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   BFH, 08.11.2007 - IV B 171/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4839
BFH, 08.11.2007 - IV B 171/06 (https://dejure.org/2007,4839)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2007 - IV B 171/06 (https://dejure.org/2007,4839)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2007 - IV B 171/06 (https://dejure.org/2007,4839)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGO § 115; ; FGO § 116; ; GewStG § 10a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 § 116; GewStG § 10a
    Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortrag; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortrag - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe des weggefallenen gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrags ist unter Einschluss der Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben der Mitunternehmer zu bestimmen ? Ständige Rechtsprechung des BFH ? Erhöhte Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umgang mit dem Finanzamt - BFH wehrt sich gegen Nichtanwendungserlasse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bekräftigung der Auffassung des BFH zu einer Rechtsfrage nach dem Ergehen eines sog. Nichtanwendungserlasses der Finanzverwaltung; Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei Bekräftigung der Auffassung des BFH; Ausscheiden eines ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur den Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Nichtanwendungserlasse

Sonstiges

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Nichtanwendungserlass und Bundesfinanzhof

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 1
  • NJW-RR 2008, 662
  • DB 2008, 450
  • BStBl II 2008, 380
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.02.1994 - XI R 50/88

    Bei Personengesellschaften sind die nach § 10a GewStG verrechenbaren Fehlbeträge

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV B 171/06
    Hiernach ist im Falle des Ausscheidens eines Mitunternehmers aus einer gewerblichen Mitunternehmerschaft die Höhe des weggefallenen gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrags unter Einschluss der Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben der Mitunternehmer zu bestimmen (BFH-Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 50/88, BFHE 173, 374, BStBl II 1994, 364).
  • BFH, 27.01.1995 - VIII B 105/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV B 171/06
    Gleichwohl vermag dies der Beschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen, da --auch in Fällen der Gesetzesänderung-- nicht geltend gemachte Zulassungsgründe nur dann die Revision eröffnen, wenn eine Beschwerde in zulässiger Weise erhoben wurde und damit --woran es, wie dargelegt, im anhängigen Verfahren fehlt-- der Beschwerdeführer insbesondere den formellen Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO an die schlüssige Darlegung zumindest eines Revisionszulassungsgrundes vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist genügt hat (Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 55; Lange in HHSp, § 116 FGO Rz 256; vgl. auch BFH-Beschluss vom 27. Januar 1995 VIII B 105/94, BFH/NV 1995, 808).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII R 96/04

    Ermittlung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts bei Gesellschafterwechsel in einer

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV B 171/06
    Die hiergegen seitens der Finanzverwaltung erhobenen Einwände (vgl. Nichtanwendungserlasse in BStBl I 1996, 1392) sind im Urteil des BFH vom 17. Januar 2006 VIII R 96/04 (BFHE 213, 12) erörtert und als nicht durchgreifend erachtet worden.
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 59/05

    Rückwirkende Kürzung der gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs bei Ausscheiden

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV B 171/06
    Auch kann nach Ergehen der Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats vom 19. April 2007 IV R 4/06 (BFHE 217, 117) und IV R 59/05 (BFH/NV 2007, 2334) nicht zweifelhaft sein, dass der Frage, ob die rückwirkende Anwendungsregelung des § 36 Abs. 9 GewStG n.F. einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält, grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommt.
  • BFH, 12.06.1996 - IV B 133/95

    Folgen für das Ausscheiden von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft für

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV B 171/06
    Der Senat hat deshalb bereits mit Beschluss vom 12. Juni 1996 IV B 133/95 (BFHE 180, 450, BStBl II 1997, 82) die Rechtsfrage als geklärt angesehen.
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 4/06

    BFH ruft BVerfG an: Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV B 171/06
    Auch kann nach Ergehen der Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats vom 19. April 2007 IV R 4/06 (BFHE 217, 117) und IV R 59/05 (BFH/NV 2007, 2334) nicht zweifelhaft sein, dass der Frage, ob die rückwirkende Anwendungsregelung des § 36 Abs. 9 GewStG n.F. einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält, grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommt.
  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    b) Die in der Beschwerdebegründung des Beklagten und Beschwerdeführers (Finanzamt --FA--) vorgebrachten Gründe sind bereits vom BFH berücksichtigt worden und rechtfertigen es nicht, sich erneut mit der Sache in einem Fall zu befassen, in dem das Finanzgericht (FG) für den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO bindend festgestellt hat, dass der Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) aufgrund ihrer Beteiligung keine Einnahmen zugegangen sind (vgl. zur grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit Nichtanwendungserlassen auch BFH-Beschluss vom 8. November 2007 IV B 171/06, BFHE 220, 1, BStBl II 2008, 380).
  • BFH, 02.09.2015 - II B 146/14

    Verhältnis von vGA und Schenkungsteuer

    b) Dass die obersten Finanzbehörden der Länder durch die gleich lautenden Erlasse vom 5. Juni 2013 (BStBl I 2013, 1465) angeordnet haben, dieses BFH-Urteil insoweit über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden, begründet für sich genommen nicht die Zulassung der Revision (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. November 2007 IV B 171/06, BFHE 220, 1, BStBl II 2008, 380, und vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 109).
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