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   BFH, 09.10.2008 - IX R 72/07   

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https://dejure.org/2008,2911
BFH, 09.10.2008 - IX R 72/07 (https://dejure.org/2008,2911)
BFH, Entscheidung vom 09.10.2008 - IX R 72/07 (https://dejure.org/2008,2911)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - IX R 72/07 (https://dejure.org/2008,2911)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 18 Abs. 4 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • openjur.de

    Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden GbR als Grundlagenbescheid für eine weitere Feststellung

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 18 Abs. 4 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Judicialis

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 179 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 18 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden GbR als Grundlagenbescheid für eine weitere Feststellung

  • datenbank.nwb.de

    Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden GbR als Grundlagenbescheid für eine weitere Feststellung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte einer Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft auch bei Vermietung an RA-Sozietät mit einem der Ehegatten als Beteiligtem ? Umqualifizierung der Vermietungseinkünfte in Gewinnanteile gegenüber der RA-Gemeinschaft im Rahmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die vermögensverwaltende GbR und die Steuern der Gesellschafter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vermögensverwaltende GbR und die Steuern der Gesellschafter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in Gewinnanteile bei einer Anwaltsgemeinschaft im Fall einer Beteiligung des Grundstücksgemeinschafters an der Anwaltsgemeinschaft

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Einheitliche Feststellung von Einkünften: Grundlage für einen Folgebescheid

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Einkünfte einer Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft: Einheitliche Feststellung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 2 Abs 1 Nr 3, EStG § 15 Abs 1 Nr 2
    Ehegattengrundstück; Gesonderte Feststellung; Grundstücksgemeinschaft; Sonderbetriebsvermögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 199
  • NJW 2009, 1632
  • NZM 2009, 208
  • DB 2008, 2746
  • BStBl II 2009, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus BFH, 09.10.2008 - IX R 72/07
    Verwirklicht er mit der Vermietungstätigkeit außerhalb der Beteiligung zugleich die Voraussetzungen der § 18 Abs. 4 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, so treten diese Tatbestandsmerkmale zu den gemeinschaftlich erfüllten und verbindlich festgestellten Besteuerungsgrundlagen hinzu und gehören deshalb nicht in den Regelungsbereich des Grundlagenbescheids, sondern in jenen des Folgebescheids (vgl. dazu Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 2005 GrS 2/02, BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679, unter C. 3. b).

    Denn insoweit unterscheidet sich der Fall nicht von demjenigen, in dem ein an der Grundstücksgesellschaft Beteiligter allein z.B. im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels gewerblich tätig ist (so der Fall, der dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679 zugrunde lag).

  • BFH, 18.07.1979 - I R 199/75

    Investitionsprämie - Kohleprämie - Gesonderte Gewinnfeststellung -

    Auszug aus BFH, 09.10.2008 - IX R 72/07
    Wenn danach die die Mitunternehmerschaft betreffenden Sachverhalte in die Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft einzubeziehen sind (Zurechnungsnorm, so BFH-Urteil vom 18. Juli 1979 I R 199/75, BFHE 128, 516, BStBl II 1979, 750), der dem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzuordnende Grundstücksanteil zugleich dessen Sonderbetriebsvermögen bei der nutzenden Anwaltsgemeinschaft ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 2005 IV R 29/04, BFHE 211, 305, BStBl II 2006, 173, m.w.N.), so lassen diese Auswirkungen auf der Ebene der Anwaltsgemeinschaft das --in Form der Grundstücksgesellschaft-- gemeinschaftliche Verwirklichen von Besteuerungsgrundlagen unberührt.
  • BFH, 16.03.2004 - IX R 58/02

    VuV: keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften

    Auszug aus BFH, 09.10.2008 - IX R 72/07
    Dem FG ist auch darin beizupflichten, dass insbesondere wegen der unterschiedlichen Bindungswirkung (einerseits für das Feststellungsverfahren der Anwaltsgemeinschaft, andererseits gegenüber der Einkommensteuerveranlagung) kein Fall von geringer Bedeutung i.S. von § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO vorliegt (vgl. in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 16. März 2004 IX R 58/02, BFH/NV 2004, 1211).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00

    Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 09.10.2008 - IX R 72/07
    b) Aus der sog. Bruchteilsbetrachtung, nach der ein Mietvertrag zwischen einer GbR und einem Gesellschafter steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, wenn und soweit diesem das Grundstück nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig zuzurechnen ist (BFH-Urteil vom 18. Mai 2004 IX R 83/00, BFHE 206, 162, BStBl II 2004, 898), kann die Revision nichts Gegenteiliges herleiten.
  • BFH, 10.11.2005 - IV R 29/04

    Teilanteilsveräußerung unter Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen im

    Auszug aus BFH, 09.10.2008 - IX R 72/07
    Wenn danach die die Mitunternehmerschaft betreffenden Sachverhalte in die Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft einzubeziehen sind (Zurechnungsnorm, so BFH-Urteil vom 18. Juli 1979 I R 199/75, BFHE 128, 516, BStBl II 1979, 750), der dem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzuordnende Grundstücksanteil zugleich dessen Sonderbetriebsvermögen bei der nutzenden Anwaltsgemeinschaft ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 2005 IV R 29/04, BFHE 211, 305, BStBl II 2006, 173, m.w.N.), so lassen diese Auswirkungen auf der Ebene der Anwaltsgemeinschaft das --in Form der Grundstücksgesellschaft-- gemeinschaftliche Verwirklichen von Besteuerungsgrundlagen unberührt.
  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2007 - 10 K 188/06

    Einheitliche und gesonderte Feststellung bei verschiedenen Einkunftsarten

    Auszug aus BFH, 09.10.2008 - IX R 72/07
    Das Finanzgericht (FG) verpflichtete das FA in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 511 veröffentlichten Urteil dazu, die Einkünfte der Klägerin einheitlich und gesondert festzustellen.
  • BFH, 19.09.2012 - IX B 65/12

    Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG als gesondert und einheitlich

    Im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorzunehmen, wenn mehrere Personen --wie hier als Objektgesellschaft in der Form einer Kommanditgesellschaft-- gemeinschaftlich den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung (§ 21 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) verwirklichen und dadurch Einkünfte erzielen (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 72/07, BFHE 223, 199, BStBl II 2009, 231).
  • FG Nürnberg, 13.03.2013 - 5 K 1186/10

    Nutzungsänderung von im Rahmen einer vermögensverwaltenden GbR vermieteten

    Hier müssen die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsmerkmale auf der Ebene der Gesellschaft festgestellt werden, während die Umqualifizierung der Vermietungseinkünfte in Gewinnanteile bei der Anwaltsgemeinschaft (§§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 18 Abs. 4 Satz 2 EStG) im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit vorzunehmen ist (BFH-Urteil vom 09.10.2008 IX R 72/07, BStBl. II 2009, 231).
  • FG München, 27.09.2012 - 5 K 857/09

    Zebragesellschaft

    Gemeinschaftlich verwirklichte Besteuerungsmerkmale müssen aber auf der Ebene der GbR festgestellt werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 72/07, BStBl II 2009, 231).
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