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   BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08   

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https://dejure.org/2009,2953
BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08 (https://dejure.org/2009,2953)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2009 - VII R 39/08 (https://dejure.org/2009,2953)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2009 - VII R 39/08 (https://dejure.org/2009,2953)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12, 14; EG Art. 28, 90; Richtlinie 92/12/EWG Art. 6 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1, Art. 22; MinöStG 1993 § 9 Abs. 1; MinöStV § 53; FGO § 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1
    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

  • openjur.de

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers; Berücksichtigung der subjektiven Vorstellungen des Versenders in Ausfuhrfällen; Verlust des Rügerechts

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

  • Betriebs-Berater

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers - Berücksichtigung der subjektiven Vorstellungen des Versenders in Ausfuhrfällen - Verlust des Rügerechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer Zulassung eines Empfängers als Steuerlagerinhaber i.R.e. Beförderung von verbrauchssteuerpflichtigen Erzeugnissen unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat zur wirksamen Eröffnung eines innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahrens; ...

  • datenbank.nwb.de

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers; Berücksichtigung der subjektiven Vorstellungen des Versenders in Ausfuhrfällen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handel mit unversteuertem Mineralöl

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit einer Zulassung eines Empfängers als Steuerlagerinhaber i.R.e. Beförderung von verbrauchssteuerpflichtigen Erzeugnissen unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat zur wirksamen Eröffnung eines innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahrens; ...

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    BFH klärt Fragen zum steuerlichen Risiko bei Handel mit unversteuertem Mineralöl

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH zur Fragen des steuerlichen Risikos bei Handel mit unversteuertem Mineralöl - Erlaubnis zur Lagerung unversteuerter verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse vorab durch Hauptzollamt bestätigen lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 227, 546
  • BB 2010, 534
  • DB 2010, 430
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
    Auch lässt sich die EuGH-Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung (vgl. EuGH-Urteil vom 27. September 2007 C-409/04, Slg. 2007, I-7797) für eine rechtsfolgeneinschränkende Interpretation des § 9 Abs. 1 MinöStG 1993 nicht nutzbar machen.

    Damit werden im Fall von Unregelmäßigkeiten auch diejenigen Mineralölhändler steuerlich belastet, die ausschließlich Umsätze im Inland bewirken (vgl. zur anderen Rechtslage bei der Umsatzsteuer EuGH-Urteil in Slg. 2007, I-7797, Rz 60).

  • EuGH, 03.04.2008 - C-230/06

    Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
    In seinem Urteil vom 3. April 2008 C-230/06 (Slg. 2008, I-1895) hat der EuGH eine zollrechtliche Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten selbst bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten unbeanstandet gelassen.

    Die Zusage einer steuerlichen Entlastung in jedem Fall eines Misslingens der Steuerüberwälzung im Rahmen eines fehlgeschlagenen Steuerversandverfahrens gefährdete die Effektivität des innergemeinschaftlichen Beförderungsverfahrens und die Realisierung des Steueranspruchs des Steuergläubigers, denn damit würde der Anreiz erheblich gemindert, für eine ordnungsgemäße Durchführung des Steuerversandverfahrens hinreichend Sorge zu tragen (vgl. zu diesem Aspekt auch EuGH-Urteil in Slg. 2008, I-1895).

  • BFH, 04.03.1997 - X R 123/96

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
    Unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 6. März 1997 V B 67, 68/96 (BFH/NV 1997, 597) hat das FG begründet, warum es von einer weiteren Sachaufklärung abgesehen hat.

    Schließlich wird der von der Klägerin behauptete Verfahrensmangel nicht dadurch schlüssig belegt, dass ihrer Ansicht nach der BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 597 eine weitere Sachaufklärung nicht verbietet.

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
    Die subjektive Sichtweise werde durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. Oktober 2002 5 StR 600/01 (BGHSt 48, 52) bestätigt.

    Dieser Auffassung hat sich der BGH ausdrücklich angeschlossen (Urteil in BGHSt 48, 52).

  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
    Daher ist es im Grunde konsequent, wenn das Risiko des Steuerausfalls in einem bestimmten Umfang dem Fiskus als Steuergläubiger zugewiesen wird (Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177, m. w. N.).

    Allerdings zwingt allein der Systemgedanke der Verbrauchsbesteuerung, nach dem die Möglichkeit der Abwälzbarkeit ein Wesensmerkmal der Verbrauchsteuer ist (Jatzke, Das System des deutschen Verbrauchsteuerrechts, S. 65 ff., m. w. N.), den Gesetzgeber nicht dazu, alle Verbrauchsteuern unterschiedslos nach diesem System auszurichten und inhaltlich gleich auszugestalten (Senatsurteil in BFHE 187, 177, 189).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
    Im Steuerrecht kommt es für die am Maßstab des Gleichheitssatzes vorzunehmende Prüfung insbesondere darauf an, ob die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung auf sachgerechten finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen beruht (BVerfG-Urteil vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81 und 20/82, BVerfGE 74, 182, 200, m. w. N.) und ob durch die Differenzierung eine Gruppe von Steuerpflichtigen ohne hinreichenden sachlichen Grund stärker belastet wird als andere und dadurch in eine empfindlich ungünstigere Wettbewerbslage gerät, so dass die gesetzlichen Auswirkungen der getroffenen Differenzierung weiter greifen, als es der die Ungleichbehandlung legitimierende Zweck rechtfertigt, und schutzwürdige Belange der Nichtbegünstigten ohne hinreichenden sachlichen Grund vernachlässigt werden (BVerfG-Beschluss vom 11. Februar 1992 1 BvL 29/87, BVerfGE 85, 238, 245, m. w. N.).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
    Nach der Rechtsprechung des BFH geht das Rügerecht bei verzichtbaren Verfahrensmängeln, zu denen ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht oder eine Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gehört, bereits durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 76 Rz 33; BFH-Urteil vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, 530 f., BStBl II 1998, 152).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
    Ein Anlass zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH besteht demnach nicht (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 283/81 - C. I. L. F. I. T. -, EuGHE 1982, 3415, Rz 16).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist eine steuerliche Vorschrift nur dann an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen, wenn sie eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lässt (BVerfG-Beschluss vom 30. Oktober 1961 1 BvR 833/59, BVerfGE 13, 181, 186).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
    Im Steuerrecht kommt es für die am Maßstab des Gleichheitssatzes vorzunehmende Prüfung insbesondere darauf an, ob die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung auf sachgerechten finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen beruht (BVerfG-Urteil vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81 und 20/82, BVerfGE 74, 182, 200, m. w. N.) und ob durch die Differenzierung eine Gruppe von Steuerpflichtigen ohne hinreichenden sachlichen Grund stärker belastet wird als andere und dadurch in eine empfindlich ungünstigere Wettbewerbslage gerät, so dass die gesetzlichen Auswirkungen der getroffenen Differenzierung weiter greifen, als es der die Ungleichbehandlung legitimierende Zweck rechtfertigt, und schutzwürdige Belange der Nichtbegünstigten ohne hinreichenden sachlichen Grund vernachlässigt werden (BVerfG-Beschluss vom 11. Februar 1992 1 BvL 29/87, BVerfGE 85, 238, 245, m. w. N.).
  • EuGH, 02.12.1997 - C-336/94

    Dafeki

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05

    Sachaufklärungsrüge; Übergehen von Beweisanträgen; Sachverhalt mit Auslandsbezug

  • BFH, 26.06.1984 - VII R 60/83
  • EuGH, 22.11.2001 - C-80/01

    Michel

  • BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99

    Leichtfertige Branntweinsteuerverkürzung

  • BFH, 17.12.1974 - VII R 56/72

    Zahlungsunfähigkeit - Überwälzung der Abgabenbelastung - Handel mit versteuertem

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

  • EuGH, 13.12.2007 - C-374/06

    BATIG - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerliche Vorschriften - Harmonisierung

  • BFH, 24.02.2016 - VII R 7/15

    Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und

    Dies entspricht der Systematik der anderen Verbrauchsteuergesetze und der Ausgestaltung der besonderen Verbrauchsteuern als Realaktsteuern, bei denen die Entstehung der Steuer an einen tatsächlichen Vorgang oder an einen Zustand knüpft (F. Kirchhof, Grundriss des Steuer- und Abgabenrechts, 2. Aufl., Rz 91, und Förster, Die Verbrauchsteuern, S. 67, sowie Senatsurteil vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546).
  • BFH, 24.06.2021 - VII R 26/19

    Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG

    Bei den Verbrauchsteuern handelt es sich um Realaktsteuern, d.h. die Steuer entsteht durch einen Realakt, also durch einen tatsächlichen Vorgang, wie z.B. die körperliche Entfernung einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware aus einem Steuerlager, das Verbringen in das Steuergebiet, die konsumtive Verwendung oder die Herstellung einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware außerhalb eines Steuerlagers (Senatsbeschlüsse vom 30.09.2010 - VII B 45/10, BFH/NV 2011, 418, und vom 24.02.2016 - VII R 7/15, BFHE 252, 568, ZfZ 2016, 138; Senatsurteil vom 10.11.2009 - VII R 39/08, BFHE 227, 546, ZfZ 2010, 76, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2013 - VII R 20/12

    Zu den Folgen eines nicht ordnungsgemäß erledigten

    Da es für die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens allein auf den objektiven Tatbestand der Bezugsberechtigung des Empfängers ankommt (Senatsurteil vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546, 553, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 76, m.w.N.) und AB Inhaberin eines von der schwedischen Finanzverwaltung bewilligten Steuerlagers war, ist trotz der nicht ordnungsgemäßen Erledigung der Rückscheine von einer wirksamen Eröffnung der drei Steuerversandverfahren auszugehen.

    Wie der Senat entschieden hat, können sie dabei grundsätzlich auf kriminaltechnische Gutachten, Erkenntnisse der Zollfahndung, Mitteilungen ausländischer Behörden sowie auf die in Strafurteilen wiedergegebenen Feststellungen zurückgreifen, soweit dies die nationale Rechtsordnung zulässt (Senatsentscheidungen vom 30. Januar 2007 VII B 4/06, BFH/NV 2007, 1374, und in BFHE 227, 546, 561, ZfZ 2010, 76).

    So kann z.B. durch eine Inanspruchnahme der SEED-Datei eine vom Geschäftspartner übermittelte Verbrauchsteuernummer bestätigt werden (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 227, 546, 559 f., ZfZ 2010, 76).

  • BFH, 02.09.2015 - VII B 18/15

    Stromsteuerrechtlicher Begriff der Entnahme bedarf keiner weiteren Klärung

    Kennzeichnend für eine solche Steuer ist die Steuerentstehung durch einen Realakt, d.h. durch einen tatsächlichen Vorgang, wie z.B. die körperliche Entfernung einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware aus einem Steuerlager, das Verbringen in das Steuergebiet, die konsumtive Verwendung oder die Herstellung einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware außerhalb eines Steuerlagers (Senatsentscheidungen vom 30. September 2010 VII B 45/10, BFH/NV 2011, 418, und vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546, ZfZ 2010, 76, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15

    Tabaksteuerrecht: Steuerentstehung und -erstattung von Mehrmengen im Rahmen eines

    Der Bundesfinanzhof habe mit Urteil vom 10.11.2009 (VII R 39/08) entschieden, dass dieser Grundsatz kein Verbot einer mehrfachen Steuerentstehung enthalte.

    Für den Bundesfinanzhof (VII R 39/08) sei die Existenz von Art. 11 SysRL Beleg dafür, dass Waren, die bereits in einem Mitgliedstaat in den freien Verkehr gelangt seien, auch im Bestimmungsland besteuert werden könnten.

  • BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10

    Wirksames Steueraussetzungsverfahren bei beabsichtigter Ausfuhr - Grundsätzliche

    Unabhängig davon, ob sich der versendende Steuerlagerinhaber zur Ausfüllung des Begleitdokuments einer Hilfsperson bedient, ist bei einer vom Versender beabsichtigten Ausfuhr davon auszugehen, dass das Steueraussetzungsverfahren zunächst wirksam eröffnet worden ist (Senatsurteil vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546, Rz 16; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Oktober 2002  5 StR 600/01, BGHSt 48, 52).
  • FG Düsseldorf, 04.04.2012 - 4 K 2938/11

    Innergemeinschaftliche Versendung aus offenem Branntweinlager

    Da der C AB ein Steuerlager bewilligt worden war, sind die innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren wirksam eröffnet worden (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546, 552).
  • FG Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 11 K 1112/07

    Keine Branntweinsteuerentlastung bei Entnahme von Branntwein in den

    Vielmehr hat der BFH in seinem Urteil vom 10. November 2009 VII R 39/08 zur Steuerentstehung durch Entfernung von Mineralöl aus einem Steuerlager bei nicht wirksamer Eröffnung eines anschließenden Steueraussetzungsverfahrens klargestellt, dass die Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu den Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und zum Gutglaubensschutz nicht auf verbrauchsteuerrechtliche Sachverhalte übertragen werden kann (BFHE 227, 546, BFH/NV 2010, 759, ZfZ 2010, 76, vgl. insbesondere Rz. 30 und 31 der Entscheidung).
  • FG München, 02.05.2011 - 14 K 662/09

    Unzulässiges Verbringen von Wasserpfeifentabak in das deutsche Steuergebiet

    Der griechische Versender konnte die streitgegenständlichen Tabakwaren deshalb nicht gemäß § 16 Abs. Satz 1 Nr. 3 TabStG unter Steueraussetzung im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren nach Belgien verbringen bzw. durch das deutsche Steuergebiet befördern (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546, ZfZ 2010, 76 für den Fall, dass der Empfänger keine entsprechende Zulassung als Steuerlagerinhaber hat oder kein berechtigter Empfänger ist).
  • FG Bremen, 09.07.2020 - 1 K 39/18

    Beendigung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren

    Für die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens muss die Bezugsberechtigung des Empfängers vorliegen (BFH-Urteil vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546, 553).
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