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   BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08   

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https://dejure.org/2010,577
BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08 (https://dejure.org/2010,577)
BFH, Entscheidung vom 11.03.2010 - VI R 7/08 (https://dejure.org/2010,577)
BFH, Entscheidung vom 11. März 2010 - VI R 7/08 (https://dejure.org/2010,577)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • openjur.de

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse; Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Bundesfinanzhof

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997
    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • IWW
  • hensche.de

    Lohn, Lohnsteuer

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • rewis.io

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitslohn: Übernahme von Kurkosten muss Arbeitnehmer versteuern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Aufteilung einer einheitlich zu beurteilenden Sachzuwendung an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse; Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse; Übernahme von Kosten für eine Regenerierungskur eines Fluglotsen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufteilung einer einheitlich zu beurteilenden Sachzuwendung an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse; Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Kurkosten durch Arbeitgeber ist Arbeitslohn

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein geldwerter Vorteil bei Übernahme der Kurkosten durch Arbeitgeber

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluglotse muss regelmäßig zur Kur - Übernimmt die Arbeitgeberin die Kosten, stellt dies zu versteuernden Arbeitslohn dar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Kurkosten durch Arbeitgeber

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Die Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber führt grundsätzlich zu Arbeitslohn

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kur des Arbeitnehmers + Arbeitgeber übernimmt die Kosten: Arbeitslohn

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerlich kann Kur nur einheitlich bewertet werden

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 505
  • NZA 2010, 752
  • NJ 2010, 395
  • DB 2010, 1098
  • DB 2010, 16
  • BStBl II 2010, 763
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02

    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu

    Auszug aus BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (s. etwa Senatsentscheidungen vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 16. November 2005 VI R 118/01, BFHE 212, 55, BStBl II 2006, 444; vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 26. Juli 2007 VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17. Januar 2008 VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378).

    Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.).

    Lässt sich der Charakter einer Sachzuwendung dagegen nur einheitlich beurteilen, ist die Zuwendung im Rahmen einer Gesamtwürdigung einheitlich dem einen oder dem anderen Bereich zuzuordnen (s. etwa BFH-Urteile in BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 5. April 2006 IX R 109/00, BFHE 213, 337, BStBl II 2006, 541; vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915).

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (s. etwa Senatsentscheidungen vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 16. November 2005 VI R 118/01, BFHE 212, 55, BStBl II 2006, 444; vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 26. Juli 2007 VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17. Januar 2008 VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378).

    Liegt der geldwerte Vorteil in der Zuwendung einer für den Arbeitnehmer unentgeltlichen oder verbilligten Reise, kann nach der Rechtsprechung des Senats die Zuwendung gemischt veranlasst sein und eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse in Betracht kommen (Senatsentscheidungen in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 30. April 2009 VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).

    a) Das FG hat zu Unrecht die Aufwendungen der Arbeitgeberin für die Regenerierungskur in Anknüpfung an das BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 als gemischt veranlasst angesehen.

  • BFH, 31.10.1986 - VI R 73/83

    Arbeitslohn - Kosten für Kuren - Ältere Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
    Nach der dazu ergangenen Rechtsprechung des Senats ist in der Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber grundsätzlich Arbeitslohn zu sehen (Urteile vom 5. November 1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; vom 31. Oktober 1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142; s. aber BFH-Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340).
  • BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00

    Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus eines Vorstandsmitglieds: Arbeitslohn,

    Auszug aus BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
    Lässt sich der Charakter einer Sachzuwendung dagegen nur einheitlich beurteilen, ist die Zuwendung im Rahmen einer Gesamtwürdigung einheitlich dem einen oder dem anderen Bereich zuzuordnen (s. etwa BFH-Urteile in BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 5. April 2006 IX R 109/00, BFHE 213, 337, BStBl II 2006, 541; vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915).
  • BFH, 17.01.2008 - VI R 26/06

    Übernahme der Kammerbeiträge für Geschäftsführer von

    Auszug aus BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (s. etwa Senatsentscheidungen vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 16. November 2005 VI R 118/01, BFHE 212, 55, BStBl II 2006, 444; vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 26. Juli 2007 VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17. Januar 2008 VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378).
  • BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99

    Aufwendungen des Arbeitgebers für die Massage von Arbeitnehmern, die an

    Auszug aus BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
    Dagegen können vom Arbeitgeber veranlasste unentgeltliche Vorsorgeuntersuchungen seiner leitenden Angestellten ebenso im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegen (BFH-Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39) wie Maßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Krankheiten (BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; s. dazu Pust in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 1060).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
    Eine Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse scheidet aus, wenn die jeweiligen Veranlassungsbeiträge so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht möglich und daher von einer einheitlich zu beurteilenden Zuwendung auszugehen ist (s. zur Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise BFH-Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BFH/NV 2010, 285).
  • BFH, 05.11.1993 - VI R 56/93

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber (§ 19 EStG )

    Auszug aus BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
    Nach der dazu ergangenen Rechtsprechung des Senats ist in der Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber grundsätzlich Arbeitslohn zu sehen (Urteile vom 5. November 1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; vom 31. Oktober 1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142; s. aber BFH-Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340).
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
    Lässt sich der Charakter einer Sachzuwendung dagegen nur einheitlich beurteilen, ist die Zuwendung im Rahmen einer Gesamtwürdigung einheitlich dem einen oder dem anderen Bereich zuzuordnen (s. etwa BFH-Urteile in BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 5. April 2006 IX R 109/00, BFHE 213, 337, BStBl II 2006, 541; vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915).
  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
    Dagegen können vom Arbeitgeber veranlasste unentgeltliche Vorsorgeuntersuchungen seiner leitenden Angestellten ebenso im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegen (BFH-Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39) wie Maßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Krankheiten (BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; s. dazu Pust in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 1060).
  • BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07

    Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und

  • BFH, 26.07.2007 - VI R 64/06

    Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtanwältin

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01

    Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer zweitägigen

  • BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71

    Sachzuwendungen - Kur - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Betriebliches Interesse -

  • FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02

    Übernahme der Kosten einer sog. Regenerationskur für Fluglotsen durch den

  • BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17

    Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn

    Dies gilt auch, wenn die Zuwendung für den Arbeitnehmer mit angenehmen Begleitumständen verbunden ist (Senatsurteile vom 21. November 2018 - VI R 10/17, BFHE 263, 196, Rz 14, und vom 11. März 2010 - VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763, Rz 14).
  • FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09

    Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in

    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des BFH vom 10. März 2010 (VI R 7/08) sei eine Aufteilung von Kosten in einen betriebsfunktionalen Bereich und einen geldwerten Bereich möglich, wenn die entsprechende Zuwendung sowohl Elemente beinhalte, bei denen die betriebliche Zielsetzung des Arbeitgebers ganz im Vordergrund stehe, als auch Bestandteile umfasse, deren Zuwendung sich als geldwerter Vorteil darstelle.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes führt die Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber grundsätzlich zu Arbeitslohn der betroffenen Arbeitnehmer, während vom Arbeitgeber veranlasste unentgeltliche Vorsorgeuntersuchungen seiner leitenden Angestellten sowie Maßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Krankheiten im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen können (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763).

    Die Aufteilung der Zuwendung der Klägerin an ihrer Arbeitnehmer in Arbeitslohn und in solche Zuwendungen mit betrieblichem Eigeninteresse scheidet dann aus, wenn die genannten Veranlassungsbeiträge so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht möglich und daher von einer einheitlich zu beurteilenden Zuwendung auszugehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763).

  • FG Schleswig-Holstein, 23.01.2012 - 5 K 64/11

    Unentgeltliche Mahlzeitengewährung an angestellte Betreuer eines Kinderheims kein

    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (vgl. BFH, Urteil vom 11. März 2010 VI R 7/08 m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Je höher aus Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (vgl. BFH, Urteil vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763).

    Dies gilt auch, wenn die Zuwendung für den Arbeitnehmer mit angenehmen Begleitumständen verbunden ist (vgl. BFH, Urteil vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010 763).

  • BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17

    "Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn

    Dies gilt auch, wenn die Zuwendung für den Arbeitnehmer mit angenehmen Begleitumständen verbunden ist (Senatsurteil vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763, Rz 14).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist z.B. in der Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber grundsätzlich Arbeitslohn zu sehen (Urteile vom 5. November 1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; vom 31. Oktober 1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142, und in BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763; s. aber Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340).

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2015 - 6 K 115/13

    Abgrenzung zwischen Betriebsveranstaltung und betrieblicher

    Arbeitslohn liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH unter anderem dann nicht vor, wenn die Arbeitnehmer durch Sachzuwendungen des Arbeitgebers zwar bereichert werden, der Arbeitgeber jedoch mit seinen Leistungen ganz überwiegend ein eigenbetriebliches Interesse verfolgt (zuletzt BFH-Urteile vom 16. Oktober 2013 - VI R 78/12, BFHE 243, 242, BStBl II 2015, 495, vom 11. März 2010 - VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763, vom 21. Januar 2010 - VI R 2/08, BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639, und vom 21. Januar 2010 - VI R 51/08, BFHE 228, 85, BStBl II 2010, 700).
  • FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 3682/15

    Einkommensteuerliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Arbeitnehmern gewährten

    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 11.3.2010 VI R 7/08, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 763 m.w.N.).

    Dann kommt eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 11.3.2010 VI R 7/08, BStBl II 2010, 763 m.w.N.).

  • FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 192/16

    Vorliegen eines einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohns bei Beiträgen des

    Die Leistungen waren auch keine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung; für diesen Fall wäre der Vorteil kein Arbeitslohn (BFH-Urteile vom 11.3.2010 - VI R 7/08, BStBl II 2010, 763, BFHE 228, 505 und vom 19.11.2015- VI R 74/14, DStR 2016, 298).
  • BFH, 24.09.2013 - VI R 8/11

    Zuschüsse zur freiwilligen Rentenversicherung als Arbeitslohn

    Das ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763).
  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2021 - 10 K 577/21

    Zur Pauschalierung der Einkommensteuer gemäß § 37b EStG bei Sachzuwendungen von

    Die Zuwendung ist dann einheitlich zu beurteilen (BFH-Urteil vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763).
  • FG Münster, 01.10.2015 - 5 K 1994/13

    Sachzuwendung an Mitarbeiter; unentgeltliche Wertabgabe

    Eine Aufteilung in unentgeltlicher Zuwendung i.S. des § 3 Abs. 9a UStG und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse kommt vorliegend nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 11.3.2010 VI R 7/08, BStBl II 2010, 763 m.w.N.).
  • BFH, 07.05.2014 - VI R 28/13

    Regelungsgehalt einer Lohnsteueranrufungsauskunft - kein Anspruch auf bestimmten

  • FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 54/15

    Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform

  • FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12

    Arbeitslohn durch Zuwendung einer Maßnahme der allgemeinen Gesundheitsvorsorge -

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 2 K 1486/17

    Zur Frage, ob Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte

  • FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG

  • FG Köln, 14.02.2013 - 13 K 2940/12

    Einkommensteuer: Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen Spielberechtigung für

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - 1 K 65/15

    Arbeitslohn bei uneingeschränkter privater Nutzungserlaubnis eines für Zwecke der

  • FG Baden-Württemberg, 16.07.2010 - 10 K 4686/09

    Kurkosten als Werbungskosten - Abzugsfähigkeit von Kosten für eine Tonfeldstudio

  • LSG Thüringen, 26.09.2017 - L 6 R 284/13

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

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