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   BFH, 25.06.2009 - IX R 56/08   

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https://dejure.org/2009,2736
BFH, 25.06.2009 - IX R 56/08 (https://dejure.org/2009,2736)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2009 - IX R 56/08 (https://dejure.org/2009,2736)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - IX R 56/08 (https://dejure.org/2009,2736)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AO § 33 Abs. 1, § 164 Abs. 2, § 179 Abs. 2 Satz 1, § 180 Abs. 1, § 180 Abs. 2 (i. V. m. VO zu § 180 Abs. 2 AO); FGO §§ 48, 57, 59, §§ 97 bis 99; ZPO § 59

  • openjur.de

    Zur Beteiligtenfähigkeit und Prozessfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschränkung der Revisionszulassung auf die Zulässigkeit der Klage wirksam

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 33 Abs. 1, § 164 Abs. 2, § 179 Abs. 2 Satz 1, § 180 Abs. 1, § 180 Abs. 2 (i.V.m. VO zu § 180 Abs. 2 AO); FGO §§ 48, 57, 59, §§ 97 bis 99; ZPO § 59

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Klagebefugnis der Wohnungseigentumsgemeinschaft im Verfahren gegen an alle Eigentümer gerichtete steuerrechtliche Feststellungsbescheide

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungseigentumsgemeinschaft - Klagebefugnis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungseigentumsgemeinschaft - Klagebefugnis

  • Judicialis

    FördG § 1 Abs. 1 S. 1; ; FördG § 1 Abs. 1 S. 2; ; FördG § 3 S. 2 Nr. 3; ; EStG § ... 7 Abs. 4; ; AO § 180 Abs. 2; ; VO zu § 180 Abs. 2 AO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; VO zu § 180 Abs. 2 AO § 6 Abs. 3; ; VO zu § 180 Abs. 2 AO § 6 Abs. 4; ; VO zu § 180 Abs. 2 AO § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Verfahren über die Feststellung einer Bemessungsgrundlage; Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung einer Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz ( FördG ) und für ...

  • datenbank.nwb.de

    Zur Beteiligtenfähigkeit und Prozessfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschränkung der Revisionszulassung auf die Zulässigkeit der Klage wirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis für Feststellung der AfA-Bemessungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft vor dem Finanzgericht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klagebefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Verfahren über die Feststellung einer Bemessungsgrundlage; Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung einer Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) und für ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beteiligten- und Prozessfähigkeit

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Klagebefugnis von Wohnungseigentumsgemeinschaften im Finanzgerichtsprozess

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klagebefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für Feststellung der AfA-Bemessungsgrundlage? (IMR 2010, 35)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 48 Abs 1 Nr 1, FöGbG § 3 S 2 Nr 3, EStG § 7 Abs 4, AO § 180 Abs 2, AO1977§180 Abs2V § 1 Abs 1, FöGbG § 4
    Absetzung für Abnutzung; Bauträger; Kaufpreisaufteilung; Klagebefugnis; Mehrfamilienhaus; Sanierung; Sonderabschreibung; Wohnungseigentümergemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 193
  • NZM 2010, 372
  • ZMR 2010, 294
  • AnwBl 2010, 43
  • BStBl II 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 56/08
    Beteiligtenfähig i.S. von § 57 FGO ist nach der Rechtsprechung des BFH, wer --wenn auch begrenzt-- auf dem steuerrechtlichen Gebiet, das Gegenstand des Rechtsstreits ist, steuerrechtsfähig ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. November 1985 VIII R 364/83, BFHE 145, 408, BStBl II 1986, 311, unter I. 1., m.w.N.).
  • FG Sachsen, 29.10.2008 - 2 K 565/06

    Beteiligtenfähigkeit einer Grundstückseigentümergemeinschaft; Aufteilung des

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 56/08
    Das Finanzgericht (FG) sah in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 809 veröffentlichtem Urteil die Klägerin als beteiligtenfähig an, weil sie Subjekt einer einheitlichen und gesonderten Feststellung sei.
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 56/08
    Zwar ist die Wohnungseigentümergemeinschaft zivilrechtlich teilrechtsfähig, allerdings nur, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt (BGH-Beschluss vom 2. Juni 2005 V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, NJW 2005, 2061).
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 52/86

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Begründung eines Folgesachenantrags

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 56/08
    Beschränkungen der Rechtsmittelzulassung sind wirksam, wenn sie rechtlich und tatsächlich selbständige Teile des Streitstoffes betreffen, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt, abgetrennt vom übrigen Verfahren, im Wege eines Teilurteils (§ 98 FGO) oder eines Zwischenurteils über den Grund des Anspruchs (§ 99 FGO) oder über die Zulässigkeit der Klage (§ 97 FGO) gesondert entschieden werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. September 1990 VI R 157/89, BFHE 162, 290, BStBl II 1991, 86, unter I., und das Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Mai 1987 IVb ZR 52/86, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1987, 3264, m.w.N.).
  • BFH, 28.09.1990 - VI R 157/89

    Auf Fahrtzeit im Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 56/08
    Beschränkungen der Rechtsmittelzulassung sind wirksam, wenn sie rechtlich und tatsächlich selbständige Teile des Streitstoffes betreffen, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt, abgetrennt vom übrigen Verfahren, im Wege eines Teilurteils (§ 98 FGO) oder eines Zwischenurteils über den Grund des Anspruchs (§ 99 FGO) oder über die Zulässigkeit der Klage (§ 97 FGO) gesondert entschieden werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. September 1990 VI R 157/89, BFHE 162, 290, BStBl II 1991, 86, unter I., und das Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Mai 1987 IVb ZR 52/86, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1987, 3264, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 49/02

    Vermietung eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 56/08
    Solche Merkmale sind insbesondere die Verwirklichung oder Nichtverwirklichung des Tatbestands einer bestimmten Einkunftsart und das Erzielen von Gewinn oder Überschuss im Rahmen dieser Einkunftsart (BFH-Urteil vom 18. Mai 2004 IX R 49/02, BFHE 206, 168, BStBl II 2004, 929).
  • BFH, 23.01.2019 - XI R 15/16

    Steuerfreiheit von Leistungen einer Privatklinik mit Belegärzten

    a) Zwar ist eine wirksame Beschränkung der Rechtsmittelzulassung möglich, wenn sie rechtlich und tatsächlich selbständige Teile des Streitstoffes betrifft, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt, abgetrennt vom übrigen Verfahren, im Wege eines Teilurteils (§ 98 FGO) oder eines Zwischenurteils über den Grund des Anspruchs (§ 99 FGO) oder über die Zulässigkeit der Klage (§ 97 FGO) gesondert entschieden werden könnte (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 56/08, BFHE 226, 193, BStBl II 2010, 202, Rz 12, m.w.N.; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 31; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 290).
  • FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1065/16

    Feststellung von Instandhaltungsaufwendungen

    Zwar hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 15.06.2009 (IX R 56/08, BStBl. II 2010, 202) letztlich offengelassen, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft im finanzgerichtlichen Verfahren überhaupt beteiligtenfähig sein könne.

    Vielmehr sind in diesem Fall alle Gemeinschafter nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO klagebefugt (so der BFH im Urteil vom 15.06.2009 IX R 56/08, BStBl. II 2010, 202; vgl. hierzu auch die Anmerkung von Heuermann in HFR 2010, 36).

  • BFH, 08.10.2012 - IX B 131/12

    Werbungskostenabzug von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage

    Sie steht im Kontext mit anderen Entscheidungen, welche die zivilrechtliche Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft für das Steuerrecht und das Steuerverfahrensrecht nicht ohne weiteres nachvollziehen (s. insbesondere BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 56/08, BFHE 226, 193, BStBl II 2010, 202).
  • BFH, 10.06.2014 - IX B 157/13

    Bindung an das Klagebegehren - Überschreitung des Klagebegehrens bei Entscheidung

    Nur sie können nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FöGbG die Steuervergünstigung beanspruchen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 56/08, BFHE 226, 193, BStBl II 2010, 202).
  • VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 10.486

    Erhöhte Absetzungen bei einer Eigentumswohnung in einem Baudenkmal

    Entgegen der Meinung des Beklagten steht der Klagebefugnis auch nicht entgegen, dass sich die angegriffene Bescheinigung auf das gesamte Gebäude bezieht, denn materiell-rechtlich wird die Wohnungseigentümergemeinschaft durch die hier streitigen Feststellungen nicht berührt (vgl. hierzu BFH vom 25.06.2009 Az. IX R 56/08 ).

    Die Klagebefugnis steht damit den Klägern, nicht aber der Wohnungseigentümergemeinschaft zu (vgl. hierzu BFH vom 25.06.2009 Az. IX R 56/08 ; BayVGH vom 23.02.2007 Az. 1 Cs 06.3219 ).

  • BFH, 10.06.2014 - IX B 155/13

    Keine notwendige Beiladung der übrigen Erwerber von Eigentumswohnungen -

    Nur sie können nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FöGbG die Steuervergünstigung beanspruchen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 56/08, BFHE 226, 193, BStBl II 2010, 202).
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