, 537, Vorlagebeschluss zur Rs. C-146/05, Albert Collee; vgl. auch die Schlussanträge der Generalanwältin vom 11. Januar 2007 in der Rs. C-146/05).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 1 Buchst. a und

    Auszug aus BFH, 01.02.2007 - V R 41/04
    Davon zu unterscheiden ist die Frage, wann die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt sind; diese setzt voraus, dass die Ware den Herkunftsstaat tatsächlich verlassen hat und in einen anderen Mitgliedstaat gelangt ist (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin vom 11. Januar 2007 in der Rs. C-409/04, Teleos plc u.a., Rz 45 und 50).

    Für diesen Fall hat der Senat entschieden, dass die Frage, ob der Unternehmer die Unrichtigkeit der Angabe des Abnehmers auch bei Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, sich erst dann stellt, wenn der Unternehmer seinen Nachweispflichten nach §§ 17a ff. UStDV 1999 vollständig nachgekommen ist (zu den hohen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Lieferers in Abholfällen vgl. Schlussanträge der Generalanwältin vom 11. Januar 2007 in der Rs. C-409/04, Teleos plc u.a., Rz 75 ff.).

  • BFH, 21.04.2005 - V R 11/03

    Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung

    Auszug aus BFH, 01.02.2007 - V R 41/04
    Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist zwar in der Regel mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübergang auf den Leistungsempfänger verbunden (vgl. BFH-Urteile vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, m.w.N.; vom 28. Januar 1999 V R 4/98, BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628, unter II.1.b).

    Jedoch bezieht sich der Begriff der Lieferung nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen, sondern umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 21. April 2005 Rs. C-25/03, HE, BFH/NV Beilage 2005, 196, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2005, 324 Rz 64 ff., m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 211, 50).

  • BFH, 15.07.2004 - V R 1/04

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus BFH, 01.02.2007 - V R 41/04
    Entgegen der Auffassung des FA ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04 (BFH/NV 2005, 81) nichts anderes, denn dort ging es allein um die Frage, ob der Unternehmer sich auf § 6a Abs. 4 UStG 1999 berufen kann, wenn Zweifel daran bestehen, ob ein Gegenstand tatsächlich über die Grenze in einen anderen Mitgliedstaat gelangt ist.
  • BFH, 10.02.2005 - V R 59/03

    Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei

    Auszug aus BFH, 01.02.2007 - V R 41/04
    Hat ein Unternehmer aber innergemeinschaftliche Lieferungen i.S. des § 6a Abs. 1 UStG 1999 zweifelsfrei tatsächlich ausgeführt, kann der nach § 17a UStDV 1999 erforderliche Belegnachweis bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG nachgeholt werden (BFH-Urteil in BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634, m.w.Nachw.; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 V R 59/03, BFHE 208, 502, BStBl II 2005, 537, Vorlagebeschluss zur Rs. C-146/05, Albert Collee; vgl. auch die Schlussanträge der Generalanwältin vom 11. Januar 2007 in der Rs. C-146/05).
  • BFH, 10.03.2005 - II R 55/03

    SchSt: Durchgangserwerb - Zuwendung an Schwiegersohn

    Auszug aus BFH, 01.02.2007 - V R 41/04
    Ein Vortrag neuer Tatsachen kann im Revisionsverfahren nicht berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 2005 II R 55/03, BFH/NV 2005, 1309, m.w.Nachw.).
  • BFH, 29.10.1998 - V B 38/98

    Lieferzeitpunkt bei Sicherungsübereignung

    Auszug aus BFH, 01.02.2007 - V R 41/04
    Dieser Beurteilung stünde nicht entgegen, wenn sich die Klägerin --was das FG nicht festgestellt hat-- das Eigentum an den Waren bis zur endgültigen Bezahlung vorbehalten hätte; denn auch eine Lieferung unter Eigentumsvorbehalt erfüllt den Tatbestand des § 3 Abs. 1 UStG 1999 (BFH-Urteile vom 15. März 1994 XI R 89/92, BFH/NV 1995, 74; vom 29. Oktober 1998 V B 38/98, BFH/NV 1999, 680).
  • BFH, 20.08.1986 - I R 87/83

    Revision - Ausschüttungsbelastung - Teilbeträge des Eigenkapitals - Feststellung

  • BFH, 28.01.1999 - V R 4/98

    Strohmann als Unternehmer

  • BFH, 02.04.1997 - V B 159/96

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

  • BFH, 15.03.1994 - XI R 89/92

    Lieferung unter Eigentumsvorbehalt im Sinne einer Umsatzsteuerbefreiung

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 11/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im

    Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist in der Regel mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübergang auf den Leistungsempfänger verbunden (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634, unter II.1.; vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63; vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFHE 217, 40, BFH/NV 2007, 1059, unter II.1.b).

