Rechtsprechung
BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen als Einkünfte nach § 19 EStG; Abgrenzung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu anderen Einkunftsarten
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 8 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 34
- Betriebs-Berater
Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen als Einkünfte nach § 19 EStG - Abgrenzung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu anderen Einkunftsarten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erzielung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Folge eines Veräußerungsgewinns aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen; Einkommensteuerpflichtige Lohneinkünfte als Folge einer Differenz zwischen Ausgabekurs und Einlösungskurs einer vom Arbeitgeber ...
- rechtsportal.de
Erzielung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Folge eines Veräußerungsgewinns aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen; Einkommensteuerpflichtige Lohneinkünfte als Folge einer Differenz zwischen Ausgabekurs und Einlösungskurs einer vom Arbeitgeber ...
- datenbank.nwb.de
Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen als Einkünfte nach § 19 EStG; Abgrenzung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu anderen Einkunftsarten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und Sonderrechtsverhältnis bei Vorteilen aus Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Veräußerungsgewinn aus einer Mitarbeiterbeteiligung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erzielung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Folge eines Veräußerungsgewinns aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen; Einkommensteuerpflichtige Lohneinkünfte als Folge einer Differenz zwischen Ausgabekurs und Einlösungskurs einer vom Arbeitgeber ...
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verkaufsgewinne nicht zwangsläufig § 19 EStG-Einkünfte
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen kein Arbeitslohn
- axisrechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Einstufung der Kapitalbeteiligung am Arbeitgeber
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - 6 K 105/06
- BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06
Papierfundstellen
- BFHE 226, 47
- NJW 2010, 111
- NZA 2009, 1196
- NZA 2010, 268
- BB 2009, 2171
- BB 2010, 2774
- DB 2009, 2186
- BStBl II 2010, 69
- NZA-RR 2010, 202
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (14)
- FG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - 6 K 105/06
Abgrenzung von privaten Veräußerungsgeschäften von den Einkünften aus …
Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 512 veröffentlichten Gründen ab.das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 9. November 2006 6 K 105/06 aufzuheben und den Bescheid des FA vom 16. Dezember 2003 über Einkommensteuer 1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. September 2004 abzuändern und die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit um 38 849 DM herabzusetzen.
- BFH, 05.04.2006 - IX R 111/00
Darlehenszinsen zum Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch deren …
Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06
Der Arbeitnehmer nutzt in diesem Fall sein Kapital als eine vom Arbeitsverhältnis unabhängige und eigenständige Erwerbsgrundlage zur Einkünfteerzielung, die daraus erzielten Erträge sind daher keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern solche aus Kapitalvermögen (BFH-Urteil vom 5. April 2006 IX R 111/00, BFHE 213, 341, BStBl II 2006, 654). - BFH, 15.03.2007 - VI R 3/03
Vorteil aus Aktienoption; Tarifermäßigung
Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06
Es ist nicht festgestellt, dass die Begebung des Zertifikates einer Aktienoption ähnlich Anreizlohn hätte sein sollen (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301) und mit den Zertifikaten rechtlich und tatsächlich kein Verlustrisiko verbunden gewesen wäre.
