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   BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06   

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https://dejure.org/2009,4795
BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06 (https://dejure.org/2009,4795)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2009 - IV R 18/06 (https://dejure.org/2009,4795)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - IV R 18/06 (https://dejure.org/2009,4795)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 4, § 15 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4; BewG § 51 Abs. 2; ZRFG § 3 Abs. 2a

  • openjur.de

    Strukturwandel von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Tierzucht; sofortiger oder allmählicher Strukturwandel; Zeitpunkt der Überführung der Wirtschaftsgüter in den Gewerbebetrieb; Rücklage nach ZRFG; neben einer zulässigen Revision eingelegte unzulässige ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 4, § 15 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4; BewG § 51 Abs. 2; ZRFG § 3 Abs. 2a

  • Judicialis

    EStG § 7g Abs. 3; ; EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; ; EStG § 15 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 15 Abs. 4; ; BewG § 51 Abs. 2; ; ZRFG § 3 Abs. 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hineinwachsen einer auf einer ausreichenden Futtergrundlage betriebenen landwirtschaftlichen Tierzucht und Tierhaltung in die Gewerblichkeit; Entstehen eines Gewerbebetriebes aufgrund einer Umstrukturierung eines Betriebes eines Landwirts durch auf Dauer angelegte ...

  • datenbank.nwb.de

    Strukturwandel von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Tierzucht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen LuF und Gewerbebetrieb im Fall eines Strukturwandels ? Unterscheidung zwischen allmählichem und sofortigem Strukturwandel ? Beginn des Gewerbebetriebs ? Einlage von Wirtschaftsgütern in den neuen Gewerbebetrieb ? Zuordnung einer gebildeten Rücklage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strukturwandel von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Tierzucht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hineinwachsen einer auf einer ausreichenden Futtergrundlage betriebenen landwirtschaftlichen Tierzucht und Tierhaltung in die Gewerblichkeit; Entstehen eines Gewerbebetriebes aufgrund einer Umstrukturierung eines Betriebes eines Landwirts durch auf Dauer angelegte ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zeitpunkt des Strukturwandels

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Übergang eines landwirtschaftlichen Betriebs in die Gewerblichkeit

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, ZRFG § 3, EStG § 15 Abs 4
    Gewerbebetrieb; Landwirtschaft; Rücklage; Strukturwandel; Tierzucht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 330
  • DB 2009, 1162
  • BStBl II 2009, 654
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.03.2007 - IV R 41/05

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Rücknahme

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06
    Die Anschlussrevision muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung eingelegt werden (§ 155 FGO i.V.m. § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. auch BFH-Urteil vom 8. März 2007 IV R 41/05, BFH/NV 2007, 1813).

    Haben aber beide Beteiligte Revision eingelegt, und ist davon die eine unbegründet, die andere unzulässig, kann der Senat insgesamt über beide Revisionen durch Urteil entscheiden (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1813).

  • BFH, 04.02.1976 - I R 113/74

    Strukturwandel vom landwirtschaftlichen zum gewerblichen Betrieb infolge hoher

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06
    Im Falle eines solchen allmählichen Strukturwandels lässt sich bei Beginn der Entwicklung noch nicht erkennen, ob sie zu einer nachhaltigen Änderung des Betriebs führen wird (BFH-Urteile vom 4. Februar 1976 I R 113/74, BFHE 118, 205, BStBl II 1976, 423, und vom 9. Mai 1996 V R 118/92, BFHE 181, 184, BStBl II 1996, 550).

    Der notwendige klare Zusammenhang mit der neuen Erwerbsquelle ergibt sich in diesen Fällen regelmäßig aus Art und Umfang der geplanten und durchgeführten Maßnahmen (BFH-Urteil in BFHE 118, 205, BStBl II 1976, 423).

  • BFH, 19.04.2007 - IV R 28/05

    Zu den sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Bildung einer

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06
    Die Maßnahmen, die den Beginn der gewerblichen Tierzucht und Tierhaltung vorbereiten, können insoweit nicht anders beurteilt werden, als die Maßnahmen, die der Vorbereitung einer erstmals aufzunehmenden anderen werbenden Tätigkeit im Rahmen eines Gewerbebetriebs dienen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797, und vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704).

    Dieser Rechtsauffassung steht die Rechtsprechung zur Bildung einer Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG bei der Herstellung von Wirtschaftsgütern vor Vollendung der Eröffnung eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht entgegen (BFH-Urteile in BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704, und vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182).

  • BFH, 20.09.2007 - IV R 32/06

    Abgrenzung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gegenüber solchen aus

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06
    In diesem Fall muss, ähnlich wie beim überbetrieblichen Maschineneinsatz (vgl. dazu BFH-Urteile vom 14. Dezember 2006 IV R 10/05, BFHE 216, 241, BStBl II 2007, 516, und vom 20. September 2007 IV R 32/06, BFH/NV 2008, 569), für die Entscheidung der Frage, ob die maßgebliche Vieheinheitengrenze nachhaltig überschritten wurde, mit der Folge, dass ein Gewerbebetrieb anzunehmen ist, ein Beobachtungszeitraum von drei Wirtschaftsjahren zugrunde gelegt werden.
  • BFH, 09.05.1996 - V R 118/92

    Bei Zweifeln, ob und inwieweit ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, sind

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06
    Im Falle eines solchen allmählichen Strukturwandels lässt sich bei Beginn der Entwicklung noch nicht erkennen, ob sie zu einer nachhaltigen Änderung des Betriebs führen wird (BFH-Urteile vom 4. Februar 1976 I R 113/74, BFHE 118, 205, BStBl II 1976, 423, und vom 9. Mai 1996 V R 118/92, BFHE 181, 184, BStBl II 1996, 550).
  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06
    Dieser Rechtsauffassung steht die Rechtsprechung zur Bildung einer Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG bei der Herstellung von Wirtschaftsgütern vor Vollendung der Eröffnung eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht entgegen (BFH-Urteile in BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704, und vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182).
  • BFH, 14.12.2006 - IV R 10/05

    Zur Abgrenzung der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft gegenüber

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06
    In diesem Fall muss, ähnlich wie beim überbetrieblichen Maschineneinsatz (vgl. dazu BFH-Urteile vom 14. Dezember 2006 IV R 10/05, BFHE 216, 241, BStBl II 2007, 516, und vom 20. September 2007 IV R 32/06, BFH/NV 2008, 569), für die Entscheidung der Frage, ob die maßgebliche Vieheinheitengrenze nachhaltig überschritten wurde, mit der Folge, dass ein Gewerbebetrieb anzunehmen ist, ein Beobachtungszeitraum von drei Wirtschaftsjahren zugrunde gelegt werden.
  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 34/91

    Nicht erfolgte Beiladung einer faktisch beendeten Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06
    Die Maßnahmen, die den Beginn der gewerblichen Tierzucht und Tierhaltung vorbereiten, können insoweit nicht anders beurteilt werden, als die Maßnahmen, die der Vorbereitung einer erstmals aufzunehmenden anderen werbenden Tätigkeit im Rahmen eines Gewerbebetriebs dienen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797, und vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704).
  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06
    In der Regel stellen sich Handlungen, die eine solche Änderung zur Folge haben, als ein Bündel von Einzelmaßnahmen dar, deren erste vor und deren letzte nach der Wandlung des Betriebs liegen können (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    Bei Gewinneinkünften gilt Entsprechendes; hier sind vorab entstandene Erwerbsaufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar (z.B. BFH-Urteile vom 19. Februar 2009 IV R 18/06, BFHE 224, 330, BStBl II 2009, 654; vom 18. August 2010 X R 30/07, BFH/NV 2011, 215; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz 484, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Bei Gewinneinkünften gilt Entsprechendes; hier sind vorab entstandene Erwerbsaufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar (z.B. BFH-Urteile vom 19. Februar 2009 IV R 18/06, BFHE 224, 330, BStBl II 2009, 654; vom 18. August 2010 X R 30/07, BFH/NV 2011, 215; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz 484, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    Bei Gewinneinkünften gilt Entsprechendes; hier sind vorab entstandene Erwerbsaufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar (z.B. BFH-Urteile vom 19. Februar 2009 IV R 18/06, BFHE 224, 330, BStBl II 2009, 654; vom 18. August 2010 X R 30/07, BFH/NV 2011, 215; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz 484, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Bei Gewinneinkünften gilt Entsprechendes; hier sind vorab entstandene Erwerbsaufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar (z.B. BFH-Urteile vom 19. Februar 2009 IV R 18/06, BFHE 224, 330, BStBl II 2009, 654; vom 18. August 2010 X R 30/07, BFH/NV 2011, 215; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz 484, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Bei Gewinneinkünften gilt Entsprechendes; hier sind vorab entstandene Erwerbsaufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar (z.B. BFH-Urteile vom 19. Februar 2009 IV R 18/06, BFHE 224, 330, BStBl II 2009, 654; vom 18. August 2010 X R 30/07, BFH/NV 2011, 215; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz 484, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    Bei Gewinneinkünften gilt Entsprechendes; hier sind vorab entstandene Erwerbsaufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar (z.B. BFH-Urteile vom 19. Februar 2009 IV R 18/06, BFHE 224, 330, BStBl II 2009, 654; vom 18. August 2010 X R 30/07, BFH/NV 2011, 215; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz 484, m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2017 - X R 7/15

    Gewerblicher Grundstückshandel im Zusammenhang mit geschenkten Objekten -

    Haben aber beide Beteiligte Revision eingelegt, und ist davon die eine unbegründet, die andere unzulässig, kann der Senat insgesamt über beide Revisionen durch Urteil entscheiden (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 18/06, BFHE 224, 330, BStBl II 2009, 654, unter II.B., m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH &

    a) Die Anschlussrevision muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung eingelegt werden (§ 155 FGO i.V.m. § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 18/06, BFHE 224, 330, BStBl II 2009, 654).

    Dies gilt gleichermaßen für die Entscheidung über eine unzulässige Anschlussrevision, die neben einer zulässigen Revision eingelegt worden ist (BFH-Urteil in BFHE 224, 330, BStBl II 2009, 654).

  • BFH, 21.06.2012 - IV R 42/11

    Umfang der Erweiterung einer Außenprüfung - Anschlussrevision als prozessualer

    Dies gilt gleichermaßen für die Entscheidung über eine unzulässige Anschlussrevision, die neben einer zulässigen Revision eingelegt worden ist (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 18/06, BFHE 224, 330, BStBl II 2009, 654, unter II.B. der Gründe).
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 1623/06

    Strukturwandel von landwirtschaftlicher zu gewerbliche Tierzucht

    Wird die Vieheinheitengrenze in diesem Zeitraum regelmäßig und sei es auch nur geringfügig überschritten, ist ab dem vierten Wirtschaftsjahr ein Gewerbebetrieb anzunehmen (BFH, Urt. v. 19. Februar 2009 IV R 18/06, BStBl. II 2009, 654).

    Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere Investitionen in die Kapazitätsausweitung der Tierzucht und Tierhaltung, soweit diese ohne flankierende Maßnahmen zur Ausweitung der als Futtergrundlage zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen stattfinden (BFH, Urt. v. 19. Februar 2009, IV R 18/06, BStBl. II 2009, 654).

    Ein derartige Erhöhung um mehr als 10 vom Hundert lässt regelmäßig darauf schließen, dass die Maßnahmen auf einen sofortigen Strukturwandel hin angelegt waren (BFH, Urt. v. 19. Februar 2009, IV R 18/06, BStBl. II 2009, 654).

  • FG Niedersachsen, 26.05.2020 - 6 K 337/18

    Betrieb einer Pferdehaltung im Rahmen einer landwirtschaftlichen oder einer

  • FG Schleswig-Holstein, 10.11.2004 - 1 K 287/01

    Zurechnung einer Rücklage nach § 3 ZRFG bei Strukturwandel

  • FG München, 16.12.2014 - 2 K 3373/13

    Klagebegehren, steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses,

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