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   BFH, 26.08.2010 - I B 49/10   

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https://dejure.org/2010,265
BFH, 26.08.2010 - I B 49/10 (https://dejure.org/2010,265)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2010 - I B 49/10 (https://dejure.org/2010,265)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2010 - I B 49/10 (https://dejure.org/2010,265)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung ernstlich zweifelhaft

  • openjur.de

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung ernstlich zweifelhaft

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8 Abs 1, KStG § 8c, EStG § 10d Abs 2 S 1, FGO § 69 Abs 3, FGO § 69 Abs 2, GG Art 3 Abs 1
    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung ernstlich zweifelhaft

  • Bundesfinanzhof

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung ernstlich zweifelhaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 KStG 2002, § 8c KStG 2002 vom 14.08.2007, § 10d Abs 2 S 1 EStG 2002 vom 22.12.2003, § 69 Abs 3 FGO, § 69 Abs 2 FGO
    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung ernstlich zweifelhaft

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung ernstlich zweifelhaft

  • Betriebs-Berater

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung ernstlich zweifelhaft

  • rewis.io

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung ernstlich zweifelhaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung ernstlich zweifelhaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 1; KStG § 8c; EStG § 10d Abs. 2 S. 1
    Steuerfestsetzung durch eine Einkommensermittlung nach der sog. Mindestbesteuerung wegen nur eingeschränkter Zulassung eines Verlustabzugs

  • datenbank.nwb.de

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung ernstlich zweifelhaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung ernstlich zweifelhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Verfassungsrechtliche Zweifel an der sog. Mindestbesteuerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsrechtliche Zweifel an der Mindestbesteuerung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfestsetzung durch eine Einkommensermittlung nach der sog. Mindestbesteuerung wegen nur eingeschränkter Zulassung eines Verlustabzugs

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Mindestbesteuerung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zweifel an der sog. Mindestbesteuerung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Verfassungsrechtliche Zweifel an der sog. Mindestbesteuerung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Ertragsteuerliche und gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Schicksal von nachrangigen Gesellschafterdarlehensforderungen bei Liquidation

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Mehrfache Bestrafung durch fiskalische Missbrauchs- Phobie

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verfassungsrechtliche Zweifel an der sog. Mindestbesteuerung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verfassungsrechtliche Zweifel an der sog. Mindestbesteuerung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Mindestbesteuerung - Zweifel an Verfassungsmäßigkeit in bestimmten Fällen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Mindestgewinnbesteuerung: Aussetzung der Vollziehung auf Antrag möglich

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Mindestbesteuerung - Zweifel an Verfassungsmäßigkeit in bestimmten Fällen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 445
  • NJW 2011, 638
  • BB 2010, 2725
  • BB 2010, 3131
  • DB 2010, 2366
  • BStBl II 2011, 826
  • NZG 2010, 1337
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Beschränkung des Verlustvortrags

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
    Immerhin hat der BFH in seinem Beschluss vom 29. April 2005 XI B 127/04 (BFHE 209, 379, BStBl II 2005, 609), in dem eine Beschränkung des Verlustvortrags, wenn der Vortrag zeitlich über mehrere Veranlagungszeiträume gestreckt wird, grundsätzlich gebilligt wurde, ausgeführt, dass damit nicht zugleich über die Konstellation entschieden sei, dass "negative Einkünfte aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen" in einem solchen System "nicht mehr vorgetragen werden können".

    c) Es ist nicht von vornherein auszuschließen, dass dieser Fallgruppe (s. zu b) gleichzustellen ist, wenn eine Verlustverrechnung aufgrund der Eigenheiten der Einkunftserzielung (z.B. zeitlich begrenzt tätige Objektgesellschaften) oder eines anderen "tatsächlichen oder rechtlichen Grundes" (s. insoweit BFH-Beschluss in BFHE 209, 379, BStBl II 2005, 609) zum endgültigen Ausschluss der Verlustnutzungsmöglichkeit führt.

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04

    Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
    Darüber hinaus hat der XI. Senat des BFH in seinem Vorlagebeschluss an das BVerfG vom 6. September 2006 XI R 26/04 (BFHE 214, 430, BStBl II 2007, 167) hervorgehoben, dass die sog. Mindeststeuer durchaus den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG berühre; auch wenn in mehreren summarischen Verfahren nach § 69 Abs. 2 und 3 FGO wegen der die Veranlagungszeiträume übergreifenden Wirkung des Art. 3 Abs. 1 GG die Norm als verfassungsgemäß angesehen worden sei, sei nicht zu verkennen, dass die Begrenzung des vertikalen Verlustausgleichs (im dortigen Streitfall durch § 2 Abs. 3 EStG 2002) trotz der Streckung der Verlustverrechnung nicht nur bei einer kleinen Zahl von Steuerpflichtigen mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu nennenswerten Belastungsunterschieden führen könne.

    Dabei wird es auch innerhalb der gesetzgeberischen Typisierungsbefugnis (z.B. BVerfG-Beschluss vom 17. November 2009 1 BvR 2192/05, BGBl I 2010, 326) liegen, dass die zeitliche Streckung des Verlustvortrags das Risiko für den einkommenswirksamen Abzug des Verlustes erhöht, da "naturgemäß keine Gewissheit besteht, die Verluste in Zukunft verrechnen zu können" (Senatsurteil in BFHE 225, 566; BFH-Beschluss in BFHE 214, 430, BStBl II 2007, 167).

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
    Insbesondere erstarkt die bei ihrer Entstehung gegebene bloße Möglichkeit, die Verluste später ausgleichen zu können, nicht zu einer grundrechtlich geschützten Vermögensposition (Art. 14 Abs. 1 GG - dies relativierend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, zu D.II.2.).

    Dies gilt sinnentsprechend z.B. auch für die Situation der Beendigung der persönlichen Steuerpflicht angesichts der fehlenden Möglichkeit der "Verlustvererbung" (BFH-Beschluss in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608).

  • BFH, 01.07.2009 - I R 76/08

    Hinzurechnung von steuerfreien Einkünften zur Bemessungsgrundlage der

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
    d) Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. dazu die Nachweise im Senatsurteil vom 1. Juli 2009 I R 76/08, BFHE 225, 566 und --zu der ebenfalls eine Mindestbesteuerung vorsehenden Regelung des § 10a des Gewerbesteuergesetzes [GewStG 2002]-- in dem BFH-Beschluss vom 27. Januar 2006 VIII B 179/05, BFH/NV 2006, 1150) bestehen im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich insoweit keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Verlustausgleichsbeschränkung, als der Verlustausgleich nicht versagt, sondern lediglich zeitlich gestreckt wird.

    Dabei wird es auch innerhalb der gesetzgeberischen Typisierungsbefugnis (z.B. BVerfG-Beschluss vom 17. November 2009 1 BvR 2192/05, BGBl I 2010, 326) liegen, dass die zeitliche Streckung des Verlustvortrags das Risiko für den einkommenswirksamen Abzug des Verlustes erhöht, da "naturgemäß keine Gewissheit besteht, die Verluste in Zukunft verrechnen zu können" (Senatsurteil in BFHE 225, 566; BFH-Beschluss in BFHE 214, 430, BStBl II 2007, 167).

  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
    Auch sie verzichtet in Sanierungsfällen aber --allerdings antragsgebunden und aus Billigkeits-, nicht aus Rechtsgründen (ebenso FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2010  6 K 6216/06 B, nicht veröffentlicht)-- bis zur Höhe des (durch den Erlass von Schulden veranlassten) Sanierungsgewinns auf die Beschränkung der Verlustverrechnung durch die sog. Mindestbesteuerung (BMF-Schreiben vom 27. März 2003, BStBl I 2003, 240 Tz. 8; zur Rechtsverbindlichkeit dieses Schreibens bei unternehmensbezogenen Sanierungen s. BFH-Urteil vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BFHE 229, 502).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
    Die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs dürfte allein unter dem Gesichtspunkt einer "Verstetigung der Steuereinnahmen" --als Ausprägung des allgemeinen Fiskalzwecks jeder Steuer (Röder, a.a.O., S. 274)-- nicht ausreichend sein (s. zum "Ziel der Einnahmenvermehrung" BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2010  2 BvL 13/09, Deutsches Steuerrecht 2010, 1563; s.a. Röder, a.a.O., S. 269 ff., 273 ff., 278 f., 356; Lang/Englisch, StuW 2005, 3, 10 f.; Mönikes, a.a.O., S. 226 ff.; Fischer, FR 2007, 281, 285).
  • FG München, 04.08.2010 - 1 K 608/07

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Verlustabzugs nach § 10a GewStG

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
    In diesem Zusammenhang wird man es jedenfalls nach summarischer Prüfung nicht als entscheidungserheblich ansehen müssen, dass eine solche Rechtsfolge auf dem eigenständigen Willen des Steuerpflichtigen beruht (im Streitfall: Umstrukturierung; so aber offenbar FG München, Urteil vom 4. August 2010  1 K 608/07, nicht veröffentlicht); man wird allerdings Regelungen auszuschließen haben, die der Missbrauchsvermeidung dienen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06

    Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortag: Sachliche Unbilligkeit, wenn im

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
    Auch sie verzichtet in Sanierungsfällen aber --allerdings antragsgebunden und aus Billigkeits-, nicht aus Rechtsgründen (ebenso FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2010  6 K 6216/06 B, nicht veröffentlicht)-- bis zur Höhe des (durch den Erlass von Schulden veranlassten) Sanierungsgewinns auf die Beschränkung der Verlustverrechnung durch die sog. Mindestbesteuerung (BMF-Schreiben vom 27. März 2003, BStBl I 2003, 240 Tz. 8; zur Rechtsverbindlichkeit dieses Schreibens bei unternehmensbezogenen Sanierungen s. BFH-Urteil vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BFHE 229, 502).
  • FG München, 31.07.2008 - 8 V 1588/08

    Beschränkung des Verlustausgleichs gem. § 10a GewStG bei Zusammentreffen mit § 7

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
    In diesem Zusammenhang hat das FG München in seinem (AdV-)Beschluss vom 31. Juli 2008  8 V 1588/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1736) bei der Anwendung des § 10a GewStG 2002 auf eine "Übermaßbesteuerung" und einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG erkannt, soweit durch einen Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft zwar einerseits ein außerordentlicher Gewerbeertrag i.S. des § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG 2002 besteuert, andererseits der zum 31. Dezember des Vorjahres festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust nur eingeschränkt zum Ausgleich zugelassen wurde; der Steuerpflichtige werde auf die Möglichkeit des späteren Verlustausgleichs verwiesen, obgleich feststehe, dass dieser infolge der Veräußerung des Mitunternehmeranteils nicht mehr in Betracht komme.
  • BFH, 27.08.2008 - I R 78/01

    Mantelkaufregelungen teilweise verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
    Letzteres ist bei der im Streitfall einschlägigen Regelung des § 8c Abs. 1 KStG 2002 n.F. (jedenfalls vor der für schädliche Beteiligungserwerbe nach dem 31. Dezember 2009 vollzogenen Einfügung der Sätze 6 und 7 durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009, BGBl I 2009, 3950, BStBl I 2010, 2) allerdings (und abweichend von der Vorgängerregelung des § 8 Abs. 4 KStG 2002 a.F., vgl. Senatsurteil vom 27. August 2008 I R 78/01, BFHE 222, 568) nicht ohne weiteres anzunehmen.
  • BFH, 25.02.2010 - IV R 37/07

    Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß - Keine besonderen Gründe des

  • BFH, 27.01.2006 - VIII B 179/05

    GewStG : keine verfassungswidrige Belastung durch § 10a GewStG

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00

    Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß

  • BVerfG, 30.10.1980 - 1 BvR 785/80
  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

  • BFH, 05.06.2002 - I R 115/00

    Sachliche Unbilligkeit; Begrenzung des Verlustrücktrags einer

  • BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf

  • BFH, 11.02.1998 - I R 81/97

    Verlustabzug beim Mantelkauf

  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

  • BVerfG, 08.03.1978 - 1 BvR 117/78

    Gewährung eines Steuererlasses aus Billigkeitsgründen - Verlust und Gewinn eines

  • FG Nürnberg, 17.03.2010 - 1 V 1379/09

    Ernstliche Zweifel bei der Anwendung des § 10d Abs. 2 EStG (Mindestbesteuerung),

  • BFH, 06.03.2003 - XI B 76/02

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

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