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   BFH, 25.11.2009 - I R 9/09   

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https://dejure.org/2009,2551
BFH, 25.11.2009 - I R 9/09 (https://dejure.org/2009,2551)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2009 - I R 9/09 (https://dejure.org/2009,2551)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2009 - I R 9/09 (https://dejure.org/2009,2551)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    KStG 1999 § 21 Abs. 3; EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e
    Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen

  • openjur.de

    Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    KStG 1999 § 21 Abs. 3; EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e

  • Betriebs-Berater

    Rückstellungen für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung müssen abgezinst werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfassung erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfassung erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abzinsung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückstellungen für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung müssen abgezinst werden

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 21 Abs 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 3a
    Beitragsrückerstattung; Rückstellung; Versicherungsunternehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 227, 455
  • BB 2010, 694
  • DB 2010, 481
  • BStBl II 2010, 304
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 12.11.2008 - 6 K 355/08

    Erfordernis der Abzinsung von gebildeten Rückstellungen für erfolgsabhängige und

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - I R 9/09
    Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) gab ihr durch Urteil vom 12. November 2008 6 K 355/08 statt; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 507 veröffentlicht.
  • BFH, 07.03.2007 - I R 61/05

    Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen gemäß § 21 Abs. 2 Satz

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - I R 9/09
    Letzteres war zwar zunächst umstritten und wurde erst durch das Senatsurteil vom 9. Juni 1999 I R 17/97 (BFHE 189, 364, BStBl II 1999, 739; zwischenzeitlich bestätigt durch Senatsbeschluss vom 7. März 2007 I R 61/05, BFHE 217, 425, BStBl II 2007, 589) höchstrichterlich abschließend geklärt; das Urteil in BFHE 189, 364, BStBl II 1999, 739 konnte bei der maßgeblichen Beschlußfassung über die Einfügung von § 21 Abs. 3 KStG 1999 durch das StEntlG 1999/2000/2002 im März 1999 noch nicht berücksichtigt werden.
  • BFH, 09.06.1999 - I R 17/97

    Beitragsrückerstattungen bei Lebensversicherungen

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - I R 9/09
    Letzteres war zwar zunächst umstritten und wurde erst durch das Senatsurteil vom 9. Juni 1999 I R 17/97 (BFHE 189, 364, BStBl II 1999, 739; zwischenzeitlich bestätigt durch Senatsbeschluss vom 7. März 2007 I R 61/05, BFHE 217, 425, BStBl II 2007, 589) höchstrichterlich abschließend geklärt; das Urteil in BFHE 189, 364, BStBl II 1999, 739 konnte bei der maßgeblichen Beschlußfassung über die Einfügung von § 21 Abs. 3 KStG 1999 durch das StEntlG 1999/2000/2002 im März 1999 noch nicht berücksichtigt werden.
  • BFH, 06.05.2015 - I R 7/14

    Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen

    Allerdings steht der steuerbilanzielle Ausweis dieser Passiva nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. November 2009 I R 9/09, BFHE 227, 455, BStBl II 2010, 304) unter dem Bewertungsvorbehalt des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. 3e i.V.m. Nr. 3 Satz 2 EStG 2002, nach dem Rückstellungen für nicht verzinsliche Verpflichtungen mit einem Zinssatz von 5, 5 % abzuzinsen sind, es sei denn (Ausnahmen), die Laufzeit der Verbindlichkeit beträgt am jeweiligen Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate oder die Verbindlichkeit beruht auf einer Anzahlung oder Vorausleistung.

    Das Senatsurteil in BFHE 227, 455, BStBl II 2010, 304 betrifft die --auch für die Streitjahre des vorliegenden Verfahrens maßgebliche-- Rechtslage gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB i.d.F. des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen (Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz) vom 24. Juni 1994 (BGBl I 1994, 1377) --HGB a.F.--, derzufolge Rückstellungen (einschließlich versicherungstechnischer Rückstellungen; vgl. Böcking/Gros/Kölschbach in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 3. Aufl., § 341e Rz 3) handelsrechtlich nur dann abgezinst werden dürfen (Wahlrecht), soweit die ihnen zugrunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält.

    a) Dem Senatsurteil in BFHE 227, 455, BStBl II 2010, 304 (betreffend das damalige Streitjahr 2000) lag die Ansicht zugrunde, dass nach dem GV (GbR-Poolvertrag) vom 28. August 1997 die RfuB-PPV für nicht verzinsliche Verpflichtungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens zu bilden und sie deshalb nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e i.V.m. Nr. 3 Satz 2 EStG 1997 n.F. abzuzinsen sind.

    b) Auch der Einwand, dem steuerbilanziellen Ansatz der abgezinsten Rückstellungsbeträge stehe entgegen, dass nach Ansicht der Finanzverwaltung das Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 2002 auf Pauschalrückstellungen (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a EStG 2002) keine Anwendung findet (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 26. Mai 2005, BStBl I 2005, 699, Rz 27), greift nicht durch (ebenso --implizit-- Senatsurteil in BFHE 227, 455, BStBl II 2010, 304).

    Auch insoweit ist nicht erkennbar, dass zwischen den Versicherungsnehmern und dem Versicherungsunternehmen ein erst zu einem späteren Zeitpunkt zu vollziehendes Rechtsgeschäft vereinbart worden wäre (ebenso --implizit-- Senatsurteil in BFHE 227, 455, BStBl II 2010, 304).

    d) Soweit die Klägerin schließlich geltend macht, dass das Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 2002 nach § 21 Abs. 3 KStG 2002 für Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen nicht greife, hat der Senat zu diesem Vortrag bereits mit Urteil in BFHE 227, 455, BStBl II 2010, 304 ausführlich Stellung genommen.

