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   BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08   

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https://dejure.org/2010,222
BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08 (https://dejure.org/2010,222)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2010 - VIII R 38/08 (https://dejure.org/2010,222)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 (https://dejure.org/2010,222)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die Schriftform bei der Klageerhebung

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift; Anforderungen an die Schriftform bei der Klageerhebung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 64, BGB § 126 Abs 1
    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die Schriftform bei der Klageerhebung

  • Bundesfinanzhof

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die Schriftform bei der Klageerhebung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 FGO, § 126 Abs 1 BGB
    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die Schriftform bei der Klageerhebung

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an die Schriftform bei der Klageerhebung

  • webshoprecht.de

    Anforderungen an die Schriftform bei der Klageerhebung

  • IWW
  • aufrecht.de

    Anforderungen an die Schriftform bei der Klageerhebung

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

  • Anwaltsblatt

    § 64 FGO
    Eingescannte Unterschrift bei Fax-Versand eines Ausdrucks

  • rewis.io

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die Schriftform bei der Klageerhebung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die Schriftform bei der Klageerhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 64
    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Klage mit der eingescannten Unterschrift

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schriftformgemäße Klageerhebung durch Senden eines Telefaxes mit eingescannter Unterschrift; Senden der Klage durch den Prozessbevollmächtigten an einen Dritten per Mail mit der Weisung des Ausdruckens und Sendens an das Gericht per Telefax als formgemäße Klageerhebung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Eingescannte Unterschrift einer mit Telefax übermittelter Klageschrift zulässig?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 64 FGO
    Eingescannte Unterschrift bei Fax-Versand eines Ausdrucks

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Telefax mit eingescannter Unterschrift

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Telefax mit eingescannter Unterschrift

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Telefax mit eingescannter Unterschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksames Rechtsmittel bei eingescannter Unterschrift (IBR 2011, 59)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 115
  • NJW 2011, 478
  • MMR 2010, 866
  • DB 2010, 2034
  • DB 2010, 882
  • K&R 2010, 687
  • AnwBl 2010, 804
  • AnwBl Online 2010, 212
  • BStBl II 2010, 1017
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (49)

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08
    Des Weiteren soll das aus dem Schriftformerfordernis abgeleitete Gebot einer Unterschrift des Erklärenden sicherstellen, dass das Schriftstück keinen Entwurf betrifft, sondern mit Wissen und Wollen des Erklärenden an das Gericht gesandt wurde (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 30. April 1979 GmS-OGB 1/78, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1980, 172; BFH-Urteil vom 29. August 1969 III R 86/68, BFHE 97, 226, BStBl II 1970, 89; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. November 1973 GrS 2/72, BFHE 111, 278, BStBl II 1974, 242; BFH-Urteil vom 17. Dezember 1998 III R 101/96, BFH/NV 1999, 967; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1597).

    aa) Dem Unterschriftserfordernis genügt allerdings bei Schriftsätzen von Behörden, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts eine maschinenschriftliche Unterzeichnung mit handschriftlichem Beglaubigungsvermerk auch ohne Dienstsiegel (vgl. GmS-OGB, Beschluss in NJW 1980, 172).

    Sie erfüllt nämlich gleichermaßen den schon in der früheren Rechtsprechung des GmS-OGB bezeichneten ausschließlichen Zweck des Schriftlichkeitsgebots, zuverlässig den Erklärungsinhalt sowie die erklärende Person und ihren unbedingten Willen zur Absendung feststellen zu können (GmS-OGB, Beschluss in NJW 1980, 172; vgl. hierzu auch die Entscheidungen des BFH in BFHE 138, 403, BStBl II 1983, 579, und vom 13. Dezember 1984 IV R 274/83, BFHE 143, 198, BStBl II 1985, 367).

    a) Es muss nämlich nach dem ausschließlichen Zweck des Schriftlichkeitsgebots, zuverlässig den Erklärungsinhalt sowie die erklärende Person und ihren unbedingten Willen zur Absendung feststellen zu können (Beschluss des GmS-OGB in NJW 1980, 172), schon dann als die Schriftform wahrend angesehen werden, wenn der abgegebenen Prozesserklärung --wie hier-- nach den Gesamtumständen aus der maßgeblichen Sicht des Gerichts deren Inhalt sowie der Erklärende und dessen unbedingter Erklärungswille zu entnehmen sind.

    bb) Nach diesen Grundsätzen kann im Streitfall die Wirksamkeit der Klageerhebung nicht verneint werden, weil sie zum einen den Erklärungsinhalt sowie die erklärende Person ausweist und zum anderen ihre Absendung aufgrund der in der mündlichen Verhandlung erklärten Umstände ersichtlich auf dem unbedingten Willen des früheren Klägervertreters beruhte (zu diesen Anforderungen s. Beschluss des GmS-OGB in NJW 1980, 172).

    Des Weiteren hat der GmS-OGB seinen Beschluss ausdrücklich unter Bezugnahme auf seine frühere --nicht zu einem Computerfax-- ergangene Entscheidung in NJW 1980, 172 begründet.

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08
    Zu Unrecht habe das FG die mit eingescannter Unterschrift erhobene Klage als nicht formgerecht angesehen, nachdem der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) mit seiner Entscheidung vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98 (Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2000, 1089) entschieden habe, bestimmende Schriftsätze könnten formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden.

    bb) Nach der zu einer Klageerhebung durch Computerfax ergangenen Entscheidung des GmS-OGB erfüllt eine eingescannte Unterschrift dagegen das Schriftformerfordernis (vgl. GmS-OGB, Beschluss in MDR 2000, 1089).

    Insbesondere soll es ebenso wie andere Verfahrensvorschriften nur die einwandfreie Durchführung des Rechtsstreits unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten sicherstellen und nicht behindern (Beschluss des GmS-OGB in MDR 2000, 1089).

    Denn die hier gegebene unstreitige Übersendung des Klageschriftsatzes durch einen Dritten (Übersendung über den Fax-Anschluss des X Büros durch einen Mitarbeiter des früheren Bevollmächtigten des Klägers) auf Weisung des Klägers lässt ebenso wie die persönlich veranlasste Übersendung einer maschinenschriftlich unterschriebenen Klage (wie in der BFH-Entscheidung in BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131) oder wie der Eingang eines mit eingescannter Unterschrift versehenen Computerfaxes (Entscheidung des GmS-OGB in MDR 2000, 1089) ersichtlich keine Zweifel daran, dass die Klage mit Wissen und Wollen des (vertretenen) Klägers erhoben worden ist.

    cc) Bei dieser Sach- und Rechtslage kann dahinstehen, ob die Grundsätze der Entscheidung des GmS-OGB (in MDR 2000, 1089) zur Formwirksamkeit bestimmender Schriftsätze mit eingescannter Unterschrift unabhängig von dem jeweils gewählten Übersendungsweg (Briefpost, Telefax etc.) oder aber nur für sog. Computerfaxe gelten.

  • BFH, 10.07.2002 - VII B 6/02

    Eigenhändige Unterschrift

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08
    Auch der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Beschluss vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 (BFH/NV 2002, 1597) an dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift bei Klageerhebung durch Telefax festgehalten.

    Des Weiteren soll das aus dem Schriftformerfordernis abgeleitete Gebot einer Unterschrift des Erklärenden sicherstellen, dass das Schriftstück keinen Entwurf betrifft, sondern mit Wissen und Wollen des Erklärenden an das Gericht gesandt wurde (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 30. April 1979 GmS-OGB 1/78, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1980, 172; BFH-Urteil vom 29. August 1969 III R 86/68, BFHE 97, 226, BStBl II 1970, 89; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. November 1973 GrS 2/72, BFHE 111, 278, BStBl II 1974, 242; BFH-Urteil vom 17. Dezember 1998 III R 101/96, BFH/NV 1999, 967; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1597).

    b) Dieses Unterschriftserfordernis ist gewahrt, wenn ein Rechtsbehelf oder ein anderer sog. bestimmender Schriftsatz nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von dem Rechtsbehelfsführer bzw. Verfasser oder seinem jeweiligen Verfahrensbevollmächtigten (BFH-Urteil vom 18. Mai 1972 V R 149/71, BFHE 106, 7, BStBl II 1972, 771) eigenhändig --handschriftlich-- unterschrieben (vgl. BFH-Urteile in BFHE 97, 226, BStBl II 1970, 89; vom 7. August 1974 II R 169/70, BFHE 113, 490, BStBl II 1975, 194; BFH-Beschlüsse vom 24. Januar 1994 V R 137/93, BFH/NV 1995, 312; vom 15. Januar 2002 X B 143/01, BFH/NV 2002, 669) und mit einer solchen Unterschrift vor Ablauf der Klagefrist bei Gericht vorgelegt wurde (vgl. §§ 47 Abs. 1, 116 Abs. 2, 120 Abs. 1, 129 Abs. 1 FGO; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1597).

    dd) Wird die Klage --wie im Streitfall-- per Telefax erhoben, muss sie allerdings grundsätzlich eigenhändig unterschrieben sein (BFH-Urteile vom 28. November 1995 VII R 63/95, BFHE 179, 5, BStBl II 1996, 105; vom 16. Februar 2005 VI R 66/00, BFH/NV 2005, 1120; BFH-Beschlüsse vom 26. März 1991 VIII B 83/90, BFHE 163, 510, BStBl II 1991, 463; vom 12. April 1996 V S 6/96, BFH/NV 1996, 824; vom 19. Mai 2000 VIII B 13/00, BFH/NV 2000, 1358; in BFH/NV 2002, 1597; BGH-Beschluss vom 11. Oktober 1989 IVa ZB 7/89, Wertpapier-Mitteilungen 1989, 1820).

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08
    cc) Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung des GmS-OGB, deren Grundlage durch die Regelungen in den §§ 52a FGO, 130a ZPO nicht berührt wird, weil die damit geschaffenen Sondervorschriften für den elektronischen Rechtsverkehr unabhängig neben die Vorschriften zur Schriftform getreten sind (vgl. BAG-Urteil in NJW 2009, 3596; BGH-Beschluss vom 15. Juli 2008 X ZB 8/08, NJW 2008, 2649), hat die Rechtsprechung.

    - die Einlegung eines Rechtsbehelfs (BGH-Beschluss in NJW 2008, 2649; Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 10. August 2004  1 Sa 165/03, juris; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14. November 2005 I-9 U 30/05, juris).

    Der damit verbundene Hinweis auf den ausschließlichen Zweck des Schriftformerfordernisses, Inhalt, Urheber und Erklärungswille sicher feststellen zu können und auf die hinreichende Erfüllung dieses Zwecks durch eine nur eingescannte Unterschrift rechtfertigen ersichtlich keine Differenzierung zwischen den Wegen, auf denen das jeweilige Dokument mit der eingescannten Unterschrift übermittelt wird (so auch BGH-Beschluss in NJW 2008, 2649; zur wechselseitigen Unabhängigkeit der Schriftformerfordernisse für Klagen in elektronischer Form nach § 52a FGO einerseits sowie in schriftlicher Form nach § 64 FGO andererseits s. oben unter II.1.d cc).

  • BFH, 03.10.1986 - III R 207/81

    Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung -

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08
    bb) Darüber hinaus bedarf es nach ständiger Rechtsprechung keiner eigenhändigen Unterschrift, wenn der jeweilige bestimmende Schriftsatz durch Telegramm, Fernschreiber, Telebrief, Telekopie oder Bildschirmtextmitteilung übermittelt wird (vgl. § 130 Nr. 6 der Zivilprozessordnung --ZPO--; BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 1968 III B 36/67, BFHE 92, 438, BStBl II 1968, 589; vom 22. März 1983 VIII B 117/80, BFHE 138, 403, BStBl II 1983, 579; BFH-Urteil vom 3. Oktober 1986 III R 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131).

    Dementsprechend hat auch der BFH eine nur maschinenschriftlich unterschriebene Klageschrift wegen der auf den Streitfall bezogenen Klagebegründung und beigefügter Vorkorrespondenz in Verbindung mit dem Briefkopf des Einsenders nach den Gesamtumständen als formwirksam i.S. des § 64 Abs. 1 FGO angesehen (BFH-Urteil in BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131).

    Denn die hier gegebene unstreitige Übersendung des Klageschriftsatzes durch einen Dritten (Übersendung über den Fax-Anschluss des X Büros durch einen Mitarbeiter des früheren Bevollmächtigten des Klägers) auf Weisung des Klägers lässt ebenso wie die persönlich veranlasste Übersendung einer maschinenschriftlich unterschriebenen Klage (wie in der BFH-Entscheidung in BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131) oder wie der Eingang eines mit eingescannter Unterschrift versehenen Computerfaxes (Entscheidung des GmS-OGB in MDR 2000, 1089) ersichtlich keine Zweifel daran, dass die Klage mit Wissen und Wollen des (vertretenen) Klägers erhoben worden ist.

