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   BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05   

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https://dejure.org/2008,1195
BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05 (https://dejure.org/2008,1195)
BFH, Entscheidung vom 10.06.2008 - VIII R 76/05 (https://dejure.org/2008,1195)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - VIII R 76/05 (https://dejure.org/2008,1195)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1, § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

  • openjur.de

    Keine Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages; Verhältnis von Betriebsausgabenabzug und Werbungskostenpauschale bei vergleichbaren Aufwendungen für zwei Einkunftsarten; Gleichartigkeit und Gleichzeitigkeit von Aufwendungen

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Betriebs-Berater

    Keine Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages - Verhältnis von Betriebsausgabenabzug und Werbungskostenpauschale bei vergleichbaren Aufwendungen für zwei Einkunftsarten

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 9 Abs. 1 § 9a S. 1 Nr. 1 lit. a
    Keine Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages; Verhältnis von Betriebsausgabenabzug und Werbungskostenpauschale bei vergleichbaren Aufwendungen für zwei Einkunftsarten; Gleichartigkeit und Gleichzeitigkeit von Aufwendungen

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug bei einem als angestellter Assessor und als selbständiger Rechtsanwalt tätigen Juristen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichzeitige Erzielung von Einkünften aus selbstständiger und aus nichtselbstständiger Arbeit ? Aufteilung von Betriebsausgaben und Werbungskosten ? Inanspruchnahme ungekürzter Pauschbeträge ? Aufteilung von Fahrtkosten, Versicherungsbeiträgen und Aufwendungen für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerpauschbetrag auch ohne Werbungskosten

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten versus Betriebsausgaben - Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird nicht gekürzt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerpauschbetrag auch ohne Werbungskosten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs eines Steuerpflichtigen mit Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit auf Erstattung des ungekürzten Arbeitnehmer-Pauschbetrages; Steuerrechtliche Geltendmachung eines Pauschbetrages bei Anfall lediglich geringerer ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Voller Arbeitnehmer-Pauschbetrag trotz Nebentätigkeit als Freiberufler

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten: Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Finanzamt darf nicht kürzen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Finanzämter dürfen Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht kürzen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rechtsanspruch auf ungekürzten Arbeitnehmer-Pauschbetrag

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesfinanzhof spricht Machtwort - Aufwendungen bei vergleichbarer Tätigkeit als Arbeitnehmer und auf selbstständiger Basis

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Voller Arbeitnehmer-Pauschbetrag trotz Nebentätigkeit als Freiberufler

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 9a S 1 Nr 1
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag; Betriebsausgabe; Kürzung; Rechtsanwalt; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 222, 313
  • NJW 2008, 3742
  • DB 2008, 2060
  • BStBl II 2008, 937
  • NZA-RR 2008, 646
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.11.1965 - IV 32/64 U

    Abziehung von allen mit einer ärztlichen Tätigkeit verbundenen Aufwendungen als

    Auszug aus BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05
    Soweit die Aufwendungen der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit dienten (§ 9 EStG), sind sie bei der Ermittlung dieser Einkünfte zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 4. November 1965 IV 32/64 U, BFHE 84, 243, BStBl III 1966, 89).

    Soweit die Aufwendungen nicht ihrer Natur nach und ausschließlich mit der nichtselbständigen oder der selbständigen Tätigkeit zusammenhängen, ist eine Aufteilung durch Schätzung unvermeidlich (BFH-Urteil in BFHE 84, 243, BStBl III 1966, 89).

    Unvermeidlich ist die Schätzung zum Zwecke der Aufteilung jedoch nur bei solchen Aufwendungen, die gleichzeitig den freiberuflichen und den nichtselbständigen Tätigkeitsbereich betreffen, etwa wenn einem abhängig beschäftigten Krankenhausarzt, der in der Klinik zugleich Privatpatienten als Freiberufler behandelt, Aufwendungen für die Fahrten zu diesem Krankenhaus entstehen (vgl. den Sachverhalt in BFHE 84, 243, BStBl III 1966, 89).

    dd) Da sich die juristischen Tätigkeitsfelder, auf denen sich der Kläger bewegt, nach den Feststellungen des FG nicht wesentlich unterscheiden, sind die Aufwendungen für Fachliteratur nicht ihrer Natur nach und ausschließlich mit der selbständigen Tätigkeit verbunden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 84, 243, BStBl III 1966, 89).

    Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einnahmen aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit kommt allerdings nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 84, 243, BStBl III 1966, 89; vom 10. Mai 2001 IV R 6/00, BFHE 195, 323, BStBl II 2001, 575).

  • FG Köln, 27.01.2005 - 2 K 5754/01

    Werbungskosten; Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 777 veröffentlicht.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Köln vom 27. Januar 2005 2 K 5754/01 aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.