    Der Einwand lässt jedenfalls unberücksichtigt, dass --wie der Senat im Urteil in BFHE 227, 455, BStBl II 2010, 304 erläutert hat-- § 21 Abs. 3 KStG 1999/2002 lediglich eine Rechtsfolge beschreibt, nämlich die Nichtgeltung des steuerrechtlichen Abzinsungsgebots bestimmt, und tatbestandlich an die vorhergehende Regelung des § 21 Abs. 1 und Abs. 2 KStG 1999/2002 anknüpft; § 21 Abs. 2 und Abs. 3 KStG 1999/2002 kommt für den Bereich der Lebens- und Krankenversicherung deshalb nur bei solchen Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen zum Tragen, die sich nach dem handelsrechtlichen Jahresergebnis (d.h. dem handelsrechtlichen Gesamtergebnis des Unternehmens) bemessen (BTDrucks 16/11108, S. 28).

    Angesichts dieser eigenständigen (steuerrechtlichen) Tatbestandsbestimmung ist die Frage, ob die Klägerin i.S. von § 341e Abs. 2 HGB i.V.m. § 28 Abs. 2 RechVersV Rückstellungen für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen gebildet hat, für das anhängige Verfahren nicht entscheidungserheblich (Entscheidungen des Senats vom 9. Juni 1999 I R 17/97, BFHE 189, 364, BStBl II 1999, 739; vom 7. März 2007 I R 61/05, BFHE 217, 425, BStBl II 2007, 589; in BFHE 227, 455, BStBl II 2010, 304; in BFH/NV 2010, 1860; Blümich/H.-J. Heger, § 21 KStG Rz 9 und 12; BMF-Schreiben vom 7. März 1978, BStBl I 1978, 160 zu 1.).

  • FG Niedersachsen, 05.12.2013 - 6 K 147/12

    Geltung des Ausschlusses vom Abzinsungsgebot nur für erfolgsabhängige

    Insoweit bezog sich der Beklagte zur Begründung auf das Urteil des BFH vom 25.11.2009 (I R 9/09, BStBl II 2010, 304).

    Die Ausnahmeregelung in § 21 Abs. 3 KStG müsse - entgegen der Entscheidung des BFH vom 25.11.2009 (I R 9/09, BStBl II 2010, 304) auch für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen gelten.

    Nach der Rechtsprechung des BFH gilt der in § 21 Abs. 3 KStG geregelte Ausschluss vom Abzinsungsgebot nur für erfolgsabhängige, nicht jedoch für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen (Urteil des BFH vom 25.11.2009 I R 9/09, BStBl II 2010, 304).

    Für eine zwingende Verknüpfung zwischen Körperschaftsteuerrecht und Handelsrecht liegen insoweit keine Gründe vor (vgl. Urteil des BFH vom 25.11.2009 I R 9/09, BStBl II 2010, 138, dort Rz. 14).

  • BFH, 19.05.2010 - I R 64/08

    Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen eines Lebensversicherers

    Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen i.S. des § 21 Abs. 2 KStG 1991 sind nur die Rückstellungen, die Beitragsrückerstattungen i.S. des § 21 Abs. 1 KStG 1991 betreffen (Senatsurteile in BFHE 189, 364, BStBl II 1999, 739; vom 25. November 2009 I R 9/09, BFHE 227, 455, BStBl II 2010, 304; Senatsbeschluss vom 7. März 2007 I R 61/05, BFHE 217, 425, BStBl II 2007, 589).

    Auf Beitragsrückerstattungen, die unabhängig vom handelsrechtlichen Jahresergebnis aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gewährt werden (sog. erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen), ist § 21 KStG 1991 nicht anzuwenden (Senatsurteile in BFHE 189, 364, BStBl II 1999, 739; in BFHE 227, 455, BStBl II 2010, 304; Senatsbeschluss in BFHE 217, 425, BStBl II 2007, 589, jeweils m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 1855/10

    Aufwendungen für kontraststarkes Fernsehgerät keine außergewöhnlichen Belastungen

    Die streitgegenständlichen Aufwendungen stehen auch - anders als z.B. Aufwendungen für den Bau einer Rollstuhlrampe in einem Einfamilienhaus wegen einer Gehbehinderung des Steuerpflichtigen - nicht so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände in den Hintergrund tritt (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 22. Oktober 2009, VI R 7/09, BStBl II 2010, 304).
  • FG Düsseldorf, 22.02.2011 - 6 K 3060/08

    Übertragung des Vermögens eines VVaG nach § 185 UmwG - Rückstellung für

    Zuführungen zu einer Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen sind gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 KStG nur insoweit einkommensmindernd zu berücksichtigen, als die ausschließliche Verwendung der Rückstellung für diesen Zweck durch die Satzung oder durch geschäftsplanmäßige Erklärung gesichert ist (BFH vom 19. Mai 2010 I R 64/08, BFH/NV 2010, 1860; vom 25. November 2009 I R 9/09, BFHE 227, 455, BStBl II 2010, 304; vom 7. März 2007 I R 61/05, BFHE 217, 425, BStBl II 2007, 589).
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