    Jedoch bezieht sich der Begriff der Lieferung nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen, sondern umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (vgl. EuGH-Urteil vom 21. April 2005 C-25/03 --HE--, Slg. 2005, I-3123, BFH/NV Beilage 2005, 196, UR 2005, 324, Rz 64 ff., m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 217, 40, BFH/NV 2007, 1059, unter II.1.b).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    d) Hieraus ergibt sich, dass die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach Maßgabe der §§ 17a, 17c UStDV nachzuweisen, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (vgl. bereits Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2002 V R 3/02, BFHE 199, 80, BStBl II 2003, 616, unter II. 2. b; vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059, unter II. 2. b).
  • FG Köln, 11.12.2007 - 15 K 1466/07

    Warenverkäufe an einen österreichischen Käufer als eine umsatzsteuerfreie

    Auf die vom FG zugelassene Revision hin hat der BFH dieses Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen(Urteil vom 1.2.2007 V R 41/04 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, noch BFHE n.n.; BFH/NV 2007, 1059).

    a) Die in Abs. 2 genannten Voraussetzungen sollen --wie sich aus dem Wortlaut ergibt (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059) -- kumulativ vorliegen.

    Zwar ist § 17a Abs. 2 UStDV eine Sollvorschrift; dies bedeutet jedoch nur, dass das Fehlen einer der in Abs. 2 aufgeführten Voraussetzungen nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung führt und der bezeichnete Nachweis auch durch andere Belege erbracht werden kann (BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059, und vom 7. Dezember 2006 V R 52/03, BFH/NV 2007, 634).

    Solange der Belegnachweis nicht geführt ist, kann eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich nicht als steuerfrei behandelt werden (BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059 m.w.Nachw.).

    Hat ein Unternehmer innergemeinschaftliche Lieferungen i.S. des § 6a Abs. 1 UStG zweifelsfrei - wie hier -- tatsächlich ausgeführt, kann der erforderliche Belegnachweis bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG nachgeholt werden (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059 m.w.Nachw.).

    d) Der Gesetzeszweck des § 6a UStG erfordert den Nachweis des Bestimmungsorts der innergemeinschaftlichen Lieferung um sicherzustellen, dass der gemeinschaftliche Erwerb in dem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung unterliegt; die Frage des Nachweises des Bestimmungsorts ist dabei Gegenstand der Tatsachenwürdigung durch das FG (Urteil des BFH vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059).

    Entgegen der ursprünglichen Rechtsauffassung des Beklagten ist schließlich auch die Ausstellung einer Rechnung, die den Anforderungen des § 14a Abs. 1 Satz 1 UStG genügt, also einen Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung nach § 6a UStG enthält, nach dem Wortlaut des § 17a Abs. 2 UStDV ("soll") keine zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Lieferung nach § 6a UStG (BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059, und vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634).

    Die hier allein noch streitigen Fragen im Zusammenhang mit dem Bestimmungsort der Lieferungen weisen nach Ergehen des BFH-Urteils vom 7. Dezember 2006 V R 52/03 (BFH/NV 2007, 234),des diesem Urteil vorangehenden Revisionsurteils vom 1. Februar 2007 V R 41/04 (BFH/NV 2007, 1059) sowie des Urteils des EuGH vom 27. September 2007 Rs. C- 146/05 (a.a.O.) keine grundsätzliche Bedeutung mehr auf.

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    c) Hieraus ergibt sich, dass die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG 1999, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach Maßgabe der §§ 17a, 17c UStDV 1999 nachzuweisen, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (vgl. bereits BFH-Urteile vom 18. Juli 2002 V R 3/02, BFHE 199, 80, BStBl II 2003, 616, unter II.2.b; vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059, unter II.2.b).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 71/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    (2) Diesen Ansprüchen genügen § 6a Abs. 3 Satz 1 und 2 UStG 1999, § 17a UStDV 1999 (vgl. bereits Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2002 V R 3/02, BFHE 199, 80, BStBl II 2003, 616, unter II.2.b; vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059, unter II.2.b).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, bedeutet dies jedoch nur, dass das Fehlen einer der in Abs. 2 aufgeführten Voraussetzungen nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung führt und der bezeichnete Nachweis auch durch andere Belege erbracht werden kann (Urteile des BFH vom 7. Dezember 2006 V R 52/03, BFH/NV 2007, 634, unter II.2.c; in BFH/NV 2007, 1059, unter II.2.b).

  • BFH, 28.03.2007 - V B 210/05

    NZB: USt, Anforderungen an Belegnachweis

    Die Anforderungen an den Belegnachweis sind, soweit sie im vorliegenden Verfahren entscheidungserheblich sind, inzwischen durch die Urteile des Senats vom 1. Februar 2007 V R 41/04 (ein retuschierter Abdruck ist beigefügt) und vom 30. März 2006 V R 47/03 (BStBl II 2006, 634) geklärt.

    Eine Abweichung des FG-Urteils von den Urteilen des Senats vom 1. Februar 2007 V R 41/04 und in BStBl II 2006, 634) liegt aber nicht vor.