  • BFH, 07.11.2000 - III R 79/97

    Werbungskostenpauschbetrag und Ausbildungsfreibetrag

    Auszug aus BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05
    Voraussetzung ist nach § 9a Satz 2 EStG lediglich, dass die Jahreseinnahmen aus nichtselbständiger Arbeit den Betrag von 2 000 DM übersteigen (soweit ersichtlich allgemeine Meinung vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2000 III R 79/97, BFHE 193, 536, BStBl II 2001, 702; vom 29. Oktober 1998 XI R 63/97, BFHE 188, 143, BStBl II 1999, 588; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 9a Rz 1; v. Bornhaupt in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9a Rz A 75, A 85 und B 13; Hildesheim in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 9a Rz 2; Prinz in Herrmann/ Heuer/Raupach --HHR--, § 9a EStG Rz 12 und 22; Blümich/ Thürmer, § 9a EStG Rz 48; Claßen in Lademann, EStG, § 9a EStG Rz 4; Damrau-Schröter in Bordewin/Brandt, § 9a EStG Rz 19 f.; Frotscher in Frotscher, EStG, 6. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 9a Rz 3).
  • BFH, 27.04.1999 - III R 21/96

    Haftung bei Subventionsbetrug

    Auszug aus BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05
    Das Fehlen ausreichender Feststellungen stellt einen materiell-rechtlichen Mangel des Urteils dar, der --auch ohne Rüge-- zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (BFH-Urteil vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670).
  • BFH, 16.03.1967 - IV R 210/66

    Anwendbarkeit der von der Verwaltung zugelassenen Pauschalierung von

    Auszug aus BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05
    Das Urteil des BFH vom 16. März 1967 IV R 210/66 (BFHE 88, 414, BStBl III 1967, 418), wonach die Pauschale nur dann anwendbar ist, wenn sie zu einer tatsächlichen Vereinfachung der Einkünfteermittlung führen kann, steht dem nicht entgegen.
  • BFH, 10.05.2001 - IV R 6/00

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit Motorboot

    Auszug aus BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05
    Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einnahmen aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit kommt allerdings nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 84, 243, BStBl III 1966, 89; vom 10. Mai 2001 IV R 6/00, BFHE 195, 323, BStBl II 2001, 575).
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 63/97

    Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei außerordentlichen Einkünften

    Auszug aus BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05
    Voraussetzung ist nach § 9a Satz 2 EStG lediglich, dass die Jahreseinnahmen aus nichtselbständiger Arbeit den Betrag von 2 000 DM übersteigen (soweit ersichtlich allgemeine Meinung vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2000 III R 79/97, BFHE 193, 536, BStBl II 2001, 702; vom 29. Oktober 1998 XI R 63/97, BFHE 188, 143, BStBl II 1999, 588; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 9a Rz 1; v. Bornhaupt in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9a Rz A 75, A 85 und B 13; Hildesheim in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 9a Rz 2; Prinz in Herrmann/ Heuer/Raupach --HHR--, § 9a EStG Rz 12 und 22; Blümich/ Thürmer, § 9a EStG Rz 48; Claßen in Lademann, EStG, § 9a EStG Rz 4; Damrau-Schröter in Bordewin/Brandt, § 9a EStG Rz 19 f.; Frotscher in Frotscher, EStG, 6. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 9a Rz 3).
  • BFH, 06.04.2016 - I R 61/14

    Begriff "Wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG - Umfang der

    Weisen die Aufwendungen einen Veranlassungszusammenhang sowohl mit ausländischen Einkünften i.S. des § 34d EStG als auch mit inländischen Einkünften oder mit mehreren Arten von ausländischen Einkünften auf, so sind sie --ebenso wie bei den Einkunftsarten i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG (s. zu einer Aufteilung von Aufwendungen, die einen Veranlassungszusammenhang zu mehr als einer Einkunftsart aufweisen, BFH-Urteile vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937; vom 15. März 1994 X R 58/91, BFHE 174, 84, BStBl II 1994, 516; vom 23. Januar 1991 X R 37/86, BFHE 163, 376, BStBl II 1991, 398; vom 4. Oktober 1990 X R 150/88, BFH/NV 1991, 237)-- aufzuteilen oder den Einkünften zuzurechnen, zu denen sie vorwiegend gehören.

    Die nach § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG erforderliche Zuordnung von Betriebsausgaben, die in mehreren Veranlassungszusammenhängen stehen, ist mangels unmittelbarer Zurechnungskriterien zu schätzen oder zu quoteln (vgl. Gosch in Kirchhof, EStG, 15. Aufl., § 34c Rz 15; Senatsurteil in BFHE 183, 114, BStBl II 1997, 657; BFH-Urteil in BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937).

