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   BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07   

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https://dejure.org/2008,1057
BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07 (https://dejure.org/2008,1057)
BFH, Entscheidung vom 30.10.2008 - VI R 10/07 (https://dejure.org/2008,1057)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - VI R 10/07 (https://dejure.org/2008,1057)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • openjur.de

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder nachträglicher Begründung des Familienwohnsitzes

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • Betriebs-Berater

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder nachträglicher Begründung des Familienwohnsitzes

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder nachträglicher Begründung des Familienwohnsitzes

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder nachträglicher Begründung des Familienwohnsitzes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder nachträglicher Begründung des Familienwohnsitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Doppelte Haushaltsführung bei berufstätigen Ehegatten

  • IWW (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung - Verlegung des Hauptwohnsitzes bei berufstätigen Ehegatten

  • IWW (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung - Verlegung des Hauptwohnsitzes bei berufstätigen Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten; Berücksichtigungsfähigkeit einer Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des anderen Ehegatten unter Beibehaltung der ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung: Verlegung Familienwohnsitz an Beschäftigungsort des anderen Ehegatten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Doppelte Haushaltsführung: Eheleute dürfen Familienwohnsitz verlegen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei Wechsel des Familienwohnsitzes weiter möglich

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei Eheleuten

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten: Nachträgliche Begründung eines Familienwohnsitzes

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Doppelte Haushaltsführung; Familienwohnung; Verlegung; Wohnsitz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 242
  • NZM 2009, 250
  • FamRZ 2009, 332
  • BB 2009, 130
  • DB 2009, 321
  • BStBl II 2009, 153
  • NZA-RR 2009, 385
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Begründung eines doppelten Haushalts auch dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn Ehegatten bereits vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten berufstätig waren, an ihren jeweiligen Beschäftigungsorten wohnten und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben (BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533, m.w.N.).

    Maßgebend für diese Rechtsprechung ist, dass bei Heirat zweier an verschiedenen Orten beruflich tätigen Steuerpflichtigen diese sich nicht mit einem einzigen Wohnsitz am Ort der Berufsausübung eines von ihnen begnügen können, ohne die Berufstätigkeit des anderen zu beeinträchtigen (BFH-Urteil in BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533, m.w.N.).

  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07
    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn jeder Ehegatte nach der Eheschließung wie bisher in seiner Wohnung weiterlebt (BFH-Urteil vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; Blümich/ Thürmer, § 9 EStG Rz 349).

    Es leitet dies vor allem aus den Angaben gegenüber dem Einwohnermeldeamt ab, hat dabei aber außer Acht gelassen, dass diesem Umstand für die Frage, ob die Kläger nach der Heirat einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt hatten, nur eine Indizwirkung zukommt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07
    Der Hausstand i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG ist der Haushalt, den der Arbeitnehmer am Mittelpunkt seiner Lebensinteressen führt, also sein Haupt- bzw. bei Ehegatten der Ehegatten- oder Familienhausstand (BFH-Urteile vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).

    In diesem Sinn sind Unterkunftskosten am Beschäftigungsort notwendig, soweit sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (Senatsentscheidung in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).

  • BFH, 04.11.2003 - VI R 170/99

    Eigener Hausstand des AN bei Vorbehaltsnießbrauch der Eltern als Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07
    Indizien können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (BFH-Urteil vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16, m.w.N.).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07
    3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG gebietet es, Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei der Bemessung der finanziellen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, soweit es sich um zwangsläufigen Mehraufwand beiderseits berufstätiger Ehegatten handelt, der dadurch anfällt, dass ein gemeinsamer Wohnsitz bei dem Beschäftigungsort des einen Ehegatten besteht und zugleich die Unterhaltung eines weiteren Wohnsitzes durch die Berufstätigkeit des anderen Ehegatten an einem anderen Ort veranlasst ist (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 und 1735/00, BStBl II 2003, 534).
  • BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der

    Auszug aus BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07
    Der Hausstand i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG ist der Haushalt, den der Arbeitnehmer am Mittelpunkt seiner Lebensinteressen führt, also sein Haupt- bzw. bei Ehegatten der Ehegatten- oder Familienhausstand (BFH-Urteile vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).
  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines

    Auszug aus BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07
    Es leitet dies vor allem aus den Angaben gegenüber dem Einwohnermeldeamt ab, hat dabei aber außer Acht gelassen, dass diesem Umstand für die Frage, ob die Kläger nach der Heirat einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt hatten, nur eine Indizwirkung zukommt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.10.2006 - 5 K 29/06

    Aufwendungen für eine geltend gemachte doppelte Haushaltsführung als

    Auszug aus BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 757 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Soweit vereinzelt Entscheidungen des erkennenden Senats den Begriff der Aufspaltung der Haushaltsführung beschreibend verwendet haben (vgl. Senatsurteile vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; vom 29. Oktober 1982 VI R 113/81, nicht veröffentlicht; vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153), hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16

    Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie

    Indizien können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (BFH-Urteil vom 30.10.2008 VI R 10/07, BStBl. II 2009, 153).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Soweit vereinzelt Entscheidungen des erkennenden Senats den Begriff der Aufspaltung der Haushaltsführung beschreibend verwendet haben (vgl. Senatsurteile vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; vom 29. Oktober 1982 VI R 113/81, nicht veröffentlicht; vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153), hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • FG München, 23.09.2016 - 1 K 1125/13

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben Berufstätiger mit ihren Kindern

    Ob der Hausstand gegenüber der Wohnung am Beschäftigungsort der Lebensmittelpunkt bzw. der Ort ist, an dem die Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft i. S. des § 1353 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusammenleben, erfordert eine Abwägung und Bewertung aller Umstände des Einzelfalls (BFH, Urteil vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BStBl. II 2009, 153).

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen (z. B. Art und Intensität der sozialen Kontakte, Vereinszugehörigkeiten und andere Aktivitäten) bestehen (BFH, Urteil vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl. II 2004, 16, m. w. N.; vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BStBl. II 2009, 153; ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl. II 2007, 820; vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl. II 2012, 800, und in BFHE 247, 406, BStBl. II 2015, 511; Beschlüsse vom 9. Februar 2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675, vom 6. August 2014 VI B 38/14, BFH/NV 2014, 1904; jeweils m. w. N.).

  • BFH, 05.10.2011 - VI B 58/11

    Doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am

    Indizien können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153, m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2012 - VI B 88/11

    Grundsätzliche Bedeutung bei doppelter Haushaltsführung; Verfahrensmangel

    Indizien können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2014 - V R 22/14

    Werbungskostenabzug bei behaupteter doppelter Haushaltsführung: Prüfung des

    Indizien können sich u.a. aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153; BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2012 VI B 102/12, BFH/NV 2013, 199, m.w.N.).
  • BFH, 07.09.2012 - IX B 125/11

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Darlegung einer Divergenz -

    Zudem ist eine für die Klärung im Wege der Rechtsfortbildung erforderliche Fragestellung nicht schlüssig dargetan, wenn die Beantwortung --wie hier: doppelte Haushaltsführung, Getrenntleben, bestimmte Aufwendungen als Werbungskosten-- wesentlich von den Umständen des Einzelfalles abhängt (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Mai 2009 VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435; BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153).
  • BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08

    Doppelte Haushaltsführung

    Indizien können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153, m.w.N.).
  • FG Hessen, 08.07.2014 - 11 K 1796/13

    Ausland; doppelte Haushaltsführung; Ehegatten; Entsendung

    Indizien können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (vgl. Urteil des BFH vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BStBl II 2009, 153, m.w.N.; Urteil des BFH vom 05. März 2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016; Urteil des BFH vom 6. Mai 2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046).
  • BFH, 23.08.2013 - VI B 12/13

    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U. S. A.;

  • BFH, 29.10.2012 - VI B 102/12

    Doppelte Haushaltsführung, eigener Hausstand bei Eheleuten; grundsätzliche

  • BFH, 18.10.2011 - VI B 34/11

    Doppelte Haushaltsführung; Zusammenlegung zweier Nebenhaushalte; grundsätzliche

  • FG Münster, 06.06.2014 - 4 K 3546/11

    Mittelpunkt der Lebensinteressen, Wohnung am Beschäftigungsort

  • FG Köln, 14.07.2011 - 6 K 4781/07

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten

  • FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bzw. Berücksichtigung von Fahrten

  • FG Köln, 22.06.2023 - 11 K 3123/18

    Einkommensteuer: Nachweis eines Haupthausstands/Lebensmittelpunkts bei einer

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