    Dass ein Beleg, der weder eine Empfangsbestätigung des Abnehmers noch eine Versicherung seines Beauftragten, den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern, enthält, nicht den Anforderungen an den Belegnachweis nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV genügt, ist durch das Urteil des Senats vom 1. Februar 2007 V R 41/04 geklärt.

    Die Auffassung des Klägers trifft nicht zu (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 V R 41/04).

  • BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18

    Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft

    aa) Auch wenn eine Lieferung danach nicht zwangsläufig voraussetzt, dass das Eigentum am Gegenstand der Lieferung auf den Erwerber übergeht (vgl. EuGH-Urteil Kursu zeme vom 10.07.2019 - C-273/18, EU:C:2019:588, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2019, 820, Rz 36, m.w.N.), ist die Verschaffung der Verfügungsmacht in der Regel mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübergang auf den Leistungsempfänger verbunden (vgl. BFH-Urteile vom 24.11.1992 - V R 80/87, BFH/NV 1993, 634, unter II.1.; vom 21.04.2005 - V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63; vom 01.02.2007 - V R 41/04, BFHE 217, 40, unter II.1.b).
  • FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft Zuordnung der bewegten

    Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist in der Regel mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübergang auf den Leistungsempfänger verbunden (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 1. Februar 2007 - V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059 ).

    Jedoch bezieht sich der Begriff der Lieferung nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen, sondern umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (EuGH-Urteil vom 21. April 2005 C-25/03 - HE -, UR 2005, 324, m.w.N. und Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. Februar 2007, BFH/NV 2007, 1059 ).

  • BFH, 25.11.2005 - V B 75/05

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

    Zudem liegen dem Senat mehrere Revisionen zur Frage des Nachweises innergemeinschaftlicher Lieferungen nach § 6a Abs. 3 UStG und zum Gutglaubensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG vor (V R 52/03, Vorinstanz: FG München, Urteil vom 31. Juli 2003 14 K 4876/02, "Entscheidungen der Finanzgerichte" --EFG-- 2003, 1738; V R 41/04, Vorinstanz: FG Köln, Urteil vom 6. Mai 2004 15 K 1590/03, EFG 2004, 1802; V R 26/05, Vorinstanz: FG Köln, Urteil vom 27. Januar 2005 10 K 1367/04, EFG 2005, 822, und V R 43/05, Vorinstanz: FG München, Urteil vom 28. April 2005 14 K 1519/03, EFG 2005, 1485).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes

    Nach Art. 28 c Teil A erster Satz RL ist die Festlegung der Bedingungen in die Kompetenz der Mitgliedstaaten gestellt (BFH-Urteil vom 01.02.2007 - V R 41/04, BStBl. II 2007, 1059).

    Zwar sind § 17 a Abs. 2 und Abs. 4 jeweils eine Sollvorschrift; dies bedeutet jedoch nur, dass das Fehlen einer der aufgeführten Voraussetzungen nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung führt und der bezeichnete Nachweis auch durch andereBelege erbracht werden kann (s. a. BFH-Urteil vom 01.02.2007 - V R 41/04 unter 2.b) der Gründe; BFH-Urteil vom 7. Dezember 2006 V R 52/03, BFH/NV 2007, 634 unter 2 c) der Gründe).

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - 3 K 308/18

    Zum Eigentumsübergang im Rahmen eines Reihengeschäfts - Vorsteuerabzug aus einer

  • FG Düsseldorf, 31.01.2014 - 1 K 3117/12

    Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferung

  • FG Hamburg, 04.07.2008 - 7 K 175/07

    Umsatzsteuer: Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

  • FG Sachsen, 25.02.2009 - 2 K 484/07

    Auslegung des Begriffs "Abnehmer" i.S.d. § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 2

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 5 K 5235/12

    Umsatzsteuer 2007 und 2008

  • FG Niedersachsen, 29.04.2010 - 16 K 10297/07

    Innergemeinschaftliche Lieferungen i.R.e. strukturierten Absatzgeschäfts;

  • FG Hamburg, 05.12.2007 - 7 K 71/06

    Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen

  • FG Köln, 03.11.2010 - 4 K 4262/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch ohne USt-IdNr.

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2010 - 6 K 1130/09

    Anforderungen an eine innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen nach

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen: Steuerfreiheit der

  • FG Hamburg, 23.09.2011 - 5 K 310/09

    Steuerfreie Ausfuhrlieferung

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1820/09

    Nachholung der Versicherung des Abnehmers nach § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV im

  • FG Hamburg, 28.02.2012 - 5 K 10/10

    Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis für eine innergemeinschaftliche

  • FG Köln, 17.04.2008 - 10 K 4864/07

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

  • FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08

    Bewertung von Getränkelieferungen nach Spanien als innergemeinschaftliche

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08

    Zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • FG Hamburg, 07.06.2013 - 5 K 190/10

    Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung: Statistikdokument keine Ausfuhrbestätigung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht