Rechtsprechung
BFH, 17.03.2010 - II R 46/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
- openjur.de
Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
- Bundesfinanzhof
ErbStG § 15 Abs 1a, ErbStG § 16 Abs 1 Nr 2, BGB § 1755 Abs 1
Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
- Bundesfinanzhof
Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 1a ErbStG 1997, § 16 Abs 1 Nr 2 ErbStG 1997, § 1755 Abs 1 BGB
Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis - IWW
- Deutsches Notarinstitut
ErbStG §§ 15 Abs. 1a, 16 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 1755 Abs. 1
Keine Anwendung der Steuerklassen I und II Nr. 1 bis 3 gegenüber einer adoptierten Person bei vor Erbfall aufgehobenem Annahmeverhältnis - rewis.io
Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
- ra.de
- rewis.io
Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung der Steuerklassen I und II Nr. 1 bis 3 im Hinblick auf eine bereits vor dem Erbfall durch Aufhebung des Annahmeverhältnisses erloschenen Verwandschaft eines Adoptivkindes zum Erblasser
- datenbank.nwb.de
Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erbschaftsteuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltung der Steuerklassen I und II Nr. 1 bis 3 im Hinblick auf eine bereits vor dem Erbfall durch Aufhebung des Annahmeverhältnisses erloschenen Verwandschaft eines Adoptivkindes zum Erblasser
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Erbschaftssteuer nach Aufhebung einer Adoption
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Erbschaftsteuerklassen nach erloschenem Adoptionsverhältnis
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
- BFH, 17.03.2010 - II R 46/08
Papierfundstellen
- BFHE 228, 191
- NJW 2010, 3536 (Ls.)
- NJW-RR 2010, 881
- FamRZ 2010, 1079
- DB 2010, 991
- BStBl II 2010, 554
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.05.1986 - II R 37/84
Geschwister des Erblassers - Abkömmling - Adoptivkind
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - II R 46/08
Auch der Bundesfinanzhof geht im Urteil vom 14. Mai 1986 II R 37/84 (BFHE 146, 471, BStBl II 1986, 613) davon aus, dass die Neuregelung des § 15 Abs. 1a ErbStG Sachverhalte betrifft, in denen die bürgerlich-rechtliche Verwandtschaft mit den leiblichen Eltern erloschen ist. - FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes - § 15 Abs. …
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - II R 46/08
Zur Begründung führte das Finanzgericht (FG) in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1647 veröffentlichten Urteil aus, der Kläger sei zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr Adoptivsohn der Erblasserin und damit kein Kind i.S. von § 15 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der für den Streitfall maßgebenden Fassung (ErbStG) gewesen.
- BFH, 05.12.2019 - II R 5/17
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom …
Um diesen Nachteil zu verhindern, wurde § 15 Abs. 1a ErbStG geschaffen (vgl. BFH-Urteil vom 17.03.2010 - II R 46/08, BFHE 228, 191, BStBl II 2010, 554).bb) § 15 Abs. 1 und Abs. 1a ErbStG haben zur Folge, dass die Steuerklassen I und II Nr. 1 bis 3 sowohl bei Erwerben in dem durch Adoption Minderjähriger neu begründeten Verwandtschaftskreis als auch bei Erwerben im bisherigen Verwandtschaftskreis gelten, also eine Doppelbegünstigung eintritt (BFH-Urteil in BFHE 228, 191, BStBl II 2010, 554, Rz 16), obwohl im bisherigen Verwandtschaftskreis Unterhalts- sowie Erb- und Pflichtteilsansprüche für die Zukunft erlöschen (Palandt/Götz, Bürgerliches Gesetzbuch, 79. Aufl., § 1755 Rz 3).
Für den gesetzlich nicht geregelten Fall eines ehemaligen Adoptionsverhältnisses hat der BFH dementsprechend die Möglichkeit einer solchen Doppelbegünstigung verneint (vgl. BFH-Urteil in BFHE 228, 191, BStBl II 2010, 554, Rz 17).
- FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
Dies werde damit gerechtfertigt, dass "erbschaftsteuerrechtlich das durch die Annahme als Kind erloschene Verhältnis zu den leiblichen Verwandten dem kraft Gesetzes entstandenen Verwandtschaftsverhältnis zu dem Annehmenden und dessen Verwandten für die Zuordnung des Erwerbers zu einer Steuerklasse gleichzustellen" sei (Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 17. März 2010 II R 46/08).Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung der persönlichen Verhältnisse ist der Zeitpunkt der Zuwendung als Besteuerungszeitpunkt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG; vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 II R 46/08, BFHE 228, 191, BStBl II 2010, 554 [BFH 17.03.2010 - II R 46/08] ;… Längle in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 2. Auflage, § 15, Rdnr. 2).
Die dadurch eintretende Doppelbegünstigung wurde vom Gesetzgeber hierbei in Kauf genommen (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 II R 46/08, BFHE 228, 191, BStBl II 2010, 554 [BFH 17.03.2010 - II R 46/08] ).