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   BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08   

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https://dejure.org/2010,433
BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08 (https://dejure.org/2010,433)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2010 - XI R 32/08 (https://dejure.org/2010,433)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - XI R 32/08 (https://dejure.org/2010,433)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • openjur.de

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3 Abs 9a Nr 1, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, AO § 162, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 2
    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • Bundesfinanzhof

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 9a Nr 1 UStG 1999, § 10 Abs 4 S 1 Nr 2 UStG 1999, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 2002, § 162 AO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • Betriebs-Berater

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • rewis.io

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • ra.de
  • rewis.io

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • datenbank.nwb.de

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nichtunternehmerischen PKW-Nutzung und die Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs; Pauschaler Abschlag i.H.v. 20 Prozent von dem ertragsteuerrechtlichen Wert der Nutzungsentnahme bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung eines Firmenwagens

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Entweder-oder bei privater Autonutzung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    USt: Nichtunternehmerische Kfz-Nutzung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einheitliche Schätzungsmethode bei der Ermittlung des Anteils der privaten PKW-Nutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 272
  • NJW 2011, 634
  • BB 2010, 2486
  • DB 2010, 2090
  • BStBl II 2010, 1079
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.03.1999 - V R 78/98

    Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    Demgemäß sind die Kosten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, auf die privaten und unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759).

    Die gewählte Schätzungsmethode muss dem Ziel gerecht werden, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 2., jeweils m.w.N.).

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist der ertragsteuerrechtliche Wert der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, wonach die private Nutzung eines Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen ist (sog. 1 %-Regelung), für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab, um die Kosten, soweit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt haben (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG), auf die Privatfahrten und die unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 3.).

    Der BFH beanstandet es nicht, wenn ein Steuerpflichtiger von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 3.).

    cc) Soweit sich das FG für seine gegenteilige Auffassung auf den Hinweis des BFH stützt, der Entnahmewert des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und die Bemessungsgrundlage für die nach § 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 UStG, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG zu besteuernde unentgeltliche Wertabgabe seien grundsätzlich unabhängig voneinander zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil in BFHE 188, 160, letzter Absatz), missversteht es diese Passage.

  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/99

    Private Pkw-Nutzung; Eigenverbrauch

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    Demgemäß sind die Kosten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, auf die privaten und unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759).

    Die gewählte Schätzungsmethode muss dem Ziel gerecht werden, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 2., jeweils m.w.N.).

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist der ertragsteuerrechtliche Wert der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, wonach die private Nutzung eines Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen ist (sog. 1 %-Regelung), für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab, um die Kosten, soweit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt haben (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG), auf die Privatfahrten und die unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 3.).

    Der BFH beanstandet es nicht, wenn ein Steuerpflichtiger von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 3.).

  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94

    Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    a) Wegen des aus § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO folgenden sog. Verböserungsverbots, wonach das Gericht den angefochtenen Verwaltungsakt nicht zum Nachteil des Klägers ändern darf (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BFHE 184, 74, BStBl II 1997, 727, unter II.1.
  • BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08

    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    Allerdings hat der BFH mit Urteil vom 9. März 2010 VIII R 24/08 (BFH/NV 2010, 1182) entschieden, dass § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG bei Zugehörigkeit mehrerer Kfz zu einem Betriebsvermögen grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden ist, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat (entgegen Tz. 9 Satz 2 des BMF-Schreibens in BStBl I 2002, 148).
  • BFH, 16.06.2009 - II R 23/07

    Veräußerung von Schachtelbeteiligungen auf das Ende eines Wirtschaftsjahres -

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    a; vom 16. Juni 2009 II R 23/07, BFH/NV 2009, 1786, unter II.2.), braucht der Senat nicht näher darauf eingehen, dass die Klägerin offenbar den Vorsteuerabzug aus den Unterhaltskosten usw. für zwei PKW des Gesellschafters D, nämlich den Oldtimer X und das Cabrio Y, in voller Höhe geltend gemacht, aber nur für einen PKW, das Cabrio Y, die private PKW-Nutzung versteuert hat.
  • BFH, 07.12.2005 - I R 123/04

