Rechtsprechung
   BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,699
BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08 (https://dejure.org/2009,699)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2009 - VII R 25/08 (https://dejure.org/2009,699)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - VII R 25/08 (https://dejure.org/2009,699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AO § 93 Abs. 1 Satz 1, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • openjur.de

    Sammelauskunftsersuchen über Einkünfte aus Depot mit Bonusaktien der Deutschen Telekom AG; für die Besteuerung erheblicher Sachverhalt; Hinterziehungsvorsatz bei Verschweigen von Einkünften, auf deren nach Ansicht der Verwaltung bestehende Steuerpflicht der ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 93 Abs. 1 Satz 1, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • Betriebs-Berater

    Bonusaktien der Telekom - Zulässigkeit Sammelauskunftsersuchen an Banken

  • Judicialis

    AO § 30 Abs. 1; ; AO § 93 Abs. 1 S. 1; ; AO § 169 Abs. 2; ; AO § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Sammelauskunftsersuchens zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Zuteilung von Bonusaktien der Telekom im Jahr 2000; Anforderungen an die Substanziierung eines hinreichenden Anlasses für ein (Sammel-)Auskunftsersuchen; ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Sammelauskunftsersuchens zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Zuteilung von Bonusaktien der Telekom im Jahr 2000; Anforderungen an die Substanziierung eines hinreichenden Anlasses für ein (Sammel-)Auskunftsersuchen; ...

  • datenbank.nwb.de

    Sammelauskunftsersuchen über Einkünfte aus Depot mit Bonusaktien der Deutschen Telekom AG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sammelauskunftsersuchen über Einkünfte aus Depot mit Bonusaktien der Deutschen Telekom AG für die Besteuerung erheblicher Sachverhalt ? Hinterziehungsvorsatz bei Verschweigen von Einkünften, wenn auf deren nach Ansicht der Verwaltung bestehende Steuerpflicht der Stpfl. ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telekom-Bonusaktien und die Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Sammelauskunftsersuchens zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Zuteilung von Bonusaktien der Telekom im Jahr 2000; Anforderungen an die Substanziierung eines hinreichenden Anlasses für ein (Sammel-)Auskunftsersuchen; ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Auskunftsersuchen an Bank nur bei konkretem Anlass

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfahnder ermitteln gegen Bankkunden - Bank muss über Bezieher von Treueaktien der Telekom keine Auskunft geben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bezug von Bonusaktien der Telekom - Zulässigkeit Sammelauskunftsersuchen an Banken

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bonusaktien der Deutschen Telekom AG

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Sammelauskunftsersuchen an eine Bank wegen der Ausgabe von Bonusaktien der Telekom unzulässig

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung nicht ohne Anlass

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Sammelauskunftsersuchen bezüglich Telekom-Bonusaktien

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Sammelauskunftsersuchen an Bank ist unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Strafbefreiende Selbstanzeige einiger Telekom-Aktionäre rechtfertigt keinen Generalverdacht gegen alle Aktionäre der Deutschen Telekom

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Finanzamt scheitert mit dem Begehren nach einem Sammelauskunftsverlangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung unzulässig - Auskunftsersuche mangels hinreichenden Anlasses abgelehnt

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an eine Bank als unzulässige Rasterfahndung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Banken: Zulässige Sammelauskunft oder Ausforschung "ins Blaue hinein"?

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 2, AO § 208 Abs 1 S 1 Nr 3, AO § 93, AO § 169 Abs 2, AO § 30, AO § 30a
    Aktie; Auskunftsersuchen; Bankgeheimnis; Börse; Steuerfahndung; Steuergeheimnis

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 2, AO § 208 Abs 1 S 1 Nr 3, AO § 93, AO § 169 Abs 2
    Aktie; Auskunftsersuchen; Börse; Steuerfahndung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 201
  • NJW 2009, 1998
  • WM 2009, 1276
  • BB 2009, 1284
  • DB 2009, 1052
  • BStBl II 2009, 582
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08
    Die Klägerin beruft sich auf den Beschluss des Senats vom 21. März 2002 VII B 152/01 (BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495) und rügt, dass das FA anders als in dem dort entschiedenen Fall keinerlei Ermittlungen angestellt habe, um zu prüfen, ob ein Anlass für das Auskunftsersuchen bestehe.

