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   BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09   

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https://dejure.org/2009,91
BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09 (https://dejure.org/2009,91)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2009 - VI B 69/09 (https://dejure.org/2009,91)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2009 - VI B 69/09 (https://dejure.org/2009,91)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i. d. F. des StÄndG 2007; FGO § 69

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des ab Veranlagungszeitraum 2007 geltenden Abzugsverbots gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 9 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i.d.F. des StÄndG 2007; FGO § 69
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliches Arbeitszimmer

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i.d.F. des StÄndG 2007; FGO § 69

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • Betriebs-Berater

    Ernstliche Zweifel an Verrfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliches Arbeitszimmer

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b; ; EStG § 9 Abs. 5 S. 1; ; EStG § 39a Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbot aus § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz ( EStG ) betreffend Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Steuerliche Anrechnung des Arbeitszimmers i.R.d. Bildung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des ab Veranlagungszeitraum 2007 geltenden Abzugsverbots gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Ist das Abzugsverbot für häusliche Arbeitszimmer verfassungsgemäß?

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer - BFH hat Zweifel am Wegfall des beschränkten Abzugs

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Häusliches Arbeitszimmer: BMF gewährt AdV

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Arbeitszimmer: Neuregelung verfassungswidrig?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abzugsverbot für häusliche Arbeitszimmer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbot aus § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz (EStG) betreffend Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Steuerliche Anrechnung des Arbeitszimmers i.R.d. Bildung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für häusliches Arbeitszimmer: BFH äußert Zweifel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Eingeschränkter Aufwendungsabzug GG -konform?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Ernsthafte Zweifel des BFH an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbotes für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Abzugsbeschränkung beim häuslichen Arbeitszimmer

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers zweifelhaft

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots der Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers bald wieder möglich?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Steuerlicher Abzug eines Arbeitszimmers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots ab dem VZ 2007

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers bald wieder möglich?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann Werbungskosten für häuslichen Arbeitsplatz geltend machen - BFH äußert ernstliche Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Finanzämter erkennen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer vorläufig wieder an

Sonstiges

  • IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Finanzverwaltung reagiert auf BFH-Beschluss - Häusliches Arbeitszimmer: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung jetzt möglich!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 85
  • NJW 2009, 3263
  • BB 2009, 2060
  • BB 2009, 2241
  • DB 2009, 2074
  • BStBl II 2009, 826
  • BStBl II 2010, 826
  • NZA-RR 2010, 38
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09
    Lehnt das FA die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte ganz oder teilweise ab, so handelt es sich dabei um einen vollziehbaren Verwaltungsakt, gegen den vorläufiger Rechtsschutz durch AdV in Betracht kommt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. August 2007 VI B 42/07, BFHE 218, 558, BStBl II 2007, 799, m.w.N.).

    Das gilt auch dann, wenn ernstliche Zweifel daran bestehen, ob die maßgebliche gesetzliche Regelung verfassungsgemäß ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 218, 558, BStBl II 2007, 799, und vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFHE 209, 204, BStBl II 2005, 351, m.w.N.).

    An die Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit sind keine strengeren Anforderungen zu stellen als beim Einwand fehlerhafter Rechtsanwendung (BFH-Beschlüsse in BFHE 218, 558, BStBl II 2007, 799, und vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BFHE 140, 396, BStBl II 1984, 454).

    Das insofern nahe liegende Aussetzungsinteresse der Antragsteller wird dadurch verstärkt, dass das BVerfG, falls es im Sinne des oben genannten Vorlagebeschlusses entscheiden sollte, nach seiner bisherigen Praxis möglicherweise nicht die Nichtigkeit des § 9 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG n.F. feststellen, sondern die Vorschrift lediglich als grundgesetzwidrig ansehen und dem Gesetzgeber mit geräumiger Frist eine Änderung für die Zukunft aufgeben könnte (BFH-Beschluss in BFHE 218, 558, BStBl II 2007, 799).

  • BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03

    Vollziehungsaussetzung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09
    Danach ist eine Interessenabwägung zwischen der einer AdV entgegenstehenden konkreten Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung und den für eine AdV sprechenden individuellen Interessen des Steuerpflichtigen geboten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BFHE 162, 542, BStBl II 1991, 104; vom 6. November 2001 II B 85/01, BFH/NV 2002, 508; vom 11. Juni 2003 IX B 16/03, BFHE 202, 53, BStBl II 2003, 663, m.w.N.).

    Diese vom BVerfG bestätigte (Beschluss vom 3. April 1992 2 BvR 283/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 726) und im Schrifttum überwiegend kritisierte (s. BFH-Beschluss in BFHE 202, 53, BStBl II 2003, 663) Rechtsprechung ist allerdings in jüngerer Zeit dahingehend modifiziert worden, dass die staatlichen Haushaltsinteressen in der Abwägung weniger stark berücksichtigt werden (vgl. Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 69 FGO Rz 96; Klein/Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 361 Rz 14; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 113).

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 13 V 13146/07

    Häusliches Arbeitszimmer: keine ernstlichen Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09
    Dagegen haben --ebenfalls in Verfahren der Lohnsteuer-Ermäßigung-- das FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 6. November 2007 13 V 13146/07) und das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17. Februar 2009 3 K 1132/07) das weitgehende Abzugsverbot von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch das Steueränderungsgesetz 2007 als (noch) mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilt.
  • BFH, 20.07.1990 - III B 144/89

    - Keine Aussetzung der Vollziehung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09
    Danach ist eine Interessenabwägung zwischen der einer AdV entgegenstehenden konkreten Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung und den für eine AdV sprechenden individuellen Interessen des Steuerpflichtigen geboten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BFHE 162, 542, BStBl II 1991, 104; vom 6. November 2001 II B 85/01, BFH/NV 2002, 508; vom 11. Juni 2003 IX B 16/03, BFHE 202, 53, BStBl II 2003, 663, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09
    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, um deren (vorläufige) steuerliche Anerkennung gestritten wird, sind jedenfalls nach bisherigem Verständnis für die Antragsteller gewillkürte Erwerbsaufwendungen, die zwar wegen ihrer Nähe zu den Kosten der allgemeinen Lebensführung nicht in vollem Umfang, aber aus Gründen steuerlicher Lastengleichheit zumindest in Höhe eines realitätsgerecht typisierten Betrages einkünftemindernd zu berücksichtigen sind (BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297).
  • BFH, 06.11.2001 - II B 85/01

    AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09
    Danach ist eine Interessenabwägung zwischen der einer AdV entgegenstehenden konkreten Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung und den für eine AdV sprechenden individuellen Interessen des Steuerpflichtigen geboten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BFHE 162, 542, BStBl II 1991, 104; vom 6. November 2001 II B 85/01, BFH/NV 2002, 508; vom 11. Juni 2003 IX B 16/03, BFHE 202, 53, BStBl II 2003, 663, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07

    Neuregelung bzgl. Aufwendungenfür Arbeitszimmer verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09
    Dagegen haben --ebenfalls in Verfahren der Lohnsteuer-Ermäßigung-- das FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 6. November 2007 13 V 13146/07) und das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17. Februar 2009 3 K 1132/07) das weitgehende Abzugsverbot von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch das Steueränderungsgesetz 2007 als (noch) mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilt.
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09
    Das gilt auch dann, wenn ernstliche Zweifel daran bestehen, ob die maßgebliche gesetzliche Regelung verfassungsgemäß ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 218, 558, BStBl II 2007, 799, und vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFHE 209, 204, BStBl II 2005, 351, m.w.N.).
  • FG Münster, 08.05.2009 - 1 K 2872/08

    Beschränkte Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Arbeitszimmer teilweise

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09
    Das FG Münster (Beschluss vom 8. Mai 2009 1 K 2872/08 E) hat in einem mit dem Streitfall vergleichbaren Klageverfahren § 9 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG n.F. als verfassungswidrig angesehen und nach Art. 100 Abs. 1 GG die Frage dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt (Az. des BVerfG 2 BvL 13/09).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09
    An die Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit sind keine strengeren Anforderungen zu stellen als beim Einwand fehlerhafter Rechtsanwendung (BFH-Beschlüsse in BFHE 218, 558, BStBl II 2007, 799, und vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BFHE 140, 396, BStBl II 1984, 454).
  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92

    Effektivität des Rechtsschutzes und Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • BFH, 25.11.2010 - VI R 13/09
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Steueränderungsgesetz 2007

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