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    Hierzu ist klarzustellen, dass Verwaltungsanweisungen nicht wie Gesetze, sondern nach dem Willen der Verwaltung auszulegen sind (vgl. BFH-Urteile vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460, m.w.N.; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • BFH, 13.01.2005 - V R 35/03

    Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen nicht

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    Hierzu ist klarzustellen, dass Verwaltungsanweisungen nicht wie Gesetze, sondern nach dem Willen der Verwaltung auszulegen sind (vgl. BFH-Urteile vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460, m.w.N.; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • FG Köln, 02.06.2008 - 15 K 2935/05

    Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW; Gleichstellung der

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1670 veröffentlicht.
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 2/12

    Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einen dem Unternehmen zugeordneten PKW in seiner Eigenschaft als Gesellschafter zu privaten Zwecken nutzt, ohne dass er hierfür eine Gegenleistung erbringt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 22; Nieskens in Rau/ Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz 1682; Tehler in Reiß/ Kraeusel/Langer, UStG § 1 Rz 401.10; Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt a.M. vom 23. April 2007 S 7100 A - 68 - St 11, Umsatzsteuer-Rundschau 2007, 864, Teil B, Tz 1.; Verfügung der OFD Niedersachsen vom 22. August 2012 S 7100-421-St 172, USt-Kartei ND § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG S 7100 Karte 32, Tz 2.).

    Soweit diese Kosten bzw. Ausgaben (seit dem 1. Juli 2004) und der Umfang der privaten und unternehmerischen Fahrten nicht ermittelt werden können, sind sie zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759, unter II.2.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 23, jeweils m.w.N.).

    Obwohl die im Einkommensteuerrecht maßgeblichen Werte grundsätzlich ungeeignet für die Ermittlung der umsatzsteuerrechtlich anzusetzenden Bemessungsgrundlage sind, ist es im Interesse einer erleichterten Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer nach seiner Wahl von einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; in BFH/NV 2000, 759, unter II.3.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 24, jeweils zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

    Dabei ist die Vereinfachungsregelung eine einheitliche Schätzung, die von einem Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 31, zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

  • BFH, 25.04.2018 - XI R 21/16

    Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen; keine Minderung der

    genannten Grundsätzen nicht entspricht; gleichwohl wird es vom BFH im Interesse einer erleichterten Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht beanstandet, wenn ein Unternehmer nach seiner Wahl von einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung Gebrauch macht (BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 28; in BFHE 246, 244, BStBl II 2015, 785, Rz 32).

    b) Allerdings ist in solchen Fällen die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung eine einheitliche Schätzung, die von einem Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 31).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04

    Aufwendungen für die Grundsteinlegung sind Herstellungskosten - Abfindung an

    Der Senat darf daher Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf prüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist (BFH, Urteile vom 24. November 2005 V R 37/04, BStBl. II 2006, 466; vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFH/NV 2010, 2206, unter II. 2. Buchst. c, bb der Gründe).
  • BFH, 10.08.2011 - I B 42/11

    Kein Betriebsausgabenabzug für PKW-Oldtimer - Keine grundsätzliche Bedeutung -

    Das Finanzgericht ist auch nicht von einem Rechtssatz des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19. Mai 2010 XI R 32/08 (BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079) abgewichen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO).
  • BFH, 15.09.2011 - V R 12/11

    Private Mitverwendung gemischt genutzten Gegenstandes beim Kleinunternehmer nicht

    Da die Voraussetzungen für die Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bereits dem Grunde nach nicht vorlagen, kam es im Streitfall nicht mehr darauf an, dass die sog. 1%-Regelung für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab ist, um die Kosten auf Privatfahrten und unternehmerische Fahrten aufzuteilen (BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, unter II.2.a; vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, Leitsatz 2, unter II.3.).
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05. 06. 2014 XI R 2/12 -

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einen dem Unternehmen zugeordneten PKW in seiner Eigenschaft als Gesellschafter zu privaten Zwecken nutzt, ohne dass er hierfür eine Gegenleistung erbringt (vgl. BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 22; Nieskens in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz 1682; Tehler in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 1 Rz 401.10; Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt a.M. vom 23. April 2007 S 7100 A - 68 - St 11, Umsatzsteuer-Rundschau 2007, 864, Teil B, Tz 1.; Verfügung der OFD Niedersachsen vom 22. August 2012 S 7100-421-St 172, USt-Kartei ND § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG S 7100 Karte 32, Tz 2.).

    Soweit diese Kosten bzw. Ausgaben (seit dem 1. Juli 2004) und der Umfang der privaten und unternehmerischen Fahrten nicht ermittelt werden können, sind sie zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759, unter II.2.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 23, jeweils m.w.N.).

    Obwohl die im Einkommensteuerrecht maßgeblichen Werte grundsätzlich ungeeignet für die Ermittlung der umsatzsteuerrechtlich anzusetzenden Bemessungsgrundlage sind, ist es im Interesse einer erleichterten Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer nach seiner Wahl von einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; in BFH/NV 2000, 759, unter II.3.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 24, jeweils zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

    Dabei ist die Vereinfachungsregelung eine einheitliche Schätzung, die von einem Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 31, zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

  • BFH, 29.09.2022 - V R 29/20

    Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

    Diese Schätzungsbefugnis hat auch das Gericht (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO), wenn eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BFH-Urteil vom 19.05.2010 - XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079).
  • BFH, 07.09.2011 - II R 58/09

    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben - Vereinbarkeit

    Eine Änderung der angefochtenen Steuerbescheide zum Nachteil der Klägerin wäre nicht möglich (sog. Verböserungsverbot; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, unter II.3.a, m.w.N.).
  • BFH, 13.04.2011 - II R 27/09

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts

    Da aber das Gericht den angefochtenen Steuerbescheid nicht zum Nachteil des Klägers ändern darf (sog. Verböserungsverbot; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, unter II.3.a, m.w.N.), hat die Vorentscheidung Bestand.
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 4 K 919/08

    Keine entgeltliche Kfz-Überlassung wegen Belastung des Privatkontos des

    Dies sei nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt vom 23. April 2007 (S 7100 A - 68 - St 11, Haufe Index1808355), einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. Juli 2007 (13 K 509/06, EFG 2007, 1752) und einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Mai 2010 (XI R 32/08, BStBl II 2010, 1079) auch bei Gesellschaftern von Personengesellschaften zulässig.

    Der BFH und das Niedersächsische Finanzgericht beanstanden die Anwendung der 1 %-Regelung durch Personengesellschaften in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen vom 19. Mai 2010 (XI R 32/08, a.a.O.) und 10. Juli 2007 (13 K 509/06, a.a.O.) ebenfalls nicht, wenn ein Steuerpflichtiger von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch macht.

  • FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 1780/11

    Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines Firmen-Pkw;

  • FG München, 23.01.2012 - 14 K 2863/09

    Zuschätzung von Umsätzen - Schätzung der nichtunternehmerischen Nutzung eines PkW

  • FG Köln, 08.12.2022 - 13 K 1001/19

    Körperschaftsteuer: Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung trotz Nutzungsverbots

  • BFH, 17.11.2015 - XI B 52/15

    Zur Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiter- und Führungskräfteleasing in

  • FG Düsseldorf, 31.01.2012 - 13 K 1178/10

    Unterziehung von in Kasachstan erzielten Einkünften der deutschen

  • FG München, 18.09.2012 - 2 K 687/10

    Fahrtenbuch; Anwendung der sog. 1 %-Regelung für Umsatzbesteuerung

  • FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07

    Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung

  • FG Nürnberg, 23.01.2012 - 2 K 1563/09

    Keine Betriebsprüfung im Ausland - Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei

  • FG München, 05.03.2013 - 2 K 919/10

    Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz

  • FG Hamburg, 07.06.2013 - 5 K 190/10

    Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung: Statistikdokument keine Ausfuhrbestätigung,

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