    Die Rechtmäßigkeit des von dem FA gestellten Auskunftsersuchens setzt, wie das FG bereits zutreffend näher ausgeführt hat, weiter voraus, dass ein solches Auskunftsersuchen auszubringen im Rahmen der Aufgaben der Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO lag und dass dem FA die Befugnis zustand, ein solches Auskunftsersuchen an die Klägerin zu richten (vgl. statt aller Senatsbeschluss in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495).

    Ein hinreichender Anlass für ein (Sammel-)Auskunftsersuchen fehlt nach der Rechtsprechung des BFH, wenn sich solche Ermittlungen als bloße "Ausforschung", als Rasterfahndung oder Ermittlung "ins Blaue hinein" darstellen (vgl. statt aller Senatsbeschluss in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495); ein hinreichender Ermittlungsanlass liegt hingegen vor, so hat der Senat u.a. in der eben angeführten Entscheidung ausgeführt, wenn aufgrund entweder konkreter Anhaltspunkte oder aufgrund allgemeiner Erfahrung die Möglichkeit einer Steuerverkürzung in Betracht kommt, wobei dies die Prognoseentscheidung, also eine vorweggenommene Beweiswürdigung erfordert, dass Ermittlungsmaßnahmen zur Aufdeckung steuererheblicher Tatsachen führen können.

    Da sich die vom FG getroffene Entscheidung schon aus diesen Erwägungen als im Ergebnis zutreffend erweist, bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob zusätzlich zulasten des FA ins Gewicht fällt, dass --wie das FG offenbar meint-- die für die einzelnen Steuerpflichtigen ggf. zu erwartende Mehrbelastung in aller Regel gering sein dürfte, was freilich über die fiskalische Bedeutung einer etwaigen bisher unterbliebenen Besteuerung der Bonusaktien nichts besagte und möglicherweise auf einem dann allerdings unzutreffenden Rechtsgedanken beruht, die Steuerfahndung dürfe Steuerhinterziehung bei geringem steuerlichen Mehrergebnis nicht durch Auskunftsersuchen gegenüber Banken aufzuklären versuchen, was mit der Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit unvereinbar wäre, auf welche Gesichtspunkte der Senat bereits in seinem Beschluss in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495 hingewiesen hat.

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08
    Denn der Nachweis des Vorsatzes dürfte kaum zu führen sein, nachdem erst der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 7. Dezember 2004 VIII R 70/02 (BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468) geklärt habe, dass überhaupt steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.

    Im Übrigen, so trägt die Klägerin vor, sei in dem Urteil des BFH in BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468 nur entschieden worden, dass im Rahmen des zweiten Börsengangs der Erhalt der Bonusaktien versteuert werden müsse.

    Die Zuteilung von Bonusaktien der Telekom im Jahr 2000 hat zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen geführt, wie der BFH in dem Urteil in BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468 entschieden hat.

  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2007 - 4 K 209/04

    Sammelauskünfte von Banken über Erhalt von Bonusaktien ihrer Kunden

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08
    Zutreffend hat das FG hingegen darauf aufmerksam gemacht, dass der Streitfall --anders als der dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 8. Mai 2007 4 K 209/04 (EFG 2007, 1483) zugrunde liegende-- dadurch gekennzeichnet ist, dass die Kunden der Klägerin bei der Übersendung der Erträgnisaufstellung, also in einem engen zeitlichen oder doch jedenfalls sachlichen Zusammenhang mit der Abgabe ihrer Steuererklärung und in nicht zu übersehender Weise darauf hingewiesen worden sind, dass der Bezug der Bonusaktien (zumindest möglicherweise) zu steuerpflichtigen Einnahmen geführt hat, die sie über die in der Erträgnisaufstellung enthaltenen Beträge hinaus bei ihrer Steuererklärung angeben müssten.

    Der Streitfall unterscheidet sich nämlich insofern maßgeblich von dem dem Urteil in EFG 2007, 1483 zugrunde liegenden.

  • BFH, 05.10.2006 - VII R 63/05

    Pharmaunternehmen muss Steuerfahndung Auskunft erteilen

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08
    Das FA könne sich insofern auch nicht auf das Urteil des Senats vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05 (BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155) berufen, weil dort zu den sechs bekannten Fällen von Steuerverkürzungen Besonderheiten hinzugetreten seien, die hier fehlten.

    Denn bereits die Klägerin hat mit Recht darauf hingewiesen, dass der Hinweis des FA auf das Urteil des Senats in BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155 in diesem Zusammenhang unbehelflich ist, weil der Senat dort das Auskunftsersuchen nicht maßgeblich wegen der zuvor entdeckten sechs Fälle von Steuerhinterziehung für zulässig erachtet hat, sondern in der Annahme einer für eine Steuerhinterziehung besonders anfälligen Art der Geschäftsabwicklung.

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08
    Allerdings wird unter dem eingangs erwähnten Gesichtspunkt der rechtlichen Begrenzung der Ermittlungsbefugnisse des FA gerade bei sog. Vorfeldermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO von Rechts wegen zu berücksichtigen sein, ob der durch ein Sammelauskunftsersuchen der hier streitigen Art ausgelöste Ermittlungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung der Angelegenheit steht, insbesondere zu dem von den Ermittlungen zu erwartenden fiskalischen Ertrag; anderenfalls wäre der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, der nicht nur verlangt, dass Auskunftsersuchen geeignet sind, das von der Finanzbehörde (rechtmäßig) festgelegte Ziel zu erreichen, und das die Belange des Auskunftspflichtigen am besten schonende Mittel zur Erreichung dieses Ziels zu wählen, sondern dass solche Ersuchen auch verhältnismäßig im engeren Sinne sind, also dem Auskunftspflichtigen auch unter Berücksichtigung der betroffenen Belange der Allgemeinheit nichts Unzumutbares abverlangen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499).
  • BFH, 24.03.1987 - VII R 30/86

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an ein Kreditinstitut über

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08
    Solche Auskunftsersuchen, auch Sammelauskunftsersuchen der hier vorliegenden Art (vgl. dazu schon Senatsurteil vom 24. März 1987 VII R 30/86, BFHE 149, 404, BStBl II 1987, 484), darf auch die Steuerfahndungsstelle zur Ermittlung eines Sachverhalts im Rahmen ihres Aufgabenbereichs, zu dem nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle gehört, um die es hier geht, ausbringen (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO).
  • BFH, 04.11.2003 - VII R 28/01

    Mitwirkungsverlangen an Kreditinstitut

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08
    Ersteres hängt insbesondere davon ab, ob für Ermittlungen des FA mit dem Ziel, zu prüfen, ob durch den Bezug von Bonusaktien angefallene steuerpflichtige Einkünfte von den betroffenen Steuerpflichtigen vollständig erklärt worden sind, ein hinreichender Anlass bestand; Letzteres, ob zur Erreichung dieses Zieles sich des, wie erwähnt, der Steuerfahndung grundsätzlich zur Verfügung stehenden Instruments des Auskunftsersuchens zu bedienen, dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht, an dem sich jedwede Maßnahme der Finanzbehörden grundsätzlich messen lassen muss (vgl. Senatsurteil vom 4. November 2003 VII R 28/01, BFHE 204, 15, BStBl II 2004, 1032).
  • FG Baden-Württemberg, 14.07.2005 - 4 V 24/04

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung gegen eine Bank zur Ermittlung der

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08
    Die Ermittlungsergebnisse des FG Baden-Württemberg in dem Beschluss vom 14. Juli 2005 4 V 24/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1822) seien im Hinblick auf die Klägerin nicht maßgebend.
  • BFH, 16.05.2013 - II R 15/12

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer

    Zu diesem Aufgabenbereich gehört nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO; BFH-Urteil vom 16. Januar 2009 VII R 25/08, BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582).

    Für ein berechtigtes Auskunftsverlangen ist aber ausreichend, dass die Steuerfahndung im Rahmen einer Prognoseentscheidung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (BFH-Urteile vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155, und in BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582; BFH-Beschluss in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495, unter II.2.b aa; vgl. auch BVerfG-Beschluss in BVerfGE 118, 168, BStBl II 2007, 896, unter C.I.2.c bb).

    Es müssen also hinreichende, konkrete Anhaltspunkte bestehen, welche die Aufdeckung steuererheblicher Tatsachen in besonderem Maße wahrscheinlich erscheinen lassen (BFH-Urteil in BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582).

    aa) Gerade bei sog. Vorfeldermittlungen gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO ist zu berücksichtigen, ob der durch ein Sammelauskunftsersuchen ausgelöste Ermittlungsaufwand bei der Auskunftsperson in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung der Angelegenheit steht, insbesondere zu dem von den Ermittlungen zu erwartenden fiskalischen Ertrag; anderenfalls wäre der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, der nicht nur verlangt, dass Auskunftsersuchen geeignet sind, das von der Finanzbehörde (rechtmäßig) festgelegte Ziel zu erreichen, und das die Belange des Auskunftspflichtigen am besten schonende Mittel zur Erreichung dieses Ziels zu wählen, sondern dass solche Ersuchen auch verhältnismäßig im engeren Sinne sind, also dem Auskunftspflichtigen auch unter Berücksichtigung der betroffenen Belange der Allgemeinheit nichts Unzumutbares abverlangt wird (BFH-Urteil in BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582).

  • FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14

    Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten

    Zu diesem Aufgabenbereich gehört nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO; BFH-Urteil vom 16. Januar 2009 VII R 25/08, BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582).

    Für ein berechtigtes Auskunftsverlangen ist aber ausreichend, dass die Steuerfahndung im Rahmen einer Prognoseentscheidung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 II R 15/12, BFHE 241, 211, BStBl II 2014, 225 unter Hinweis auf BFH-Urteile vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155, und in BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582; BFH-Beschluss in BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495, unter II.2.b aa; vgl. auch BVerfG-Beschluss in BVerfGE 118, 168, BStBl II 2007, 896, unter C.I.2.c bb).

    Es müssen also hinreichende, konkrete Anhaltspunkte bestehen, welche die Aufdeckung steuererheblicher Tatsachen in besonderem Maße wahrscheinlich erscheinen lassen (BFH-Urteil in BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582).

    (1) Bei sog. Vorfeldermittlungen gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO ist zu berücksichtigen, ob der durch ein Sammelauskunftsersuchen ausgelöste Ermittlungsaufwand bei der Auskunftsperson in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung der Angelegenheit steht, insbesondere zu dem von den Ermittlungen zu erwartenden fiskalischen Ertrag; anderenfalls wäre der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, der nicht nur verlangt, dass Auskunftsersuchen geeignet sind, das von der Finanzbehörde (rechtmäßig) festgelegte Ziel zu erreichen, und das die Belange des Auskunftspflichtigen am besten schonende Mittel zur Erreichung dieses Ziels zu wählen, sondern dass solche Ersuchen auch verhältnismäßig im engeren Sinne sind, also dem Auskunftspflichtigen auch unter Berücksichtigung der betroffenen Belange der Allgemeinheit nichts Unzumutbares abverlangt wird (BFH-Urteil vom 16. Januar 2009 VII R 25/08, BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582).

