Rechtsprechung
   BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,165
BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07 (https://dejure.org/2008,165)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2008 - VII R 47/07 (https://dejure.org/2008,165)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - VII R 47/07 (https://dejure.org/2008,165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    AO § 30a, § 154 Abs. 2, § 194 Abs. 3

  • openjur.de

    Bankgeheimnis; bankinternes Aufwandskonto; Bankenprüfung; Depot; Ermittlungsbefugnis; hinreichender Anlass; Kontrollmitteilung; legitimationsgeprüftes Konto; Rasterfahndung

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 30a, § 154 Abs. 2, § 194 Abs. 3

  • Betriebs-Berater

    Bankgeheimnis - keine Sperrwirkung bei hinreichendem Anlass für Kontrollmitteilungen

  • Betriebs-Berater

    Bankgeheimnis steht Kontrollmitteilungen nicht generell entgegen

  • Judicialis

    AO § 30a Abs. 1; ; AO § 30a Abs. 3 S. 2; ; AO § 154 Abs. 2; ; AO § 194 Abs. 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankenprüfungen nach § 194 Abs. 3 Abgabenordnung ( AO ); Geltung des Schutzbereichs von § 30a Abs. 3 S. 2 AO für, legitimationsgeprüfte Konten oder Depots betreffende Buchungsbelege von bankinternen Aufwandskonten; ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankenprüfungen nach § 194 Abs. 3 Abgabenordnung ( AO ); Geltung des Schutzbereichs von § 30a Abs. 3 S. 2 AO für, legitimationsgeprüfte Konten oder Depots betreffende Buchungsbelege von bankinternen Aufwandskonten; ...

  • datenbank.nwb.de

    Bankgeheimnis; bankinternes Aufwandskonto kein legitimationsgeprüftes Konto; hinreichende Veranlassung einer Kontrollmitteilung; Rasterfahndung; Bankenprüfung; Ermittlungsbefugnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bankgeheimnis: Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankprüfung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kontrollmitteilung aus Anlass von Bankenprüfungen ? Bankgeheimnis ? Legitimationsgeprüftes Konto ? Bankinternes Aufwandskonto ? Hinreichender Anlass

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bankkunden werden künftig stärker kontrolliert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kontrollmitteilung trotz Bankgeheimnis

  • rechtsindex.de (Zusammenfassung)

    Bankgeheimnis steht nicht generell Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankprüfung im Wege

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankenprüfungen nach § 194 Abs. 3 Abgabenordnung (AO); Geltung des Schutzbereichs von § 30a Abs. 3 S. 2 AO für, legitimationsgeprüfte Konten oder Depots betreffende Buchungsbelege von bankinternen Aufwandskonten; ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO § 30a, § 154 Abs. 2, § 194 Abs. 3
    Bankgeheimnis steht nicht generell Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankprüfung im Wege

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bankgeheimnis: Kontrollmitteilungen?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bankprüfung und Bankgeheimnis - Darf ein Bankprüfer die Wohnsitzfinanzämter von Bankkunden über Konten informieren?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bankgeheimnis steht Kontrollmitteilungen nicht generell entgegen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Kontrollmitteilungen an die Finanzämter - Schwelle gesenkt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bankgeheimnis erlaubt keine systematische Sammlung von Kundendaten zur Abfassung von Kontrollmitteilungen

  • spiegel.de (Pressebericht)

    Weitergabe von Kontodaten - Bundesfinanzhof lockert das Bankgeheimnis

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BFH lockert Bankgeheimnis - Mitteilung an Finanzamt leichter möglich

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Anforderungen von Kundendaten bei Bank durch das Finanzamt

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Finanzamt muss Bankgeheimnis beachten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bankgeheimnis: Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bankgeheimnis steht nicht generell Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankprüfung im Wege

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schadenersatzleistungen - Kontrollmitteilungen nach Bankenprüfung

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Fertigung von Kontrollmitteilungen bei Außenprüfungen in Kreditinstituten

  • compliancemagazin.de (Kurzanmerkung)

    Deutsches Bankgeheimnis aufgeweicht

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 30a, 154, 194 AO
    Bankgeheimnis steht Kontrollmitteilungen nicht generell entgegen

  • heuking.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Bankgeheimnis steht Kontrollmitteilungen nicht generell entgegen (Marion Sangen-Emden)

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 194 Abs 2, AO § 30a, AO § 154
    Außenprüfung; Bankgeheimnis; Kontrollmitteilung; Kreditinstitut

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 194 Abs 2, AO § 30a, AO § 154
    Außenprüfung; Bankgeheimnis; Kontrollmitteilung; Kreditinstitut

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 1
  • NJW 2009, 1437
  • ZIP 2009, 856
  • WM 2009, 599
  • BB 2009, 1054
  • BB 2009, 635
  • DB 2009, 659
  • BStBl II 2009, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97

    Weitergabe von Zufallsfunden durch die Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07
    § 30a Abs. 3 AO entfaltet auch im Rahmen nicht strafrechtlich veranlasster, typisch steuerrechtlicher Ermittlungen zur Gewinnung von Prüfmaterial für die Veranlagung keine "Sperrwirkung", wenn ein hinreichender Anlass für die Kontrollmitteilung besteht (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424).

    Durch diese Norm wird der Ermessensspielraum der Finanzbehörden bei der Sachverhaltsermittlung nicht über die bei allen Ermittlungsmaßnahmen zu beachtenden Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit hinaus beschränkt (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665; BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; auch im Beschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424 hat der Senat eine mögliche Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO nur hinsichtlich der in § 30a Abs. 3 AO bezeichneten Kontenbeziehungen in Betracht gezogen; offengelassen im BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 II R 3/04, BFH/NV 2006, 1).

    Die derartige Vorgänge dokumentierenden Belege gehören --nach dem funktionalen Kontenbegriff (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 424)-- notwendigerweise sowohl zum bankinternen als auch zum Kundenkonto.

    Unstrittig ist in der Rechtsprechung des BFH, dass Zufallserkenntnisse, die den Verdacht einer Steuerverkürzung im Einzelfall begründen, auch hinsichtlich solcher Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Identitätsprüfung vorgenommen worden ist, dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden können (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 424; BFH-Urteil in BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; BFH-Beschluss in BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665).

    Die vom Senat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in seinem Beschluss in BFH/NV 1998, 424 in summarischer Beurteilung der Rechtsfrage geäußerten Einwände gegen das Abstellen auf das Erfordernis eines "hinreichenden Anlasses" sind wie folgt zu präzisieren (so tendenziell schon Senatsbeschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643):.

    Es ging dem Senat hauptsächlich darum zu vermeiden, dass die Norm durch eine Auslegung, die dem Prüfer keine stärkeren Beschränkungen auferlegt als die allgemeine Vorschrift des § 194 Abs. 3 AO, jegliche eigenständige Bedeutung verliert (vgl. Beschluss in BFH/NV 1998, 424, unter II.2.f, 5. Abs.).

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07
    Durch diese Norm wird der Ermessensspielraum der Finanzbehörden bei der Sachverhaltsermittlung nicht über die bei allen Ermittlungsmaßnahmen zu beachtenden Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit hinaus beschränkt (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665; BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; auch im Beschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424 hat der Senat eine mögliche Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO nur hinsichtlich der in § 30a Abs. 3 AO bezeichneten Kontenbeziehungen in Betracht gezogen; offengelassen im BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 II R 3/04, BFH/NV 2006, 1).

    Unstrittig ist in der Rechtsprechung des BFH, dass Zufallserkenntnisse, die den Verdacht einer Steuerverkürzung im Einzelfall begründen, auch hinsichtlich solcher Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Identitätsprüfung vorgenommen worden ist, dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden können (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 424; BFH-Urteil in BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; BFH-Beschluss in BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665).

    Insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen des VIII. Senats (in BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499) an, dass das aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes herzuleitende Gebot zur Gleichbehandlung im Belastungserfolg in Bezug auf sämtliche Kapitaleinkünfte auch gegenüber dem Schutzanspruch der Bankkunden vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen durch unbegrenzte Datenerhebung (Urteil des BVerfG in BVerfGE 84, 239, 279 f., BStBl II 1991, 654) nicht völlig außer Betracht bleiben darf (so auch BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07
    Nach § 194 Abs. 3 AO sind Kontrollmitteilungen grundsätzlich --und damit auch aus Anlass von Bankenprüfungen-- zulässig (Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. März 2004 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56).

    § 30a Abs. 3 AO wirkt insoweit als Einschränkung zu § 194 Abs. 3 AO (z.B. BFH-Beschluss vom 4. September 2000 I B 17/00, BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648; s.a. BVerfG-Urteil in BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56).

    Das erfordert eine Auslegung des § 30a Abs. 3 AO, die dem Fiskus auch im Bankenbereich Kontrollmitteilungen nicht nur bei Verdacht einer Steuerstraftat erlaubt, sondern darüber hinaus diese als eines der wirksamsten Mittel zur Aufklärung steuerlich erheblicher Sachverhalte (vgl. Urteil des BVerfG in BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56) jedenfalls nicht generell verbietet.

  • BFH, 02.08.2001 - VII B 290/99

    Bankenfälle - Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen bei anonym abgewickelten

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07
    Durch diese Norm wird der Ermessensspielraum der Finanzbehörden bei der Sachverhaltsermittlung nicht über die bei allen Ermittlungsmaßnahmen zu beachtenden Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit hinaus beschränkt (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665; BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; auch im Beschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424 hat der Senat eine mögliche Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO nur hinsichtlich der in § 30a Abs. 3 AO bezeichneten Kontenbeziehungen in Betracht gezogen; offengelassen im BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 II R 3/04, BFH/NV 2006, 1).

    Vielmehr genügt es, wenn die vom Prüfer einzusehenden Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen Hinweise auf die Verhältnisse dritter Personen zu geben vermögen, die bei objektiver Betrachtung für deren Besteuerung von Bedeutung sein können (Senatsurteil vom 4. November 2003 VII R 28/01, BFHE 204, 15, BStBl II 2004, 1032; BFH-Beschluss in BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665).

    Unstrittig ist in der Rechtsprechung des BFH, dass Zufallserkenntnisse, die den Verdacht einer Steuerverkürzung im Einzelfall begründen, auch hinsichtlich solcher Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Identitätsprüfung vorgenommen worden ist, dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden können (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 424; BFH-Urteil in BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; BFH-Beschluss in BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665).

  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07
    Bei der Beurteilung, was im Rahmen des § 30a Abs. 3 AO als hinreichender Anlass anzuerkennen ist, sind die zum Auskunftsersuchen i.S. von § 93 Abs. 1 AO oder für ein Tätigwerden der Steuerfahndungsbehörden zur "Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle" (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO) geltenden Grundsätze für einen "hinreichenden Anlass" --letztlich das Verbot von Ermittlungen "ins Blaue hinein"-- heranzuziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495, m.w.N).

    Das FA muss die "allgemeine Erfahrung" oder die "konkreten Erfahrungen für bestimmte Gebiete", die die Kontrollmitteilung rechtfertigen sollen (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495), im Einzelnen benennen und in Bezug zu den aktuell gewonnenen Erkenntnissen setzen, so dass der Rückschluss auf die Möglichkeit einer Steuerverkürzung des Bankkunden plausibel ist.

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07
    Einer darüber hinausgehenden Beschränkung des Ermessens steht bereits die Beurteilung des BVerfG entgegen, wonach die durch die gleichlautende Formulierung in Nr. 1 des Bankenerlasses (BStBl I 1979, 590) veranlassten Beschränkungen der Steuerermittlung die zuverlässige Ermittlung der Kapitaleinkünfte prinzipiell verhindert hätten, ohne dass dies etwa verfassungsrechtlich geboten gewesen wäre (vgl. BVerfG-Urteil vom 27. Juni 2001 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, unter C.II.2.b und c).

    Insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen des VIII. Senats (in BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499) an, dass das aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes herzuleitende Gebot zur Gleichbehandlung im Belastungserfolg in Bezug auf sämtliche Kapitaleinkünfte auch gegenüber dem Schutzanspruch der Bankkunden vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen durch unbegrenzte Datenerhebung (Urteil des BVerfG in BVerfGE 84, 239, 279 f., BStBl II 1991, 654) nicht völlig außer Betracht bleiben darf (so auch BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1).

  • BFH, 29.06.2005 - II R 3/04

    Steuerfahndung - Kontrollmaterial über Anlagen in der Schweiz

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07
    Durch diese Norm wird der Ermessensspielraum der Finanzbehörden bei der Sachverhaltsermittlung nicht über die bei allen Ermittlungsmaßnahmen zu beachtenden Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit hinaus beschränkt (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665; BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; auch im Beschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424 hat der Senat eine mögliche Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO nur hinsichtlich der in § 30a Abs. 3 AO bezeichneten Kontenbeziehungen in Betracht gezogen; offengelassen im BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 II R 3/04, BFH/NV 2006, 1).

    Insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen des VIII. Senats (in BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499) an, dass das aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes herzuleitende Gebot zur Gleichbehandlung im Belastungserfolg in Bezug auf sämtliche Kapitaleinkünfte auch gegenüber dem Schutzanspruch der Bankkunden vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen durch unbegrenzte Datenerhebung (Urteil des BVerfG in BVerfGE 84, 239, 279 f., BStBl II 1991, 654) nicht völlig außer Betracht bleiben darf (so auch BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1).

  • BFH, 04.04.2005 - VII B 305/04

    Kreditinstitut, Ap - Aufforderung zur Vorlage eines Wertpapierprovisionskontos

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07
    Das FA hat nicht gezielt nach Besteuerungsgrundlagen Dritter gesucht und damit die Prüfung faktisch zu anderen Zwecken "missbraucht" (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 4. April 2005 VII B 305/04, BFH/NV 2005, 1226; BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Im Beschluss in BFH/NV 2005, 1226 hat der Senat die Pflicht zur Vorlage eines bankinternen Wertpapierprovisionskontos bejaht, weil es nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit legitimationsgeprüften Konten stehe und deshalb nicht in den Schutzbereich des § 30a Abs. 3 AO falle.

  • BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99

    Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07
    Die vom Senat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in seinem Beschluss in BFH/NV 1998, 424 in summarischer Beurteilung der Rechtsfrage geäußerten Einwände gegen das Abstellen auf das Erfordernis eines "hinreichenden Anlasses" sind wie folgt zu präzisieren (so tendenziell schon Senatsbeschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643):.
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

    Auszug aus BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07
    Das FA hat nicht gezielt nach Besteuerungsgrundlagen Dritter gesucht und damit die Prüfung faktisch zu anderen Zwecken "missbraucht" (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 4. April 2005 VII B 305/04, BFH/NV 2005, 1226; BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).
  • BFH, 04.09.2000 - I B 17/00

    Auskunftserteilung nach dem EG-Amtshilfe-Gesetz ( EGAHiG )

  • BFH, 04.11.2003 - VII R 28/01

    Mitwirkungsverlangen an Kreditinstitut

  • FG Münster, 16.03.2007 - 11 K 4627/03

    Rechtmäßigkeit der Anfertigung und Weiterleitung von Kontrollmitteilungen an das

  • BFH, 16.05.2013 - II R 15/12

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer

    § 30a Abs. 3 AO, wonach die Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung nach § 154 Abs. 2 AO vorgenommen worden ist, anlässlich der Außenprüfung bei einem Kreditinstitut nicht zwecks Nachprüfung der ordnungsgemäßen Versteuerung festgestellt oder abgeschrieben werden dürfen und die Ausschreibung von Kontrollmitteilungen insoweit unterbleiben soll, ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 9. Dezember 2008 VII R 47/07, BFHE 224, 1, BStBl II 2009, 509) dahingehend auszulegen, dass bezüglich legitimationsgeprüfter Guthabenkonten und Depots Kontrollmitteilungen rechtmäßig sind, sofern im Einzelfall ein hinreichender Anlass für die Annahme besteht, dass weitere Ermittlungen zur Aufdeckung steuererheblicher Tatsachen führen können.
  • FG Sachsen, 20.08.2009 - 1 K 246/08

    Aufbewahrungspflichten, Vorlagepflichten und Datenzugriff auf die elektronische

    Die "ins Blaue hinein" gemachte Vermutung der Prozessbevollmächtigten, dass das Finanzamt gezielt nach Besteuerungsgrundlagen Dritter gesucht und damit die Prüfung faktisch zu anderen Zwecken "missbraucht" habe (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 9. Dezember 2008 VII R 47/07, BFH/NV 2009, 808), ist durch nichts belegt.

    Diese allein buchungsbedingte Verbindung rechtfertigt nicht die Einbeziehung der Sachkonten in den Schutzbereich des § 30 a Abs. 3 AO , da sie die Betriebsprüfung bei Kreditinstituten erschweren oder gar unmöglich machen würde (BFH in BFH/NV 2009, 808).

    Schließlich weist der Senat darauf hin, dass dem Prüfer zwar im Rahmen seiner konkreten Prüfungstätigkeit die Befugnis eingeräumt ist, Einsicht in sämtliche Aufwands- und Erlöskonten zu nehmen, um so den steuerlichen Sachverhalt hinsichtlich der Klägerin vollständig und umfassend feststellen zu können, dass der Prüfer aber durch das rechtmäßige Vorlageverlangen nicht von der weiteren Prüfung entbunden ist, ob ggf. eine Verwertung der gewonnenen Erkenntnisse an Hand von Kontrollmitteilungen im Hinblick auf § 30a Abs. 3 AO zulässig ist (BFH in BFH/NV 2005, 1226 unter II.2.b) und in BFH/NV 2009, 808).

  • BFH, 27.09.2010 - II B 164/09

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis -

    NV: Die im Urteil des BFH vom 9. Dezember 2008 VII R 47/07 (BFHE 224, 1, BStBl II 2009, 509) aufgestellten Grundsätze zum Schutz von Bankkunden bei einer Betriebsprüfung von Kreditinstituten gelten auch für einen digitalen Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO.

    Eine "Sperrwirkung" entfaltet § 30a Abs. 3 Satz 2 AO bei solchen Konten erst und nur insoweit, als für die Ausschreibung von Kontrollmitteilungen ein "hinreichender Anlass" vorliegen muss (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2008 VII R 47/07, BFHE 224, 1, BStBl II 2009, 509).

  • FG Baden-Württemberg, 05.08.2020 - 7 K 2777/18

    Inhaltsgleich mit dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 05.08.2020 7 K 2779/18

    Entscheidend sind damit grundsätzlich die Gegebenheiten und Vorstellungen der Parteien bei Abschluss des Abkommens (so auch Vorlagebeschluss des BFH vom 11. Dezember 2013 I R 4/13, BFHE 224, 1, BStBl II 2014, 791, dort insbes. Rz. 38).
  • FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14

    Zur Zulässigkeit eines Vorlageersuchens und einer Anfertigung von

    Das FA hat gezielt nach Besteuerungsgrundlagen Dritter (der in Italien ansässigen Vermieter von Ferienhäusern und -wohnungen) gesucht und damit die Prüfung faktisch zu anderen Zwecken als der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse der Klägerin "missbraucht" (BFH-Entscheidungen vom 9. Dezember 2008 VII R 47/07, BStBl II 2009, 509; vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).
  • FG Baden-Württemberg, 05.08.2020 - 7 K 2779/18

    Abschaffung der Schenkungsteuer in Schweden ohne Auswirkungen auf die Auslegung

    Entscheidend sind damit grundsätzlich die Gegebenheiten und Vorstellungen der Parteien bei Abschluss des Abkommens (so auch Vorlagebeschluss des BFH vom 11. Dezember 2013 I R 4/13, BFHE 224, 1, BStBl II 2014, 791, dort insbes. Rz. 38).
  • FG Baden-Württemberg, 05.08.2020 - 7 K 2778/18

    Inhaltsgleich mit dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 05.08.2020 7 K 2779/18

    Entscheidend sind damit grundsätzlich die Gegebenheiten und Vorstellungen der Parteien bei Abschluss des Abkommens (so auch Vorlagebeschluss des BFH vom 11. Dezember 2013 I R 4/13, BFHE 224, 1, BStBl II 2014, 791, dort insbes. Rz. 38).
  • FG Banden-Württemberg, 05.08.2020 - 7 K 2777/18

    Eine Auswirkung der Abschaffung der Schenkungssteuer in Schweden auf die

    Entscheidend sind damit grundsätzlich die Gegebenheiten und Vorstellungen der Parteien bei Abschluss des Abkommens (so auch Vorlagebeschluss des BFH vom 11. Dezember 2013 I R 4/13, BFHE 224, 1 , BStBl II 2014, 791, dort insbes. Rz. 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht