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   BFH, 05.05.2010 - VI R 5/09   

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https://dejure.org/2010,790
BFH, 05.05.2010 - VI R 5/09 (https://dejure.org/2010,790)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2010 - VI R 5/09 (https://dejure.org/2010,790)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - VI R 5/09 (https://dejure.org/2010,790)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau

  • openjur.de

    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 33a Abs 1, BGB § 1360
    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau

  • Bundesfinanzhof

    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33a Abs 1 EStG 2002, § 1360 BGB
    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau

  • IWW
  • IWW
  • rewis.io

    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33a; BGB § 1360; BGB § 1360a; BGB § 1601
    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau; Prüfung weder der Bedürftigkeit noch der sog. Erwerbsobliegenheit der Ehefrau bei als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Unterhaltszahlungen im Rahmen einer bestehenden Ehegemeinschaft

  • rechtsportal.de

    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau; Prüfung weder der Bedürftigkeit noch der sog. Erwerbsobliegenheit der Ehefrau bei als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Unterhaltszahlungen im Rahmen einer bestehenden Ehegemeinschaft

  • datenbank.nwb.de

    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau; Prüfung weder der Bedürftigkeit noch der sog. Erwerbsobliegenheit der Ehefrau bei als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Unterhaltszahlungen im Rahmen einer bestehenden Ehegemeinschaft

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Unterhalt an Ehepartner und Bedürftigkeit

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 9
  • NJW 2011, 414
  • FamRZ 2010, 1661
  • DB 2010, 2027
  • BStBl II 2011, 115
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.12.2004 - III R 49/03

    Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige in ausländischen

    Auszug aus BFH, 05.05.2010 - VI R 5/09
    Dies gilt nach § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG auch für in der Bundesrepublik Deutschland lebende ausländische Steuerpflichtige, die ihre Angehörigen im In- oder Ausland unterstützen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 2002 III R 8/01, BFHE 199, 407, BStBl II 2002, 760, und vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483).

    Halbsatz EStG zutreffend abbildet (BFH-Urteil in BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483, m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 20.08.2007 - 10 UF 662/07

    Ehegattenunterhalt: Zur Pflicht des Vermögenseinsatzes des pflegebedürftig

    Auszug aus BFH, 05.05.2010 - VI R 5/09
    Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn die Ehegatten ihre Lebensgemeinschaft --wie im Streitfall-- darauf angelegt haben, dass ein Partner sich auf den häuslichen Bereich beschränkt, während der andere Partner die finanzielle Basis für die Lebensgemeinschaft erwirtschaftet (vgl. Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 20. August 2007  10 UF 662/07, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2008, 788).
  • BFH, 04.07.2002 - III R 8/01

    Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 05.05.2010 - VI R 5/09
    Dies gilt nach § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG auch für in der Bundesrepublik Deutschland lebende ausländische Steuerpflichtige, die ihre Angehörigen im In- oder Ausland unterstützen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 2002 III R 8/01, BFHE 199, 407, BStBl II 2002, 760, und vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 13 K 13009/08

    Keine Abzugsfähigkeit der Unterhaltsleistungen an im Ausland lebenden Ehegatten

    Auszug aus BFH, 05.05.2010 - VI R 5/09
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 398 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 27.07.2011 - VI R 13/10

    Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben - Minderung des

    a) Ob der Steuerpflichtige zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet ist, ist nach inländischen Maßstäben zu beurteilen (§ 33a Abs. 1 Satz 5  2. Halbsatz EStG; Senatsurteil vom 5. Mai 2010 VI R 5/09, BFHE 230, 9, BStBl II 2011, 115, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 28.04.2016 - 10 K 57/15

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an die

    Eine Ausnahme hat der BFH mit Urteil vom selben Tag (VI R 5/09, BStBl II 2011, 115) für Unterhaltszahlungen zwischen Ehegatten aufgestellt.
  • BFH, 25.11.2010 - VI R 28/10

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der

    Damit bildet sich letztlich auch im Streitfall in der Ländergruppeneinteilung zutreffend die Notwendigkeit und Angemessenheit von Aufwendungen nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG realitätsgerecht ab (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 2010 VI R 5/09, BFHE 230, 9; vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483).
  • FG Düsseldorf, 30.06.2010 - 15 K 2115/09

    Abzug von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung; Unterstellung der

    Die Revision wird im Hinblick auf mehrere beim BFH anhängige Revisionsverfahren zur Frage der Erwerbsobliegenheit bei Auslandssachverhalten (vgl. die Verfahren VI R 5/09, VI R 29/09 und VI R 40/09) zugelassen.
  • FG Nürnberg, 12.02.2014 - 5 K 487/11

    Unterhaltsleistung: Abzugsfähigkeit einer jährlichen Barzahlung an die Eltern in

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 25.11.2010 VI R 28/10, BStBl. II 2011, 283 und vom 05.05.2010 VI R 5/09, BStBl. II 2011, 115), bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 31.05.1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, NJW 1989, 666), ist die Ländergruppeneinteilung nicht zu beanstanden.
  • FG Hamburg, 24.06.2014 - 6 K 26/12

    Voraussetzungen für die Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen an Angehörige in

    Da die sog. Ländergruppeneinteilung die Notwendigkeit und Angemessenheit von Aufwendungen nach den Verhältnissen der Wohnsitzstaates der unterhaltenen Person i. S. v. § 33a Abs. 1 Satz 5 1. Halbsatz EStG zutreffend abbildet, ist dieser rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 05.05.2010 VI R 5/09, BFHE 230, 9, BStBl II 2011, 115 und vom 02.12.2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483; FG München Urteil vom 24.05.2012 10 K 1381/11, zitiert nach Juris).
  • FG München, 24.05.2012 - 10 K 1381/11

    Voraussetzungen für die Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen an Angehörige im

    Die sog. Ländergruppeneinteilung ist rechtlich nicht zu beanstanden, da sie die Notwendigkeit und Angemessenheit von Aufwendungen nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 1. Halbsatz EStG zutreffend abbildet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Mai 2010 VI R 5/09, BFHE 230, 9, BStBl II 2011, 115 und vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531 , BStBl II 2005 zum BMF-Schreiben vom 17. November 2003, BStBl I 2003, 637).
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