  • BFH, 18.04.2018 - I R 37/16

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei verzinslichen Wertpapieren - Begriff

    Weisen die Aufwendungen einen Veranlassungszusammenhang sowohl mit ausländischen Einkünften i.S. des § 34d EStG als auch mit inländischen Einkünften oder mit mehreren Arten von ausländischen Einkünften auf, so sind sie --ebenso wie bei den Einkunftsarten i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG (s. zu einer Aufteilung von Aufwendungen, die einen Veranlassungszusammenhang zu mehr als einer Einkunftsart aufweisen, BFH-Urteile vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937; vom 15. März 1994 X R 58/91, BFHE 174, 84, BStBl II 1994, 516; vom 23. Januar 1991 X R 37/86, BFHE 163, 376, BStBl II 1991, 398; vom 4. Oktober 1990 X R 150/88, BFH/NV 1991, 237)-- aufzuteilen oder den Einkünften zuzurechnen, zu denen sie vorwiegend gehören.
  • BFH, 17.10.2013 - III R 27/12

    Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen

    Der BFH hat zudem bereits wiederholt entschieden, dass das Verhältnis der Einnahmen als Maßstab für die Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen ausscheidet (BFH-Urteil vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2011 - X R 4/10

    Versagung der erweiterten Kürzung des Gewinns für Grundstücksunternehmen im

    Da die Entscheidung der Vorinstanz zudem durch die von ihr getroffenen Feststellungen gedeckt ist und sich insofern als schlüssig darstellt, liegt auch kein materiell-rechtlicher Fehler vor, der revisionsrechtlich unabhängig von der Erhebung entsprechender Verfahrensrügen beachtlich wäre (vgl. zu einer derartigen Konstellation BFH-Urteil vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937, unter II.2. vor a).
  • BFH, 16.09.2014 - X R 32/12

    Photovoltaikanlage auf Dachfläche - Betriebsausgabenabzug

    Anders als im Umsatzsteuerrecht können die erzielten oder erzielbaren Miet- oder Pachtzinsen für die Nutzungsüberlassung des privaten Anteils auf der einen Seite und des betrieblichen Anteils auf der anderen Seite nicht als Aufteilungskriterien herangezogen werden, da nach ständiger Rechtsprechung des BFH gemischt veranlasste Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten im Ertragsteuerrecht nicht im Verhältnis der Einnahmen aufgeteilt werden können (BFH-Urteil vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2012 - III R 29/09

    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem

    Das Fehlen ausreichender Feststellungen stellt einen materiell-rechtlichen Mangel des Urteils dar, der zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670; vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937).
  • BFH, 11.07.2018 - I R 52/16

    Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung

    Das Fehlen ausreichender Feststellungen stellt einen materiell-rechtlichen Mangel des Urteils dar, der --auch ohne Rüge-- zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (BFH-Urteile vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670; vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937; Senatsurteil vom 12. August 2015 I R 2/13, BFH/NV 2016, 47).
  • BFH, 23.03.2011 - X R 44/09

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung

    Hierin liegt ein materiell-rechtlicher Mangel des angefochtenen Urteils, der schon für sich genommen --und auch ohne ausdrückliche Rüge durch die Beteiligten-- zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937, unter II.2. vor a).
  • BFH, 08.11.2017 - IX R 32/16

    Dauertestamentsvollstreckung - Veranlassung der Kosten durch die Erzielung von

    Sind Aufwendungen durch mehrere Einkunftsarten veranlasst, sind sie nach Maßgabe ihrer jeweiligen Veranlassung auf die Einkunftsarten aufzuteilen (BFH-Urteil vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937).
  • FG Münster, 21.11.2018 - 9 K 4187/14

    Einkommensteuer - Zur Frage, welche Betriebsausgaben mit konkreten

    Weisen die Aufwendungen einen Veranlassungszusammenhang sowohl mit ausländischen Einkünften i.S. des § 34d EStG als auch mit inländischen Einkünften oder mit mehreren Arten von ausländischen Einkünften auf, so sind sie --ebenso wie bei den Einkunftsarten i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG (s. zu einer Aufteilung von Aufwendungen, die einen Veranlassungszusammenhang zu mehr als einer Einkunftsart aufweisen, BFH-Urteile vom 10.6.2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937; vom 15.3.1994 X R 58/91, BFHE 174, 84, BStBl II 1994, 516; vom 23.1.1991 X R 37/86, BFHE 163, 376, BStBl II 1991, 398; vom 4.10.1990 X R 150/88, BFH/NV 1991, 237)-- aufzuteilen oder den Einkünften zuzurechnen, zu denen sie vorwiegend gehören.
  • BFH, 09.02.2012 - III R 47/08

    Kindergeld: Unfähigkeit zum Selbstunterhalt eines studierenden Kindes, Nachweis

  • BFH, 12.08.2015 - I R 2/13

    Unzureichender Urteilstatbestand

  • BFH, 09.02.2012 - III R 78/09

    Freiwilligendienst im Ausland grundsätzlich keine Berufsausbildung -

  • BFH, 26.07.2012 - III R 70/10

    Maßgeblichkeit der tatsächlichen Meldung als arbeitsuchendes Kind - Ablehnung von

  • FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13

    Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil

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