Rechtsprechung
BFH, 28.04.2010 - III R 86/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Gesonderte Vergleichsrechnung nach § 31 EStG für jedes einzelne Kind - Kein Wahlrecht für Zusammenfassung von Kinderfreibeträgen - Außerordentliche Einkünfte
- IWW
- openjur.de
Gesonderte Vergleichsrechnung nach § 31 EStG für jedes einzelne Kind; Kein Wahlrecht für Zusammenfassung von Kinderfreibeträgen; Außerordentliche Einkünfte
- Bundesfinanzhof
EStG § 31, EStG § 32 Abs 6, EStG § 34 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14
Gesonderte Vergleichsrechnung nach § 31 EStG für jedes einzelne Kind - Kein Wahlrecht für Zusammenfassung von Kinderfreibeträgen - Außerordentliche Einkünfte - Bundesfinanzhof
Gesonderte Vergleichsrechnung nach § 31 EStG für jedes einzelne Kind - Kein Wahlrecht für Zusammenfassung von Kinderfreibeträgen - Außerordentliche Einkünfte
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 EStG 1997, § 32 Abs 6 EStG 1997, § 34 Abs 1 EStG 1997, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 GG
Gesonderte Vergleichsrechnung nach § 31 EStG für jedes einzelne Kind - Kein Wahlrecht für Zusammenfassung von Kinderfreibeträgen - Außerordentliche Einkünfte - Techniker Krankenkasse
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 31; EStG § 32 Abs. 6; EStG § 34 Abs. 1
Gesonderte Vergleichsrechnung nach § 31 Einkommensteuergesetz ( EStG ) für jedes einzelne Kind bei Anwendbarkeit der sog. Fünftelregelung - datenbank.nwb.de
Gesonderte Vergleichsrechnung nach § 31 EStG für jedes einzelne Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesonderte Vergleichsrechnung nach § 31 Einkommensteuergesetz (EStG) für jedes einzelne Kind bei Anwendbarkeit der sog. Fünftelregelung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
§ 31 EStG -Vergleich gesondert für jedes Kind
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Gesonderte Günstigerprüfung von Kindergeld und Kinderfreibetrag für jedes Kind
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Günstigerprüfung
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 3 K 60/07 11 K 256/04
- BFH, 28.04.2010 - III R 86/07
Papierfundstellen
- BFHE 230, 294
- FamRZ 2010, 1900
- DB 2010, 2599
- BStBl II 2011, 259
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 13.09.2012 - V R 59/10
Zur Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG - Verfassungsmäßigkeit des § 31 Satz 4 …
Das Abstellen auf den Kindergeldanspruch anstelle der Kindergeldzahlung sollte zusätzlichen Verwaltungsaufwand seitens der Finanzämter vermeiden, weil das Kindergeld --sofern die Familienkasse nicht vom Antrag des Kindergeldberechtigten abweicht-- in einer Summe gezahlt wird und nicht --wie es für die steuerliche Ermittlung des Kinderfreibetrages notwendig ist (hierzu BFH-Urteile vom 28. April 2010 III R 86/07, BFHE 230, 294, BStBl II 2011, 259, …und vom 19. April 2012 III R 50/08, BFH/NV 2012, 1429)-- kindbezogen nachzuweisen ist. - BFH, 19.04.2012 - III R 50/08
Keine Rechtsgrundlage für Zusammenfassung von Kinderfreibeträgen bei …
Auch in diesem Fall wird die Vergleichsrechnung für jedes Kind einzeln durchgeführt (Anschluss an Senatsurteil vom 28. April 2010 III R 86/07, BFHE 230, 294, BStBl II 2011, 259).b) Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. April 2010 III R 86/07 (BFHE 230, 294, BStBl II 2011, 259) die im Regelfall für den Steuerpflichtigen günstigere Einzelbetrachtung als die gesetzlich vorgegebene Berechnungsmethode qualifiziert.
Zugleich hat sich der Senat in seinem Urteil in BFHE 230, 294, BStBl II 2011, 259 gegen ein Wahlrecht entschieden, die für mehrere Kinder zu gewährenden Freibeträge zusammenzufassen, wenn dies bei Anwendung der sog. Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG günstiger sein sollte.
d) Schließlich hat der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 230, 294, BStBl II 2011, 259 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH dargelegt, dass die Einzelbetrachtung bei Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG zu keiner verfassungswidrigen Besteuerung führt.
- BFH, 04.02.2016 - III R 9/15
Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes - Keine familienbezogene …
Darüber hinaus ergibt sich aus § 31 Satz 1 und aus § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG, dass im Rahmen der Günstigerprüfung die Vergleichsrechnung ebenfalls für jedes Kind einzeln durchzuführen ist (vgl. Senatsurteile vom 28. April 2010 III R 86/07, BFHE 230, 294, BStBl II 2011, 259;… vom 19. April 2012 III R 50/08, BFH/NV 2012, 1429, Rz 15).
- BFH, 17.04.2013 - X R 6/11
Keine Billigkeitsmaßnahme bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang …
Eine Erhöhung der nicht begünstigten Einkünfte oder der Wegfall oder die Minderung von Abzugsbeträgen oder --wie im Streitfall-- von Sonderausgaben bewirkt dementsprechend eine Minderung dieser Begünstigung und damit einen starken Anstieg der Steuerprogression (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 2010 III R 86/07, BFHE 230, 294, BStBl II 2011, 259, …und vom 19. April 2012 III R 50/08, BFH/NV 2012, 1429).Zum einen ist die Besteuerung der außerordentlichen Einkünfte des Klägers nach § 34 Abs. 1 EStG trotz Rücktrags der erstatteten Kirchensteuer für die Kläger vorteilhafter als eine Besteuerung sämtlicher Einkünfte mit dem normalen Steuertarif (s.a. BFH-Urteil in BFHE 230, 294, BStBl II 2011, 259).
- BFH, 13.04.2016 - III R 34/15
Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes - Keine familienbezogene …
Darüber hinaus ergibt sich aus § 31 Satz 1 und aus § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG, dass im Rahmen der Günstigerprüfung die Vergleichsrechnung ebenfalls für jedes Kind einzeln durchzuführen ist (vgl. Senatsurteile vom 28. April 2010 III R 86/07, BFHE 230, 294, BStBl II 2011, 259;… vom 19. April 2012 III R 50/08, BFH/NV 2012, 1429, Rz 15). - FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 2352/10
Verfassungsmäßigkeit des Nichtabzugs der Kosten für Besuchsfahrten eines beim …
Die Einkommensteuer, die sich nach Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ergibt, wird die Einkommensteuer gegenübergestellt, die bei einer Steuerfestsetzung ohne Abzug der Freibeträge anfällt (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 86/07, juris). - FG Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 1 K 2136/13
Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG
Die mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402, BStBl I 1999, 304) eingeführte Fünftelregelung ist verfassungsgemäß (…ausführlich Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 6. Dezember 2006 X R 22/06, BFH/NV 2007, 442; vom 22. September 2009 IX R 93/07, BFHE 226, 510, BStBl II 2010, 1032; vom 28. April 2010 III R 86/07, BFHE 230, 294, BStBl II 2011, 259;… vom 15. September 2010 X R 55/03, BFH/NV 2011, 231; ebenso bereits Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25. Februar 2002 6 V 71/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 684, und vom 26. Juni 2002 1 V 9/02, EFG 2002, 1171; zustimmend Sieker in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 34 Rz A 102; Horn in Herrmann/Heuer/Raupach, § 34 EStG Rz 4).