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   BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06   

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https://dejure.org/2007,1289
BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06 (https://dejure.org/2007,1289)
BFH, Entscheidung vom 18.10.2007 - VI R 59/06 (https://dejure.org/2007,1289)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - VI R 59/06 (https://dejure.org/2007,1289)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 1, 2, § 9 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 1, 2, § 9 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • hensche.de

    Dienstwagen

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 1; ; EStG § 8 Abs. 2; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der 1 %-Regelung sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Fahrzeug-Anschaffungskosten als Werbungskosten abziehbar; geringfügige Beschäftigung von Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der 1 v.H.-Regelung sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Fahrzeug-Anschaffungskosten als Werbungskosten abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Private Aufwendungen und pauschale Dienstwagenbesteuerung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Dienstwagenbesteuerung

  • IWW (Kurzinformation)

    Firmenwagen - Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten: Geldwerter Vorteil sinkt auch in Folgejahren!

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerliche Folgen von Zuzahlungen des Arbeitnehmers beim Dienstwagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Aufwendungen und pauschale Dienstwagenbesteuerung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigungsfähigkeit von Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit; Anwendung der sog. 1%-Regelung bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zuzahlung zu Anschaffungskosten eines Dienstwagens

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kostenübernahme durch Arbeitnehmer in den Fällen der Firmenwagengestellung

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Dienstwagen: Anwendung der 1 %-Regelung und Werbungskosten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Werbungskosten: Zuzahlung zu Anschaffungskosten eines Dienstwagens

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Leasingraten für den Firmenwagen selbst zahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zuzahlung von Arbeitnehmern auf die Anschaffungskosten betrieblicher Kraftfahrzeuge

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    BFH verwirft Ansicht der Finanzverwaltung - Steuerliche Folgen von Zuzahlungen eines Arbeitnehmers beim Dienstwagen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle BFH-Urteile - Steuerliche Folgen von Zuzahlungen des Mitarbeiters beim Dienstwagen

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kostenübernahme durch Arbeitnehmer in den Fällen der Firmenwagengestellung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Ehegatten-Arbeitsverhältnis; Erwerbsaufwand; PKW-Überlassung; Zuzahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 208
  • NJW 2008, 605
  • BB 2008, 261
  • BB 2008, 262
  • DB 2007, 2815
  • BStBl II 2009, 200
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06
    Bei diesem Vergleich ist jedoch zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; BFH-Urteile vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; vom 17. September 1997 IV R 54/96, BFH/NV 1998, 164; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).

    In einem solchen Fall ist die Unklarheit auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen und nicht auf eine unübliche Gestaltung (vgl. Urteil in BFH/NV 1999, 919, m.w.N.).

    Es ist aber weder ungewöhnlich noch weicht solches von dem zwischen fremden Dritten Vereinbarten ab, wenn eine mit "Schreibarbeiten" beschriebene und danach auch Bürotätigkeiten umfassende Arbeitsleistung die Überwachung von Telekommunikationseinrichtungen mit umfasst, die in einem Büro regelmäßig vorhanden sind, auch wenn diese Tätigkeit im Arbeitsvertrag nicht im Einzelnen schriftlich fixiert ist (vgl. Urteil in BFH/NV 1999, 919, unter 1. b der Gründe).

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 95/04

    Die 1 % - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06
    Die sog. 1 %-Regelung ist grundsätzlich zwingend, sofern nicht nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG der Wert der Nutzung nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt wird (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 95/04, BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269, m.w.N.).

    Derartige Aufwendungen sind wirtschaftlich pauschalen Nutzungsentgelten ähnlich, die für die gesamte Nutzung des Kraftfahrzeugs vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber entrichtet werden (Senatsurteil in BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269).

  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06
    b) Entstehen einem Steuerpflichtigen für ein fremdes Wirtschaftsgut, das er zur Einkünfteerzielung nutzt, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, kann er diesen Aufwand nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG wie Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts behandeln und AfA für das Nutzungsrecht "wie ein materielles Wirtschaftsgut" (BFH-Beschlüsse vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, und vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) vornehmen.
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06
    Bei diesem Vergleich ist jedoch zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; BFH-Urteile vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; vom 17. September 1997 IV R 54/96, BFH/NV 1998, 164; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 17.09.1997 - IV R 54/96

    Verrechnungsregelung bei Nießbrauchsentgeltvorauszahlung

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06
    Bei diesem Vergleich ist jedoch zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; BFH-Urteile vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; vom 17. September 1997 IV R 54/96, BFH/NV 1998, 164; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 29.03.2005 - IX B 174/03

