Rechtsprechung
   BFH, 02.09.2008 - X R 48/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1468
BFH, 02.09.2008 - X R 48/02 (https://dejure.org/2008,1468)
BFH, Entscheidung vom 02.09.2008 - X R 48/02 (https://dejure.org/2008,1468)
BFH, Entscheidung vom 02. September 2008 - X R 48/02 (https://dejure.org/2008,1468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b

  • openjur.de

    Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S. des § 17 EStG in das Einzelbetriebsvermögen

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b

  • Betriebs-Berater

    Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i. S. des § 17 EStG in das Einzelbetriebsvermögen

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S. des § 17 EStG in das Einzelbetriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S. des § 17 EStG in das Einzelbetriebsvermögen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einbringung einer wesentlichen Beteiligung in ein Einzelbetriebsvermögen ? Bei gegebenem Wertverlust Bewertung mit den höheren Anschaffungskosten ohne Teilwertabschreibung ? Berücksichtigung der Wertminderung erst bei Veräußerung der Beteiligung oder dieser ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Einlage einer wertgeminderten Beteiligung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einlage einer wertgeminderten Beteiligung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung im Fall der Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in das Einzelbetriebsvermögen des Steuerpflichten wegen vor der Einlage eingetretenen Wertminderungen; Bewertung einer ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Teilwertabschreibung bei Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung in ein Einzelunternehmen

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Beteiligung i.S.d. § 17 EStG bei Einlage mindestens mit Anschaffungskosten zu bewerten

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Teilwertabschreibung einer wesentlichen GmbH-Beteiligung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 5 Buchst b, EStG § 17
    Anschaffungskosten; Bewertung; Einlage; Teilwert; Teilwertabschreibung; Wesentliche Beteiligung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 22
  • NJW-RR 2009, 526
  • BB 2008, 2622
  • DB 2008, 2513
  • DB 2008, 2514
  • BStBl II 2010, 162
  • NZG 2009, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94

    Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 48/02
    Eine Beteiligung i.S. des § 17 EStG, deren Wert im Zeitpunkt der Einlage in das Einzelbetriebsvermögen unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist mit den Anschaffungskosten einzulegen (Anschluss an das BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684).

    Sie beriefen sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94 (BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684).

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 sei die Beteiligung an der B-GmbH mit den Anschaffungskosten in das Betriebsvermögen zu überführen.

    b) Der VIII. Senat des BFH hat in dem Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 (zur Abgrenzung vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 302) erkannt, dass § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG für den Fall der Einlage einer Beteiligung, deren Wert unter die Anschaffungskosten gefallen ist (wertgeminderte Beteiligung), eine planwidrige Gesetzeslücke enthält.

    Dieser hat in seinem Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 unter Hinweis auf die Gesetzesentwicklung dargelegt, dass die Formulierung in § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG, wonach die Einlage mit dem Teilwert, höchstens aber mit den Anschaffungskosten zu bewerten ist, seit der im Jahr 1965 erfolgten Abschaffung des Verbots, Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen i.S. des § 17 EStG steuerlich geltend zu machen, nicht mehr dazu dient, diese Vorschrift flankierend abzusichern.

    Im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung (zu deren Berechtigung und den Grenzen vgl. Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212) ist die Rechtsprechung des VIII. Senats im Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 dahingehend weiter zu entwickeln, dass die nicht realisierte Wertminderung einer Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1 EStG im Fall der Überführung dieser Beteiligung in das Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt steuermindernd zu berücksichtigen ist, in dem die Beteiligung veräußert wird oder gemäß § 17 Abs. 4 EStG als veräußert gilt, sofern ein hierbei realisierter Veräußerungsverlust nach § 17 EStG zu berücksichtigen wäre.

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht der erkennende Senat nicht von dem Urteil des VIII. Senats in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 ab.

  • FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02

    Teilwertabschreibung auf Einlage einer bereits wertgeminderten GmbH-Beteiligung

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 48/02
    Der Rechtsauffassung des VIII. Senats ist die Rechtsprechung und die Literatur ganz überwiegend gefolgt (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 7. Dezember 2004 3 K 208/02, EFG 2005, 425; Blümich/Ehmcke, § 6 EStG Rz 1045; Eckstein in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 6 EStG Rz 1229; Gschwendtner, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1998, 1956; Korn/ Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 422; Schmidt/Glanegger, EStG, 27. Aufl., § 6 Rz 437; kritisch N.N., Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1996, 121).

    Zum Teil wird eine solche Teilwertabschreibung als unzulässig angesehen (Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG in EFG 2005, 425; Braun, EFG 2005, 427; N.N. in HFR 1996, 121; Schmidt/ Weber-Grellet, a.a.O., § 17 Rz 108).

    Allerdings kann eine Teilwertabschreibung nicht mit der Begründung versagt werden, eine Teilwertabschreibung im Jahr der Einlage des wertzuberichtigenden Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen setze voraus, dass in diesem Jahr tatsächlich eine Wertminderung in der Zeit zwischen der Einlage und dem nachfolgenden Bilanzstichtag eingetreten sei (so aber Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG in EFG 2005, 425).

  • BFH, 14.06.2000 - XI R 39/99

    Einlage nach Entstehen eines Auflösungsverlusts

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 48/02
    In diesem Zusammenhang sei auch das BFH-Urteil vom 14. Juni 2006 XI R 39/99 (BFH/NV 2001, 302) zu beachten.

    b) Der VIII. Senat des BFH hat in dem Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 (zur Abgrenzung vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 302) erkannt, dass § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG für den Fall der Einlage einer Beteiligung, deren Wert unter die Anschaffungskosten gefallen ist (wertgeminderte Beteiligung), eine planwidrige Gesetzeslücke enthält.

  • BFH, 12.12.1973 - VIII R 40/69

    Gewinn aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern i. S. des § 4 Abs. 5 Nrn. 2 und

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 48/02
    Ein im Privatvermögen eingetretener Wertverlust, der bis zur Veräußerung der Beteiligung nicht steuermindernd berücksichtigt werden kann, kann bilanztechnisch in der Weise dargestellt werden, dass die Beteiligung in der Steuerbilanz mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt wird, dieses Ergebnis aber außerhalb der Bilanz durch eine außerbilanzielle Gewinnhinzurechnung oder durch einen steuerlichen Korrekturposten korrigiert wird (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1973 VIII R 40/69, BFHE 111, 101, BStBl II 1974, 207 zur steuerlichen Behandlung der Absetzung für Abnutzung bei den in § 4 Abs. 5 Nr. 2 und 3 --jetzt Nr. 3 und 4-- EStG genannten Wirtschaftsgütern).
  • BFH, 31.10.1978 - VIII R 124/74

    Betriebsvermögen - GmbH-Beteiligung - Teilwert der Beteiligung -

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 48/02
    Die betriebliche Veranlassung (§ 4 Abs. 4 EStG) ergibt sich im Normalfall daraus, dass sich der Erwerb einer Beteiligung im Rahmen eines bestehenden Betriebs als Fehlmaßnahme erweist oder zwischen dem Anschaffungs- bzw. dem Einlagezeitpunkt und einem nachfolgenden Bilanzstichtag Umstände eingetreten sind, die die Annahme rechtfertigen, die Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag würden die Anschaffungskosten bzw. den Einlagewert unterschreiten (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1978 VIII R 124/74, BFHE 126, 288, BStBl II 1979, 108).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 20/85

    Teilwertabschreibung für ein Betriebsgebäude - Voraussichtlich dauernde

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 48/02
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Falle der Zuführung eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen grundsätzlich eine Teilwertabschreibung auf den nachfolgenden Bilanzstichtag zulässig ist (BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 20/85, BFH/NV 1987, 442).
  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 48/02
    Im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung (zu deren Berechtigung und den Grenzen vgl. Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212) ist die Rechtsprechung des VIII. Senats im Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 dahingehend weiter zu entwickeln, dass die nicht realisierte Wertminderung einer Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1 EStG im Fall der Überführung dieser Beteiligung in das Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt steuermindernd zu berücksichtigen ist, in dem die Beteiligung veräußert wird oder gemäß § 17 Abs. 4 EStG als veräußert gilt, sofern ein hierbei realisierter Veräußerungsverlust nach § 17 EStG zu berücksichtigen wäre.
  • BFH, 27.03.1974 - I R 44/73

    Reisebüro - Vermietung von Räumen - Inhaber - Vermietungstätigkeit - Betrieb des

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 48/02
    Aus diesem Grund lehnt die Rechtsprechung die Zulässigkeit der Einlage eines Wirtschaftsguts in das (gewillkürte) Betriebsvermögen ab, wenn sie ausschließlich dazu dient, einen außerhalb des Betriebs entstandenen oder zu befürchtenden Verlust in die betriebliche Sphäre zu verlagern (BFH-Urteile vom 27. März 1974 I R 44/73, BFHE 112, 265, BStBl II 1974, 488, und vom 25. Februar 1982 IV R 25/78, BFHE 135, 316, BStBl II 1982, 461).
  • BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01

    Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 48/02
    Der erkennende Senat muss daher auch nicht prüfen, ob die Beteiligten bei der Bemessung des (niedrigeren) Teilwerts zu diesem Bilanzstichtag berücksichtigt haben, dass bei einer bestehenden Betriebsaufspaltung für die Bemessung des Teilwerts von Anteilen an einer Betriebskapitalgesellschaft eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen anzustellen ist (BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416).
  • BFH, 25.02.1982 - IV R 25/78

    Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der Vermögensverwaltung; hier: Ankauf

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 48/02
    Aus diesem Grund lehnt die Rechtsprechung die Zulässigkeit der Einlage eines Wirtschaftsguts in das (gewillkürte) Betriebsvermögen ab, wenn sie ausschließlich dazu dient, einen außerhalb des Betriebs entstandenen oder zu befürchtenden Verlust in die betriebliche Sphäre zu verlagern (BFH-Urteile vom 27. März 1974 I R 44/73, BFHE 112, 265, BStBl II 1974, 488, und vom 25. Februar 1982 IV R 25/78, BFHE 135, 316, BStBl II 1982, 461).
  • BFH, 04.12.2006 - GrS 1/05

    Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

  • FG Düsseldorf, 15.05.2002 - 16 K 853/98

    Betriebsaufspaltung; Teilwertabschreibung; Wesentliche Beteiligung;

  • BFH, 29.11.2017 - X R 8/16

    Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i.S. des § 17 EStG und damit

    Die Einlage einer Beteiligung, deren Wert unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist auch nach der ab 1996 geltenden Rechtslage mit den Anschaffungskosten zu bewerten (Fortführung des BFH-Urteils vom 2. September 2008 X R 48/02, BFHE 223, 22, BStBl II 2010, 162).

    Indes ist die Einlage einer von § 17 EStG erfassten Beteiligung, deren Teilwert unterhalb der Anschaffungskosten liegt, nach den Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung ebenfalls mit den --hier höheren-- Anschaffungskosten zu bewerten, weil die gesetzliche Regelung insoweit eine planwidrige und deshalb ausfüllungsbedürftige Lücke enthält (ausführlich, auch zum Folgenden, BFH-Urteile vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, unter II.2., und vom 2. September 2008 X R 48/02, BFHE 223, 22, BStBl II 2010, 162, unter II.1.).

    d) Im Senatsurteil in BFHE 223, 22, BStBl II 2010, 162 (unter II.1.f) war die Frage, ob die --mit Wirkung ab 1996 vorgenommenen-- gesetzlichen Einschränkungen der Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten in den Fällen des § 17 EStG (im Streitjahr § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG, heute § 17 Abs. 2 Satz 6 EStG) der dargestellten Rechtsprechung den Boden entzogen haben, noch offen geblieben.

    In Bezug auf diese Beteiligung ist schon nach den bisherigen --von der Finanzverwaltung akzeptierten-- Rechtsprechungsgrundsätzen nicht allein eine vom Gesetzeswortlaut abweichende Bewertung der Beteiligung vorzunehmen (dazu oben a), sondern auch die Möglichkeit einer Teilwertabschreibung bis zur Verwirklichung eines Realisationsaktes suspendiert (ausführlich Senatsurteil in BFHE 223, 22, BStBl II 2010, 162, unter II.2.b).

  • FG Hessen, 01.02.2017 - 12 K 1282/15

    § 4 Abs. 3 EStG, § 18 Abs. 3 S. 2 EStG, § 16 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 7 EStG

    Daneben ist das objektive Nettoprinzip bei der Rechtsanwendung als Auslegungsrichtschnur heranzuziehen (BVerfG in BStBl II 2010, 162).

    Es kann auch genügen, dass der Gesetzgeber nur den Abzug eines in realitätsgerechter Höhe typisierten Betrags gestattet (BVerfG in BStBl II 2010, 162 [BFH 02.09.2008 - X R 48/02] ).

  • FG Nürnberg, 12.02.2014 - 5 K 1251/12

    Kein Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer:

    Unter Anwendung dieser Grundsätze hat das BVerfG mit Urteil vom 07.12.1999 (2 BvR 301/98, BStBl. II 2010, 162) die beschränkte Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG als mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen und dazu ausgeführt: "Der Gesetzgeber legt der Einkommensteuer das sog. Nettoprinzip zugrunde, nach dem nur das Nettoeinkommen, die Erwerbseinnahmen abzüglich der Erwerbsaufwendungen und der existenzsichernden Aufwendungen, besteuert wird.
  • FG Köln, 23.11.2016 - 4 K 3688/12

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Übertragung der

    Ein tauschähnlicher Vorgang lag nicht vor, sondern eine Einlage (vgl. BFH-Urteile vom 19. Oktober 1998 VIII R 69/95, BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230, und vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFH/NV 2008, 854; Urteil vom 05. Juni 2008 IV R 73/05, BFHE 222, 277, BStBl II 2008, 965; vgl. zur Verlustberücksichtigung in solchen Fällen BFH, Urteil vom 02. September 2008 X R 48/02, BFHE 223, 22, BStBl II 2010, 162).