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 40/05

    Wirksamkeit einer eingescannten Unterschrift in einem bestimmenden Schriftsatz

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08
    Es trägt vor, dass die Entscheidung des GmS-OGB zur Übersendung bestimmender Schriftsätze per Computerfax ergangen sei und nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Oktober 2006 XI ZB 40/05 (MDR 2007, 481) auf die Übertragung solcher Schriftsätze durch "normales" Fax nicht übertragen werden könne.

    (2) Gleichwohl muss der Senat diese Frage hier offenlassen, weil sie im Streitfall aus den unter II.2.c bb dargestellten Gründen nicht entscheidungserheblich ist und im Übrigen die gegenteilige Auffassung des BGH im Beschluss vom 10. Oktober 2006 XI ZB 40/05 --NJW 2006, 3784-- (verfassungsrechtlich vom BVerfG durch Nichtannahmebeschluss vom 18. April 2007  1 BvR 110/07, NJW 2007, 3117 unbeanstandet) eine erneute Anrufung des GmS-OGB erforderlich machen könnte.

    Im Streitfall bedeutet die Entscheidung des erkennenden Senats jedenfalls deshalb keine Abweichung vom Beschluss des BGH in NJW 2006, 3784, weil Gegenstand des BGH-Verfahrens eine Klageschrift war, bei der die per Fax übersandte Fassung eine Unterschrift aufwies, die nicht nur eingescannt worden war, sondern zudem einen anderen Namen als die später im Original übersandte Rechtsbehelfsschrift aufwies und schon deshalb erhebliche Zweifel an einer Übersendung "mit Wissen und Wollen" des Verfassers begründen musste.

  • BFH, 29.08.1969 - III R 86/68

    Bestimmende Schriftsätze - Eigenhändige Unterschrift - Faksimilestempel -

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08
    Des Weiteren soll das aus dem Schriftformerfordernis abgeleitete Gebot einer Unterschrift des Erklärenden sicherstellen, dass das Schriftstück keinen Entwurf betrifft, sondern mit Wissen und Wollen des Erklärenden an das Gericht gesandt wurde (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 30. April 1979 GmS-OGB 1/78, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1980, 172; BFH-Urteil vom 29. August 1969 III R 86/68, BFHE 97, 226, BStBl II 1970, 89; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. November 1973 GrS 2/72, BFHE 111, 278, BStBl II 1974, 242; BFH-Urteil vom 17. Dezember 1998 III R 101/96, BFH/NV 1999, 967; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1597).

    b) Dieses Unterschriftserfordernis ist gewahrt, wenn ein Rechtsbehelf oder ein anderer sog. bestimmender Schriftsatz nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von dem Rechtsbehelfsführer bzw. Verfasser oder seinem jeweiligen Verfahrensbevollmächtigten (BFH-Urteil vom 18. Mai 1972 V R 149/71, BFHE 106, 7, BStBl II 1972, 771) eigenhändig --handschriftlich-- unterschrieben (vgl. BFH-Urteile in BFHE 97, 226, BStBl II 1970, 89; vom 7. August 1974 II R 169/70, BFHE 113, 490, BStBl II 1975, 194; BFH-Beschlüsse vom 24. Januar 1994 V R 137/93, BFH/NV 1995, 312; vom 15. Januar 2002 X B 143/01, BFH/NV 2002, 669) und mit einer solchen Unterschrift vor Ablauf der Klagefrist bei Gericht vorgelegt wurde (vgl. §§ 47 Abs. 1, 116 Abs. 2, 120 Abs. 1, 129 Abs. 1 FGO; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1597).

    aa) Für die vergleichbare Form der Unterschrift durch Verwendung eines Faksimilestempels hat die ältere BFH-Rechtsprechung grundsätzlich die Wirksamkeit der Erklärungen verneint (BFH-Urteile in BFHE 97, 226, BStBl II 1970, 89; in BFHE 113, 490, BStBl II 1975, 194; ebenso Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 5. August 2009  10 AZR 692/08, NJW 2009, 3596; vgl. aber BFH-Urteil vom 19. September 1974 IV R 24/74, BFHE 113, 416, BStBl II 1975, 199 zur Wirksamkeit einer Klageschrift in Form eines Matrizenabzugs und damit nur auf der Matrize im Original enthaltenen Unterschrift).

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08

    Unzulässigkeit der Berufung - Faksimile-Stempel unter der Berufungsbegründung

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08
    aa) Für die vergleichbare Form der Unterschrift durch Verwendung eines Faksimilestempels hat die ältere BFH-Rechtsprechung grundsätzlich die Wirksamkeit der Erklärungen verneint (BFH-Urteile in BFHE 97, 226, BStBl II 1970, 89; in BFHE 113, 490, BStBl II 1975, 194; ebenso Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 5. August 2009  10 AZR 692/08, NJW 2009, 3596; vgl. aber BFH-Urteil vom 19. September 1974 IV R 24/74, BFHE 113, 416, BStBl II 1975, 199 zur Wirksamkeit einer Klageschrift in Form eines Matrizenabzugs und damit nur auf der Matrize im Original enthaltenen Unterschrift).

    cc) Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung des GmS-OGB, deren Grundlage durch die Regelungen in den §§ 52a FGO, 130a ZPO nicht berührt wird, weil die damit geschaffenen Sondervorschriften für den elektronischen Rechtsverkehr unabhängig neben die Vorschriften zur Schriftform getreten sind (vgl. BAG-Urteil in NJW 2009, 3596; BGH-Beschluss vom 15. Juli 2008 X ZB 8/08, NJW 2008, 2649), hat die Rechtsprechung.

  • BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99

    Schriftform; Rechtsmitteleinlegung durch Telefax

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08
    Das Fehlen der Unterschrift ist indessen unschädlich, wenn das Telefaxformblatt unterschrieben ist, mit der Klageschrift eine Einheit bildet, die Person des Absenders vollständig bezeichnet und kein Zweifel daran besteht, dass die Kopiervorlage ordnungsgemäß eigenhändig unterzeichnet wurde (BFH-Beschluss vom 31. März 2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224).

    Danach kann gleichermaßen in finanzgerichtlichen Verfahren dem Zweck des § 64 Abs. 1 FGO in anderer Weise als mit der eigenhändigen Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze durch den Verfasser entsprochen werden, wenn feststeht, dass das Schriftstück keinen Entwurf betrifft, sondern dem Gericht mit Wissen und Wollen des Berechtigten zugeleitet worden ist (BFH-Beschluss vom 17. August 2009 VI B 40/09, BFH/NV 2009, 2000 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 31. März 2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224, m.w.N.).

  • BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterzeichnung eines per Telefax

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe die Verfassungsbeschwerde gegen die BGH-Entscheidung mit Beschluss vom 18. April 2007  1 BvR 110/07 (juris) nicht angenommen.

    (2) Gleichwohl muss der Senat diese Frage hier offenlassen, weil sie im Streitfall aus den unter II.2.c bb dargestellten Gründen nicht entscheidungserheblich ist und im Übrigen die gegenteilige Auffassung des BGH im Beschluss vom 10. Oktober 2006 XI ZB 40/05 --NJW 2006, 3784-- (verfassungsrechtlich vom BVerfG durch Nichtannahmebeschluss vom 18. April 2007  1 BvR 110/07, NJW 2007, 3117 unbeanstandet) eine erneute Anrufung des GmS-OGB erforderlich machen könnte.

  • BFH, 07.08.1974 - II R 169/70

    Klage - Klageerhebung - Faksimile - Unterschrift - Faksimilierte Unterschrift -

  • BFH, 22.03.1983 - VIII B 117/80

    Telefax - Nichtzulassungsbeschwerde - Postzustellung

  • BFH, 27.07.1977 - I R 207/75

    Klageerhebung - Schriftliche Klageerhebung - Eigenhändige Unterschrift -

  • BVerwG, 26.06.1980 - 7 B 160.79

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei

  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 26.75

    Fehlende Unterschrift unter der Widerspruchsschrift - Gesetzliches Erfordernis

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
  • BFH, 18.05.1972 - V R 1/71
  • LAG Bremen, 10.08.2004 - 1 Sa 165/03
  • BFH, 13.12.1984 - IV R 274/83

