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   BFH, 06.10.2009 - I R 36/07   

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https://dejure.org/2009,724
BFH, 06.10.2009 - I R 36/07 (https://dejure.org/2009,724)
BFH, Entscheidung vom 06.10.2009 - I R 36/07 (https://dejure.org/2009,724)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - I R 36/07 (https://dejure.org/2009,724)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AO § 39, § 162 Abs. 1 Satz 1; EStG 1997 § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4b, § 6; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, § 266 Abs. 2 A. III. Nr. 6, § 266 Abs. 2 B. II. Nr. 4

  • openjur.de

    Bilanzielle Behandlung von Pfandgeldern

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 39, § 162 Abs. 1 Satz 1; EStG 1997 § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4b, § 6; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, § 266 Abs. 2 A. III. Nr. 6, § 266; Abs. 2 B. II. Nr. 4

  • Betriebs-Berater

    Bilanzielle Behandlung von Pfandgeldern

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 4b; ; EStG § 6 Abs. 2; ; HGB § 252 Abs. 1

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bilanzielle Behandlung von Pfandgeldern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bilanzieller Ausgleich durch Zahlen von Pfandgeldern an Lieferanten infolge Vereinnahmung von Pfandgeldern in gleicher Höhe von Kunden

  • datenbank.nwb.de

    Bilanzielle Behandlung von Pfandgeldern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pfandkreislauf bei Getränkehändlern erfolgsneutral

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Bilanzausweis von Pfandgeldern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bilanzieller Ausgleich durch Zahlen von Pfandgeldern an Lieferanten infolge Vereinnahmung von Pfandgeldern in gleicher Höhe von Kunden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pfandrückstellung und -forderung gleichen sich aus

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein Ausweis von Pfandgeldern in der Bilanz

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kein Bilanzausweis von Pfandgeldern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Getränkehändler muss Pfandgelder in der Bilanz nicht ausweisen - Nur bei Vorliegen besonderer Umstände gilt dies nicht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 1, HGB § 252 Abs 1 Nr 4, EStG § 5 Abs 1
    Aktivierungspflicht; Pfandgelder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 342
  • BB 2009, 2755
  • DB 2009, 2692
  • BStBl II 2010, 232
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05

    Ansprüche des Eigentümers einer Getränke-Mehrwegflasche

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 36/07
    Werden Getränke in Flaschen und Gebinden geliefert, die keine Individualisierungsmerkmale aufweisen und von unbestimmt vielen Herstellern verwendet werden (sog. Einheitsleergut), erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) der Eigentumsübergang nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Flaschen und die Kästen selbst (BGH-Urteil vom 9. Juli 2007 II ZR 233/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 2913, m.w.N.).

    Mit der Rückgabe von Flaschen gleicher Art und Güte würde in dessen Eigentumsrechte eingegriffen (BGH-Urteil in NJW 2007, 2913).

    Bei derartigen Individualflaschen verbleibt das Eigentum an den Flaschen beim Hersteller/Vertreiber und wird auch auf den nachfolgenden Handelsstufen nicht an den Erwerber des Flascheninhalts übertragen (BGH-Urteil in NJW 2007, 2913).

    Zivilrechtlich noch nicht entschieden ist die Frage, ob das Eigentum an Flaschen und Gebinden beim Hersteller und Lieferanten bleibt oder auf den Getränkehändler übergeht, wenn die Flasche zwar nicht einem bestimmten Hersteller, aber einer geschlossenen Herstellergruppe zugeordnet werden kann (z.B. sog. Brunneneinheitsflasche, BGH-Urteil in NJW 2007, 2913, m.w.N.).

    Erwirbt weder der Kunde noch der Getränkehändler Eigentum an Flaschen und Kästen, handelt es sich bei der Lieferung des Leerguts weder um ein Sachdarlehen noch um einen Kauf, da beides einen Eigentumsübergang voraussetzt, sondern um eine leiheähnliche Gebrauchsüberlassung (BGH-Urteil in NJW 2007, 2913; Kollhosser/Bork, Betriebs-Berater --BB-- 1987, 909, 911 f.).

    Es ist damit keine Gegenleistung für die Lieferung des Leerguts, sondern sichert den Rückgabeanspruch des Getränkeherstellers gegen den Händler (BGH-Urteil in NJW 2007, 2913 sowie weitere Nachweise bei Weber, NJW 2008, 949; Küspert, FR 2008, 710; Kirnberger, EStB 2004, 303; Köhler, StBp 2004, 121, 159, 163).

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 40/04

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus vertraglichen

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 36/07
    Hiervon ist nach den im Getränkehandel branchenüblichen Abläufen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen nur aufgrund besonderer Umstände auszugehen (BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 40/04, BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 5/03

    Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Agenturgeldern

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 36/07
    Das Pfandgeld geht, sofern es nicht auf einem vom Vermögen der Getränkehersteller gesonderten, dem Getränkehändler zuzurechnenden Konto gutgeschrieben wird (vgl. BFH-Urteile vom 4. November 2004 III R 5/03, BFHE 208, 162, BStBl II 2005, 277; vom 15. Mai 2008 IV R 25/07, BFHE 221, 169, BStBl II 2008, 715), in das Eigentum des Getränkeherstellers über.
  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 36/07
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn eine Forderung entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen Entstehung der Forderung fest rechnen kann (Senatsurteil vom 8. November 2000 I R 10/98, BFHE 193, 406, BStBl II 2001, 349, m.w.N.).
  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 36/07
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass die Forderung am Bilanzstichtag fällig ist (BFH-Urteile vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, BFHE 171, 448, BStBl II 1993, 786; vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505).
  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/00

    Rückstellungen - Rückstellung für Bürgschaft des Besitzgesellschafters zulässig

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 36/07
    Denn die Anschaffung oder Herstellung führt lediglich zu einer Vermögensumschichtung (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2001 VIII R 27/00, BFHE 197, 483, BStBl II 2002, 733; vom 19. August 1998 XI R 8/96, BFHE 186, 417, BStBl II 1999, 18; Loose in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Rz 1885, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 8/96

    Keine Rückstellung für künftige Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 36/07
    Denn die Anschaffung oder Herstellung führt lediglich zu einer Vermögensumschichtung (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2001 VIII R 27/00, BFHE 197, 483, BStBl II 2002, 733; vom 19. August 1998 XI R 8/96, BFHE 186, 417, BStBl II 1999, 18; Loose in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Rz 1885, m.w.N.).
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 36/07
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass die Forderung am Bilanzstichtag fällig ist (BFH-Urteile vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, BFHE 171, 448, BStBl II 1993, 786; vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505).
  • BFH, 15.05.2008 - IV R 25/07

    Einziehung fremder Gelder aufgrund einer Inkassovollmacht - Abredewidrige

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 36/07
    Das Pfandgeld geht, sofern es nicht auf einem vom Vermögen der Getränkehersteller gesonderten, dem Getränkehändler zuzurechnenden Konto gutgeschrieben wird (vgl. BFH-Urteile vom 4. November 2004 III R 5/03, BFHE 208, 162, BStBl II 2005, 277; vom 15. Mai 2008 IV R 25/07, BFHE 221, 169, BStBl II 2008, 715), in das Eigentum des Getränkeherstellers über.
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.05.2006 - 1 K 2003/03

    Erstattungsanspruch verauslagte Pfandgelder und Bilanzierung einer Forderung

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 36/07
    Gegen die dementsprechend ergangenen Steuerbescheide für die Streitjahre erhob die Klägerin Klage, der das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 19 veröffentlichtem Urteil vom 17. Mai 2006 1 K 2003/03 stattgab.
  • BFH, 09.01.2013 - I R 33/11

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pfandgeldern bei einem

    Dies ist der Fall, wenn eine Forderung entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen Entstehung der Forderung fest rechnen kann (Senatsurteile vom 8. November 2000 I R 10/98, BFHE 193, 406, BStBl II 2001, 349; vom 6. Oktober 2009 I R 36/07, BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232).

    Der Eigentumsübergang erstreckt sich bei Einheitsleergut nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Flaschen und die Kästen selbst (BGH-Urteil vom 9. Juli 2007 II ZR 233/05, BGHZ 173, 159, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 2913; Senatsurteil in BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232).

    Es soll vielmehr eine leiheähnliche Gebrauchsüberlassung rückabgewickelt werden, bei der das Pfand eine Sicherheitsleistung (Kaution) darstellt, die die Rückgabe des Leerguts sicherstellen soll und gerade nicht Gegenleistung für die Rückgabe des Leerguts ist (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232).

    Soweit dem Senatsurteil in BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232, etwas anderes entnommen werden kann, wird dies in der hier vorgenommenen Weise klargestellt.

    Hinsichtlich des Einheitsleerguts ist der Vertrag zwischen der Klägerin und dem jeweiligen Getränkehersteller auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch gerichtet, weil die Klägerin gegen Erhalt des Pfandbetrags das Eigentum an dem Einheitsleergut auf den Getränkehersteller zurück zu übertragen hatte (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232).

    Soweit an den Bilanzstichtagen ein Hofbestand an Einheitsleergut vorhanden war, der noch nicht an die Getränkehersteller zurückgegeben worden war, hat die Klägerin in Höhe der gezahlten Pfandbeträge Anschaffungskosten für Umlaufvermögen zu aktivieren (Senatsurteil in BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232).

  • BFH, 26.04.2018 - III R 5/16

    Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und damit im Zusammenhang stehender

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass die Forderung am Bilanzstichtag fällig ist (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 I R 36/07, BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232, Rz 14).
  • FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07

    Bilanzsteuerliche Behandlung von Pfandgeldern

    Aus dem Urteil des BFH vom 06.10.2009 I R 36/07 BStBl II 2010, 232, auf das sich der Beklagte beziehe, ergäbe sich keine andere Beurteilung.

    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 06.10.2009 (I R 36/07 BStBl II 2010, 232) die Ansicht des Finanzamts bestätigt.

    Der Einwand, der zivilrechtliche Herausgabeanspruch (§ 985 BGB) sei tatsächlich nicht realisierbar und deshalb wirtschaftlich wertlos (Buciek, Anm. zum Urteil des BFH vom 06.10.2009 I R 36/07, Finanzrundschau 2010, 175), gilt allenfalls gegenüber dem Endverbraucher, der nach Leerung des Flascheninhalts die Flasche nicht in das Betriebssystem zurückführt.

    Insbesondere ist nach den im Getränkehandel branchenüblichen Abläufen im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung davon auszugehen, dass eine vollständige Rückgabe des Pfandgutes erfolgt (vgl. BFH, Urteil vom 06.10.2009 I R 36/07, BStBl II 2010, 232 m.w.N.).

    Die Forderung ist nur noch nicht fällig, solange das Leergut, für das es geleistet wurde, nicht an den Getränkehersteller zurückgegeben wurde (BFH, Urteil vom 6.10.2009 I R 36/07 BStBl II 2010, 232).

    Entsprechend den obigen Ausführungen bzw. den im der BFH, Urteil vom 6.10.2009 I R 36/07 BStBl II 2010, 232 dargelegten Grundsätzen, denen sich der Senat anschließt, hat auch insoweit der Leerguthandel grundsätzlich erfolgsneutral zu erfolgen.

  • BFH, 17.03.2010 - X R 28/08

    Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen gemäß vertraglicher Vereinbarungen

    Nicht erforderlich ist, dass die Forderung am Bilanzstichtag fällig ist (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 I R 36/07, BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232, unter II.2.b aa).
  • BFH, 08.09.2011 - IV R 5/09

    Rückstellungen für Zulassungskosten eines Pflanzenschutzmittels - Rezeptur eines

    der Gründe, und vom 6. Oktober 2009 I R 36/07, BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232, unter II.2.a der Gründe).
  • BFH, 08.11.2016 - I R 35/15

    Keine teleologische Reduktion des § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG - Abzinsung von

    b) Hierfür spricht insbesondere, dass der Gesetzgeber § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG als "redaktionelle Klarstellung" verstanden hat (vgl. BTDrucks 14/7341, S. 10) und ihr --da sich ein entsprechendes Rückstellungsverbot zuvor aus den GoB ergab-- lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 2009 I R 36/07, BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232).

    Demgemäß waren bereits vor dem Inkrafttreten des § 5 Abs. 4b EStG Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nur zulässig, wenn die künftigen Aufwendungen zur Erfüllung der Verpflichtung steuerrechtlich sofort abziehbare Ausgaben darstellten, also nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert werden mussten, weil die Anschaffung oder Herstellung lediglich zu einer Vermögensumschichtung führt (vgl. BFH-Urteile vom 19. August 1998 XI R 8/96, BFHE 186, 417, BStBl II 1999, 18; vom 18. Dezember 2001 VIII R 27/00, BFHE 197, 483, BStBl II 2002, 733; in BFHE 235, 241, BStBl II 2012, 122; Senatsurteil in BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232).

  • BFH, 11.10.2012 - I R 66/11

    Rückstellung für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen -

    Die Gegenansicht macht auch nicht deutlich, inwieweit der Rückgriff auf die Untergrenze der zu aktivierenden Herstellungskosten mit der gleichfalls durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingefügten deklaratorischen Vorschrift des § 5 Abs. 4b EStG 1997 n.F./2002 vereinbar ist, nach der Rückstellungen für Aufwendungen, die in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind, nicht gebildet werden dürfen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 6. Oktober 2009 I R 36/07, BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232).
  • BFH, 15.02.2017 - VI R 96/13

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus

    Dies ist der Fall, wenn eine Forderung entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen Entstehung der Forderung fest rechnen kann (BFH-Urteile vom 8. November 2000 I R 10/98, BFHE 193, 406, BStBl II 2001, 349, und vom 6. Oktober 2009 I R 36/07, BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232).
  • FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19

    Bilanzposten für halbfertige Erzeugnisse bzw. Rechnungsabgrenzungsposten bei

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass die Forderung am Bilanzstichtag fällig ist (vgl. BFH-Urteil vom 06.10.2009 I R 36/07, BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232, Rz 14).
  • FG Düsseldorf, 21.04.2015 - 6 K 307/13

    Leasing von Luftfahrzeugen: Aktivierung des Erstattungsanspruchs für künftige

    Eine Kaution oder sonstige Sicherheitsleistung ist bei demjenigen, der die Sicherheit gestellt hat, zu aktivieren, und zwar entweder - bei Zugehörigkeit zum Anlagevermögen - als "sonstige Ausleihungen" (§ 266 Abs. 2 A. III. Nr. 6 HGB) oder als "sonstige Vermögensgegenstände" (§ 266 Abs. 2 B. II. Nr. 4 HGB) (BFH Urteil vom 06. Oktober 2009 I R 36/07, BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232, Rn. 18).

    Das ist beispielsweise der Fall, solange der Gegenstand, für den sie geleistet wurde, nicht zurückgegeben wurde (BFH Urteil vom 06. Oktober 2009 I R 36/07, BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232, Rn. 15), also lediglich eine Nebenpflicht noch zu erfüllen ist.

  • FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08

    Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2010 - 2 K 2467/08

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Vergütung zurückgenommener

  • FG Thüringen, 17.06.2020 - 4 K 460/17

    Steuerrechtliche Behandlung der im Rahmen eines Leasing-Restwertmodells von einem

  • FG Niedersachsen, 21.11.2012 - 2 K 38/12

    Streitwertberechnung i.R.d. Erreichens einer bindenden Feststellung eines

  • FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17

    Steuerliche Folgen der Verlegung der inländischen Betriebsstätte einer

  • FG Nürnberg, 08.07.2020 - 9 K 258/17

    Ausgleichsanspruch, Betriebsstättengewinn, Ermessen, Gemeinde,

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