Rechtsprechung
   BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,91
BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09 (https://dejure.org/2009,91)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2009 - VI B 69/09 (https://dejure.org/2009,91)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2009 - VI B 69/09 (https://dejure.org/2009,91)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,91) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i. d. F. des StÄndG 2007; FGO § 69

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des ab Veranlagungszeitraum 2007 geltenden Abzugsverbots gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i.d.F. des StÄndG 2007; FGO § 69

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 9 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i.d.F. des StÄndG 2007; FGO § 69
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliches Arbeitszimmer

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • Betriebs-Berater

    Ernstliche Zweifel an Verrfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliches Arbeitszimmer

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b; ; EStG § 9 Abs. 5 S. 1; ; EStG § 39a Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbot aus § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz ( EStG ) betreffend Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Steuerliche Anrechnung des Arbeitszimmers i.R.d. Bildung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des ab Veranlagungszeitraum 2007 geltenden Abzugsverbots gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Ist das Abzugsverbot für häusliche Arbeitszimmer verfassungsgemäß?

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer - BFH hat Zweifel am Wegfall des beschränkten Abzugs

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Häusliches Arbeitszimmer: BMF gewährt AdV

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Arbeitszimmer: Neuregelung verfassungswidrig?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abzugsverbot für häusliche Arbeitszimmer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbot aus § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz (EStG) betreffend Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Steuerliche Anrechnung des Arbeitszimmers i.R.d. Bildung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für häusliches Arbeitszimmer: BFH äußert Zweifel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Eingeschränkter Aufwendungsabzug GG -konform?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Ernsthafte Zweifel des BFH an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbotes für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Abzugsbeschränkung beim häuslichen Arbeitszimmer

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers zweifelhaft

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots der Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers bald wieder möglich?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Steuerlicher Abzug eines Arbeitszimmers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots ab dem VZ 2007

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers bald wieder möglich?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann Werbungskosten für häuslichen Arbeitsplatz geltend machen - BFH äußert ernstliche Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Finanzämter erkennen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer vorläufig wieder an

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Finanzverwaltung reagiert auf BFH-Beschluss - Häusliches Arbeitszimmer: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung jetzt möglich!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 85
  • NJW 2009, 3263
  • BB 2009, 2060
  • BB 2009, 2241
  • DB 2009, 2074
  • BStBl II 2009, 826
  • BStBl II 2010, 826
  • NZA-RR 2010, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (78)

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs verweist in seiner Stellungnahme auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom 25. August 2009 - VI B 69/09 - (BStBl II S. 826 = BFHE 226, 85), mit dem er die Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer aufgrund verfassungsrechtlicher Zweifel an der Gültigkeit des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG gewährt habe.
  • FG Hamburg, 31.01.2019 - 2 V 112/18

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5 %

    Allerdings setzt nach - bisheriger - ständiger Rechtsprechung eine Aussetzung der Vollziehung, die mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer dem angefochtenen Steuerbescheid zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift begründet wird, voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalles ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. November 2013 II B 46/13, BStBl II 2013, 263; vom 9. März 2012 VII B 171/11, BStBl II 2012, 418; vom 13. März 2012 I B 111/11, BStBl II 2012, 611; Erfordernis eines berechtigten Interesses offen gelassen: BFH-Beschlüsse vom 23. August 2007 VI B 42/07, BStBl II 2007, 799, und vom 25. August 2009 VI B 69/09, BStBl II 2009, 826).
  • BFH, 01.04.2010 - II B 168/09

    AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes

    Ist dies der Fall, ist die Gewährung von AdV zwar nicht ausgeschlossen (BFH-Beschluss vom 25. August 2009 VI B 69/09, BFHE 226, 85, BStBl II 2009, 826, m.w.N.).

    Der BFH hat in Fällen, in denen die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts auf Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift beruhen, in verschiedenen Fallgruppen dem Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen den Vorrang vor den öffentlichen Interessen eingeräumt, und zwar wenn dem Steuerpflichtigen durch den sofortigen Vollzug irreparable Nachteile drohen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 324, und in BFH/NV 1995, 143), wenn das zu versteuernde Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer unter dem sozialhilferechtlich garantierten Existenzminimum liegt (BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1991 III B 555/90, BFHE 164, 570, BStBl II 1991, 876, und vom 29. Oktober 1991 III B 83/91, BFH/NV 1992, 246), wenn das BVerfG eine ähnliche Vorschrift für nichtig erklärt hatte (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2000 IX B 128/99, BFHE 194, 157, BStBl II 2001, 411), wenn der BFH die vom Kläger als verfassungswidrig angesehene Vorschrift bereits dem BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt hatte (BFH-Beschlüsse vom 11. Juni 2003 IX B 16/03, BFHE 202, 53, BStBl II 2003, 663; vom 22. Dezember 2003 IX B 177/02, BFHE 204, 39, BStBl II 2004, 367; vom 30. November 2004 IX B 120/04, BFHE 208, 213, BStBl II 2005, 287, und vom 31. Januar 2007 VIII B 219/06, BFH/NV 2007, 914), wenn ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des bisher zulässigen Abzugs von laufenden erwerbsbedingten Aufwendungen als Werbungskosten bestehen (BFH-Beschlüsse vom 23. August 2007 VI B 42/07, BFHE 218, 558, BStBl II 2007, 799, zu den Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, und in BFHE 226, 85, BStBl II 2009, 826, zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer) oder wenn es um das aus verfassungsrechtlichen Gründen schutzwürdige Vertrauen auf die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage (BFH-Beschluss vom 5. März 2001 IX B 90/00, BFHE 195, 205, BStBl II 2001, 405) oder um ausgelaufenes Recht geht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 914, und vom 2. August 2007 IX B 92/07, BFH/NV 2007, 2270).

    An der Rechtsprechung, wonach AdV bei ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift, die dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegt, nur bei Vorliegen eines (besonderen) berechtigten Aussetzungsinteresses des Steuerpflichtigen zu gewähren ist, ist entgegen der Auffassung des Klägers und einer in der Literatur vertretenen Ansicht (vgl. z.B. Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Rz 97, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 113; Schallmoser, Deutsches Steuerrecht 2010, 297; offen BFH-Beschlüsse in BFHE 195, 205, BStBl II 2001, 405; in BFHE 202, 53, BStBl II 2003, 663; in BFH/NV 2007, 914; in BFH/NV 2007, 2270; in BFHE 218, 558, BStBl II 2007, 799, und in BFHE 226, 85, BStBl II 2009, 826) jedenfalls unter den Umständen des Streitfalls festzuhalten.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht