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   BFH, 25.03.2009 - IV R 21/06   

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https://dejure.org/2009,1580
BFH, 25.03.2009 - IV R 21/06 (https://dejure.org/2009,1580)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2009 - IV R 21/06 (https://dejure.org/2009,1580)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2009 - IV R 21/06 (https://dejure.org/2009,1580)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

  • openjur.de

    Hofladen oder räumlich vom Hof getrenntes Handelsgeschäft als Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebs oder als selbständiger Gewerbebetrieb; Absatz zugekaufter Fremdprodukte; Zukaufsgrenzen

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

  • Betriebs-Berater

    Hofladen als Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebs oder als selbständiger Gewerbebetrieb

  • Judicialis

    BewG § 51 Abs. 2; ; EStG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; ; EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerrecht: Hofladen als Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifikation von auf dem Hof befindlichen Verkaufsstellen, Handelsgeschäften und von räumlich getrennten Handelsgeschäften als Bestandteile des landwirtschaftlichen Betriebs bei Vertrieb von Eigenprodukten; Vorliegen eines selbstständigen Gewerbebetriebs neben dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Hofladen oder räumlich vom Hof getrenntes Handelsgeschäft als Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebs oder als selbständiger Gewerbebetrieb; Absatz zugekaufter Fremdprodukte; Überschreitung der Zukaufsgrenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifikation von auf dem Hof befindlichen Verkaufsstellen, Handelsgeschäften und von räumlich getrennten Handelsgeschäften als Bestandteile des landwirtschaftlichen Betriebs bei Vertrieb von Eigenprodukten; Vorliegen eines selbstständigen Gewerbebetriebs neben dem ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuerliche Behandlung eines "Hofladens"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf ab Bauernhof - Ab wann sind Einnahmen aus einem Hofladen als gewerbliche Einkünfte zu versteuern?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wann wird aus Hofladen ein Gewerbebetrieb? Neue Grenzwerte

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Hofladen des landwirtschaftlichen Betriebs ist nur ausnahmsweise selbstständiger Gewerbebetrieb

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Hofladen als Gewerbebetrieb

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hofladen als Gewerbebetrieb

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Hofladen kann als Gewerbebetrieb angesehen werden - Bundesfinanzhof ändert bisherige Rechtsprechung und setzt neue Grenzen für die Annahme eines Gewerbebetriebs fest

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
    Abgrenzung zu Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
    Mischbetriebe
    Land- und Forstwirtschaft
    Handelsgeschäft
    Ertragsteuerrechtliche Grundsätze
    Grundsätze des BFH-Urteils vom 25.3.2009

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13 Abs 2 Nr 1, EStG § 15, GewStG § 2
    Fremdprodukte; Gewerbebetrieb; Hofladen; Landwirtschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 522
  • BB 2009, 1666
  • BStBl II 2010, 113
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.11.1980 - IV R 31/76

    Lebensmittelgeschäft - Grundstücksfläche - Gärtnerei - Landwirtschaft -

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - IV R 21/06
    Die auf dem Hof befindliche Verkaufsstelle oder das auf dem Hof befindliche Handelsgeschäft (sog. Hofladen), in dem ausschließlich Eigenerzeugnisse verkauft werden, ist grundsätzlich Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebs (BFH-Urteil vom 27. November 1980 IV R 31/76, BFHE 131, 555, BStBl II 1981, 518).

    Soweit der Senat im Urteil in BFHE 131, 555, BStBl II 1981, 518 unter Bezugnahme auf die frühere Senatsrechtsprechung (u.a. Urteil vom 26. November 1964 IV 285/62 U, BFHE 81, 248, BStBl III 1965, 90) das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs davon abhängig gemacht hat, dass in dem Handelsgeschäft Eigenerzeugnisse zu mehr als 40% abgesetzt werden müssen, hält er daran nicht mehr fest.

    Ein Einkaufswert-Umsatz-Vergleich knüpft an nicht vergleichbare unterschiedliche Bewertungsgrößen an, die auf verschiedenen Ebenen liegen (so bereits Senatsurteil in BFHE 131, 555, BStBl II 1981, 518, m.w.N.).

    Die Überschreitung der schädlichen Zukaufsgrenzen führt entgegen der bisherigen Rechtsprechung (u.a. Senatsurteile vom 15. November 1956 IV 430/55 U, BFHE 64, 95, BStBl III 1957, 37, und in BFHE 131, 555, BStBl II 1981, 518) lediglich dazu, dass sämtliche im Hofladen getätigten Umsätze in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden.

  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 53/07

    Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte bei gleichartiger

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - IV R 21/06
    Diese Auffassung werde auch durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Oktober 2008 VIII R 53/07 (BStBl II 2009, 143) bestätigt.

    Eine einheitliche Beurteilung der Tätigkeiten wird lediglich ausnahmsweise dann bejaht, wenn die Tätigkeitsmerkmale derart miteinander verflochten sind und die Tätigkeiten sich gegenseitig unlösbar bedingen, dass eine Trennung gegen die Verkehrsauffassung verstieße (zuletzt BFH-Urteil in BStBl II 2009, 143, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Für die Trennbarkeit der Tätigkeiten ist daher ebenso wenig eine getrennte Buchführung erforderlich (BFH-Urteil in BStBl II 2009, 143).

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 10/05

    Zur Abgrenzung der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft gegenüber

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - IV R 21/06
    Das Vorliegen einer nachhaltigen Überschreitung der Zukaufsgrenzen beurteilt sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zum Strukturwandel im Bereich der Landwirtschaft (Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 IV R 10/05, BFHE 216, 241, BStBl II 2007, 516).

    Ob eine nachhaltige Überschreitung der Zukaufsgrenzen vorliegt, beurteilt sich nach denselben Kriterien, die der Senat auch in anderen Fällen des Strukturwandels im Bereich der Landwirtschaft zu Grunde legt (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 14. Dezember 2006 IV R 10/05, BFHE 216, 241, BStBl II 2007, 516, und vom 20. September 2007 IV R 32/06, BFH/NV 2008, 569).

  • BFH, 20.09.2007 - IV R 32/06

    Abgrenzung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gegenüber solchen aus

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - IV R 21/06
    Ob eine nachhaltige Überschreitung der Zukaufsgrenzen vorliegt, beurteilt sich nach denselben Kriterien, die der Senat auch in anderen Fällen des Strukturwandels im Bereich der Landwirtschaft zu Grunde legt (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 14. Dezember 2006 IV R 10/05, BFHE 216, 241, BStBl II 2007, 516, und vom 20. September 2007 IV R 32/06, BFH/NV 2008, 569).
  • BFH, 15.11.1956 - IV 430/55 U

    Gewerbesteuerpflicht der Binnenfischer - Behandlung der Einkünfte als

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - IV R 21/06
    Die Überschreitung der schädlichen Zukaufsgrenzen führt entgegen der bisherigen Rechtsprechung (u.a. Senatsurteile vom 15. November 1956 IV 430/55 U, BFHE 64, 95, BStBl III 1957, 37, und in BFHE 131, 555, BStBl II 1981, 518) lediglich dazu, dass sämtliche im Hofladen getätigten Umsätze in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden.
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 17/90

    EDV-Beratung im Bereich der Systemtechnik durch Autodidakten kann

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - IV R 21/06
    Demgegenüber hat er dem Umstand keine Bedeutung beigemessen, dass die Tätigkeiten im selben Betrieb entfaltet worden sind, die im Betrieb anfallenden Gemeinkosten daher nicht von vornherein den einzelnen Tätigkeitsbereichen zugeordnet werden konnten und diese ggf. im Schätzungswege aufzuteilen sind (vgl. Senatsurteil vom 7. November 1991 IV R 17/90, BFHE 166, 443, BStBl II 1993, 324).
  • BFH, 12.12.1996 - IV R 78/95

    Begriff der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft - Vorhandensein

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - IV R 21/06
    Soweit der Senat im Urteil vom 12. Dezember 1996 IV R 78/95 (BFHE 182, 155, BStBl II 1997, 427) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran ebenfalls nicht mehr fest.
  • BFH, 26.11.1964 - IV 285/62 U

    Grundsätze über die Abgrenzung landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe -

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - IV R 21/06
    Soweit der Senat im Urteil in BFHE 131, 555, BStBl II 1981, 518 unter Bezugnahme auf die frühere Senatsrechtsprechung (u.a. Urteil vom 26. November 1964 IV 285/62 U, BFHE 81, 248, BStBl III 1965, 90) das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs davon abhängig gemacht hat, dass in dem Handelsgeschäft Eigenerzeugnisse zu mehr als 40% abgesetzt werden müssen, hält er daran nicht mehr fest.
  • FG Niedersachsen, 12.01.2006 - 11 K 11330/02

    Voraussetzungen für die Behandlung des Hofladen eines landwirtschaftlichen und

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - IV R 21/06
    Die vollständigen Urteilsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 210 abgedruckt.
  • BFH, 06.03.2013 - II R 55/11

    Verwendung einer Zugmaschine i. S. von § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei

    Die getrennte Behandlung einer teils als landwirtschaftlich und teils als gewerblich anzusehenden Tätigkeit scheidet aus, wenn die Verbindung zwischen land- und forstwirtschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit planmäßig im Interesse des Hauptbetriebs gewollt ist und sich beide Tätigkeitsbereiche gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher Betrieb anzusehen ist (BFH-Urteile in BFHE 126, 220, BStBl II 1979, 246, und vom 25. März 2009 IV R 21/06, BFHE 224, 522, BStBl II 2010, 113).
  • FG Hamburg, 10.09.2013 - 3 K 80/13

    Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und

    Übt ein Steuerpflichtiger sowohl eine freiberufliche als auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, so sind die Tätigkeiten zu trennen, sofern dies nach der Verkehrsauffassung möglich ist (BFH-Urteil vom 25.03.2009 IV R 21/06, BFHE 224, 522, BStBl II 2010, 113; BFH-Beschluss vom 22.01.2009 VIII B 153/07, BFH/NV 2009, 758).

    Eine leichte und einwandfreie Trennbarkeit erfordert nicht eine getrennte Buchführung (BFH-Urteile vom 25.03.2009 IV R 21/06, BFHE 224, 522, BStBl II 2010, 113; vom 08.10.2008 VIII R 53/07, BFHE 223, 272, BStBl II 2009, 143).

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