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   BFH, 26.05.2009 - VII R 28/08   

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https://dejure.org/2009,2185
BFH, 26.05.2009 - VII R 28/08 (https://dejure.org/2009,2185)
BFH, Entscheidung vom 26.05.2009 - VII R 28/08 (https://dejure.org/2009,2185)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - VII R 28/08 (https://dejure.org/2009,2185)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VO Nr. 1788/2003 Art. 5 Buchst. c; FGO § 118 Abs. 1

  • openjur.de

    Kein Übergang der Milcherzeugung auf einen Pächter der Produktionsmittel; Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Würdigung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Kein Übergang der Milcherzeugung auf einen Pächter der Produktionsmittel

  • Judicialis

    VO 1788/2003/EG Art. 5 Buchst. c; ; FGO § 118 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO 1788/2003/EG Art. 5 Buchst. c; FGO § 118 Abs. 1
    Würdigung von Zweifeln am Vorliegen ausreichender Merkmale für einen zeitweiligen Betriebsübergang zu Lasten des Verpächters; Voraussetzungen für eine Milcherzeugerherstellung in einem Betrieb für die Dauer einer kurzfristigen Pacht

  • datenbank.nwb.de

    Milcherzeugung durch einen Pächter der Produktionsmittel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Übergang der Milcherzeugung auf einen Pächter der Produktionsmittel ? Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Würdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verpachtung von Stall und Kuhherde

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Würdigung von Zweifeln am Vorliegen ausreichender Merkmale für einen zeitweiligen Betriebsübergang zu Lasten des Verpächters; Voraussetzungen für eine Milcherzeugerherstellung in einem Betrieb für die Dauer einer kurzfristigen Pacht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vermeidung durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Vermietung von Stall und Kuhherde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Milchabgabe kann nicht durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde vermieden werden - Unterscheidung zwischen Pächter und Erzeuger

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.8.2009)

    Scheinverträge schützen nicht gegen Milchabgabe // Bundesfinanzhof stärkt Finanzbehörden bei Überproduktion

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MilchGarMV § 3, EGV 1760/2000 Art 7
    Milchabgabe; Milcherzeuger; Pächter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 543
  • BB 2009, 1779
  • DB 2009, 1801
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.09.2007 - VII R 28/06

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Auszug aus BFH, 26.05.2009 - VII R 28/08
    Die Aufgabe der Würdigung des Einzelfalls nach dem Gesamtbild der Verhältnisse obliegt dabei im Wesentlichen dem FG; seine Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse ist revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbar (Urteil des Senats vom 25. September 2007 VII R 28/06, BFHE 218, 448, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2007, 329).

    Dieser Nachweis obliegt, wenn in dem Betrieb äußerlich alles beim Alten geblieben ist, dem Verpächter, nicht nur was Inhalt und Abschluss der --hier undatierten-- Verträge angeht (so schon Urteil des Senats in BFHE 218, 448, ZfZ 2007, 329); er obliegt ihm auch in dem Sinne, dass verbleibende Zweifel am Vorliegen für einen (zeitweiligen) Betriebsübergang ausreichender Merkmale zu seinen Lasten gewürdigt werden müssen, weil er es ist, der sich auf einen außergewöhnlichen Vorgang sowie Vorgänge und Umstände beruft, die in seiner Sphäre liegen.

  • BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95

    Vorliegen einer Umgehung der Milch-Garantiemengenregelung - Vorübergehende

    Auszug aus BFH, 26.05.2009 - VII R 28/08
    Der erkennende Senat hat zwar entschieden (Urteil vom 23. Januar 1996 VII R 67/95, BFH/NV 1996, 654), dass die kurze Dauer eines Pachtvertrags allein der Annahme einer selbständigen Nutzung von Kühen zur Milcherzeugung nicht entgegenstehe, weil die Eigenverantwortlichkeit des Gebrauchs und der Nutzung des Pachtgegenstands nicht notwendig erst dann gegeben sei, wenn die Kühe über eine längere Dauer genutzt werden.
  • BFH, 04.12.2006 - VII B 316/05

    Milch-Garantiemengen-Abgabe: Pächter von Kühen als Milcherzeuger

    Auszug aus BFH, 26.05.2009 - VII R 28/08
    Er hat in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2006 VII B 316/05 (BFHE 216, 455, ZfZ 2007, 78) sogar für möglich gehalten, dass eine Verpachtung der Stallanlage einschließlich der dort aufgestellten Milchkühe an einen anderen Milcherzeuger für nur sechs Tage dessen Milcherzeugerstellung begründen könne, allerdings in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine Würdigung des Tatrichters, dass der Pächter während der Pachtzeit die Milchproduktion mit Hilfe der gepachteten Produktionsmittel selbständig betrieben habe, nicht mehr möglich, sondern unvereinbar mit Erfahrungssätzen sein dürfte, wenn es sich um eine Pacht von Milchproduktionsmitteln für einen noch kürzeren Zeitraum handele, weil bei derart kurzen "Pachtzeiten" die angeblich selbständige Bewirtschaftung fremder Produktionsmittel durch einen Pächter von einer bloßen Aushilfe für einen kurzfristig an der Verrichtung der für die Milchproduktion erforderlichen Tätigkeiten verhinderten Erzeuger nicht mehr sicher unterschieden werden könne.
  • EuGH, 15.01.1991 - C-341/89

    Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück

    Auszug aus BFH, 26.05.2009 - VII R 28/08
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat dabei in seinem Urteil vom 15. Januar 1991 C-341/89 --Ballmann-- (Slg. 1991, I-25), das zwar zu einer früheren Fassung der Milchabgaberegelung ergangen, jedoch auch für den Streitfall einschlägig ist, die Erzeugereigenschaft im Sinne der Milchabgaberegelung jeder Person zugestanden, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und die Milch oder Milcherzeugnisse verkauft oder liefert; sie braucht nicht Eigentümer der Anlagen zu sein, die sie für ihre Produktion nutzt; erforderlich ist lediglich, dass sie die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung sie bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt.
  • BFH, 08.05.2014 - III R 21/12

    Kindergeld - Wohnsitz einer natürlichen Person i. S. des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG

    Das FG-Urteil enthält keine tragfähige Tatsachengrundlage für die Annahme eines inländischen Wohnsitzes des Klägers (zum Fehlen einer tragfähigen Tatsachengrundlage vgl. BFH-Urteil vom 26. Mai 2009 VII R 28/08, BFHE 225, 543; Senatsurteil vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483).
  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Das FG-Urteil enthält keine tragfähige Tatsachengrundlage für die Annahme eines inländischen Wohnsitzes der T (zum Fehlen einer tragfähigen Tatsachengrundlage vgl. BFH-Urteil vom 26. Mai 2009 VII R 28/08, BFHE 225, 543; Senatsurteil vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483).
  • BFH, 12.11.2020 - III R 6/20

    Kindergeld - Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes des Kindergeldberechtigten

    Das FG-Urteil enthält keine tragfähige Tatsachengrundlage für die Annahme eines inländischen Wohnsitzes des Klägers oder einer Behandlung nach § 1 Abs. 2 EStG oder § 1 Abs. 3 EStG (zum Fehlen einer tragfähigen Tatsachengrundlage vgl. BFH-Urteil vom 26.05.2009 - VII R 28/08, BFHE 225, 543; Senatsurteil vom 02.12.2004 - III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483).
  • BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines

    Diese Sachverhaltswürdigung ist für die Revisionsinstanz bindend, da sie auf Grundlage der festgestellten Tatsachen vertretbar und nachvollziehbar ist (s.a. BFH-Urteil vom 26. Mai 2009 VII R 28/08, BFHE 225, 543, unter II.3.
  • FG Sachsen, 17.01.2013 - 7 K 1561/08

    Rückwirkende Einziehung der vorläufigen Anlieferungsmenge für Milch wegen

    Von einer derartigen im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse festzustellenden selbständigen Bewirtschaftung gepachteter Produktionseinheiten - wozu insbesondere gehört, dass der Pächter die Dispositionsbefugnis über die Produktionseinheiten innehat, die fachliche Verantwortung für die Bewirtschaftung sowie das Unternehmerrisiko trägt (ständige Rspr., vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25.09.2007 VII R 28/06, BFH/NV 2008, 177 = ZfZ 2007, 329; vom 26.05.2009 VII R 28/08, BFH/NV 2009, 1574 = ZfZ 2009, 246) - kann vorliegend nicht die Rede sein.

    Somit zeigt bereits das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung, verbunden mit der vereinbarten kurzen Pachtdauer (vgl. hierzu: BFH-Urteil vom 26.05.2009 VII R 28/08, BFH/NV 2009, 1574 = ZfZ 2009, 246), dass die Verpächterin Milcherzeugerin geblieben ist.

  • BFH, 18.10.2011 - VII B 24/11

    Kein Übergang der Milcherzeuger-Stellung auf den Pächter gepachteter

    Die Würdigung der im Einzelfall festgestellten tatsächlichen Verhältnisse obliegt dem FG und ist revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbar (Senatsurteil vom 26. Mai 2009 VII R 28/08, BFHE 225, 543; ZfZ 2009, 246, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 K 1072/10

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Abgabe im Milchsektor

    Ob die Voraussetzungen einer selbständigen Bewirtschaftung gepachteter Produktionseinheiten vorliegen, ist auf Grund einer Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu entscheiden (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 26. Mai 2009 VII R 28/08 und VII R 45/08, BFHE 225, 534; BFH/NV 2009, 1849).
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