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   BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07   

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https://dejure.org/2007,1220
BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07 (https://dejure.org/2007,1220)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2007 - IX R 17/07 (https://dejure.org/2007,1220)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2007 - IX R 17/07 (https://dejure.org/2007,1220)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AO § 42; ; EStG § 9; ; EStG § 20 Abs. 3; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlehensverträge zwischen Angehörigen; Schuldzinsenabzug bei wechselseitiger Darlehensgewährung

  • datenbank.nwb.de

    Darlehensverträge zwischen Angehörigen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Darlehensverträge unter nahen Angehörigen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge ? Wechselseitige Übernahme von Verbindlichkeiten eines Dritten auf Seiten des Darlehensgebers kein Gestaltungsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wechselseitige Darlehensverträge zwischen Angehörigen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer steuerlich günstigen Gestaltung der Rechtsverhältnisse untereinander durch Angehörige; Voraussetzungen eines Missbrauchs der steuerlichen Gestaltung von Rechtsverhältnissen; Wechselseitige Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wechselseitiges Darlehen unter Angehörigen zum Zweck des Schuldzinsenabzugs ist Gestaltungsmissbrauch

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wechselseitiges Darlehen unter Angehörigen zum Zweck des Schuldzinsenabzugs ist Gestaltungsmissbrauch

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 3, AO § 42
    Angehörige; Darlehen; Einkünfteerzielungsabsicht; Einkünfteumqualifizierung; Gestaltungsmissbrauch; Schuldzinsen; Zinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 32
  • NJW 2008, 1615
  • NZM 2008, 220
  • FamRZ 2008, 608
  • BB 2008, 303
  • DB 2008, 269
  • BStBl II 2008, 502
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07
    Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO ist aber gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, m.w.N.).

    Die Rechtsprechung hat es insbesondere als rechtsmissbräuchlich beurteilt, wenn die Beteiligten durch zivilrechtlich mögliche Gestaltungen zwar wechselseitige Zahlungsverpflichtungen begründen, damit aber ihre jeweilige Position weder tatsächlich noch wirtschaftlich verändern (so BFH-Urteil in BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, unter II. 1. c).

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 105/00

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07
    a) Es steht auch Angehörigen frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2003 IX R 91/00, BFH/NV 2004, 1272; IX R 105/00, BFH/NV 2004, 1273, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 91/00

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07
    a) Es steht auch Angehörigen frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2003 IX R 91/00, BFH/NV 2004, 1272; IX R 105/00, BFH/NV 2004, 1273, jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 22.02.2007 - 10 K 1875/03

    Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen aus wechselseitigen Darlehen unter nahen

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07
    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren hat das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 918, veröffentlichten Urteil die Zinsaufwendungen aus den wechselseitigen Darlehen hinsichtlich des Grundstücks B anerkannt und die Klage im Übrigen abgewiesen.
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu

    Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. des § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789; vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10

    Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus Darlehensverträgen

    Für das Einkommensteuerrecht habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 29. August 2007 IX R 17/07 (BFHE 219, 32, BStBl II 2008, 502) entschieden, dass es auch Angehörigen frei stehe, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten.

    Ein anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern zitierten BFH-Urteil in BFHE 219, 32, BStBl II 2008, 502.

  • BFH, 08.03.2017 - IX R 5/16

    Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren

    a) Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. des § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteile vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFHE 219, 32, BStBl II 2008, 502, m.w.N.; vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, m.w.N., und vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an

    a) Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 7 K 101/18

    Darstellen der gewählten Vorgehensweise einer Einlage in die Kapitalrücklage mit

    Gegenläufige Zahlungen, die die wirtschaftliche Position der hieran Beteiligten nicht verändern, stellen indes ein zentrales Indiz für eine unangemessene Gestaltung dar (vgl. BFH-Urteile vom 17.12.2003 IX R 56/03, BStBl. II 2004, 648 und vom 29.08.2007 IX R 17/07, BStBl. II 2008, 502; FG Niedersachsen, Urteil vom 26.09.2012 2 K 13510/10, GmbH-Rundschau -GmbHR- 2013, 613), weil sie sich in ihrer Wirkung neutralisieren.
  • FG Münster, 01.10.2010 - 11 K 3216/06

    Übernahme von privat veranlassten Darlehensverbindlichkeiten durch eine GbR

    Dabei steht es auch Angehörigen frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 29.08.2007 IX R 17/07, BStBl II 2008, 502; 17.12.2003 IX R 91/00, BFH/NV 2004, 1272; IX R 105/00, BFH/NV 2004, 1273, jeweils m.w.N.; Schmidt/Drenseck, EStG, § 21 Rz. 65 "Angehörige").

    Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO ist aber gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die -gemessen an dem erstrebten Zielunangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteile vom 29.08.2007 IX R 17/07, BStBl II 2008, 502 m.w.N.; vom 17.12.2003 IX R 56/03, BStBl II 2004, 648; Blümich/Heuermann, EStG, § 21 Rz. 136).

    Die Rechtsprechung hat es insbesondere als rechtsmissbräuchlich beurteilt, wenn die Beteiligten durch zivilrechtlich mögliche Gestaltungen zwar wechselseitige Zahlungsverpflichtungen begründen, damit aber ihre jeweilige Position weder tatsächlich noch wirtschaftlich verändern (so BFH-Urteil a.a.O. in BStBl II 2008, 502).

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 55/07

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten

    a) Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. von § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789; vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, m.w.N.).
  • FG Hessen, 21.10.2020 - 4 K 1644/18

    Gestaltungsmissbrauch bei konzernübergreifenden gegenläufigen Geschäften -

    So habe es die Rechtsprechung als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn die Beteiligten durch zivilrechtlich mögliche Gestaltungen zwar wechselseitige Zahlungsverpflichtungen begründeten, damit aber ihre jeweilige Position weder tatsächlich noch wirtschaftlich verändert werde (BFH-Urteil vom 29.08.2007, IX R 17/07 BStBl. II 2008, 502).

    Das ist z.B. der Fall, wenn die Beteiligten durch zivilrechtlich mögliche Gestaltungen zwar wechselseitige Zahlungsverpflichtungen begründen, damit aber ihre jeweilige Position weder tatsächlich noch wirtschaftlich verändern (BFH-Urteil vom 29.08.2007, IX R 17/07, BStBl. II 2008, 502).

  • FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von

    Somit ist von einer Steuerumgehung auszugehen, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem erstrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nicht steuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, m. w. N.).
  • FG Nürnberg, 21.05.2010 - 4 K 821/09

    Darlehensvertrag über Kaufpreis unter nahen Angehörigen - Fremdvergleich -

    Dabei steht es auch Angehörigen frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 29.08.2007 IX R 17/07, BStBl II 2008, 502; 17.12.2003 IX R 91/00, BFH/NV 2004, 1272; IX R 105/00, BFH/NV 2004, 1273, jeweils m.w.N.; Schmidt/Drenseck, EStG, § 21 Rz. 65 "Angehörige").

    Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO ist aber gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die -gemessen an dem erstrebten Ziel- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteile vom 29.08.2007 IX R 17/07, BStBl II 2008, 502 m.w.N.; vom 17.12.2003 IX R 56/03, BStBl II 2004, 648; Blümich/Heuermann, EStG, § 21 Rz. 136).

    Die Rechtsprechung hat es insbesondere als rechtsmissbräuchlich beurteilt, wenn die Beteiligten durch zivilrechtlich mögliche Gestaltungen zwar wechselseitige Zahlungsverpflichtungen begründen, damit aber ihre jeweilige Position weder tatsächlich noch wirtschaftlich verändern (so BFH-Urteil a.a.O. in BStBl II 2008, 502).

  • FG München, 27.10.2023 - 8 K 797/22

    Fehlerhaftes Ansetzen von Kapitalvermögen bei Einkommenssteuerbescheid

  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/22

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen

  • FG Thüringen, 28.09.2011 - 3 K 1086/09

    Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung bei Verschmelzung der

  • BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08

    NZB: Gestaltungsmissbrauch einzelfallbezogen - grundsätzliche Bedeutung und

  • FG München, 20.11.2020 - 8 K 2655/19

    Übernahme von Telefonkosten für Mobilfunkverträge durch Arbeitgeber -

  • FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 1176/17

    Steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von sog.

  • FG München, 22.02.2011 - 6 K 1451/08

    Mantelkauf mit Abtretung einer Forderung, auf die gegen Besserungsschein

  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 2 K 160/06

    Keine Berücksichtigung kurzfristig eingelegter, nach wenigen Tagen wieder

  • FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19

    Lohnsteuerhaftung

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05

    Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein

  • FG München, 20.11.2020 - 8 K 2656/19

    Unterwerfung von Kosten für Mobilfunkvertrag der Lohnsteuer

  • FG Hessen, 16.10.2012 - 6 K 721/10

    Keine Erfüllung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs eines Organträgers durch

  • FG München, 17.03.2009 - 13 K 4093/06

    Veräußerung von GmbH-Anteilen zur Vermeidung der Besteuerung eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1394/05

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes

  • FG München, 28.08.2013 - 4 K 1975/11

    Rechtsmissbräuchliche Umgehung der Grunderwerbsteuer bei unnötigem Zwischenerwerb

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