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   BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08   

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https://dejure.org/2008,2566
BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08 (https://dejure.org/2008,2566)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2008 - XI R 1/08 (https://dejure.org/2008,2566)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - XI R 1/08 (https://dejure.org/2008,2566)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    UStG § 9 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1, § 18 Abs. 3 und 4, § 19 Abs. 2, § 20, § 23 Abs. 3; AO § 38

  • openjur.de

    Rückwirkender Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung bis zur Bestandskraft des Jahressteuerbescheides; Grundsatz der Rechtssicherheit; keine Geltung der Rückwirkungsfiktion nach § 2 Abs. 1 UmwStG für die USt

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Betriebs-Berater

    Rückwirkender Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung

  • Judicialis

    UStG § 9 Abs. 1; ; UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 16 Abs. 1; ; UStG § 18 Abs. 3; ; UStG § 18 Abs. 4; ; UStG § 23 Abs. 3; ; AO § 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines rückwirkenden Wechsels von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 Umsatzsteuergesetz ( UStG ) zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG ); Beachtung des steuerlichen Rückwirkungsverbots auch bei Erzeugung einer steuerlich relevante ...

  • datenbank.nwb.de

    Rückwirkender Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung bis zur Bestandskraft des Jahressteuerbescheids

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wechsel von Ist- zur Sollbesteuerung ? Rückkehr zur Istbesteuerung ? Formelle Bestandskraft der Jahressteuerfestsetzung ? Steuerliches Rückwirkungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung ist bis zur formellen Bestandskraft zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkender Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines rückwirkenden Wechsels von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 Umsatzsteuergesetz (UStG) zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG); Beachtung des steuerlichen Rückwirkungsverbots auch bei Erzeugung einer steuerlich relevante ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkender Wechsel von Ist- zu Sollbesteuerung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Wechsel zwischen Ist- und Sollbesteuerung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückwirkender Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Besteuerungsart in der Umsatzsteuer kann nach Eintritt der formellen Bestandskraft der Jahressteuerfestsetzung nicht rückwirkend gewechselt werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Umsatzsteuer: Rückwirkender Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkender Wechsel von Ist- zu Sollbesteuerung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 20 Abs 1, UStG § 16 Abs 1 S 1
    Rückwirkende Änderung; Vereinbarte Entgelte; Vereinnahmte Entgelte; Wechsel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 528
  • BB 2009, 411
  • DB 2009, 601
  • BStBl II 2009, 1026
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Berlin, 21.10.1981 - VI 263/77
    Auszug aus BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08
    Daraus sei mit dem FG Berlin (Urteil vom 21. Oktober 1981 VI 263/77, EFG 1982, 440) zu folgern, dass ein Verzicht auf die Istbesteuerung nur bis zum Beginn des jeweils laufenden Voranmeldungszeitraums erfolgen könne.

    Da es sich bei der Gestattung der Istbesteuerung um einen begünstigenden --sonstigen-- Verwaltungsakt handelt und die Sollbesteuerung der gesetzliche Regelfall ist, steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, von der Gestattung keinen Gebrauch zu machen und ohne weiteres zur Sollbesteuerung zurückzukehren; dafür ist weder ein Antrag des Steuerpflichtigen noch eine Erlaubnis des FA erforderlich (vgl. Wagner in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 20 Rz 40; FG München, Urteil vom 9. Dezember 1999 14 K 289/96, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 2000, 231; Urteil des FG Berlin in EFG 1982, 440).

  • BFH, 28.08.2002 - V B 65/02

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

    Auszug aus BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08
    Für Letztere ist jedoch allgemein anerkannt, dass sie jedenfalls dann nicht mehr zulässig ist, wenn sie sich auf einen Besteuerungszeitraum erstreckt, der bereits durch eine bestandskräftige Umsatzsteuerfestsetzung abgeschlossen ist (vgl. Wagner in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 20 Rz 30; Reiß in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 20 Rz 18; Zeuner in Bunjes/Geist, a.a.O., § 20 Rz 16; Korn, Umsatzsteuer-Kongress-Bericht 1988/1989, S. 15, 28; Devermann in Offerhaus/ Söhn/Lange, § 20 UStG Rz 106; im Ergebnis auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; weitergehend --bis zur Änderbarkeit nach § 164 AO-- Flückiger in Plückebaum/Malitzky/Widmann, a.a.O., § 20 Rz 107).
  • BFH, 02.03.2006 - V R 49/05

    Im Jahr der Umsatzsteuerfestsetzung nach § 15 Abs. 4 UStG angewandter

    Auszug aus BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08
    Dieselbe zeitliche Grenze gilt im Übrigen auch für eine Änderung des Aufteilungsmaßstabes nach § 15 Abs. 4 UStG (vgl. BFH-Urteile vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729, und vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417; BFH-Beschluss vom 14. März 2008 V B 137/06, BFH/NV 2008, 1213).
  • BFH, 14.03.2008 - V B 137/06

    Bindung an gewählten Maßstab für Vorsteueraufteilung - keine Pflicht des FG zur

    Auszug aus BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08
    Dieselbe zeitliche Grenze gilt im Übrigen auch für eine Änderung des Aufteilungsmaßstabes nach § 15 Abs. 4 UStG (vgl. BFH-Urteile vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729, und vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417; BFH-Beschluss vom 14. März 2008 V B 137/06, BFH/NV 2008, 1213).
  • BFH, 22.10.2003 - V B 103/02

    Verhältnis USt-Jahresbescheid - USt-Vorauszahlungsbescheid

    Auszug aus BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08
    Daher werden die auf (monatlich oder vierteljährlich abzugebenden) Voranmeldungen beruhenden Festsetzungen durch eine Jahressteuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 UStG) abgelöst; in verfahrensrechtlicher Hinsicht führt dies dazu, dass --in einem die Voranmeldungen betreffenden Rechtsstreit-- ein Jahressteuerbescheid zum Gegenstand des Verfahrens wird (§ 68 FGO) und sich der Rechtsstreit hinsichtlich der Voranmeldungen i.S. von § 124 Abs. 2 AO "auf andere Weise" erledigt (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 22. Oktober 2003 V B 103/02, BFH/NV 2004, 502).
  • FG München, 09.12.1999 - 14 K 289/96

    Rückkehr von Istbesteuerung zur Sollbesteuerung; Umsatzsteuer 1992

    Auszug aus BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08
    Da es sich bei der Gestattung der Istbesteuerung um einen begünstigenden --sonstigen-- Verwaltungsakt handelt und die Sollbesteuerung der gesetzliche Regelfall ist, steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, von der Gestattung keinen Gebrauch zu machen und ohne weiteres zur Sollbesteuerung zurückzukehren; dafür ist weder ein Antrag des Steuerpflichtigen noch eine Erlaubnis des FA erforderlich (vgl. Wagner in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 20 Rz 40; FG München, Urteil vom 9. Dezember 1999 14 K 289/96, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 2000, 231; Urteil des FG Berlin in EFG 1982, 440).
  • BFH, 28.09.2006 - V R 43/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das

    Auszug aus BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08
    Dieselbe zeitliche Grenze gilt im Übrigen auch für eine Änderung des Aufteilungsmaßstabes nach § 15 Abs. 4 UStG (vgl. BFH-Urteile vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729, und vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417; BFH-Beschluss vom 14. März 2008 V B 137/06, BFH/NV 2008, 1213).
  • BFH, 06.08.1998 - V B 146/97

    Immobilien-Leasingvertrag - Steuerfreie Kreditgewährung - Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08
    Unter Hinweis auf die rechtssystematisch vergleichbare Situation beim Widerruf eines Verzichts auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG hat der BFH eine Bindungswirkung an die Option zur Steuerpflicht ab dem Eintritt der formellen Bestandskraft der jeweiligen Steuerfestsetzung bejaht (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 1998 V B 146/97, BFH/NV 1999, 223; im Unterschied zur nachträglichen Ausübung der Option vgl. Klenk in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 9 Rz 68).
  • EuGH, 11.05.2006 - C-384/04

    Federation of Technological Industries u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08
    Dieser Grundsatz gehört zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die Teil der Gemeinschaftsrechtsordnung und auch von den Mitgliedstaaten zu beachten sind (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 11. Mai 2006 Rs. C-384/04 --Federation of Technological Industries--, Slg. 2006, I-4191, Leitsatz 1).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-17/01

    Sudholz

    Auszug aus BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08
    Er beinhaltet insbesondere, dass der Betroffene bei finanziell belastenden Regelungen in der Lage sein muss, den Umfang der ihm auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. EuGH-Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-17/01 --Sudholz--, Slg. 2004, I-4243, Randnr. 34).
  • FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02

    Vorliegen einer Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten;

  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann eine derartige Gestattung ohne Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot auch noch während des Kalenderjahrs mit Rückwirkung auf den Jahresbeginn erteilt werden (BFH-Urteil vom 10. Dezember 2008 XI R 1/08, BFHE 223, 528, BStBl II 2009, 1026, unter II.3.b bb (2)).

    Da es sich bei der Gestattung der Istbesteuerung um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt und die Sollbesteuerung der gesetzliche Regelfall ist, steht es dem Unternehmer frei, von der Gestattung zur Istbesteuerung keinen Gebrauch zu machen und zur Sollbesteuerung "zurückzukehren", ohne dass es hierfür eines Antrags des Steuerpflichtigen oder einer Erlaubnis des FA bedarf (BFH-Urteil in BFHE 223, 528, BStBl II 2009, 1026, unter II.2.).

    Eine Rückkehr zur Sollbesteuerung ist dabei bis zur Unanfechtbarkeit (formellen Bestandkraft) der Jahressteuerfestsetzung möglich (BFH-Urteil in BFHE 223, 528, BStBl II 2009, 1026, unter II.3.c).

  • BFH, 21.10.2015 - XI R 40/13

    Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung

    Sowohl die Ausübung als auch der Widerruf der Option zur Umsatzsteuerpflicht seien jeweils Verfahrenshandlungen, die, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 2008 XI R 1/08 (BFHE 223, 528, BStBl II 2009, 1026) und vom 6. August 1998 V B 146/97 (nicht veröffentlicht --n.v.--, juris) ergebe, auch dann nur bis zur formellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung ausgeübt und geändert werden könnten, wenn die betreffende Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehe.

    Für den hier vorliegenden Fall der erstmaligen nachträglichen Optionsausübung seien weder das BFH-Urteil in BFHE 223, 528, BStBl II 2009, 1026 noch der BFH-Beschluss vom 6. August 1998 V B 146/97 (n.v., juris) einschlägig.

    a) Soweit die Finanzverwaltung mit Bezug auf das zur Frage eines rückwirkenden Wechsels von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) --mithin zu einem anderen Sachverhalt ergangene-- Urteil des Senats in BFHE 223, 528, BStBl II 2009, 1026 der Ansicht ist, dass sowohl die Erklärung zur Option nach § 9 UStG als auch ihr Widerruf bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig seien (Abschn. 9.1. Abs. 3 Satz 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses), folgt der Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 245, 71, BFH/NV 2014, 1126, Rz 31).

  • BFH, 19.12.2013 - V R 6/12

    Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen - Beendigung

    Dieser ist zwar im Urteil vom 10. Dezember 2008 XI R 1/08 (BFHE 223, 528, BStBl II 2009, 1026, unter II.3.c bb (2)) davon ausgegangen, dass "eine Bindungswirkung an die Option zur Steuerpflicht ab dem Eintritt der formellen Bestandskraft der jeweiligen Steuerfestsetzung" bestehe.
  • BFH, 19.12.2013 - V R 7/12

    Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen -

    Dieser ist zwar im Urteil vom 10. Dezember 2008 XI R 1/08 (BFHE 223, 528, BStBl II 2009, 1026, unter II.3.c bb (2)) davon ausgegangen, dass "eine Bindungswirkung an die Option zur Steuerpflicht ab dem Eintritt der formellen Bestandskraft der jeweiligen Steuerfestsetzung" bestehe.
  • FG München, 13.03.2013 - 3 K 235/10

    Eingliederung einer Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers

    Auch ist eine Rückbeziehung der Einbringung der Anteile der Klägerin an den beiden Kommanditgesellschaften in die E GmbH umsatzsteuerrechtlich nicht zulässig (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 2008 XI R 1/08, BStBl II 2009, 1026).
  • FG Niedersachsen, 22.08.2013 - 16 K 286/12

    Anforderungen an die wirksame Ausübung der Option bei Grundstücksumsätzen gem. §

    In der Entscheidung des BFH XI R 1/08 vom 10. Dezember 2008 hatte der BFH über den rückwirkenden Wechsel von der sogenannten Ist-Besteuerung zur Soll-Besteuerung (§ 20 UStG) zu entscheiden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7105/14

    Umsatzsteuer 2012

    Von daher bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob es überhaupt möglich wäre, durch einen solchen Antrag rückwirkend Umsatzsteuerforderungen "in die Insolvenzmasse zu verschieben" (die Möglichkeit des rückwirkenden Wechsels der Besteuerungsart grundsätzlich bejahend Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 10.12.2008 XI R 1/08, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 1026, vgl. zu der Problematik Korn in Bunjes, UStG, 14. Aufl. 2015, § 20 UStG, Rn. 37f. m. w. N.).
  • FG Nürnberg, 15.02.2018 - 2 V 1143/17

    Aussetzung der Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2015

    Diese zum Zufluss im Einkommensteuerrecht etablierte Rechtsprechung muss auch in der Umsatzsteuer Geltung finden, da insoweit keine Besonderheiten gelten; das aus § 38 Abgabenordnung abgeleitete Rückwirkungsverbot gilt für alle Steuerarten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10.12.2008 XI R 1/08, BFHE 223, 528, BStBl II 2009, 1026).
  • FG München, 08.06.2012 - 14 V 1319/12

    Umsatzsteuer bei Sicherungsübereignung

    Ein Antrag auf rückwirkende Genehmigung der Ist-Versteuerung kann jedoch nur bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft der Umsatzsteuerfestsetzung gestellt werden (vgl. Wagner in Sölch/Ringleb, UStG, § 20 Rn. 30 f, vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Dezember 2008 XI R 1/08, BStBl II 2009, 1026).
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