    Klageschrift - Revisionsschrift - Eigenhändige Unterzeichnung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - L 9 SO 25/06

    Sozialhilfe

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 124.73

    Rechtsmittel

  • BFH, 23.04.1985 - VII R 109/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist

  • BFH, 29.04.1993 - IV R 26/92

    Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung vor Zurückverweisung im

  • BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65

    Schriftform des Widerspruchs - Recht der amtsenthobenen Beamten - Entlassungsgeld

  • BFH, 17.10.1990 - I R 118/88

    - Für Bestimmung des Klageantrages die Bezeichnung der anderweitig anzusetzenden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - L 19 B 301/09

    Keine Einlegung eines gerichtlichen Rechtsmittels durch E-Mail ohne Signatur oder

  • BFH, 14.05.1987 - X R 51/82

    Streit um die Beteiligtenfähigkeit - Beteiligtenfähigkeit infolge

  • BFH, 19.09.1974 - IV R 24/74

    Klageschrift - Matrize - Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten -

  • BFH, 17.08.2009 - VI B 40/09

    Beifügung unterzeichneter Vollmacht anstelle eigenhändig unterschriebener

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 9 SO 24/06

    Sozialhilfe

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2005 - 5 Sa 363/04
  • BFH, 15.01.2002 - X B 143/01

    Bestimmende Schriftsätze; Schriftform; Wiedereinsetzung; Organisationsmängel

  • BFH, 11.11.1997 - VII B 108/97

    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde per Telefax

  • BFH, 28.11.1995 - VII R 63/95

    Nachweis der Prozeßvollmacht nur durch Vorlage des Originals, nicht durch

  • BFH, 21.06.1968 - III B 36/67

    Rechtsmittel - Einlegung durch Telegramm - Wiedereinsetzung in vorigen Stand -

  • FG Münster, 23.03.2006 - 11 K 990/05

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Klage; Folgen einer wirksamen Klageerhebung;

  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

  • BFH, 18.10.2006 - XI R 22/06

    Zulässigkeit einer Klage bei Verwendung eines "monetär" beschränkten

  • FG München, 26.11.2007 - 1 K 2342/07

    Abweisung einer ohne handschriftliche Unterschrift oder einer Signatur versehenen

  • BFH, 26.03.1991 - VIII B 83/90

    Durch Telefax von privaten Fernkopierstellen übermittelte Klage genügt der

  • BFH, 19.05.2000 - VIII B 13/00

    Nicht unterzeichnete Klage; Übermittlung per Telefax

  • BFH, 16.02.2005 - VI R 66/00

    Unterzeichnung der Klageschrift; Sachentscheidungsvoraussetzungen

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 112/08

    Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen

  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

  • BFH, 12.04.1996 - V S 6/96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 K 202/06

    Übermittlung einer Klageschrift mit einer eingescannten Unterschrift per Fax

  • BFH, 17.12.1998 - III R 101/96

    InvZul-Antrag; Übermittlung per Telefax

  • BFH, 18.05.1972 - V R 149/71

    Klage - Erfordernis der Schriftlichkeit - Unterzeichnung durch

  • BFH, 24.01.1994 - V R 137/93

    Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal "schriftlich" in Bezug auf die Einlegung

  • BFH, 08.10.2014 - VI R 82/13

    Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG: Eigenhändige Unterschrift des

    Des Weiteren soll das aus dem Schriftformerfordernis abgeleitete Gebot einer Unterschrift des Erklärenden sicherstellen, dass das Schriftstück keinen Entwurf betrifft, sondern mit Wissen und Wollen des Erklärenden an das Gericht gesandt wurde (Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. April 1979 GmS-OGB 1/78, BGHZ 75, 340, BVerwGE 58, 359; BFH-Urteil vom 22. Juni 2010 VIII R 38/08, BFHE 230, 115, BStBl II 2010, 1017, m.w.N.).
  • FG München, 13.08.2018 - 14 V 736/18

    Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides für Umsatzsteuer und

    Notwendig für die Wahrung der Schriftform ist grundsätzlich eine Unterschrift (BFH-Urteil vom 22. Juni 2010 VIII R 38/08, BStBl II 2010, 1017).
  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 9/10