    Diese Lücke ist nach der ständiger Rechtsprechung des BFH in der Weise zu schließen, dass die Einlage nicht mit dem niedrigeren Teilwert, sondern mit den ursprünglichen Anschaffungskosten zu bewerten ist (BFH, Urteil vom 02. September 2008 X R 48/02, BStBl II 2010, 162).

  • BFH, 26.06.2013 - X B 244/12

    Bewertung der Einlage eines wertgeminderten kapitalersetzenden Darlehens - Keine

    Einerseits dürfte dem FG-Urteil --auch wenn dies darin weder ausdrücklich angesprochen noch begründet wird-- die Auffassung zugrunde liegen, auch auf ein kapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen seien die zu § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 48/02, BFHE 223, 22, BStBl II 2010, 162) anzuwenden.
  • BFH, 30.06.2022 - IV R 19/18

    Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem

    Indes ist die Einlage einer von § 17 EStG erfassten (also wesentlichen) Beteiligung, deren Teilwert unterhalb der Anschaffungskosten liegt ("wertgeminderte Beteiligung"), ebenfalls mit den --dann höheren-- Anschaffungskosten zu bewerten, weil die gesetzliche Regelung insoweit eine planwidrige und deshalb ausfüllungsbedürftige Lücke enthält (näher BFH-Urteile vom 25.07.1995 - VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, unter II.2.; vom 02.09.2008 - X R 48/02, BFHE 223, 22, BStBl II 2010, 162, unter II.1.; in BFHE 260, 224, BStBl II 2018, 426, Rz 62).
  • FG Thüringen, 21.06.2017 - 4 K 608/14

    Berücksichtigung von negativen Anschaffungskosten (in Bezug auf Ausschüttungen

    Gehe man, wie offensichtlich der Beklagte, von der grundsätzlichen Anwendbarkeit der Lösung des Sächsischen Finanzgerichts aus, so bestünden aufgrund der Entscheidung des BFH-Urteils vom 2. September 2008 - X R 48/02 (BStBl II 2010, 162) keine Bedenken, die Lösung auch nach Einlage in das Betriebsvermögen fortzuführen.

    Die BFH-Entscheidung vom 2. September 2008 - X R 48/02 (BStBl II 2010, 162) sei nicht anwendbar, da es dort um eine Beteiligung mit einem Teilwert unter den Anschaffungskosten gegangen sei.

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13

    Einkommensteuer 2000, 2001, 2003; Gewerbesteuermessbetrag 2001; gesonderte

    Diese Vorschrift enthält nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, eine Gesetzeslücke für die Fälle, in denen eine im Privatvermögen gehaltene, wertgeminderte wesentliche Beteiligung in ein Betriebsvermögen eingelegt wird (BFH, Urteil vom 25.07.1995 - VIII R 25/94, BStBl II 1996, 684; Urteil vom 02.09.2008 - X R 48/02 -, BStBl II 2010, 162).
  • BFH, 10.03.2009 - IX B 136/08

    Keine Teilwertabschreibung im Privatvermögen

    Von dieser Rechtslage ist die Rechtsprechung stets ausgegangen (vgl. hierzu jüngst das BFH-Urteil vom 2. September 2008 X R 48/02, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, BFH/NV 2008, 2111, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 5794/08

    Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Gewährung einer Leibrente

    c) Der Senat vermag insoweit keinen entscheidungserheblichen Unterschied darin zu sehen, dass es im Streitfall um den Erwerb einer Beteiligung im Privatvermögen (zur Einstufung der Beteiligung als steuerverstricktes Privatvermögen und den möglichen Folgen z.B. BFH-Urteile vom 2. September 2008 X R 48/02, BFHE 223, 22, BFH/NV 2008, 2111; vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418 , BStBl II 1996, 684 ) geht.
  • FG München, 08.12.2009 - 13 K 3971/07

    Wertpapiere eines Unternehmensberaters kein notwendiges Betriebsvermögen und bei

  • FG Hamburg, 04.11.2009 - 2 K 165/09

    Abgabenordnung: § 174 Abs. 3 AO: Kein negativer Widerstreit bei unterschiedlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht