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   BFH, 15.01.2009 - V R 91/07   

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BFH, 15.01.2009 - V R 91/07 (https://dejure.org/2009,1099)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2009 - V R 91/07 (https://dejure.org/2009,1099)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - V R 91/07 (https://dejure.org/2009,1099)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UStG 1999 § 4 Nr. 12

  • openjur.de

    Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien langfristigen Vermietung von Stellflächen an Dauercamper; Annahme einer einheitlichen Leistung

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1999 § 4 Nr. 12

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Stromlieferungen an Dauercamper als umsatzsteuerfreie Nebenleistung zur Vermietung des Stellplatzes

  • Judicialis

    UStG 1999 § 4 Nr. 12; ; UStG 1999 § ... 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a; ; UStG 1999 § 4 Nr. 12 S. 2; ; UStR Abschn. 78 Abs. 3 S. 7; ; UStR Abschn. 76 Abs. 6 S. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerrecht: Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien langfristigen Vermietung von Stellflächen an Dauercamper

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbefreite Überlassung von Strom als unselbstständige Nebenleistung zur Vermietung von Stellplätzen an Dauercamper

  • datenbank.nwb.de

    Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien langfristigen Vermietung von Campingflächen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stromlieferung an Dauercamper als umsatzsteuerfreie Nebenleistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Stromlieferungen an Dauercamper sind umsatzsteuerfrei

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerbefreite Überlassung von Strom als unselbstständige Nebenleistung zur Vermietung von Stellplätzen an Dauercamper

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Überlassung von Strom als umsatzsteuerliche Nebenleistung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Überlassung von Strom an Dauercamper ist umsatzsteuerfrei

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Umsatzsteuer - Neben- oder Hauptleistung: Aktuelle Fälle zur Einheitlichkeit der Leistung

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Stromlieferung wohl als "Nebenleistung" zur Grundstücksvermietung steuerfrei

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 12 S 2
    Camping; Nebenleistung; Stellplatz; Steuerfreiheit; Strom; Vermietung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 172
  • DB 2009, 772
  • BStBl II 2009, 615
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • RFH, 21.11.1930 - V A 1071/29
    Auszug aus BFH, 15.01.2009 - V R 91/07
    Nach Zurückweisung des Einspruchs, in dem sich das FA für die Steuerpflicht auf das Urteil des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 21. November 1930 VA 1071/29 (RStBl 1931, 166) berief, erhob die Klägerin Klage, der das Finanzgericht (FG) stattgab.

    Das FG-Urteil widerspreche der Rechtsprechung des RFH (Urteil in RStBl 1931, 166) sowie der sich daran anschließenden langjährigen Rechtspraxis.

    In dem in Abschn. 76 Abs. 6 Satz 1 UStR zur Begründung angeführten Urteil des RFH in RStBl 1931, 166 ist ausgeführt, unter die Steuerbefreiung für Verpachtungen und Vermietungen von Grundstücken falle nicht die Lieferung von elektrischem Strom, weil es sich dabei um die Lieferung beweglicher Sachen handele.

  • BFH, 09.12.1971 - V R 84/71

    Balkonbepflanzung durch Vermieter einer Großwohnanlage ist als übliche

    Auszug aus BFH, 15.01.2009 - V R 91/07
    Bei der Wohnraumvermietung habe dies der Bundesfinanzhof (BFH) bei der Lieferung von Heizwärme und Wasser, der Überlassung von Waschmaschinen und der Reinigung von Gemeinschaftsflächen bejaht (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1971 V R 84/71, BFHE 104, 150, BStBl II 1972, 203).

    Diese Würdigung entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Lieferung von Heizwärme und Wasser, die Überlassung von Waschmaschinen und die Reinigung von Gemeinschaftsflächen als steuerfreie Nebenleistung zur Wohnraumvermietung angesehen werden (BFH-Urteil in BFHE 104, 150, BStBl II 1972, 203; Beschluss vom 21. Juli 1999 V B 61/99, BFH/NV 2000, 193).

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus BFH, 15.01.2009 - V R 91/07
    Zur Begründung führte es aus, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96, Card Protection Plan, (Slg. 1999, I-973, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR- 1999, 157) liege eine Nebenleistung vor, wenn sie das Mittel darstelle, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.

    Für die Annahme einer einheitlichen Leistung sind im Wesentlichen folgende Grundsätze maßgeblich: Jede Dienstleistung ist in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten; andererseits darf aber eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung nicht künstlich aufgespaltet werden (z.B. EuGH-Urteil Card Protection Plan in Slg. 1999, I-973, UVR 1999, 157 Rz 29 ff.; BFH-Urteil vom 2. März 2006 V R 25/03, BFHE 213, 134, BStBl II 2006, 788, unter II.2.a bb).

  • BFH, 24.01.2008 - V R 12/05

    Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie

    Auszug aus BFH, 15.01.2009 - V R 91/07
    Darüber hinaus hat der Senat entschieden, dass es sich bei der steuerfreien Standplatzvermietung an Marktbeschicker bei der Zurverfügungstellung von Strom und Wasser gleichermaßen um unselbständige Nebenleistungen handelt (Urteil vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60).
  • BFH, 14.07.1977 - V R 20/74

    Die Überlassung einer zentralen Fernsprech- und Fernschreibanlage zur Nutzung ist

    Auszug aus BFH, 15.01.2009 - V R 91/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Überlassung von Telefoneinrichtungen jedoch um eine selbständige Leistung und nicht um eine (steuerfreie) Nebenleistung zur Grundstücksvermietung (BFH-Urteil vom 14. Juli 1977 V R 20/74, BFHE 123, 203, BStBl II 1977, 881).
  • BFH, 13.02.2008 - XI R 51/06

    Steuerfreiheit langfristiger Vermietung von Campingplätzen

    Auszug aus BFH, 15.01.2009 - V R 91/07
    Denn der inländische Gesetzgeber war befugt, diese Regelung auf kurzfristige Vermietungen zu beschränken (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 2008 XI R 51/06, BFHE 221, 406, BStBl II 2009, 63).
  • EuGH, 01.12.2005 - C-394/04

    Ygeia - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BFH, 15.01.2009 - V R 91/07
    Diese Rechtsprechung stimmt überein mit der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 1. Dezember 2005 C-394/04, C-395/04, Ygeia, BFH/NV Beilage 2006, 127), wonach die Überlassung von Telefonanlagen in Krankenhäusern keine (steuerfreie) Nebenleistung zur Krankenbehandlung ist.
  • BFH, 02.03.2006 - V R 25/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines Konsularservices - Beschaffung

    Auszug aus BFH, 15.01.2009 - V R 91/07
    Für die Annahme einer einheitlichen Leistung sind im Wesentlichen folgende Grundsätze maßgeblich: Jede Dienstleistung ist in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten; andererseits darf aber eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung nicht künstlich aufgespaltet werden (z.B. EuGH-Urteil Card Protection Plan in Slg. 1999, I-973, UVR 1999, 157 Rz 29 ff.; BFH-Urteil vom 2. März 2006 V R 25/03, BFHE 213, 134, BStBl II 2006, 788, unter II.2.a bb).
  • BFH, 21.07.1999 - V B 61/99

    Vorsteuerabzug; Lieferung von Wärme für Wohnungen

    Auszug aus BFH, 15.01.2009 - V R 91/07
    Diese Würdigung entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Lieferung von Heizwärme und Wasser, die Überlassung von Waschmaschinen und die Reinigung von Gemeinschaftsflächen als steuerfreie Nebenleistung zur Wohnraumvermietung angesehen werden (BFH-Urteil in BFHE 104, 150, BStBl II 1972, 203; Beschluss vom 21. Juli 1999 V B 61/99, BFH/NV 2000, 193).
  • FG Niedersachsen, 25.02.2021 - 11 K 201/19

