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   BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08   

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https://dejure.org/2010,664
BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08 (https://dejure.org/2010,664)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2010 - VII R 27/08 (https://dejure.org/2010,664)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - VII R 27/08 (https://dejure.org/2010,664)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • openjur.de

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 231 Abs 1 S 1, AO § 284 Abs 4 S 1, AO § 125 Abs 1
    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • Bundesfinanzhof

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 231 Abs 1 S 1 AO, § 284 Abs 4 S 1 AO, § 125 Abs 1 AO
    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Verjährungsunterbrechung durch rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen

  • Betriebs-Berater

    Verjährungsunterbrechung durch rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen

  • rewis.io

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Verlangens eines Finanzamtes auf Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und dessen Versicherung der Richtigkeit an Eides statt hinsichtlich der Nichteinhaltung der Schonfrist des § 284 Abs. 4 S. 1 Abgabenordnung ( AO ); Entfall der verjährungsunterbrechenden ...

  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Verjährung festgesetzter Steuern wird auch durch rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen unterbrochen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungsunterbrechung durch rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Vollstreckung unterbricht Verjährung festgesetzter Steuern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit des Verlangens eines Finanzamtes auf Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und dessen Versicherung der Richtigkeit an Eides statt hinsichtlich der Nichteinhaltung der Schonfrist des § 284 Abs. 4 S. 1 Abgabenordnung (AO); Entfall der verjährungsunterbrechenden ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen unterbrechen Zahlungsverjährung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfestsetzung verjährt nach fünf Jahren - Die Verjährung wird durch Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts unterbrochen - auch durch rechtswidrige

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auch rechtswidrige Vollstreckung unterbricht Zahlungsverjährung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Verjährung festgesetzter Steuern wird auch durch rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen unterbrochen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuer: Auch rechtswidrige Maßnahmen des Fiskus unterbrechen Verjährungsfrist

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verjährung festgesetzter Steuern wird auch durch rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen unterbrochen

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 492
  • BB 2010, 2414
  • DB 2010, 2317
  • BStBl II 2011, 331
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 27.11.1981 - II R 18/80

    Verjährung - Steuerbescheid - Erben

    Auszug aus BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08
    Dabei knüpft das Schrifttum ersichtlich an das Urteil des BFH vom 27. November 1981 II R 18/80 (BFHE 134, 519, BStBl II 1982, 276) an, das allerdings nicht zur Zahlungsverjährung, sondern zu der --jedenfalls dem Wortlaut nach in einer mit § 231 Abs. 1 Satz 1 AO nicht vergleichbaren Weise geregelten-- Unterbrechung der einheitlichen Verjährungsfrist gemäß § 147 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung (RAO) in der seit 1966 geltenden Fassung ergangen ist.

    Mit dieser Entscheidung weicht der erkennende Senat nicht von den Entscheidungen des BFH ab, in denen die verjährungsunterbrechende Wirkung von Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung deshalb verneint worden ist, weil diese dem Steuerschuldner nicht bekannt gegeben worden waren (vgl. Urteile vom 14. Januar 1997 VII R 66/96, BFHE 182, 262; vom 24. April 1996 II R 37/93, BFH/NV 1996, 865, und --zur verjährungsunterbrechenden Wirkung eines Steuerbescheids nach § 147 Abs. 1 RAO-- vom 27. November 1981 II R 18/80, BFHE 134, 519, BStBl II 1982, 276).

  • BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für "erledigt" erklärte

    Auszug aus BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08
    Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil vom 28. November 2006 VII R 3/06 (BFHE 216, 4, BStBl II 2009, 575) entschieden (vgl. auch schon BFH-Urteil vom 29. April 1960 VI 33/60 U, BFHE 71, 72, BStBl III 1960, 275), dass eine einmal aufgrund einer entsprechenden Maßnahme des FA eingetretene Unterbrechungswirkung selbst dann bestehen bleibt, wenn das FA deren Rechtsfolge, dass die Zahlungsverjährung unterbrochen worden ist, beseitigen bzw. dem Zahlungspflichtigen nicht mehr entgegenhalten will.

    Die Unterbrechung der Zahlungsverjährung ist nämlich, wie ebenfalls bereits ausgeführt, ohnehin die (nicht disponible) Folge des von der Behörde verlautbarten Zahlungsverlangens bzw. anderer in § 231 Abs. 1 AO aufgeführter Maßnahmen, selbst wenn diese Folge herbeizuführen nicht das Ziel der Behörde war oder die Behörde dieses Ziel später aufgibt (vgl. Urteil des Senats in BFHE 216, 4, BStBl II 2009, 575).

  • BFH, 31.03.1976 - I R 123/74

    Steuerbescheid - Unterbrechung der Verjährung - GmbH - Abführungsverpflichtung -

    Auszug aus BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08
    Das Gesetz knüpft dabei allein an die Tatsache eines bestimmten Handelns, aber nicht daran an, ob dieses dem Gesetz entsprach (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1976 I R 123/74, BFHE 118, 459, BStBl II 1976, 510).

    In ähnlicher Weise hat der BFH bereits in dem Urteil in BFHE 118, 459, BStBl II 1976, 510 zwischen der Rechtswirkung eines Steuerbescheids und dem auf seinen Erlass und seine Bekanntgabe gerichteten Handeln des FA unterschieden, welches nach § 147 RAO die Kraft gehabt habe, die Verjährung zu unterbrechen, auch wenn es sich in einer Form vollzogen habe (nämlich in Gestalt eines unwirksamen Steuerbescheids), die dem Gesetz nicht entspreche.

  • BFH, 24.09.1996 - VII R 31/96

    Verjährung - Unterbrechung der Verjährung - Schuldnerverzeichnis -

    Auszug aus BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08
    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die Aufzählung der Maßnahmen, die verjährungsunterbrechende Wirkung haben, abschließend in § 231 Abs. 1 Satz 1 AO erfolgt ist (Urteil des Senats vom 24. September 1996 VII R 31/96, BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8).
  • BFH, 30.03.1993 - VII R 37/92

    Entrichtung eines Säumniszuschläges zur Körperschaftsteuer und Ergänzungsabgabe -

    Auszug aus BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08
    Das trifft auch auf Maßnahmen zu, mit denen zwar der Erlass einer wirksamen bzw. rechtmäßigen Vollstreckungsmaßnahme verfehlt wird, welche aber doch die Entscheidung der Behörde kundtun, wegen Ausbleibens der Zahlung Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen zu wollen; es trifft z.B. auch auf die (im Gesetz nicht ausdrücklich benannte) schlichte Ankündigung zu, bei Ausbleiben der Zahlung vollstrecken zu wollen (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4), mangels einer solchen "Entscheidung" hingegen nicht auf eine bloße automatisierte Mahnung oder Rückstandsanzeige, worauf die Revision mit Recht hinweist.
  • BFH, 24.04.1996 - II R 37/93

    Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung mit Eintritt der Zahlungsverjährung

    Auszug aus BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08
    Mit dieser Entscheidung weicht der erkennende Senat nicht von den Entscheidungen des BFH ab, in denen die verjährungsunterbrechende Wirkung von Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung deshalb verneint worden ist, weil diese dem Steuerschuldner nicht bekannt gegeben worden waren (vgl. Urteile vom 14. Januar 1997 VII R 66/96, BFHE 182, 262; vom 24. April 1996 II R 37/93, BFH/NV 1996, 865, und --zur verjährungsunterbrechenden Wirkung eines Steuerbescheids nach § 147 Abs. 1 RAO-- vom 27. November 1981 II R 18/80, BFHE 134, 519, BStBl II 1982, 276).
  • BFH, 14.01.1997 - VII R 66/96

    Einkommensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Zusammenveranlagung von

    Auszug aus BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08
    Mit dieser Entscheidung weicht der erkennende Senat nicht von den Entscheidungen des BFH ab, in denen die verjährungsunterbrechende Wirkung von Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung deshalb verneint worden ist, weil diese dem Steuerschuldner nicht bekannt gegeben worden waren (vgl. Urteile vom 14. Januar 1997 VII R 66/96, BFHE 182, 262; vom 24. April 1996 II R 37/93, BFH/NV 1996, 865, und --zur verjährungsunterbrechenden Wirkung eines Steuerbescheids nach § 147 Abs. 1 RAO-- vom 27. November 1981 II R 18/80, BFHE 134, 519, BStBl II 1982, 276).
  • BFH, 12.11.1959 - IV 46/59 U