    Keine wirksame Bekanntgabe einer im Wege des sog. Ferrari-Fax-Verfahrens

    Dementsprechend hat auch der Senat die erforderliche Schriftform einer elektronisch übermittelten Rechtsbehelfsschrift erst mit ihrem Ausdruck als gegeben angesehen (BFH-Urteil vom 22. Juni 2010 VIII R 38/08, BFHE 230, 115, BStBl II 2010, 1017).
  • FG Hamburg, 01.02.2019 - 4 K 58/15

    Energiesteuer: Antragstellung i.S. der §§ 95 Abs. 1, 98 Abs. 1 und 100 Abs. 1

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Ausnahmen seien allein den technischen Gegebenheiten moderner Übermittlungsmethoden wie Fax und Scan geschuldet, seien aber nicht auf die Übersendung reiner Kopien gerichtet (vgl. BFH, Urteil vom 22. Juni 2010, VIII R 38/08).

    Der Hinweis des Beklagten auf das BFH-Urteil vom 22. Juni 2010, VIII R 38/08, führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Des Weiteren soll das aus dem Schriftformerfordernis abgeleitete Gebot einer Unterschrift des Erklärenden sicherstellen, dass das Schriftstück keinen Entwurf betrifft, sondern mit Wissen und Wollen des Erklärenden abgesandt wurde (zur schriftlichen Klageinreichung, BFH, Urteil vom 22. Juni 2010, VIII R 38/08, juris).

  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend;

    Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160) zum Computerfax, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (so auch BGH 26. Januar 2021 - VI ZB 46/20 - Rn. 8; BFH 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - Rn. 17, BFHE 230, 115; BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 22 ff.), sind auf das Mail-to-Fax-Verfahren nicht übertragbar.

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist hier auch nicht die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160) zum Computerfax heranzuziehen, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (so auch BGH 26. Januar 2021 - VI ZB 46/20 - Rn. 8; BFH 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - Rn. 17, BFHE 230, 115; BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 22 ff.) .

  • LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20

    Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend;

    Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160) zum Computerfax, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (so auch BGH 26. Januar 2021 - VI ZB 46/20 - Rn. 8; BFH 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - Rn. 17, BFHE 230, 115; BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 22 ff.), sind auf das Mail-to-Fax-Verfahren nicht übertragbar.

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist hier auch nicht die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160) zum Computerfax heranzuziehen, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (so auch BGH 26. Januar 2021 - VI ZB 46/20 - Rn. 8; BFH 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - Rn. 17, BFHE 230, 115; BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 22 ff.) .

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2019 - 2 MB 20/19

    Datumsvermerk auf dem Umschlag; Unwirksamkeit der Zustellung

    Wird ein bestimmender Schriftsatz nicht auf elektronischem Wege, sondern herkömmlicherweise - wie hier - mittels Telefax übermittelt, müssen die übermittelte Telekopie und/oder der per Post aufgegebene Originalschriftsatz die Unterschrift der den Schriftsatz verantwortenden Person tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 1 B 31.03 -, Juris Rn. 1; ebenso BFH, Beschluss vom 10. Juli 2002 - VII B 6/02 -, Juris Rn. 8 ff.; wohl abweichend, aber im Ergebnis offengelassen: BFH, Urteil vom 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 -, Juris Rn. 33).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - L 5 KR 729/21

    Wirksamkeit der Klageerhebung im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Nach § 92 Abs. 1 Satz 3 SGG ist zwar eine eigenhändige Unterschrift des Klägers bzw. der ihn vertretenden Person kein zwingender Inhalt der Klageschrift; insofern wird das Schriftformerfordernis aus § 90 SGG für sozialgerichtliche Klageverfahren ein wenig relativiert (vgl. Föllmer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 92 SGG (Stand: 18.05.2021), Rn. 44); in dieser Hinsicht gilt damit nicht exakt dasselbe wie für finanzgerichtliche Klagen (vgl. § 64 Abs. 1 FGO und § 65 FGO, der keine mit § 92 Abs. 1 Satz 3 SGG vergleichbare einschränkende Regelung enthält; vgl. aus der Rechtsprechung des BFH etwa das Urteil vom 22. Juni 2010 -VIII R 38/08 - juris (Rn. 29-30)) und für verwaltungsgerichtliche Klagen (vgl. § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO und § 82 VwGO, der ebenfalls keine vergleichbare Regelung enthält).

