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   BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08   

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https://dejure.org/2009,1381
BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08 (https://dejure.org/2009,1381)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2009 - IX R 46/08 (https://dejure.org/2009,1381)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - IX R 46/08 (https://dejure.org/2009,1381)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO §§ 85, 88; FGO § 76; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 1, § 12, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BGB § 1629 Abs. 1 Satz 1, § 1795 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de

    Fehlerhafte Gesamtwürdigung bei (Darlehens-)Verträgen zwischen nahe stehenden Personen bei Einbeziehen eines unergiebigen Beweisanzeichens

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Fehlerhafte Gesamtwürdigung bei Darlehens-Verträgen zwischen nahe stehenden Personen

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 12; ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichteinhaltung zivilrechtlicher Formerfordernisse durch nahe Angehörige als Indiz gegen den vertraglichen Bindungswillen i.R.d. steuerrechtlichen Beurteilung eines Vertrages; Voraussetzungen einer Fehlerhaftigkeit der Gesamtwürdigung mehrerer Beweisanzeichen durch ein ...

  • datenbank.nwb.de

    Fehlerhafte Gesamtwürdigung bei (Darlehens-)Verträgen zwischen nahe stehenden Personen bei Einbeziehen eines unergiebigen Beweisanzeichens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verträge zwischen nahen Angehörigen ? Zunächst formunwirksames Zustandekommen von Immobiliendarlehen durch minderjährige Enkel zwar grds. schädlich, aber mit der späteren tatsächlichen Vertragsdurchführung abzuwägen ? Dingliche Absicherung der Darlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlehensverträge zwischen nahe stehenden Personen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichteinhaltung zivilrechtlicher Formerfordernisse durch nahe Angehörige als Indiz gegen den vertraglichen Bindungswillen i.R.d. steuerrechtlichen Beurteilung eines Vertrages; Voraussetzungen einer Fehlerhaftigkeit der Gesamtwürdigung mehrerer Beweisanzeichen durch ein ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Angehörigenverträge: Fehlende Form spricht gegen Bindungswillen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Tatsachenfeststellung des FG

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 112
  • BB 2009, 1735
  • DB 2009, 1627
  • BStBl II 2011, 24
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08
    Halten nahe Angehörige zivilrechtliche Formerfordernisse nicht ein, spricht dies im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung des Vertrages indiziell gegen den vertraglichen Bindungswillen (Bestätigung der BFH-Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, und vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409).

    Dieses Urteil hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 4/04 (BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294) auf und wies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.

    Obschon der Ergänzungspfleger im Jahr 1998 die Darlehensverträge genehmigte, wirkte diese nachträgliche Zustimmung --wovon die Rechtsprechung anders als bei einer Genehmigung des In-sich-Geschäfts entgegen der Revision übereinstimmend ausgeht (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294; anders bei § 181 BGB das BFH-Urteil in BFHE 181, 328, BStBl II 1999, 35)-- nur zivilrechtlich nach § 184 Abs. 1 BGB (i.V.m. § 1909, § 1915 Abs. 1, § 1829 Abs. 1 BGB), nicht aber steuerrechtlich auf den Zeitpunkt der Vornahme der Darlehensverträge zurück.

    Dabei wird es die im Revisionsurteil des ersten Rechtszuges (BFH-Urteil in BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294) aufgestellten Maßstäbe nach § 126 Abs. 5 FGO zu beachten haben.

  • BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06

    Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen bei klarer Zivilrechtslage

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08
    Halten nahe Angehörige zivilrechtliche Formerfordernisse nicht ein, spricht dies im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung des Vertrages indiziell gegen den vertraglichen Bindungswillen (Bestätigung der BFH-Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, und vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409).

    Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 22. Februar 2007 IX R 45/06 (BFHE 217, 409) sei es den Vertragsparteien anzulasten, die zivilrechtliche Form nicht beachtet zu haben.

    Die Indizwirkung gegen den vertraglichen Bindungswillen wird verstärkt, wenn es den Vertragspartnern angelastet werden kann, zivilrechtliche Formvorschriften insbesondere bei klarer Rechtslage nicht beachtet zu haben (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 217, 409, m.w.N.).

    Damit hat der BFH seine Rechtsprechung entgegen der Vorinstanz gegenüber seinem Urteil im ersten Rechtszug nicht geändert, wie sich aus dem Urteil in BFHE 217, 409, unter II. 3. der Gründe explizit ergibt.

  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08
    Es verhalte sich wie bei der nachträglichen Befreiung vom Verbot des In-Sich-Geschäfts nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 23. Oktober 1996 I R 71/95 (BFHE 181, 328, BStBl II 1999, 35).

    Obschon der Ergänzungspfleger im Jahr 1998 die Darlehensverträge genehmigte, wirkte diese nachträgliche Zustimmung --wovon die Rechtsprechung anders als bei einer Genehmigung des In-sich-Geschäfts entgegen der Revision übereinstimmend ausgeht (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294; anders bei § 181 BGB das BFH-Urteil in BFHE 181, 328, BStBl II 1999, 35)-- nur zivilrechtlich nach § 184 Abs. 1 BGB (i.V.m. § 1909, § 1915 Abs. 1, § 1829 Abs. 1 BGB), nicht aber steuerrechtlich auf den Zeitpunkt der Vornahme der Darlehensverträge zurück.

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08
    Dieses aus dem Fremdvergleich abgeleitete generelle Erfordernis wird durch einen konkreten Fremdvergleich im jeweiligen Einzelfall überlagert (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08
    Hierbei wird es angesichts der tatsächlichen Durchführung der Verträge als späteren Umstand (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211, unter II. 1. a a.E.) auch würdigen müssen, dass die Parteien nach Erkennen der Unwirksamkeit zeitnah darauf hingewirkt haben, eine Genehmigung durch den Ergänzungspfleger zu erreichen und sich im Übrigen auch künftig tatsächlich so verhalten haben, wie sie es von vornherein untereinander vereinbart hatten.
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08
    Fehlt es innerhalb eines Familienverbundes typischerweise an einem Interessensgegensatz und können zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten steuerrechtlich missbraucht werden, so ist es im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34).
  • BFH, 07.11.1990 - X R 126/87

    Steuerliche Anerkennung von langfristigen Darlehensverhältnissen zwischen nahen

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08
    Zwar geht die Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, der Rückzahlungsanspruch aus einem langfristigen Darlehen zwischen nahen Angehörigen müsse ausreichend besichert sein (vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 7. November 1990 X R 126/87, BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.2009 - I R 88/07

    Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht

    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 46/08, BFH/NV 2009, 1326 --zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt--, m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34) innerfamiliäre Vereinbarungen nur anerkannt werden können, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen.
  • BFH, 08.09.2010 - I R 6/09

    § 8a KStG 1999 a. F./n. F. verstößt gegen Art. 25 Abs. 3 DBA-Schweiz 1971/1992 -

    Die erwähnte Indizwirkung, die zivilrechtlich unwirksamen Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter für die Annahme einer vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1999 beizumessen sein kann (s. z.B. Senatsurteil vom 23. Oktober 1996 I R 71/95, BFHE 181, 328, BStBl II 1999, 35; s. auch BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 46/08, BFHE 225, 112, zur entsprechenden Rechtslage bei sog. Angehörigenverträgen, jeweils m.w.N.), greift unter den beschriebenen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig davon, ob das BMF in seiner gesellschaftsrechtlichen Einschätzung richtig liegt, nicht.
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16

    Kein Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei fremdunüblichem Darlehensvertrag

    Soweit das FG Baden-Württemberg im Verfahren wegen Einkommensteuer 2009 (11 K 3619/13) zu einem anderen Ergebnis gelangt sei, habe es die Urteile des BFH vom 12. Mai 2009 (IX R 46/08) und 22. Oktober 2013 (X R 26/11) nicht zutreffend gewürdigt.

    Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen sind steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. nur BFH, Urteil vom 12. Mai 2009 - IX R 46/08, BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24).

    Auch wenn bei Darlehen zwischen nahen Angehörigen einer fehlenden oder unzureichenden Besicherung für sich allein genommen keine entscheidungserhebliche Bedeutung zukommt (vgl. BFH, Urteile vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12; vom 12. Mai 2009 - IX R 46/08, BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24), ist dies vorliegend doch als (ein) Kriterium des Fremdvergleichs zu berücksichtigen.

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09

    Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten

    Sie tragen den innerhalb eines Familienverbundes typischerweise fehlenden Interessengegensätzen und --hieran ist besonders zu erinnern-- "der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Ehegatten Rechnung" (so explizit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995  2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, m.w.N.; aus der Rechtsprechung des BFH vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 46/08, BFHE 225, 112).
  • BFH, 25.08.2009 - I R 89/07

    Mitwirkungspflicht bei Fehlen einer steuerrechtlichen Dokumentationspflicht -

    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 46/08, BFH/NV 2009, 1326 --zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt--, m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34) innerfamiliäre Vereinbarungen nur anerkannt werden können, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen.
  • FG Hamburg, 03.11.2017 - 6 K 20/17

    Keine steuerliche Anerkennung eines Verwandtendarlehens bei sehr langer Laufzeit

    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung erlangt auch der Umstand, ob die Vertragschancen und -risiken in fremdüblicher Weise verteilt sind, wesentliche Bedeutung (BFH-Urteile vom 22.10.2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374; vom 12.05.2009 IX R 46/08, BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24; vom 22.02.2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409, BStBl II 2011, 20; vom 25.01.2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393).

    Grundsätzlich muss der Rückzahlungsanspruch aus einem langfristigen Darlehen, d. h. einem Darlehen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als vier Jahren (vgl. BFH-Urteil vom 07.11.1990 X R 126/87, BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291), zwischen nahen Angehörigen ausreichend besichert sein (BFH-Urteil vom 12.05.2009 IX R 46/08, BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24), und das auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers (BFH-Urteil vom 29.06.1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).

  • BFH, 18.08.2010 - X R 55/09

    Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in

    Die besonderen Anforderungen der Rechtsprechung bilden Beweisanzeichen (Indizien) bei der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu treffenden Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Erzielen von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich (§ 12 EStG) zugehörig sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 46/08, BFHE 225, 112).
  • FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06

    Steuerrechtliche Einordnung eines Immobilienverkaufs unter Eheleuten; Beurteilung

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH sind Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 46/08, BFH/NV 2009, 1326).

    Seine Rechtsprechung begründet der BFH insbesondere mit dem Zweck einer Missbrauchsbekämpfung (BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 46/08, BFH/NV 2009, 1326).

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19.12.2017

    Soweit das FG Baden-Württemberg im Verfahren wegen Einkommensteuer 2009 (11 K 3619/13) zu einem anderen Ergebnis gelangt sei, habe es die Urteile des BFH vom 12. Mai 2009 (IX R 46/08) und 22. Oktober 2013 (X R 26/11) nicht zutreffend gewürdigt.

    Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen sind steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. nur BFH, Urteil vom 12. Mai 2009 - IX R 46/08, BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24).

  • BFH, 26.10.2011 - I B 68/11

    Zuwendungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Soweit die Klägerin im Zusammenhang mit der erhöhten Mietzahlung für das Ladenlokal in X eine Divergenz zu den Urteilen des BFH vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97 (BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386) und vom 12. Mai 2009 IX R 46/08 (BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24) erkennen will, ist dem nicht zu folgen.

    Diese Indizwirkung gegen einen vertraglichen Bindungswillen, die zivilrechtlich unwirksamen Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter für die Annahme einer vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1999 beizumessen sein kann (s. z.B. Senatsurteil vom 23. Oktober 1996 I R 71/95, BFHE 181, 328, BStBl II 1999, 35; s. auch BFH-Urteil in BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24 zur entsprechenden Rechtslage bei sog. Angehörigenverträgen, jeweils m.w.N.), wird nach der Rechtsprechung des BFH verstärkt, wenn den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der Formvorschriften insbesondere bei klarer Zivilrechtslage angelastet werden kann (BFH-Urteil in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386).

  • BFH, 30.12.2011 - IX B 66/11

    NZB: BVerfG-Tenor Auslegung; Rechtsfolgenirrtum; Bindungswirkung LG-Urteil; § 41

  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 K 334/19

    Steuerliche Auswirkung von laufenden Zahlungen hinsichtlich eines darlehensweise

  • FG Niedersachsen, 10.12.2009 - 1 K 141/09

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen trotz

  • FG München, 21.06.2012 - 10 K 3566/09

    Folgen der Insolvenz des Mitinhabers eines sog. Oder-Kontos - Zinsen für

  • FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19

    Werbungskostenabzug von als Darlehenszinsen bezeichneten Zahlungen des Klägers an

  • BFH, 08.10.2012 - IX B 83/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an § 34 Abs. 3

  • FG Münster, 09.04.2019 - 2 K 2576/17

    Einkommensteuer - Zur Frage, ob von einem Arbeitnehmer des Betriebsunternehmens

  • VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912

    Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche

  • FG Nürnberg, 24.06.2014 - 1 K 787/11

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen - Notwendigkeit der Einschaltung

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 9 K 9200/07

    Gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer

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