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   BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08   

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BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08 (https://dejure.org/2010,993)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2010 - VII R 8/08 (https://dejure.org/2010,993)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - VII R 8/08 (https://dejure.org/2010,993)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit der Bananenmarktordnung - Bemessung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsregelung an einem völkerrechtlichen Vertrag - Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und WTO-Verpflichtungen - Rechtsschutz ...

  • openjur.de

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz; Zur Gültigkeit der Bananenmarktordnung; Bemessung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsregelung an einem völkerrechtlichen Vertrag; Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und WTO-Verpflichtungen; Rechtsschutz und ...

  • Bundesfinanzhof

    EWGV 404/93 Art 18, AEUV Art ... 267, EG Art 300 Abs 7, EG Art 307, ZK Art 220 Abs 1, ZK Art 220 Abs 2 Buchst b, ZK Art 221, GG Art 2 Abs 1, GG Art 12 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, GG Art 79 Abs 3, GG Art 100, EWGV 2913/92 Art 220 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b, EWGV 2913/92 Art 221, AEUV Art 351, AEUV Art 216 Abs 2, GATTAbk
    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit der Bananenmarktordnung - Bemessung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsregelung an einem völkerrechtlichen Vertrag - Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und WTO-Verpflichtungen - Rechtsschutz ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit der Bananenmarktordnung - Bemessung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsregelung an einem völkerrechtlichen Vertrag - Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und WTO-Verpflichtungen - Rechtsschutz ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 18 EWGV 404/93, Art 267 AEUV, Art 300 Abs 7 EG, Art 307 EG, Art 220 Abs 1 ZK
    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit der Bananenmarktordnung - Bemessung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsregelung an einem völkerrechtlichen Vertrag - Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und WTO-Verpflichtungen - Rechtsschutz ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zollsatz bei der Bananeneinfuhr - EU-Bananenmarktordnung ist kein "ausbrechender Rechtsakt" i. S. des BVerfG

  • Betriebs-Berater

    EuGH-Rechtsprechung zur Bananenmarktordnung kein ausbrechender Rechtsakt

  • rewis.io

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit der Bananenmarktordnung - Bemessung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsregelung an einem völkerrechtlichen Vertrag - Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und WTO-Verpflichtungen - Rechtsschutz ...

  • rewis.io

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit der Bananenmarktordnung - Bemessung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsregelung an einem völkerrechtlichen Vertrag - Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und WTO-Verpflichtungen - Rechtsschutz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz; Gültigkeit und Anwendbarkeit der Bananenmarktordnung trotz Widerspruch zum General Agreement on Tariffs and Trade (GATT); Überprüfung der Bananenmarktordnung an den Vorgaben des GG trotz Gewährleistung eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz; zur Gültigkeit der Bananenmarktordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Bananenmarktordnung ist kein in Deutschland ungültiger sog. ausbrechender Rechtsakt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bananen brechen nicht aus

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz; Gültigkeit und Anwendbarkeit der Bananenmarktordnung trotz Widerspruch zum General Agreement on Tariffs and Trade (GATT); Überprüfung der Bananenmarktordnung an den Vorgaben des GG trotz Gewährleistung eines ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Rechtsprechung kein sog. ausbrechender Rechtsakt

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Bananenmarktordnung ist kein in Deutschland ungültiger sog. ausbrechender Rechtsakt

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Rspr. des EuGH zur Bananenmarktordnung ist kein in Deutschland ungültiger sog. ausbrechender Rechtsakt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 442
  • BB 2010, 1373
  • DB 2010, 21
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08
    Im Streitfall liegt indes, wie das FG zutreffend erkannt hat, ein ausbrechender Rechtsakt zweifelsfrei nicht vor; eine diesbezügliche Vorlage gemäß Art. 100 GG kommt daher ebenso wenig in Betracht wie die Einholung einer Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV (zu den verfahrensrechtlichen Folgen bei Annahme eines ausbrechenden Rechtsakts vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 8. April 1987  2 BvR 687/85 --Kloppenburg--, BVerfGE 75, 223, und vom 30. Juni 2009  2 BvE 2/08 u.a. --Lissabon--, BVerfGE 123, 267; vgl. auch Sauer, Kompetenz- und Identitätskontrolle von Europarecht nach dem Lissabon-Urteil, Zeitschrift für Rechtspolitik 2009, 195).

    Der Senat kann insbesondere unerörtert lassen, ob es mit den durch das deutsche Zustimmungsgesetz zum EG-Vertrag in das deutsche Recht inkorporierten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts über die Zuständigkeit des EuGH zur Entscheidung über die Gültigkeit und Auslegung des Gemeinschaftsrechts, welche Zuständigkeit die Zuständigkeit der nationalen Gerichte --einschließlich der des BVerfG (vgl. statt aller Classen in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl., Art. 24 Rz 52, mit zahlreichen Nachweisen)-- verdrängt, vereinbar wäre, die --vom EuGH in der eingangs angeführten Rechtsprechung inzident bejahte-- Wahrung der vertraglichen Kompetenzschranken der europäischen Institutionen im Zusammenhang mit der Bananenmarktordnung in diesem Verfahren zu überprüfen, oder ob die Doktrin des ausbrechenden Rechtsakts nicht allenfalls die Prüfung gestattete, ob für einen Rechtsakt der Gemeinschaft eine entsprechende vertragliche Ermächtigung klar und eindeutig und in diesem Sinne offensichtlich fehlt; ob die Prüfungsbefugnis des nationalen Gerichts nicht also mit anderen Worten --ähnlich wie bei der Prüfung, ob Rechtsakte der Gemeinschaft Grundrechte verletzen-- ruht, sofern und solange die Rechtsprechung des EuGH eine wirksame kompetenzielle Kontrolle gewährleistet, wie das BVerfG anzudeuten scheint, wenn es nur "wesentlichen" Änderungen des Integrationsprogramms (Urteil in BVerfGE 89, 155, Maastricht) bzw. "ersichtlichen Grenzüberschreitungen" (Urteil in BVerfGE 123, 267, Lissabon) die innerstaatliche Wirksamkeit abzusprechen androht (vgl. Ehlers in Schulze/Zuleeg, Europarecht, § 11 Rz 17, m.w.N.).

    Denn die Doktrin des ausbrechenden Rechtsakts hebt den Grundsatz der Wirksamkeit der Gemeinschaftsrechtsakte in den Mitgliedstaaten --auch solcher, die nach nationalem Recht zu beanstanden wären-- nicht auf, welchen vielmehr auch die diesbezügliche Rechtsprechung des BVerfG ausdrücklich anerkannt hat (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 17. Februar 2000  2 BvR 1210/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 2015, und in BVerfGE 123, 267, Lissabon).

    Es kann ersichtlich keine Rede davon sein, dass die Bananenmarktordnung oder die Rechtsprechung des EuGH zum Fehlen einer innergemeinschaftlichen "Berufungsfähigkeit" des GATT 1994 die in Art. 79 Abs. 3 GG für unantastbar erklärten Grundsätze der Art. 1 und Art. 20 GG verletzen und damit zur Wahrung des unantastbaren Kerngehalts der Verfassungsidentität des GG eine "Identitätskontrolle" eingefordert werden könnte, wie sie das BVerfG sich vorbehalten hat (vgl. zuletzt Urteil in BVerfGE 123, 267, Lissabon).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08
    Nach dem Urteil des BVerfG vom 12. Oktober 1993  2 BvR 2134, 2 BvR 2159/92 --Maastricht-- (BVerfGE 89, 155) steht allerdings die Anwendung des Gemeinschaftsrechts, das Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten beansprucht, in Deutschland unter dem Vorbehalt, dass wesentliche Änderungen des im EG-Vertrag angelegten Integrationsprogramms und seiner Handlungsermächtigungen von dem Zustimmungsgesetz zu diesem Vertrag gedeckt sein müssen.

    Der Senat kann insbesondere unerörtert lassen, ob es mit den durch das deutsche Zustimmungsgesetz zum EG-Vertrag in das deutsche Recht inkorporierten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts über die Zuständigkeit des EuGH zur Entscheidung über die Gültigkeit und Auslegung des Gemeinschaftsrechts, welche Zuständigkeit die Zuständigkeit der nationalen Gerichte --einschließlich der des BVerfG (vgl. statt aller Classen in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl., Art. 24 Rz 52, mit zahlreichen Nachweisen)-- verdrängt, vereinbar wäre, die --vom EuGH in der eingangs angeführten Rechtsprechung inzident bejahte-- Wahrung der vertraglichen Kompetenzschranken der europäischen Institutionen im Zusammenhang mit der Bananenmarktordnung in diesem Verfahren zu überprüfen, oder ob die Doktrin des ausbrechenden Rechtsakts nicht allenfalls die Prüfung gestattete, ob für einen Rechtsakt der Gemeinschaft eine entsprechende vertragliche Ermächtigung klar und eindeutig und in diesem Sinne offensichtlich fehlt; ob die Prüfungsbefugnis des nationalen Gerichts nicht also mit anderen Worten --ähnlich wie bei der Prüfung, ob Rechtsakte der Gemeinschaft Grundrechte verletzen-- ruht, sofern und solange die Rechtsprechung des EuGH eine wirksame kompetenzielle Kontrolle gewährleistet, wie das BVerfG anzudeuten scheint, wenn es nur "wesentlichen" Änderungen des Integrationsprogramms (Urteil in BVerfGE 89, 155, Maastricht) bzw. "ersichtlichen Grenzüberschreitungen" (Urteil in BVerfGE 123, 267, Lissabon) die innerstaatliche Wirksamkeit abzusprechen androht (vgl. Ehlers in Schulze/Zuleeg, Europarecht, § 11 Rz 17, m.w.N.).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08
    Im Streitfall liegt indes, wie das FG zutreffend erkannt hat, ein ausbrechender Rechtsakt zweifelsfrei nicht vor; eine diesbezügliche Vorlage gemäß Art. 100 GG kommt daher ebenso wenig in Betracht wie die Einholung einer Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV (zu den verfahrensrechtlichen Folgen bei Annahme eines ausbrechenden Rechtsakts vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 8. April 1987  2 BvR 687/85 --Kloppenburg--, BVerfGE 75, 223, und vom 30. Juni 2009  2 BvE 2/08 u.a. --Lissabon--, BVerfGE 123, 267; vgl. auch Sauer, Kompetenz- und Identitätskontrolle von Europarecht nach dem Lissabon-Urteil, Zeitschrift für Rechtspolitik 2009, 195).

    Etwas anderes könnte nur gelten und eine Entscheidung des EuGH als ausbrechenden Rechtsakt erscheinen lassen, wenn mit einer solchen Entscheidung nur vorgeblich "Recht gesprochen", in Wahrheit jedoch im Mantel der Gerichtsentscheidung ein --von dem Integrationsprogramm des EG-Vertrags nicht umfasster-- konstitutiver Rechtsakt erlassen würde, die betreffende Entscheidung also mit anderen Worten mit den Mitteln juristischer Argumentation, insbesondere den anzuerkennenden Methoden der Gesetzesauslegung, ggf. auch der Lückenfüllung und richterrechtlichen Rechtsfortbildung, nicht mehr zu rechtfertigen wäre, welche Methoden allerdings dem EuGH nicht weniger als nationalen Fach- und Verfassungsgerichten umfassend zu Gebote stehen, wie auch das BVerfG bereits in seinem "Kloppenburg"-Beschluss (in BVerfGE 75, 223) zugestanden hat.

  • BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95

    Bananenmarktordnug

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08
    Die Klägerin sieht schließlich den Grundsatz des Vertrauensschutzes deshalb verletzt, weil sie nicht nur nach dem Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Januar 1996 VII B 225/95 (BFHE 179, 501) von der Unanwendbarkeit der VO Nr. 404/93, sondern vor allem nach dem Beitritt der Gemeinschaft zum GATT 1994 davon habe ausgehen können, dass die Gemeinschaft völkerrechtswidriges Gemeinschaftsrecht baldmöglich außer Kraft setzen werde.

    Der Beschluss des erkennenden Senats in BFHE 179, 501 und der eingangs erwähnte, ebenfalls im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Beschluss des FG haben in der Klägerin ebenfalls schwerlich Vertrauen darauf erwecken können, in den Genuss des Kontingentszollsatzes kommen zu müssen, ganz abgesehen davon, dass sie mit den streitigen Einfuhren Vertrauen in den Beschluss des Senats nicht in der erforderlichen Weise betätigt hätte, welche sie nämlich lange vor diesem Beschluss vorgenommen hatte.

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08
    Wenn das BVerfG in seinem Beschluss vom 7. Juni 2000  2 BvL 1/97 (BVerfGE 102, 147) einen ausbrechenden Rechtsakt durch die Bananenmarktordnung verneint habe, so betreffe dies nur das Verhältnis der Grundrechte der Art. 3, 12 und 14 des Grundgesetzes (GG) zum Gemeinschaftsrecht, dem durch die vom BVerfG für erforderlich gehaltene Härtefallregelung zumindest annähernd entsprochen werden solle.

    Das ergibt sich schon aus dem --gerade auch unter Berücksichtigung des gemeinschaftsrechtlichen Einfuhrregimes für Bananen ergangenen-- Beschluss des BVerfG in BVerfGE 102, 147.

  • EuGH, 11.12.2008 - C-362/07

    Kip Europe u.a. - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08
    Aus dem Beschluss des EuGH vom 9. Juli 2008 C-477/07 (ZfZ 2009, 46) und aus dem Urteil vom 16. Juli 2009 C-124/08 und C-125/08 (ZfZ 2009, 264) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission,

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08
    Denn die Doktrin des ausbrechenden Rechtsakts hebt den Grundsatz der Wirksamkeit der Gemeinschaftsrechtsakte in den Mitgliedstaaten --auch solcher, die nach nationalem Recht zu beanstanden wären-- nicht auf, welchen vielmehr auch die diesbezügliche Rechtsprechung des BVerfG ausdrücklich anerkannt hat (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 17. Februar 2000  2 BvR 1210/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 2015, und in BVerfGE 123, 267, Lissabon).
  • EuGH, 10.03.1998 - C-364/95

    T. Port

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08
    Was den angeblichen Anwendungsvorrang des GATT gemäß Art. 307 EG (jetzt Art. 351 AEUV) angeht, wonach Pflichten der Mitgliedstaaten aus Übereinkünften, die vor dem 1. Januar 1958 von ihnen mit dritten Ländern geschlossen wurden, durch den EG-Vertrag nicht berührt werden, genügt der Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 10. März 1998 C-364/95 --T. Port-- (Slg. 1998, I-1023), in dem der EuGH mit Recht darauf hingewiesen hat, dass eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts gegenüber einer völkerrechtlichen Übereinkunft nur dann nach vorgenannter Vorschrift zurückzutreten hat, wenn das fragliche Drittland daraus Rechte herleiten und deren Beachtung von dem betreffenden Mitgliedstaat verlangen kann, dass jedoch Ecuador, woher die hier streitigen Waren eingeführt worden sind, im Jahre 1947 keine Vertragspartei des GATT war, sondern dies erst 1996 geworden ist und folglich das GATT 1947 und 1994 nicht gemäß Art. 307 EG der Anwendung der hier strittigen Marktordnungsregelung entgegenstehen kann.
  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08
    Davon geht auch der EuGH aus (vgl. Urteil vom 23. Februar 2006 C-201/04 --Molenbergnatie--, Slg. 2006, I-2049, Rz 48).
  • EuGH, 09.07.2008 - C-477/07

    Gerlach & Co.

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08
    Aus dem Beschluss des EuGH vom 9. Juli 2008 C-477/07 (ZfZ 2009, 46) und aus dem Urteil vom 16. Juli 2009 C-124/08 und C-125/08 (ZfZ 2009, 264) ergibt sich nichts anderes.
  • EuGH, 16.07.2009 - C-125/08

    Deschaumes

  • EuGH, 16.07.2009 - C-124/08

    Snauwaert u.a. - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften -

  • EuGH, 26.11.1998 - C-370/96

    Covita

  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

  • BFH, 23.03.1999 - VII R 16/98

    Nacherhebung von Einfuhrzoll bei irrtümlicher Nichterhebung

  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • BFH, 22.08.1995 - VII B 153/95

    Zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer das Ergebnis der Hauptsache

  • EuGH, 02.05.2001 - C-307/99

    OGT Fruchthandelsgesellschaft

  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM

  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

  • EuGH, 30.09.2003 - C-93/02

    Biret International / Rat - Richtlijn 2003/109/EG - Status van langdurig

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

  • EuGH, 01.03.2005 - C-377/02

    EIN EINZELNER KANN VOR EINEM NATIONALEN GERICHT NICHT DIE UNVEREINBARKEIT EINER

  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren -

    Das ergibt sich aus den eingehenden Gründen Teil A des zwischen den Beteiligten ergangenen Urteils VII R 8/08 (BFHE 229, 442) vom heutigen Tag, auf das Bezug genommen wird.

    Auch insofern bedarf keiner Wiederholung, was der Senat in vorgenanntem Urteil VII R 8/08 (BFHE 229, 442) Teil B zu einem entsprechenden Sachverhalt erkannt hat.

  • BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen

    Schließlich kann schwerlich angenommen werden, es liege bei einem solchen Vorgehen des EuGH eine Überschreitung seiner ihm durch den AEUV zugewiesenen Kompetenzen vor, so dass seine Entscheidung ein vom Zustimmungsgesetz zum AEUV nicht mehr gedeckter "ausbrechender Rechtsakt" sein könnte (vgl. zur Doktrin vom "ausbrechenden Rechtsakt" Senatsurteil vom 23. Februar 2010 VII R 8/08, BFHE 229, 442, und Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009  2 BvE 2/08 u.a. --Lissabon--, BVerfGE 123, 267).
  • BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 -

    Schließlich kann schwerlich angenommen werden, es liege bei einem solchen Vorgehen des EuGH eine Überschreitung seiner ihm durch den AEUV zugewiesenen Kompetenzen vor, so dass seine Entscheidung ein vom Zustimmungsgesetz zum AEUV nicht mehr gedeckter "ausbrechender Rechtsakt" sein könnte (vgl. zur Doktrin vom "ausbrechenden Rechtsakt" Senatsurteil vom 23. Februar 2010 VII R 8/08, BFHE 229, 442, und Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009  2 BvE 2/08 u.a. --Lissabon--, BVerfGE 123, 267).
  • FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 245/09

    Zollrecht: Zollsatz für Bananen

    Der Bundesfinanzhof hat sich dieser Rechtsprechung ausdrücklich angeschlossen (Urteil vom 23.02.2010, VII R 8/08).

    Gerade im Hinblick auf das WTO-Abkommen und den Vertragspartner Ecuador hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23.02.2010 (VII R 8/08) einen derartigen Anwendungsvorrang ausdrücklich verneint, dem folgt der Senat.

  • BFH, 19.09.2012 - VII B 233/11

    Keine Ausfuhrerstattung für gefrorene Hühner mit überhöhtem Wassergehalt

    Das Erste ist abwegig, hinsichtlich des Zweiten genügt der Hinweis auf das Urteil des beschließenden Senats vom 23. Februar 2010  VII R 8/08 (BFHE 229, 442, ZfZ 2010, 163).
  • BFH, 19.09.2012 - VII B 178/11

    Keine Ausfuhrerstattung bei Verstoß gegen Vermarktungsnorm - Drip-Verfahren als

    Das Erste ist abwegig, hinsichtlich des Zweiten genügt der Hinweis auf das Urteil des beschließenden Senats vom 23. Februar 2010 VII R 8/08 (BFHE 229, 442, ZfZ 2010, 163).
  • BFH, 17.07.2012 - VII R 28/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 -

    Schließlich kann schwerlich angenommen werden, es liege bei einem solchen Vorgehen des EuGH eine Überschreitung seiner ihm durch den AEUV zugewiesenen Kompetenzen vor, so dass seine Entscheidung ein vom Zustimmungsgesetz zum AEUV nicht mehr gedeckter "ausbrechender Rechtsakt" sein könnte (vgl. zur Doktrin vom "ausbrechenden Rechtsakt" Senatsurteil vom 23. Februar 2010 VII R 8/08, BFHE 229, 442, und Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009  2 BvE 2/08 u.a. --Lissabon--, BVerfGE 123, 267).
  • FG Münster, 18.10.2011 - 15 K 2883/08

    Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf Kindergeld in voller Höhe unter

    Ein solcher Schutz der Grundrechte auf europäischer Ebene ist derzeit gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 23.02.2010 VII R 8/08, BFHE 229, 442, dort zur Vereinbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 mit deutschem Verfassungsrecht).
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