    Der BFH führt in seinem o. g. Urteil vom 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - u. a. folgendes aus (juris: Rn. 30; Hervorhebungen nicht im Original): "Danach kann dem Zweck des § 64 Abs. 1 FGO auch auf andere Weise entsprochen werden als durch eigenhändige Unterzeichnung des maßgebenden Schriftstückes durch den Verfasser (...).

  • VG Leipzig, 26.06.2013 - 1 K 916/11

    Eingescannte Unterschrift genügt nicht dem Schriftformerfordernis

    Eine eingescannte Unterschrift genügt nicht dem Schriftformerfordernis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.9.2010 - 7 B 15.10 -, Rn. 24; BFH, Urt. v. 22.6.2010 - VIII R 38/08 -, Rn. 19; OLG Celle, Beschl. v. 1.6.2012 - 10 UF 281/11 -, Rn. 4, jew. [...], BGH, Beschl. v. 10.10.2006, NJW 2006, 3784 [BGH 10.10.2006 - XI ZB 40/05] [3785]).

    Zwar bedarf es keiner eigenhändigen Unterschrift, wenn der jeweilige bestimmende Schriftsatz durch Telegramm, Fernschreiben Telebrief, Telekopie, Bildschirmtextmitteilung oder Computerfax übermittelt wird (vgl. BFH, Urt. v. 22.6.2010, a.a.O., Kopp/Schenke, a.a.O., § 81 Rn. 9 m.Rspr.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2022 - L 10 KR 755/21

    Unzulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an das

    Nach § 92 Abs. 1 Satz 3 SGG ist zwar eine eigenhändige Unterschrift des Klägers bzw. der ihn vertretenden Person kein zwingender Inhalt der Klageschrift; insofern wird das Schriftformerfordernis aus § 90 SGG für sozialgerichtliche Klageverfahren ein wenig re-lativiert (vgl. Föllmer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 92 SGG (Stand: 18.05.2021), Rn. 44); in dieser Hinsicht gilt damit nicht exakt dasselbe wie für finanzgerichtliche Klagen (vgl. § 64 Abs. 1 FGO und § 65 FGO, der keine mit § 92 Abs. 1 Satz 3 SGG vergleichbare einschränkende Regelung enthält; vgl. aus der Rechtsprechung des BFH etwa das Urteil vom 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - juris (Rn. 29-30)) und für verwaltungsgerichtliche Klagen (vgl. § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO und § 82 VwGO, der ebenfalls keine vergleichbare Regelung enthält).

    Der BFH führt in seinem o. g. Urteil vom 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - u. a. folgendes aus (juris: Rn. 30; Hervorhebungen nicht im Original): "Danach kann dem Zweck des § 64 Abs. 1 FGO auch auf andere Weise entsprochen werden als durch eigenhändige Unter-zeichnung des maßgebenden Schriftstückes durch den Verfasser (...).

  • SG Dortmund, 21.07.2021 - S 78 KR 3628/18
  • FG Sachsen-Anhalt, 01.12.2010 - 3 K 1160/06

    Eigenhändige Unterzeichnung eines Antrags auf mündliche Verhandlung -

  • FG Hamburg, 13.05.2014 - 6 K 54/13

    Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen

  • DGH Thüringen, 01.06.2023 - DGH W 1/23

    Weimarer "Maskenrichter" erringt Teilerfolg

  • BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 6/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung -

  • FG Saarland, 09.10.2015 - 2 K 1323/15

    Klageerhebung per E-Mail: Zum Schriftformerfordernis bei einem per E-Mail

  • LSG Schleswig-Holstein, 02.06.2021 - L 5 KR 230/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - elektronischer

  • OLG Dresden, 16.02.2012 - 10 U 394/11
  • FG Köln, 09.04.2014 - 2 K 1049/11

    Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Vorsteuervergütungsantrag

  • FG Düsseldorf, 08.06.2021 - 10 K 3452/18

    Nichtbezeichnung des Klagebegehrens innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 2 K 1613/14

    Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen der NATO

  • VG Minden, 27.11.2013 - 11 K 2182/13

    Antrag eines Empfängers von Grundsicherung wegen Erwerbsminderung auf Befreiung

  • VG München, 14.10.2019 - M 10 M 19.4124

    Unzulässige Kostenerinnerung

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