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   BFH, 28.10.2008 - VII R 38/07   

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https://dejure.org/2008,3530
BFH, 28.10.2008 - VII R 38/07 (https://dejure.org/2008,3530)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2008 - VII R 38/07 (https://dejure.org/2008,3530)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - VII R 38/07 (https://dejure.org/2008,3530)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    MinöStG 1993 § 25 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a; StromStG § 2 Nr. 3, § 11 Nr. 4; StromStV § 15 Abs. 1 und 8

  • openjur.de

    Energiebesteuerung; Prüfungskompetenz der Hauptzollämter bei der Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige; Einordnung eines Nahrungsmittel-Großhandelsunternehmens

  • IWW
  • Judicialis

    StromStG § 9 Abs. 4; ; MinöStG § 3; ; MinöStG § 25 Abs. 1 Nr. 5a; ; StromStV § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigene Prüfungskompetenz der Hauptzollämter im Rahmen der Gewährung einer Energiesteuerbegünstigung; Einordnung eines Unternehmens in die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes; Zuordnung des Tätigkeitsschwerpunkts eines Unternehmens zum ...

  • datenbank.nwb.de

    Energiebesteuerung; Prüfungskompetenz der Hauptzollämter bei der Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige; Einordnung eines Nahrungsmittel-Großhandelsunternehmens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige: Prüfungskompetenz der Hauptzollämter ? Keine Bindung der Hauptzollämter an von Statistikbehörden vorgenommene Einordnung ? Einordnung als Nahrungsmittel-Großhandelsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Energiebesteuerung und die Prüfungskompetenz der Hauptzollämter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigene Prüfungskompetenz der Hauptzollämter im Rahmen der Gewährung einer Energiesteuerbegünstigung; Einordnung eines Unternehmens in die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes; Zuordnung des Tätigkeitsschwerpunkts eines Unternehmens zum ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eigenständige Prüfungskompetenz der Hauptzollämter bei Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige für Energiesteuerbegünstigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Energiesteuerbegünstigung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MinöStG § 25 Abs 1 Nr 5, StromStG § 2 Nr 3, AO § 171 Abs 10
    Erstattung; Grundlagenbescheid; Mineralölsteuer; Produzierendes Gewerbe; Steuerbegünstigte Verwendung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 287
  • DB 2009, 436
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VII R 38/07
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, handelt es sich bei der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige um eine an das Gemeinschaftsrecht (NACE) angelehnte und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Typisierung (Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88).

    Selbst das Mischen von Kaffee-Extrakten hat der erkennende Senat lediglich als handelsübliche Manipulation eingestuft (BFH-Urteil in BFHE 207, 88).

  • BFH, 31.01.2008 - VII B 88/07

    Mineralölsteuer: Zur Einordnung eines Unternehmens in die Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VII R 38/07
    Wie der Senat entschieden hat, gilt dies selbst in den Fällen, in denen sich die Tätigkeit des Antragstellers einer eindeutigen und daher ohne Schwierigkeiten vorzunehmenden Klassifizierung entzieht, so dass Unsicherheiten hinsichtlich der zutreffenden Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige bestehen und gegebenenfalls verbleiben (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2008 VII B 88/07, BFH/NV 2008, 991).
  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VII R 38/07
    Die zum Investitionszulagengesetz 1993 ergangenen Entscheidungen (z.B. BFH-Urteile vom 7. März 2002 III R 44/97, BFHE 198, 169, BStBl II 2002, 545; vom 23. März 2005 III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, und vom 29. Januar 1991 III R 55/89, BFH/NV 1991, 559), nach denen das Finanzamt in aller Regel eine solche Einordnung zu übernehmen hat, sofern diese nicht offensichtlich unzutreffend ist, lassen sich auf das Energiesteuerrecht nicht übertragen.
  • BFH, 29.01.1991 - III R 55/89

    Anspruch auf Gewährung einer erhöhten Investitionszulage für eine Maschine

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VII R 38/07
    Die zum Investitionszulagengesetz 1993 ergangenen Entscheidungen (z.B. BFH-Urteile vom 7. März 2002 III R 44/97, BFHE 198, 169, BStBl II 2002, 545; vom 23. März 2005 III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, und vom 29. Januar 1991 III R 55/89, BFH/NV 1991, 559), nach denen das Finanzamt in aller Regel eine solche Einordnung zu übernehmen hat, sofern diese nicht offensichtlich unzutreffend ist, lassen sich auf das Energiesteuerrecht nicht übertragen.
  • BFH, 07.03.2002 - III R 44/97

    InvZulG 1993: Erhöhte Zulage bei verarbeitendem Gewerbe

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VII R 38/07
    Die zum Investitionszulagengesetz 1993 ergangenen Entscheidungen (z.B. BFH-Urteile vom 7. März 2002 III R 44/97, BFHE 198, 169, BStBl II 2002, 545; vom 23. März 2005 III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, und vom 29. Januar 1991 III R 55/89, BFH/NV 1991, 559), nach denen das Finanzamt in aller Regel eine solche Einordnung zu übernehmen hat, sofern diese nicht offensichtlich unzutreffend ist, lassen sich auf das Energiesteuerrecht nicht übertragen.
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Dafür spricht im Übrigen auch, dass der Bundesfinanzhof uneingeschränkten Rechtsschutz bei der insoweit gleich gelagerten Frage der Zugehörigkeit eines Betriebs zu dem produzierenden Gewerbe nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige bei Anwendung des § 2 Nr. 3 StromStG gewährt (vgl. BFHE 223, 287 und BFH, Urteil vom 27. Mai 2009 - VII R 5/09 -, juris, Rn. 12 ff.) ebenso wie neuerdings die Verwaltungsgerichte unmittelbar gegen die Zuordnungsentscheidungen der Statistikbehörden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2009 - 2 L 228/08 -, juris, Rn. 42 ff.; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2010 - BVerwG 8 B 114.09 -, juris, Rn. 7 ff.).
  • BFH, 16.04.2013 - VII R 25/11

    Keine Stromsteuerbegünstigung für die Herstellung von Brennstoffen aus

    bb) Zwar hat das Statistische Bundesamt die Auffassung vertreten, die Herstellung von Holzschnitzeln aus Altholz zur Verwendung als Brennstoff sei der Unterklasse 20.10.0 WZ 2003 (Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke) und damit dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen, doch sind die Finanzbehörden an eine solche Einordnung nicht gebunden (Senatsurteil vom 28. Oktober 2008 VII R 38/07, BFHE 223, 287, ZfZ 2009, 79).

    Gegen eine solche Übertragung spricht bereits der Umstand, dass der Gesetzgeber den Hauptzollämtern eine eigenständige Entscheidungsbefugnis zuerkannt hat (BFH-Urteil in BFHE 223, 287, ZfZ 2009, 79).

  • BFH, 24.02.2015 - VII R 50/13

    Keine Energiesteuerentlastung für die Herstellung von Schamotte

    Eine Abweichung von den statistischen Vorgaben, die der Senat bei der Einstufung eines Unternehmens als ein solches des Produzierenden Gewerbes nach § 9 Abs. 3 des Stromsteuergesetzes (a.F.) grundsätzlich für möglich gehalten hat (Senatsurteil vom 28. Oktober 2008 VII R 38/07, BFHE 223, 287, ZfZ 2009, 79), dürfte insoweit ausgeschlossen sein.
  • BFH, 23.11.2021 - VII R 31/19

    Steuerfreie Verwendung von Kohle zur Herstellung von Asphaltmischgut

    Vielmehr steht dem jeweils zuständigen Hauptzollamt ein eigenständiges Prüfungsrecht zu, dessen Ausübung in Einzelfällen zu einem abweichenden Ergebnis führen kann (Senatsurteil vom 28.10.2008 - VII R 38/07, BFHE 223, 287, ZfZ 2009, 79).
  • BFH, 09.08.2011 - VII R 74/10

    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden -

    Im Übrigen kommt der von den Statistikbehörden vorgenommenen Einordnung einer Tätigkeit in die WZ 2003 in Bezug auf die stromsteuerrechtliche Beurteilung allenfalls eine Indizwirkung, jedoch keine Bindungswirkung zu (Senatsentscheidungen vom 28. Oktober 2008 VII R 38/07, BFHE 223, 287, und vom 31. Januar 2008 VII B 88/07, BFH/NV 2008, 991).
  • BFH, 26.02.2020 - VII R 25/18

    Herstellung von Wasserglas

    Auch eine etwaige abweichende Beurteilung der Tätigkeit der Klägerin durch die Statistikbehörden ist nicht bindend, weil die Hauptzollämter in eigener Zuständigkeit über die Gewährung einer steuerlichen Begünstigung entscheiden (Senatsurteil vom 28.10.2008 - VII R 38/07, BFHE 223, 287, ZfZ 2009, 79; Senatsbeschluss vom 31.01.2008 - VII B 88/07, BFH/NV 2008, 991).
  • FG Baden-Württemberg, 07.04.2020 - 11 K 1492/19

    Stahlhandelsunternehmen sind grundsätzlich keine Unternehmen des Produzierenden

    Entscheidend ist vielmehr, ob das mittels der Schneidevorgänge erfolgende "Einwirken auf die Ware zu einer nicht unerheblichen Veränderung ihrer stofflichen Zusammensetzung führt, so dass ein Produkt entsteht, das von den verwendeten Ausgangsstoffen verschieden ist" (so die Formulierung im BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 VII R 38/07, BFHE 223, 287, BFH/NV 2009, 507, dort unter II. 2. a).
  • BFH, 23.11.2021 - VII R 32/19

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.11.2021 VII R 31/19 - Steuerfreie Verwendung

    Vielmehr steht dem jeweils zuständigen Hauptzollamt ein eigenständiges Prüfungsrecht zu, dessen Ausübung in Einzelfällen zu einem abweichenden Ergebnis führen kann (Senatsurteil vom 28.10.2008 - VII R 38/07, BFHE 223, 287, ZfZ 2009, 79).
  • BFH, 26.10.2011 - VII R 64/10

    Stromsteuerrechtliche Verwendererlaubnis kein Grundlagenbescheid

    Auch über die Einordnung eines Unternehmens als ein solches des Produzierenden Gewerbes (§ 9 Abs. 3, § 2 Nr. 3 StromStG) entscheiden die Finanzbehörden in eigener Zuständigkeit, wobei sie an die von den Statistikbehörden vorgenommenen Einordnungen nicht gebunden sind (Senatsurteil vom 28. Oktober 2008 VII R 38/07, BFHE 223, 287, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2009, 79).
  • FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 411/09

    Widerruf einer Erlaubnis zur Entnahme von Strom als Unternehmen des

    Verglichen mit diesen Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die zur Zuweisung zur Klasse 15.81 WZ 2003 geführt haben, Herstellungstätigkeiten, denn mit ihnen werden neue, andere Waren mit einer erheblichen Veränderung der stofflichen Zusammensetzung hergestellt (s. auch BFH Urteil v. 28.10.2008, VII R 38/07).
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