    AfA-Ansatz bei Arbeitnehmer im Fall der Überlassung eines betrieblichen PKW

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06
    Die AfA ist auf der Grundlage der voraussichtlichen Gesamtdauer des Nutzungsrechts nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG zu schätzen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. März 2005 IX B 174/03, BFHE 212, 561, BStBl II 2006, 368, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06
    Bei diesem Vergleich ist jedoch zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; BFH-Urteile vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; vom 17. September 1997 IV R 54/96, BFH/NV 1998, 164; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 06.11.2001 - VI R 62/96

    Nach § 8 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung eines vom Arbeitnehmer geleasten

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06
    Sie führt die in Abschn. 31 Abs. 7 der Lohnsteuer-Richtlinien 1993 enthaltene 1 %-Methode, die für das Streitjahr 1995 noch zur Anwendung kommt, als gesetzliche Regelung fort (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2001 VI R 62/96, BFHE 197, 142, BStBl II 2002, 370).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06
    b) Entstehen einem Steuerpflichtigen für ein fremdes Wirtschaftsgut, das er zur Einkünfteerzielung nutzt, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, kann er diesen Aufwand nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG wie Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts behandeln und AfA für das Nutzungsrecht "wie ein materielles Wirtschaftsgut" (BFH-Beschlüsse vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, und vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) vornehmen.
  • FG Köln, 26.10.2005 - 10 K 8005/00

    Fahrtaufwendungen, Ehegattenarbeitsverhältnis

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 753 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 10.10.2018 - X R 44/17

    Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im

    Speziell bei Arbeitsverhältnissen geht die Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453, unter 1.; vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553, unter II.1.a, m.w.N.; vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, unter II.2.a; in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 26).
  • BFH, 30.11.2016 - VI R 49/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines vom Arbeitnehmer selbst getragenen

    Soweit sich aus den Senatsurteilen vom 18. Oktober 2007 VI R 57/06 (BFHE 219, 206, BStBl II 2009, 199) und VI R 59/06 (BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200) etwas anderes ergibt, hält der Senat daran nicht fest.
  • BFH, 18.12.2014 - VI R 75/13

    Zurechnung eines von einem Arbeitgeber geleasten PKW beim Arbeitnehmer

    Ein derartiger Fall liegt auch bei Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines Dienstwagens vor, weil der Steuerpflichtige seinen Aufwand zur Erzielung von als Arbeitslohn zu bewertenden geldwerten Vorteilen und gegebenenfalls zu beruflich veranlassten Reisen tätigt (Senatsurteil vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    In Übereinstimmung damit hat auch der VI. Senat des BFH eine finanzgerichtliche Entscheidung, die maßgebend auf das Fehlen von Stundenzetteln gestützt worden war, beanstandet (Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, unter II.2.b bb).
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Im Gegensatz dazu können die der Ausgabenseite zuzuordnenden eigenen Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Nutzung des Dienstwagens als Werbungskosten regelmäßig erst im Rahmen der Veranlagung des Arbeitnehmers geltend gemacht werden (vgl. zur Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens BFH-Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 284).
  • BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18

    Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen

    a) Eine derartige Überprüfung hat zu berücksichtigen, ob die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihrem Inhalt nach dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.05.1996 - IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 18.10.2007 - VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und vom 17.07.2013 - X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24).

    In Bezug auf Arbeitsverhältnisse geht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb oder Beruf des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 26.08.2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; in BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 26, jeweils m.w.N.).

    Denn auch bei einem Vergleich von Arbeitsverträgen führen geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses (Senatsurteil in BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, unter II.2.a, m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist die Unklarheit auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen und nicht auf eine unübliche Gestaltung (BFH-Urteile in BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und in BFH/NV 1999, 919, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 9 K 162/17

    Bemessung der Höhe des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines

    Ein solcher Aufwand zu den Anschaffungskosten für ein fremdes Wirtschaftsgut, welches der Arbeitnehmer zur Einkünfteerzielung nutze, sei wie Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts zu behandeln und über die voraussichtliche Gesamtdauer des Nutzungsrechts abzuschreiben (BFH, Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl. II 2009, 200).

    Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass die Grundsätze des BFH zur gleichmäßigen Verteilung der Zuzahlung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer (Urteil des BFH vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06) keine Anwendung mehr finden sollen.

    Denn der BFH hat in den Urteilsgründen in seinem Urteil vom 30. November 2016 VI R 49/14 ausdrücklich ausgeführt, dass die Grundsätze des Urteils vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06 nur insoweit nicht mehr gelten sollen, als danach das Nutzungsentgelt als Werbungskosten abgezogen werden sollte.

  • FG Düsseldorf, 04.12.2014 - 12 K 1073/14

    Werbungskostenabzug für vom Arbeitnehmer zu tragende Benzinkosten bei

    a) Dies gilt für die auf berufliche Fahrten entfallenden Benzinkosten, weil sie zur Erzielung des in Barlohn bemessenen Teils des Arbeitslohns (Festgehalt und Provision) aufgewendet wurden und als durch diese Einnahmen veranlasste Werbungkosten nach allgemeinen Grundsätzen gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar sind (vgl. auch BFH- Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BStBl II 2009, 200 unter II.1.b) letzter Satz für den Abzug von Zuzahlungen zu Anschaffungskosten als Werbungskosten).

    b) Aber auch die für die Privatfahrten aufgewendeten Benzinkosten sind als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar, weil sie zum Erwerb von Sachlohn in Gestalt der privaten Kfz-Nutzung aufgewendet wurden (so für einzelne vom Arbeitnehmer getragene Aufwendungen, wenn der Nutzungsvorteil nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt wird BFH-Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 57/06, BStBl. II 199 unter II.1.a) letzter Satz; so für den Abzug von Zuzahlungen zu Anschaffungskosten als Werbungskosten bei Ermittlung des Nutzungswertes nach der 1 %-Regelung BFH-Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BStBl II 2009, 200).

    Demgegenüber können nach der vorzitierten Rspr. individuell vom Arbeitnehmer getragene Kfz-Kosten bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 1 % Methode nicht abgezogen werden, allerdings sind Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten auch bei pauschaler Ermittlung des Werts der Privatnutzung als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BStBl. II 2009, 200).

    Eine Aufteilung erübrigt sich, weil die Aufwendungen entweder durch die betrieblichen Fahrten veranlasst worden sind oder zur Erlangung des Sachbezugs "Privatfahrten" getätigt wurden (ebenso für den Abzug von Zuschüssen zu Anschaffungskosten als Werbungskosten trotz Ermittlung des Wertes der Privatnutzung nach der 1 %-Regelung BFH-Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BStBl. II 2009, 200 unter II.1.d).

  • BFH, 30.11.2016 - VI R 24/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30. November 2016 VI R 49/14 -

    Soweit sich aus den Senatsurteilen vom 18. Oktober 2007 VI R 57/06 (BFHE 219, 206, BStBl II 2009, 199) und VI R 59/06 (BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200) etwas anderes ergibt, hält der Senat daran nicht fest.
  • FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 9 K 210/17

    Berücksichtigen des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines

    Ferner verweist der Kläger auf seine Klagebegründung im Verfahren 9 K 162/17 und bezieht sich hilfsweise auf das BFH Urteil vom 18. Oktober 2007 (VI R 59/06) , wonach die Zuzahlungssumme in Höhe von 20.000 EUR für den Kläger zum Werbungskostenabzug über 8 Jahre verteilt anzusetzen sei.

    Ein solcher Aufwand zu den Anschaffungskosten für ein fremdes Wirtschaftsgut, welches der Arbeitnehmer zur Einkünfteerzielung nutze, sei wie Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts zu behandeln und über die voraussichtliche Gesamtdauer des Nutzungsrechts abzuschreiben ( BFH, Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06 , BFHE 219, 208, BStBl. II 2009, 200).

    Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass die Grundsätze des BFH zur gleichmäßigen Verteilung der Zuzahlung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer ( Urteil des BFH vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06 ) keine Anwendung mehr finden sollen.

    Denn der BFH hat in den Urteilsgründen in seinem Urteil vom 30. November 2016 VI R 49/14 ausdrücklich ausgeführt, dass die Grundsätze des Urteils vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06 nur insoweit nicht mehr gelten sollen, als danach das Nutzungsentgelt als Werbungskosten abgezogen werden sollte.

  • BFH, 18.10.2007 - VI R 57/06

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 59/15

    Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim

  • FG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - 5 K 284/13

    Steuerliche Behandlung des den geldwerten Vorteil übersteigenden Nutzungsentgelts

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10

    Steuerliche Behandlung einer Nutzungspauschale des Arbeitnehmers für die private

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 60/15

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 07. 2017 VI R 59/15 -

  • BFH, 21.02.2008 - III R 70/05

    Keine steuerliche Anerkennung einer Mietanpassungsklausel unter nahen Angehörigen

  • FG Niedersachsen, 12.11.2015 - 7 K 94/13

    Einkommensteuerliche Behandlung der privaten Nutzung eines vom Arbeitgeber

  • BFH, 10.08.2011 - X B 228/10

    Darlegungsanforderungen bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

  • FG Nürnberg, 27.01.2016 - 3 K 661/14

    Nutzungswertbesteuerung für Privatnutzung eines Fahrzeugs

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