    Lieferung von selbst erzeugtem Strom i.R.e. Vermietung von Wohnraum als eine

    Vor diesem Hintergrund hatte die Rechtsprechung lange Zeit die Lieferung sog. Mietnebenkosten - z.B. Wasser aber auch Strom - üblicherweise den Nebenleistungen zur Hauptleistung "Vermietung" zugerechnet (vgl. z.B. BFH-Urt. v. 15.1.2009 - V R 91/07, BStBl II 2009, 615; EuGH-Urteil v. 11.6.2009 - C-572/07, RLRE Tellmer Property , DStR 2009, 1260).
  • FG Schleswig-Holstein, 29.01.2019 - 4 V 135/17

    Aussetzung der Vollziehung: Zur Frage der (partiellen) Umsatzsteuerfreiheit bei

    Die gem. § 4 Nr. 12a UStG steuerfreien Einnahmen für die Wohnraumüberlassung - einschließlich der damit verbundenen unselbständigen Nebenleistungen wie z.B. Wärmelieferung, Wasserversorgung, Treppenreinigung etc. (Verweis auf BFH-Urteile vom 9. Dezember 1971, V R 84/71, vom 15. Januar 2009, V R 91/07) - seien insoweit korrekt ermittelt worden: Laut Mietspiegel betrage die durchschnittliche Miete in der Gemeinde C 6, 00 EUR bis 7, 00 EUR/qm.

    Diese Grundsätze gelten auch im Verhältnis zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen/Dienstleistungen (BFH-Urteile vom 15. Januar 2009, V R 91/07, BFHE 224, 172; vom 17. April 2008, V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712 m. w. N.; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 18. Juli 2017, 4 K 64/16, juris).

  • FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14

    Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald als steuerfreie

    Diese Grundsätze gelten auch im Verhältnis zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen/Dienstleistungen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 15. Januar 2009 V R 91/07, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 224, 172, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 865; vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712 m. w. N.; Finanzgericht Münster, Urteil vom 18. August 2009, 15 K 3176/05 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 1979).

    Ihrem Charakter nach unterscheiden sie sich nicht von solchen Nebenleistungen, die im Vergleich zu einer Grundstücksvermietung nebensächlich sind, mit ihr eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommen, wie z.B. die Lieferung von Heizwärme und Wasser, die Überlassung von Waschmaschinen, die Reinigung von Gemeinschaftsflächen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Januar 2009, V R 91/07, BStBl. II 2009, 615, BFHE 224, 172), oder dem Anbringen von Hausnummern oder Klingelschildern.

  • BFH, 20.03.2014 - V R 25/11

    Von einem Hotelier ausgeführte Verpflegungsleistungen sind Nebenleistungen zur

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die zu beurteilende Leistung aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng --im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung-- zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 V R 91/07, BFHE 224, 172, BStBl II 2009, 615).
  • BFH, 20.08.2009 - V R 21/08

    Vermietung eines Seniorenpflegeheimes incl. Überlassung der gesamten

    So ist z.B. die Lieferung von Strom Nebenleistung zur Vermietung (BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 V R 91/07, BFHE 224, 172, BStBl II 2009, 615).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12

    Ertragsteuerliche Behandlung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW)

    Umsatzsteuerlich wird dies jedenfalls so gesehen, denn der BFH hat mit Urteil vom 15. Januar 2009 (V R 91/07 BFHE 224, 172; BStBl II 2009, 615) entschieden, dass sich die nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietung von Wohngebäuden auch auf die Lieferung von Strom erstreckt.
  • FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09

    Vermietung einer Stadthalle als umsatzsteuerbefreite Grundstücksüberlassung

    Bei der Überlassung von Telefoneinrichtungen handelt es sich dagegen um eine selbständige Leistung und nicht um eine (steuerfreie) Nebenleistung zur Grundstücksvermietung (BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 V R 91/07, BStBl. II 2009, 615).
  • FG Köln, 03.07.2017 - 9 K 1147/16