- BFH, 23.06.2005 - VI R 124/99
Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandelschuldverschreibungen
Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06
Zu Recht hat die Vorentscheidung insoweit auf die Urteile des erkennenden Senats vom 23. Juni 2005 VI R 10/03 (BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770) und VI R 124/99 (BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766) Bezug genommen. - BFH, 01.02.2007 - VI R 72/05
Aktienoption; geldwerter Vorteil
Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06
Kein Arbeitslohn liegt allerdings u.a. vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898; vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826;… BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2005 VI B 30/04, BFH/NV 2005, 884;… vom 28. Juni 2007 VI B 23/07, BFH/NV 2007, 1870; jeweils m.w.N.;… Breinersdorfer, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 19 Rz B 325, m.w.N.; Pflüger in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 19 EStG Rz 190;… Schmidt/Drenseck, EStG, 28. Aufl., § 19 Rz 29; Schneider, Der Betrieb 2006, Beilage 6 S. 51 ff.). - BFH, 28.06.2007 - VI B 23/07
Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Einkünfte aus …
Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06
Kein Arbeitslohn liegt allerdings u.a. vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529;… vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898; vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826;… BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2005 VI B 30/04, BFH/NV 2005, 884; vom 28. Juni 2007 VI B 23/07, BFH/NV 2007, 1870; jeweils m.w.N.;… Breinersdorfer, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 19 Rz B 325, m.w.N.; Pflüger in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 19 EStG Rz 190;… Schmidt/Drenseck, EStG, 28. Aufl., § 19 Rz 29; Schneider, Der Betrieb 2006, Beilage 6 S. 51 ff.). - BFH, 19.06.2008 - VI R 4/05
Durch Dienstverhältnis veranlasstes Aktienankaufsrecht als lohnsteuerlicher …
Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06
Kein Arbeitslohn liegt allerdings u.a. vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529;… vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898; vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826;… BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2005 VI B 30/04, BFH/NV 2005, 884;… vom 28. Juni 2007 VI B 23/07, BFH/NV 2007, 1870; jeweils m.w.N.;… Breinersdorfer, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 19 Rz B 325, m.w.N.; Pflüger in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 19 EStG Rz 190;… Schmidt/Drenseck, EStG, 28. Aufl., § 19 Rz 29; Schneider, Der Betrieb 2006, Beilage 6 S. 51 ff.). - BFH, 23.06.2005 - VI R 10/03
Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandeldarlehensverträgen
Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06
Zu Recht hat die Vorentscheidung insoweit auf die Urteile des erkennenden Senats vom 23. Juni 2005 VI R 10/03 (BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770) und VI R 124/99 (BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766) Bezug genommen. - BFH, 16.09.2004 - VI R 25/02
Vermietung eines Büroraums des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber - …
Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06
Die zur Einkünfteerzielung genutzte Erwerbsgrundlage ist vielmehr das Gebäude oder das Grundstück, daraus erzielte Einkünfte können dann als solche aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren sein (BFH-Urteile vom 7. Juni 2002 VI R 145/99, BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829; vom 16. September 2004 VI R 25/02, BFHE 207, 457, BStBl II 2006, 10). - BFH, 17.01.2005 - VI B 30/04
Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06
Kein Arbeitslohn liegt allerdings u.a. vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529;… vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898; vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826; BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2005 VI B 30/04, BFH/NV 2005, 884;… vom 28. Juni 2007 VI B 23/07, BFH/NV 2007, 1870; jeweils m.w.N.;… Breinersdorfer, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 19 Rz B 325, m.w.N.; Pflüger in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 19 EStG Rz 190;… Schmidt/Drenseck, EStG, 28. Aufl., § 19 Rz 29; Schneider, Der Betrieb 2006, Beilage 6 S. 51 ff.). - BFH, 07.06.2002 - VI R 145/99
Arbeitgeberzahlungen für Firmenwagengarage
- BFH, 19.12.2006 - VI R 136/01
Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen regelmäßig tarifbegünstigt
- BFH, 10.07.2008 - VI R 70/06
Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten …
- BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82
Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn; …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 5 K 1792/12
Kapitalauszahlung der Pensionskasse darf nur ermäßigt besteuert werden
Nach Wacker sollte § 34 Abs. 4 Nr. 2 EStG auch auf Kapitaleinkünfte (nachträglicher Eingang von Zinsen) und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Nachzahlung von Nutzungsvergütungen) angewendet werden, da sich auch hier für zusammengeballte Nachzahlungen grundsätzlich derselbe Progressionsanstieg wie bei anderen Einkunftsarten ergibt (Wacker in: Schmidt, EStG-Kommentar, 33. Aufl., § 34 Rn. 39 mit weiteren Literaturnachweisen und Hinweis auf das BFH-Urteil vom 17. Juni 2009, VI R 69/06). - BFH, 04.10.2016 - IX R 43/15
Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen als …
Solche Rechtsbeziehungen zeigen ihre Unabhängigkeit und Eigenständigkeit insbesondere dadurch, dass diese auch selbständig und losgelöst vom Arbeitsverhältnis bestehen könnten (BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 69/06, BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69, m.w.N.).Der Arbeitnehmer nutzt in diesem Fall sein Kapital als eine vom Arbeitsverhältnis unabhängige und eigenständige Erwerbsgrundlage zur Einkünfteerzielung, die daraus erzielten laufenden Erträge sind dann keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern solche aus Kapitalvermögen (BFH-Urteile vom 5. April 2006 IX R 111/00, BFHE 213, 341, BStBl II 2006, 654, und in BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69).
Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt insbesondere nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die Beteiligung von einem Arbeitnehmer des Unternehmens gehalten und veräußert wurde und auch nur Arbeitnehmern im Allgemeinen oder sogar nur bestimmten Arbeitnehmern angeboten worden war (s. BFH-Urteile in BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69, und in BFHE 246, 119, BStBl II 2015, 4).
Da der Kläger --was zwischen den Beteiligten auch nicht streitig ist-- die Kapitalbeteiligung an der A-Holding zum Marktpreis (und nicht etwa verbilligt) erworben und veräußert hat, spielt es --wovon das FG zutreffend ausgegangen ist-- keine Rolle, dass für den Kläger mit der Möglichkeit, sich an der A-Holding zu beteiligen, eine Gewinnchance verbunden war (s. BFH-Urteil in BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69).
Auch die bestehenden Ausschlussrechte aus der A-Beteiligungs-GbR im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind letztlich Ausdruck und Folge der Mitarbeiterbeteiligung und rechtfertigen entgegen der Auffassung des FA für sich allein noch nicht die Annahme, dass dem Arbeitnehmer durch die Gewährung einer Möglichkeit zur Beteiligung Lohn zugewendet werden soll (s. BFH-Urteil in BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69).
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1774/17
Veräußerungserlös aus einem Managementbeteiligungsprogramm kein geldwerter …
Ob ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung einer anderen Einkunftsart oder dem nichtsteuerbaren Bereich zuzurechnen ist, ist auf Grund einer tatsächlichen Würdigung zu entscheiden, in die alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles einzubeziehen sind (vgl. zu alledem: BFH, Urteile vom 17. Juni 2009 VI R 69/06, BStBl II 2010, 69; vom 21. Mai 2014 I R 42/12, BStBl II 2015, 4; vom 1. September 2016 VI R 67/14, BStBl II 2017, 69; vom 4. Oktober 2016 IX R 43/15, BStBl II 2017, 790, m.w.N.).Denn es gibt keinen Grundsatz, dass sämtliche Gewinne, die durch an Arbeitnehmer verbilligt überlassene Mitarbeiterbeteiligungen erwirtschaftet wurden, in vollem Umfang als Vorteile aus dem Dienstverhältnis gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren wären (vgl. BFH, Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 69/06, aaO).
Denn jede Form der Mitarbeiterbeteiligung ist naturgemäß auf die Arbeitnehmer bezogen, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber nur einen Teil seiner Arbeitnehmer an seinem Unternehmen beteiligen möchte (vgl. BFH, Urteile vom 17. Juni 2009 VI R 69/06, aaO; vom 5. November 2013 VIII R 20/11, BStBl II 2014, 275;… vom 1. September 2016 VI R 67/14, aaO;… vom 4. Oktober 2016 IX R 43/15, aaO).
Das gilt insbesondere für die Verfallklauseln im vorliegenden Fall, die auch noch nach dem Grund des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis differenzieren (mit oder ohne wichtigen Grund, vgl. [ ___ ] des MP-Agreements) und damit auch auf das Verhalten des Anteilseigners als Arbeitnehmer abstellen (vgl. BFH, Urteile vom 17. Juni 2009 VI R 69/06, aaO;… vom 5. November 2013 VIII R 20/11, aaO;… vom 1. September 2016 VI R 67/14, aaO;… vom 4. Oktober 2016 IX R 43/15, aaO; FG Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. Mai 2017 5 K 3825/14, aaO).
Die Grundsätze, nach denen zu beurteilen ist, ob ein Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung im Rahmen eines Managementbeteiligungsprogramms entweder zu einem aus dem Beschäftigungsverhältnis resultierenden geldwerten Vorteil und damit zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit oder zu Einnahmen aus Gewerbebetrieb, Einnahmen aus Kapitalvermögen oder sonstigen Einnahmen aus einem privaten Veräußerungsgeschäft führen, sind in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt (…vgl. BFH, Urteile vom 4. Oktober 2016 IX R 43/15, aaO;… vom 1. September 2016 VI R 67/14, aaO; vom 17. Juni 2009 VI R 69/06, aaO).
- BFH, 01.09.2016 - VI R 67/14
Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn
Einzelne Gesichtspunkte, die für die Frage, ob der Vorteil aufgrund des Dienstverhältnisses oder im Hinblick auf eine Sonderrechtsbeziehung gewährt wurde, wesentlich sind, hat der Senat in seinen Urteilen vom 23. Juni 2005 VI R 10/03 (BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770), VI R 124/99 (BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766) und vom 17. Juni 2009 VI R 69/06 (BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69) herausgearbeitet.Zwar bedeutet der Umstand, dass der Dritte als Mehrheitsgesellschafter den Vorteil nur Arbeitnehmern der Tochtergesellschaft zuwendet, nicht automatisch, dass der Vorteil durch das Dienstverhältnis veranlasst ist (s. Senatsurteile in BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69, und in BFHE 239, 270, BStBl II 2015, 184).
Für die Veranlassung des Vorteils durch das Dienstverhältnis kann in diesem Zusammenhang allerdings der Ausschluss eines Verlustrisikos für den Arbeitnehmer sprechen (Senatsurteil in BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69).
- BFH, 21.05.2014 - I R 42/12
"Poolung" von Treugeberrechten - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses - …
Der Arbeitnehmer nutzt in diesem Fall sein Kapital als eine vom Arbeitsverhältnis unabhängige und eigenständige Erwerbsgrundlage zur Einkunftserzielung; die daraus erzielten Erträge sind daher keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern solche aus Kapitalvermögen (BFH-Urteile vom 5. April 2006 IX R 111/00, BFHE 213, 341, BStBl II 2006, 654; vom 17. Juni 2009 VI R 69/06, BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69). - BFH, 21.06.2022 - VI R 20/20
Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW …
Dagegen liegt kein Arbeitslohn vor, wenn eine Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (Senatsurteile vom 19.10.2001 - VI R 131/00, BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300, und vom 17.06.2009 - VI R 69/06, BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69, unter II.1.a). - BFH, 16.02.2022 - VI R 53/18
Drittlohn bei Rabatten eines Automobilherstellers
Einzelne Gesichtspunkte, die für die Frage wesentlich sind, ob der Vorteil aufgrund des Dienstverhältnisses oder im Hinblick auf eine Sonderrechtsbeziehung gewährt wurde, hat der Senat in seinen Urteilen vom 23.06.2005 - VI R 10/03 (BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770), VI R 124/99 (BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766) und vom 17.06.2009 - VI R 69/06 (BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69) herausgearbeitet.Zwar bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der Vorteil durch das Dienstverhältnis veranlasst ist (s. Senatsurteile in BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69, und in BFHE 239, 270, BStBl II 2015, 184).
- FG Düsseldorf, 22.10.2020 - 14 K 2209/17
Arbeitslohn: Anteilsveräußerungsgewinn aus Mitarbeiterbeteiligungsprogramm - …
Die Beteiligung habe auch nicht als sog. Anreizlohn gedient, da mit dem Erwerb der streitgegenständlichen Anteile ein wenigstens theoretisches (Total)Verlustrisiko des eingesetzten Kapitals des Klägers einhergegangen sei (Hinweis auf BFH, Urteil vom 17.06.2009, VI R 69/06, BStBl II 2010, 69) und Verlustrisiken der Annahme von Arbeitslohn dem Grunde nach wesensfremd seien (Hinweis auf Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2010, 1 K 4011/09).Einen allgemeinen Grundsatz dahingehend, dass sämtliche Kursgewinne, die durch an Arbeitnehmer verbilligt ausgegebene Aktien erwirtschaftet worden seien, in vollem Umfang - also über die Verbilligung hinaus - als Einkünfte aus § 19 EStG zu qualifizieren wären, gebe es nicht (Hinweis auf BFH, Urteil vom 17.06.2009, VI R 69/06).
Solche Rechtsbeziehungen zeigen ihre Unabhängigkeit und Eigenständigkeit insbesondere dadurch, dass diese auch selbständig und losgelöst vom Arbeitsverhältnis bestehen könnten (…BFH, IX R 43/15 a.a.O. und vom 17.06.2009 VI R 69/06, BStBl II 2010, 69 m.w.N.).
Dabei gibt es keinen Grundsatz, dass sämtliche Kursgewinne und Wertsteigerungen, die durch eine Mitarbeiterbeteiligung erwirtschaftet werden, stets und in vollem Umfang als Vorteile aus dem Dienstverhältnis im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren wären (BFH, Urteil vom 17.06.2009 VI R 69/06 a.a.O.).
Die daraus erzielten Erträge sind dann keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern solche aus Kapitalvermögen (BFH, Urteil vom 17.06.2009 VI R 69/06 a.a.O.).
Erforderlich für die Annahme eines solchen Sonderrechtsverhältnisses ist, dass das Sonderverhältnis unabhängig vom Arbeitsverhältnis besteht und den gesamten Leistungsaustausch der Vertragspartner abbildet, ohne dass daneben noch dem Arbeitsverhältnis zuzuordnende, lohnsteuerrechtlich erhebliche Leistungen vorliegen (BFH…, Urteil vom 21.10.2014 VIII R 44/11, BFH/NV 2015, 268, unter II.2.; BFH, Urteil vom 17.06.2009 VI R 69/06 a.a.O.).
Dabei kommt es nicht auf das äußere Erscheinungsbild, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an (z.B. BFH, Urteil vom 07.05.2014 VI R 73/12, BStBl II 2014, 904 für den verbilligten Aktienerwerb; BFH, Urteil vom 17.06.2009 VI R 69/06 a.a.O. für den Veräußerungsgewinn aus einer Beteiligung).
- BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12
Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn
Einzelne Gesichtspunkte, die für die Frage, ob der Vorteil für das Dienstverhältnis oder aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung gewährt wurde, wesentlich sind, hat der Senat in seinen Urteilen vom 23. Juni 2005 VI R 10/03 (BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770), VI R 124/99 (BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766) und vom 17. Juni 2009 VI R 69/06 (BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69) herausgearbeitet. - FG Köln, 20.05.2015 - 3 K 3253/11
Einkommensteuer: Gewinn aus der Veräußerung einer Managementbeteiligung ist kein …
Entscheidend ist, ob die Zahlung durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers oder durch eine andere, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhende Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber veranlasst ist und gewährt wird (vgl. BFH Urteile vom 20.11.2008 VI R 25/05, BStBl. II 2009, 382; vom 17.06.2009 VI R 69/06, BStBl. II 2010, 69; vom 20.05.2010 VI R 12/08, BStBl. II 2010, 1069 sowie vom 30.06.2011 VI R 80/10, BStBl. II 2011, 948).Erforderlich ist jedoch, dass auch bei einer solchen Form der Mitarbeiterbeteiligung ein Sonderrechtsverhältnis begründet wird, das unabhängig vom Arbeitsverhältnis besteht und den gesamten Leistungsaustausch der Vertragspartner abbildet, ohne dass daneben noch dem Arbeitsverhältnis zuzuordnende lohnsteuerrechtliche erhebliche Leistungen vorliegen (vgl. BFH Urteil vom 17.06.2009 VI R 69/06, BStBl. II 2010, 69).
Erst in diesem Fall bestehe ein steuerrechtlich erheblicher Veranlassungszusammenhang zwischen den erzielten laufenden Erträgen bzw. dem Veräußerungserlös und dem Arbeitsverhältnis (vgl. BFH Urteil vom 17.06.2009 VI R 69/06, BStBl. II 2010, 69, sowie vom 20.05.2010 VI R 12/08, BStBl. II 2010, 1069).
Entsprechendes gilt für damit erwirtschaftete Kursverluste (vgl. BFH Urteil vom 17.06.2009 VI R 69/06, BStBl. II 2010, 69).
