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   BFH, 22.10.2009 - III R 14/07   

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https://dejure.org/2009,3448
BFH, 22.10.2009 - III R 14/07 (https://dejure.org/2009,3448)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2009 - III R 14/07 (https://dejure.org/2009,3448)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - III R 14/07 (https://dejure.org/2009,3448)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    InvZulG 1999 § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2, Abs. 8 Nr. 2
    Erhöhte Investitionszulage für Trägerfilme und Druckplatten im Druckgewerbe

  • openjur.de

    Erhöhte Investitionszulage für Trägerfilme und Druckplatten im Druckgewerbe; Abgrenzung zwischen Umlaufvermögen und Anlagevermögen; Unbeachtlichkeit der fehlenden Aktivierung; Betriebsstättenerweiterung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begünstigung der Herstellung von Trägerfilmen und Druckplatten als eine der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte eines Druckgewerbes dienende Erstinvestition durch eine erhöhte Investitionszulage

  • datenbank.nwb.de

    Erhöhte Investitionszulage für Trägerfilme und Druckplatten im Druckgewerbe; Abgrenzung zwischen Umlaufvermögen und Anlagevermögen; Unbeachtlichkeit der fehlenden Aktivierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhöhte InvZul für Trägerfilme und Druckplatten im Druckgewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erhöhte Investitionszulage im Druckgewerbe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begünstigung der Herstellung von Trägerfilmen und Druckplatten als eine der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte eines Druckgewerbes dienende Erstinvestition durch eine erhöhte Investitionszulage

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erhöhte Investitionszulage für Druckerei

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen bei mehrfach verwendbaren selbsterstellten Erzeugnissen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erhöhte Investitionszulage für wiederverwendbare Druckplatten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 Abs 8 Nr 2, InvZulG § 2 Abs 7 Nr 2, InvZulG § 2 Abs 1, EStG § 6 Abs 2
    Betriebsstätte; Erstinvestition; Erweiterung; Geringwertiges Wirtschaftsgut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 556
  • BB 2010, 758
  • DB 2010, 485
  • BStBl II 2010, 361
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.10.1977 - III R 72/75

    Reproduktion - Lithographie - Anlagevermögen einer Druckerei - Gewährung einer

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - III R 14/07
    Dabei kommt es auf die Abmachungen zwischen dem Auftraggeber und dem Betrieb an, auch die betrieblichen Erfahrungen mit Anschlussaufträgen in der Vergangenheit sind von Bedeutung (Senatsurteil vom 28. Oktober 1977 III R 72/75, BFHE 123, 538, BStBl II 1978, 115).

    Entgegen der Rechtsansicht des FA ist die Gewährung von Investitionszulage nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Kläger die Druckvorlagen ertragsteuerlich als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt und nicht aktiviert hat (s. BFH-Urteil in BFHE 123, 538, BStBl II 1978, 115).

  • FG Sachsen-Anhalt, 18.01.2007 - 1 K 1842/05

    Anspruch eines Inhabers einer Druckerei auf die erhöhte Investitionszulage für

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - III R 14/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil vom 18. Januar 2007 1 K 1842/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1465) ab.
  • BFH, 15.03.1991 - III R 57/86

    1. Lithographien im Druckereigewerbe sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - III R 14/07
    c) Schließlich sind die Druckvorlagen auch nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 i. V. m. § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes anzusehen, da sie nicht selbständig nutzbar sind (s. Senatsurteil vom 15. März 1991 III R 57/86, BFHE 164, 324, BStBl II 1991, 682, zu Lithographien im Druckgewerbe).
  • BFH, 28.02.1961 - I 195/60 U

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Anschaffungskosten oder Herstellungskosten von

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - III R 14/07
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Februar 1961 I 195/60 U (BFHE 73, 322, BStBl III 1961, 384) gehören Wirtschaftsgüter, die in erster Linie für die Durchführung eines bestimmten Auftrags hergestellt worden sind und deren künftige Verwertungsmöglichkeit ungewiss ist, zum Umlaufvermögen.
  • BFH, 02.06.2014 - III B 7/14

    Keine Investitionszulage für Datensätze als immaterielle Wirtschaftsgüter

    Bei einheitlichen Wirtschaftsgütern, die aus materiellen (körperlichen) und immateriellen Elementen bestehen, entscheidet das wirtschaftlich im Vordergrund stehende Element über die Einordnung (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, s. vorstehend unter 1.b; vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 III R 14/07, BFHE 228, 556, BStBl II 2010, 361; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. August 2012  13 K 13012/09, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 2310; Krumm in Blümich, § 5 EStG, Rz 532, m.w.N.; Anzinger in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Rz 1709).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 13 K 13012/09

    Keine Investitionszulage für digitale Druckvorlagen

    Die von dem erkennenden Senat vertretene Auffassung steht nicht im Widerspruch zum BFH-Urteil vom 22.10.2009 (III R 14/07, BStBl II 2010, 361).

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, da der BFH die entscheidende Rechtsfrage im Urteil vom 30. Oktober 2008 (III R 82/06, BStBl II 2009, 421) ausdrücklich offen gelassen hat und eine Abgrenzung zum Urteil vom 22.10.2009 (III R 14/07, BStBl II 2010, 361) erforderlich ist.

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2011 - 1 K 482/11

    Investitionszulagebegünstigung: Auslegung "unmittelbar der Produktion dienend"

    Bei der Definition, was darunter zu verstehen ist, hat sich der Bundesfinanzhof (bspw. mit Urt. v. 22. Oktober 2009, III R 14/07 BStBl. II 2010, 361) und auch der hier erkennende Senat (bspw. mit Urt. v. 27. März 2008 1 K 306/05, EFG 2008, 1580) der Definition des Bundesministeriums der Finanzen (im Schr. v. 20. Januar 2006 IV C 3 InvZ 1015-1/06, BStBl. I 2006, 119) angeschlossen.

    Eine Revisionszulassung hält der Senat für nicht erforderlich, nachdem der Bundesfinanzhof die Auslegung des Begriffs Erstinvestition durch das Bundesministerium der Finanzen wie auch des erkennenden Senates bereits einmal (nämlich durch Urt. v. 22. Oktober 2009 III R 14/07, BStBl. II 2010, 361) bestätigt hat.

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2012 - 1 K 482/11

    Anforderungen an das Vorliegen einer Erstinvestition bei Austausch von LKWs gegen

    Bei der Definition, was darunter zu verstehen ist, hat sich der Bundesfinanzhof (bspw. mit Urt. v. 22. Oktober 2009, III R 14/07 BStBl. II 2010, 361) und auch der hier erkennende Senat (bspw. mit Urt. v. 27. März 2008 1 K 306/05, EFG 2008, 1580 [FG Sachsen-Anhalt 27.03.2008 - 1 K 306/05] ) der Definition des Bundesministeriums der Finanzen (im Schr. v. 20. Januar 2006 IV C 3 InvZ 1015-1/06, BStBl. I 2006, 119) angeschlossen.

    Eine Revisionszulassung hält der Senat für nicht erforderlich, nachdem der Bundesfinanzhof die Auslegung des Begriffs Erstinvestition durch das Bundesministerium der Finanzen wie auch des erkennenden Senates bereits einmal (nämlich durch Urt. v. 22. Oktober 2009 III R 14/07, BStBl. II 2010, 361) bestätigt hat.

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.03.2008 - 1 K 306/05

    Anspruch auf Gewährung einer erhöhten Investitionszulage für Erstinvestitionen;

    Die Erweiterung einer Betriebstätte setzt eine Vergrößerung / Ausweitung der Produktionskapazitäten oder der unternehmerischen und wirtschaftlichen Tätigkeit durch weitere Produktionsprozesse / -linien zur Verbesserung der betrieblichen Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit zusätzlich angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgütern voraus (vgl. auch FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Januar 2007, 1 K 1842/05, EFG 2007, 1465; Revision eingelegt: BFH III R 14/07).
  • FG Thüringen, 11.08.2010 - 3 K 31/09

    Investitionszulage: Erstinvestitionsvorhaben - Anschaffung von Walzwerk,

    Es liegt eine Betriebsstättenerweiterung vor (vgl. BFH, Urteil vom 22. Okt. 2009, III R 14/07 BFHE 228, 556, BStBl II 2010, 361).
  • FG Thüringen, 03.03.2010 - 1 K 1115/07

    Erweiterung einer Betriebsstätte gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 InvZulG 2005:

    Wie das Finanzgericht (FG) Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 18. Januar 2007 (1 K 1842/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG- 2007, 1465, Bundesfinanzhof -BFH- III R 14/07) ausgeführt habe, sei der Begriff der Erweiterung der bestehenden Betriebsstätte ein Typusbegriff mit fließenden Grenzen, der eine wertende Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles erfordere.
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