    Umsatzsteuer: Sind notärztliche Betreuungsleistungen auf Veranstaltungen

    Eine Nebenleistung hängt eng mit der Hauptleistung zusammen und kommt üblicherweise in ihrem Gefolge vor (vgl. zum Ganzen EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 - C-349/96, Card Protection Plan in Slg. 1999, I-973, UVR 1999, 157 Rz. 29 ff.; BFH-Urteile vom 15. Januar 2009 V R 91/07, BStBl II 2009, 615; vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712; vom 02. März 2006 V R 25/03, BStBl II 2006, 788; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 21. November 2016 4 K 36/14, juris).
  • FG Münster, 07.08.2012 - 15 K 4623/09

    Überlassung von Standflächen auf Kirmes als steuerfreie Leistung

    Bei einem aus einem Leistungsbündel bestehenden Umsatz ist daher für die Frage, ob der Unternehmer mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auf das Wesen des Umsatzes abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60, BFH-Urteil vom 15.01.2009 V R 91/07 BFHE 224, 172, BStBl. II 2009, 615).

    Sie darf für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck haben, sondern sie muss das Mittel darstellen, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (BFH-Urteil vom 15.01.2009 V R 91/07 BFHE 224, 172, BStBl. II 2009, 615).

  • FG Münster, 22.11.2011 - 15 K 698/08

    Umsatzsteuerpflicht hinsichtlich des Zurverfügungstellens einer Grundstücksfläche

    Bei einem aus einem Leistungsbündel bestehenden Umsatz ist daher für die Frage, ob der Unternehmer mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auf das Wesen des Umsatzes abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60, BFH-Urteil vom 15.01.2009 V R 91/07 BFHE 224, 172, BStBl. II 2009, 615).

    Sie darf für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck haben, sondern sie muss das Mittel darstellen, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (BFH-Urteil vom 15.01.2009 V R 91/07 BFHE 224, 172, BStBl. II 2009, 615).

  • BFH, 07.05.2009 - V B 130/08

    Vorsteuerabzug aus Betrieb und Errichtung eines Campingplatzes - Steuerpflicht

  • FG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 4 K 15/17

    Lieferung von Wärme als unselbständige Nebenleistung zu einer Vermietung von

  • FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10

    Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an enem Grundstück

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - 6 K 2092/13

    Nebenleistungen im Rahmen der Anwendung des § 25 UStG

  • FG Schleswig-Holstein, 18.02.2015 - 4 K 27/14

    Pensionspferdehaltung: Vorliegen einer einheitlichen Pensionsleistung - Keine

  • FG Niedersachsen, 14.02.2013 - 5 K 281/11

    Unterfallen von Zuchtleistungen eines Landwirts für Nichtlandwirte unter die

  • FG Münster, 06.10.2009 - 15 K 1318/05

    Mitgliedsbeiträge an eine eingetragene Genossenschaft (eG) als Entgelte für gem.

  • FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 259/09

    Steuerbarkeit von Umsätzen aus der Vermietung möblierter Räume oder Gebäude bzgl.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19

    Frenetikexito - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG -

  • FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07

    Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz

  • FG Münster, 18.08.2009 - 15 K 3176/05

    Frage des Steuersatzes bei Umsätzen aus Pensionspferdehaltung

  • FG Schleswig-Holstein, 02.02.2018 - 4 V 150/17

    Aussetzung der Vollziehung: Bindung selbst gefertigter Bilder durch eine

  • FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 332/09

    Umsatzsteuerliche Einordnung der Beförderung mittels Skilift und der Möglichkeit

  • FG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - 4 K 64/16
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 K 1782/13

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Einlösung eines Camping Schecks

  • FG Niedersachsen, 26.04.2012 - 16 K 390/11

    Vorliegen einer kurzfristigen Vermietung eines Campingplatzes nach § 4 Nr. 12 S.

  • FG Köln, 12.06.2019 - 2 K 1632/18

    Umsatzsteuer: Vorsteuervergütung nach § 18 Abs. 9 UStG in Verbindung mit § 59 Nr.

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