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1731/17
Voraussetzung für die Annahme von Arbeitslohn in Form von Erlösen aus der …
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Arbeitslohn von dritter Seite - Verbilligter Bezug von Waren von einem …
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Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen - BFH ist bei …
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Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers als Einkünfte …
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Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten
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Sog. Managementbeteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines selbständig …
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Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers - …
- FG München, 03.08.2017 - 2 V 814/17
Anteilsveräußerung, Kapitalbeteiligung, Sonderrechtsbeziehung, …
- BFH, 25.11.2010 - VI R 34/08
Werbungskostenabzug für Verzicht auf Darlehensforderung des Arbeitnehmers gegen …
- FG Köln, 21.09.2011 - 12 K 2152/09
Qualifizierung von Genussrechtsausschüttungen als Einkünfte aus …
- FG Münster, 12.12.2014 - 4 K 1918/13
"Exit-Bonus" für den GmbH-GF, der in geringem Umfang an der GmbH beteiligt ist, …
- FG Hamburg, 08.12.2014 - 1 K 232/11
Beteiligung des Arbeitnehmers am Veräußerungserlös der Arbeitgeber-Gesellschaft
- BFH, 20.05.2010 - VI R 41/09
Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein …
- BFH, 03.07.2019 - VI R 12/16
Beteiligung eines Arbeitnehmers an einem künftigen Veräußerungserlös als …
- FG Düsseldorf, 26.04.2010 - 3 K 536/05
Schuldverschreibung mit renditeabhängiger Kursentwicklung; Arbeitslohn; …
- FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2021 - 3 V 276/21
Aussetzung der Vollziehung: Kein Arbeitslohn bei unentgeltlicher, bedingungsloser …
- BFH, 21.10.2014 - VIII R 44/11
Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten
- FG Baden-Württemberg, 06.10.2022 - 12 K 1692/20
Stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers - Abgrenzung von Einkünften …
- BFH, 30.06.2011 - VI R 80/10
Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen
- FG Düsseldorf, 09.10.2018 - 13 K 1257/17
Vorliegen von Arbeitslohn bei Erhalt von Zahlungen aus der Veräußerung von …
- BFH, 10.04.2014 - VI R 57/13
Verlust einer Darlehensforderung als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- FG Baden-Württemberg, 13.10.2010 - 1 K 4011/09
Gewinn aus der Veräußerung von sog. EVA-Zertifikaten als Arbeitslohn
- FG Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 5 K 1635/20
Bestimmung der Einkunftsart bei Gewinnanteilen aus der Beteiligung als typischer …
- BFH, 09.12.2010 - VI B 80/10
Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital des Arbeitgebers - Rüge fehlerhafter …
- FG Köln, 24.03.2017 - 7 K 2603/14
Einkommensteuer: Überschuss aus Mitarbeiter-Calloptionen kein Arbeitslohn
- FG Münster, 30.06.2015 - 13 K 3126/13
Entschädigung für "entgehende" Einnahmen bei Schadensersatz für den …
- BFH, 12.11.2009 - VI R 20/07
Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse sind keine Arbeitslohnrückzahlungen
- FG Düsseldorf, 31.10.2019 - 9 K 1136/17
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- BFH, 30.07.2010 - VI B 109/09
Steuerliche Qualifikation der Zahlung einer Gesellschaft an ihren Vorstand für …
- FG Köln, 27.04.2023 - 11 K 1493/16
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- FG Münster, 07.12.2018 - 4 K 1366/17
Einkommensteuerliche Qualifikation von Genussrechtserträgen (hier: Arbeitslohn …
- FG Düsseldorf, 27.03.2012 - 13 K 2257/10
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- FG Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 6 K 767/14
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- FG Münster, 25.03.2015 - 7 K 3010/12
Haftung, Lohnzahlung von Dritter Seite
- FG Sachsen-Anhalt, 27.04.2022 - 3 K 161/21
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- BFH, 28.05.2009 - VI R 24/07
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- FG Köln, 22.05.2013 - 7 K 187/10
Abgrenzung zwischen PKW und LKW
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 KR 97/13
Sozialversicherung - keine Beitragspflicht von Zinsen für gestundetes …
- FG Niedersachsen, 03.03.2010 - 2 K 324/08
Verkauf von 10.000 Aktien als geldwerter Vorteil bei den Einkünften aus …
- FG München, 03.06.2016 - 10 V 899/16
Barlohnumwandlung: Arbeitgeberzahlungen für Fahrtkosten als Arbeitslohn
- FG München, 25.10.2011 - 13 K 515/09
Zuwendung von Aktien nach erfolgreicher Sanierung durch einen an der …
- FG Nürnberg, 22.10.2010 - 1 K 1846/07
Verluste aus dem Verkauf von Aktien, die ein leitender Angestellter wegen zweier …
- FG Hessen, 03.03.2022 - 11 K 1111/21
Zur Abgrenzung von Arbeitslohn und Einkünften aus Kapitalvermögen bei …