    Unterbrechung der Verjährung des Steueranspruchs durch den endgültigen

    Auszug aus BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08
    Ob das sinngemäß auch dann gilt, wenn eine solche Maßnahme im Erlass eines Verwaltungsakts, der jedoch später aufgehoben worden ist, bestanden hat, ob man also auch dann lediglich auf die Tatsache des Erlasses des betreffenden Verwaltungsakts abstellen darf (so die Rechtsprechung des Reichs- und des Bundesfinanzhofs zu § 147 der Reichabgabenordnung, u.a. BFH-Urteil vom 12. November 1959 IV 46/59 U, BFHE 70, 75, BStBl III 1960, 29; ebenso Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung, Stand Juni 1973, § 147 Tz. 2, sowie Ruban in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, § 231 AO Rz 10a), bedarf hier keiner Entscheidung; denn anzunehmen, in einem solchen Fall werde die bereits eingetretene Unterbrechungswirkung infolge der Aufhebung des Verwaltungsakts wieder beiseite geräumt, wäre allenfalls in Betracht zu ziehen und aus diesem Grunde die Unterbrechungswirkung als rückwirkend entfallen anzusehen, wenn der betreffende Verwaltungsakt rückwirkend aufgehoben worden ist.
  • BFH, 10.11.2003 - VII B 342/02

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung

    Auszug aus BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08
    Die Maßnahmen, denen § 231 Abs. 1 Satz 1 AO verjährungsunterbrechende Wirkung beimisst, können insbesondere auch in einer bloßen Willenserklärung der Finanzbehörde bestehen, z.B. in der Geltendmachung des Anspruchs, welche allerdings schriftlich erfolgt sein muss, oder etwa in der Gewährung von Vollstreckungsaufschub, wofür nämlich auch eine einseitige Erklärung des FA genügen kann, von Maßnahmen zur Durchsetzung seines Anspruchs einstweilen absehen zu wollen (Beschluss des erkennenden Senats vom 10. November 2003 VII B 342/02, BFH/NV 2004, 315).
  • BFH, 28.08.2003 - VII R 22/01

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung

    Auszug aus BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08
    Ob die Kläger daraus hätten erkennen können, dass das FA seinen Anspruch weiter verfolge, sei nach dem Gesetz unerheblich (Hinweis auf das Urteil des Senats vom 28. August 2003 VII R 22/01, BFHE 203, 20, BStBl II 2003, 933, wonach automatisierten Mahnungen, insbesondere Kontoauszügen, keine die Zahlungsverjährung unterbrechende Wirkung zukomme, sowie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1990 V R 90/87, BFHE 160, 348, BStBl II 1990, 802, wonach auch Anträge und schriftliche Stellungnahmen des FA in einem finanzgerichtlichen Verfahren diese Wirkung nicht hätten).
  • BFH, 29.04.1960 - VI 33/60 U

    Unterbrechung der Verjährung von Ansprüchen durch einen dem Steuerpflichtigen

  • BFH, 26.04.1990 - V R 90/87

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Gemeinschaftliche Tierhaltung - Steuerfestsetzung

  • FG München, 07.05.2008 - 9 K 1411/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung - Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen

  • VG Würzburg, 06.11.2017 - W 8 K 16.457

    Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück wegen Grundsteuerrückständen

    Dies unterbricht die Zahlungsverjährung auch dann, wenn es sich bei dieser Maßnahme um einen Verwaltungsakt handelt, der rechtswidrig oder nichtig oder rückwirkend aufgehoben worden ist (BFH, B.v. 21.6.2010 - VII R 27/08 - BFHE 229, 492 Rn. 27).
  • BFH, 01.09.2015 - VII B 178/14

    Verjährungsunterbrechung durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Wie der Senat im Beschluss vom 21. Juni 2010 VII R 27/08 (BFHE 229, 492, BStBl II 2011, 331, unter II.3. letzter Absatz) ausgeführt hat, erfasst die Formulierung "Geltendmachung des Anspruchs" in § 231 Abs. 1 Satz 1 AO jede Entscheidung der Finanzbehörde, durch die ihr Zahlungsverlangen dem Zahlungspflichtigen kundgetan wird, also Maßnahmen zur Verfolgung des Anspruchs nach außen hin erkennbar ergriffen werden.

    Anders als der Kläger meint, kann die Mitteilung des Steuerpflichtigen, die Sicherheit nicht leisten zu wollen oder zu können, an der Verjährungsunterbrechung und dem damit neu beginnenden Lauf der Verjährungsfrist nichts ändern (so schon Senatsbeschluss in BFHE 229, 492, BStBl II 2011, 331, unter II.3., 6. Absatz, m.w.N.).

    Ausgehend von der Senatsrechtsprechung, dass jede Entscheidung der Finanzbehörde, durch die ihr Zahlungsverlangen dem Zahlungspflichtigen kundgetan wird, die Verjährung unterbricht (Senatsbeschluss in BFHE 229, 492, BStBl II 2011, 331, unter II.3.), hängt die Beurteilung einer übersandten Rückstandsaufstellung von den Umständen des Einzelfalls und deren tatrichterlicher Würdigung ab.

  • OVG Sachsen, 30.03.2011 - 5 B 11/11

    Geltendmachung einer Beitragsforderung durch Anmeldung im

    5 Zwar ist der Rechtsprechung des BFH zu folgen und § 231 Abs. 1 Satz 1 AO dahin auszulegen, dass der Zahlungsanspruch der Finanzbehörde über die Frist des § 228 Satz 2 AO dann erhalten bleibt, wenn sie sich vor Ablauf dieser Frist entscheidet, Maßnahmen zur Verfolgung dieses Anspruchs zu treffen, und dies auch nach außen hin erkennbar werden lässt (BFH, Beschl. v. 21. Juni 2010 - VII R 27/08 -).

    Das trifft auf Maßnahmen zu, mit denen zwar der Erlass einer wirksamen bzw. rechtmäßigen Vollstreckungsmaßnahme verfehlt wird, welche aber doch die Entscheidung der Behörde kundtun, wegen Ausbleibens der Zahlung Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen zu wollen, oder auf die schlichte Ankündigung einer Vollstreckung (für den Fall eines rechtswidrigen Verlangens der Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und der Versicherung dessen Richtigkeit an Eides statt: BFH, Beschl. v. 21. Juni 2010 - VII R 27/08 - für die Vollstreckungsankündigung: BFH, Urt. v. 30 März 1997 - VII R 37/92 - juris Rn. 27; Rüsken in: Klein, Abgabenordnung Kommentar, 8 Aufl., § 231 Rn. 15).

    6 § 231 Abs. 1 Satz 1 AO legt schriftlichen Zahlungsaufforderungen nur dann eine verjährungsunterbrechende Wirkung bei, wenn sie gegenüber dem Zahlungspflichtigen ergangen sind und nicht gegenüber irgend einem anderen Rechtssubjekt (BFH, Beschl. v. 21. Juni 2010 - VII R 27/08 -).

  • FG Düsseldorf, 09.12.2020 - 4 K 1580/18

    Nachträgliche Festsetzung von Zinsen, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem BFH-Urteil v. 21.06.2010, VII R 27/08, das einen anderen, hier nicht einschlägigen Fall betreffe.

    Die sich daraus ergebende Rechtsfolge der Verjährungsunterbrechung kann ohne gesetzliche Grundlage nicht rückwirkend beseitigt werden (Heuermann in HHSp AO § 231 Rz. 10a; Hoffmann in Koch/Scholz 5. Aufl. AO § 231 Rz. 4; ähnlich Klein/Rüsken AO 15. Aufl. § 231 Rz. 2; AEAO zu § 131 Nr. 2; BFH Urteil v. 21.06.2010, VII R 27/08, Rz. 14 f., BFHE 229, 492.331).

    Dies folgt nicht aus § 124 Abs. 2 AO, denn auch die (rückwirkende) Aufhebung des Einkommensteuerbescheids vom 29.10.2015 beseitigt nicht die in ihm enthaltene schriftliche Geltendmachung des Anspruchs (s. Klein/Ratschow AO 15. Aufl. § 124 Rz. 10 mit Verweis auf BFH Urteil v. 21.06.2010, VII R 27/08, aaO.).

  • FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 2542/17

    Körperschaftsteuer - Führt ein Vertrag, mit dem ein GmbH-Gesellschafter einem

    Schwerwiegend ist ein Fehler dann, wenn ein Verwaltungsakt etwas anordnet oder verlangt, was anzuordnen oder zu verlangen das Gesetz unter keinen Umständen jemals zulässt, weil es mit seinen grundlegenden Wertvorstellungen oder mit tragenden Verfassungsprinzipien unvereinbar und die Beachtung des Verwaltungsakts zu erwarten daher unerträglich wäre (BFH-Beschluss vom 21.6.2010 VII R 27/08, BFHE 229, 492, BStBl II 2011, 331).

    Ein Verwaltungsakt leidet folglich nicht schon deshalb an einem "besonders schwerwiegenden Fehler", weil einzelne Elemente des gesetzlichen Tatbestands, der seinen Erlass an sich ermöglicht, nicht vorliegen (BFH-Beschluss vom 21.6.2010, BFHE 229, 492, BStBl II 2011, 331).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 14 B 44/19

    Bestimmung des Beginns der Zahlungsverjährungsfrist für den Gewerbesteueranspruch

    vgl. BFH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - VII R 27/08 -, BFHE 229, 492 (501), Rdnr. 29.
  • FG Münster, 22.08.2012 - 7 K 2000/11

    Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltskanzlei

    Schwerwiegend ist ein Fehler insbesondere dann, wenn ein Verwaltungsakt etwas anordnet oder verlangt, was anzuordnen oder zu verlangen das Gesetz unter keinen Umständen jemals zulässt, weil es mit seinen grundlegenden Wertvorstellungen oder mit tragenden Verfassungsprinzipien unvereinbar und die Beachtung des Verwaltungsakts zu erwarten daher unerträglich wäre (BFH-Beschluss vom 21.06.2010 VII R 27/08, BFHE 229, 492, BStBl II 2011, 331).
  • VG Cottbus, 05.09.2018 - 4 K 1700/17

    Trinkwasserbeitrag: Aufhebung eines bestandskräftigen

    Vielmehr muss nach seinem Ausmaß und seiner Schwere der Fehler den Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich erscheinen lassen, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der (Steuer-)Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein (BVerwG 8 C 107/83, NJW 1985, 2658; ähnlich BFH VIII B 3/87, BStBl. II 1988, 183/185; BFH V R 57/09, BStBl. II 2011, 151; BFH VII R 27/08, BStBl. II 2011, 331; Koenig/Fritsch AO § 125 Rn. 4-22, beck-online).
  • OVG Thüringen, 13.07.2022 - 4 EO 773/20

    Unbillige Härte nach VwGO § 80 Abs 4 S 3 VwGO bei gewerbssteuerrechtlichem

    Besonders schwerwiegend ist ein formeller und materieller Fehler, der den davon betroffenen Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich erscheinen, d. h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 - 8 C 1/96 -, juris, Rn. 28, unter Hinweis auf die ständige Rspr. des BFH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - VII R 27/08 -, BFHE 229, 492, juris, Rn. 12).
  • FG Hessen, 14.06.2022 - 3 K 924/19

    Verfahrensfragen in Folge der gleichheitswidrigen grunderwerbsteuerlichen

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts nicht schon allein deswegen anzunehmen, weil der Verwaltungsakt nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruht oder einschlägige Rechtsvorschriften unrichtig angewandt worden sind, vgl. BFH-Urteil vom 20.01.2010, II R 54/07, BStBl II 2010, 463; vom 21.06.2010, VII R 27/08, BStBl II 2011, 331; vom 30.06.2011, V R 44/10, BStBl II 2011, 1003; vom 31.05.2017, I B 102/16, BFH/NV 2017, 1189.
  • VG Cottbus, 17.03.2022 - 6 K 1617/18

    Eigentumswechsel und die Erstattung eines Kanalanschlussbeitrages

  • VG Meiningen, 08.07.2015 - 5 K 67/11

    Gründung eines Zweckverbands vor der Gründungssatzung; Beitragserhebung einer

  • VG Cottbus, 07.05.2019 - 4 K 1376/17

    Abgabenrechtliche Nebenforderung; Unterbrechung der Verjährung durch Eintragung

  • FG München, 30.04.2012 - 7 K 3543/09

    Bekanntgabewille des FA bei versehentlicher elektronischer Bescheidfreigabe -

  • VG Gera, 12.12.2013 - 2 K 586/13

    Aufhebung eines Abrechnungsbescheides; Unterbrechungswirkung nach § 231 Abs. 1

  • FG München, 12.04.2011 - 14 K 3560/09

    Subsidiarität der Feststellungsklage - Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2010 - 1 M 134/08

    Abwasserabgabe; Zahlungsverjährung; Unterbrechung

  • VG Weimar, 21.01.2016 - 7 K 334/13

    Aussetzungsentscheidung nach § 80 Abs. 4 VwGO als Unterbrechungsmaßnahme i. S. d.

  • VG Meiningen, 18.01.2019 - 1 K 317/16

    Unterbrechung der Zahlungsverjährungsfrist durch die Aussetzung der Vollziehung

  • FG München, 12.04.2011 - 4 K 3560/09

    Vollstreckungsmaßnahmen des FA

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