    Damit wird im Ergebnis der auskunftspflichtigen Klägerin auch unter Berücksichtigung der betroffenen Belange der Allgemeinheit, insbesondere der Beseitigung des Vollzugsdefizits, nichts Unzumutbares abverlangt (BFH-Urteil vom 16. Januar 2009 VII R 25/08, BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582).

  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 3505/16

    Betreiben eines Online-Portals zwecks Vermietung von Zimmern und kleineren

    3.2.2.4.1 Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert zunächst, dass der durch ein Sammelauskunftsersuchen ausgelöste Ermittlungsaufwand bei der Auskunftsperson in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung der Angelegenheit, insbesondere zu dem von den Ermittlungen zu erwartenden fiskalischen Ertrag steht (vgl. BFH, Urteile vom 16.05.2013 - II R 15/12 -, juris, und vom 16.01.2009 - VII R 25/08 -, juris; Nieders. FG, Urteil vom 30.06.2015 - 9 K 343/14 -, juris).
  • FG Niedersachsen, 23.02.2012 - 5 K 397/10

    Auskunftsersuchen der Finanzbehörden über den Inhalt elektronisch gespeicherter

    Die Frage, ob die tatbestandlichen Vorausaussetzungen des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO im Übrigen gegeben sind, insbesondere ein hinreichender Anlass für das Ausbringen des Sammelauskunftsersuchens im Sinne der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 16.01.2009 VII R 25/08, BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582) besteht, war daher nicht entscheidungserheblich.
  • OLG Hamm, 03.03.2010 - 31 U 106/08

    Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung; Pflicht zur Aufklärung über zu

    d) Steht eine Aufklärungspflichtverletzung - wie hier - fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; der Aufklärungspflichtige muss ggf. beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH, WM 2009, 1276 ff.).
  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

    Ob ihre materiell-rechtliche Auffassung zutreffend ist, ist ggf. in einem anschließenden Rechtsbehelfsverfahren gegen die Steuerbescheide zu entscheiden (BFH-Urteil vom 16. Januar 2009 VII R 25/08, BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09

    Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag

    d) Steht eine Aufklärungspflichtverletzung - wie hier - fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; der Aufklärungspflichtige muss ggf. beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH, WM 2009, 1276 ff.).
  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 53/09

    Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    d) Steht eine Aufklärungspflichtverletzung - wie hier - fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; der Aufklärungspflichtige muss ggf. beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH, WM 2009, 1276 ff.).
  • OLG Hamm, 20.09.2010 - 31 U 14/10

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe von Rückvergütungen

    d) Steht eine Aufklärungspflichtverletzung - wie hier - fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; der Aufklärungspflichtige muss ggf. beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH, WM 2009, 1276 ff.).
  • FG Hamburg, 18.04.2013 - 1 K 89/12

    Abgabenordnung: Rechtmäßigkeit eines Sammelauskunftsersuchens

    Ein "für die Besteuerung erheblicher Sachverhalt" ist jeder Sachverhalt, dessen steuerliche Bedeutung nach dem Gesetz und der dazu vorliegenden Rechtsprechung ernstlich in Betracht kommt (BFH-Urteil vom 16.01.2009 VII R 25/08, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 224, 201, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2009, 582).

    c) Das Auskunftsersuchen des Beklagten entspricht dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, an dem sich jedwede Maßnahme der Finanzbehörden grundsätzlich messen lassen muss (vgl. BFH-Urteil vom 16.01.2009 VII R 25/08, BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 16.12.2009 - 31 U 80/09

    Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler einer Kapitalanlage

  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 126/08

    Aufklärungspflichtverletzung bei Abschluss eines Beratungsvertrages bzgl.

  • OLG Hamm, 24.10.2012 - 31 U 51/12

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank hinsichtlich umsatzabhängiger

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2012 - L 8 R 690/12

    Rentenversicherung

  • LG Essen, 23.07.2014 - 11 O 344/13

    Aufklärungspflicht über eine die Agio hinausgehende Provision bei einem

  • LG Essen, 07.01.2015 - 11 O 110/14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht