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   BFH, 17.11.2010 - I R 83/09   

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https://dejure.org/2010,1998
BFH, 17.11.2010 - I R 83/09 (https://dejure.org/2010,1998)
BFH, Entscheidung vom 17.11.2010 - I R 83/09 (https://dejure.org/2010,1998)
BFH, Entscheidung vom 17. November 2010 - I R 83/09 (https://dejure.org/2010,1998)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

  • openjur.de

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, HGB § 240 Abs 1, HGB § 240 Abs 2, HGB § 246 Abs 1 S 1
    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

  • Bundesfinanzhof

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 3 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 2 EStG 1997, § 240 Abs 1 HGB, § 240 Abs 2 HGB
    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

  • rewis.io

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

  • ra.de
  • rewis.io

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 1; EStG § 4; EStG § 5 Abs. 1 S. 1
    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption; Saldierung eines wirtschaftlichen Vorteils in Form eines Anspruchs auf Übertragung des betroffenen Wirtschaftsguts mit der wirtschaftlichen Belastung aus der Option

  • datenbank.nwb.de

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption; Saldierung eines wirtschaftlichen Vorteils in Form eines Anspruchs auf Übertragung des betroffenen Wirtschaftsguts mit der wirtschaftlichen Belastung aus der Option

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Passivierungspflicht für Kfz-Rückkaufverpflichtung eines Händlers

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 80
  • BB 2011, 621
  • DB 2011, 449
  • BStBl II 2011, 812
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04

    Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und

    Auszug aus BFH, 17.11.2010 - I R 83/09
    Für die Verpflichtung eines Kraftfahrzeughändlers, verkaufte Kraftfahrzeuge auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten --ggf. zu schätzenden-- Entgelts auszuweisen (Anschluss an das BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705).

    Nach diesen Bilanzierungsgrundsätzen ist auch für die Verpflichtung aus einer Option, zuvor verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen und erst bei Ausübung oder Verfall der Option auszubuchen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705; ebenso Blümich/Buciek, § 5 EStG Rz 1057; Herzig/Joisten, Die Unternehmensbesteuerung 2010, 472; Kolbe, Buchführung, Bilanz und Kostenrechnung 2010, 159; Bergemann, BB 2008, 496; Jebens, Der Betrieb 2008, 833; Prinz, Steuern und Bilanzen 2008, 188; kritisch Hoffmann, DStR 2008, 240; Naujok, FR 2008, 517).

    c) Gegen die Passivierung einer Verbindlichkeit können das FA und das BMF auch nicht mit Erfolg einwenden, die im BFH-Urteil in BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705 aufgestellten Grundsätze stünden nicht im Einklang mit dem Senatsurteil vom 15. Oktober 1997 I R 16/97 (BFHE 184, 439, BStBl II 1998, 249) und dem BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 35/97 (BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566), wonach eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften auszuweisen sei (vgl. Nichtanwendungserlass des BMF in BStBl I 2009, 890).

    Zu Recht unterstellt das FG im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH, dass --soweit die Rahmenverträge keine ausdrücklichen Angaben über die Bewertung der Rückverkaufsoptionen enthielten-- sich die Mietwagenunternehmen die Einräumung der für sie vorteilhaften Option etwas hätten kosten lassen und die GmbH nicht etwa unentgeltlich zu der Optionseinräumung bereit gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil in BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 14. Juni 1973 II R 37/72, BFHE 110, 142, BStBl II 1973, 802).

  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auszug aus BFH, 17.11.2010 - I R 83/09
    In der Einräumung einer Option ist nach der Rechtsprechung des Senats eine wirtschaftlich und rechtlich selbständige Leistung zu sehen, die losgelöst von dem nachfolgenden (Rück-)Übertragungsgeschäft zu beurteilen ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 2002 I R 17/02, BFHE 201, 234, BStBl II 2004, 126).

    Dies entspricht der auch von der Finanzverwaltung anerkannten Gesetzesauslegung des Senats zur Bilanzierung von Optionsrechten im Bereich des Wertpapierhandels (Senatsurteil in BFHE 201, 234, BStBl II 2004, 126; BMF-Schreiben vom 12. Januar 2004, BStBl I 2004, 192; ebenso Hahne, Betriebs-Berater --BB-- 2005, 819; Buciek, Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 354; Christiansen, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2003, 554; Gosch, Die Steuerliche Betriebsprüfung 2003, 189; Hoffmann, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2003, 681; Weber-Grellet, Finanz-Rundschau --FR-- 2003, 514; Wehrheim/Krause, BB 2003, 1552).

    Steht die Entstehung einer Verbindlichkeit in ursächlichem Zusammenhang mit dem Zufluss eines Ertrags, wird der den Anschaffungs"kosten" entsprechende Wert durch den Anschaffungs"ertrag", also die vereinnahmten Optionsprämien, bestimmt (vgl. Senatsurteil in BFHE 201, 234, BStBl II 2004, 126).

  • BFH, 14.06.1973 - II R 37/72

    Steuervergünstigung - Gesamthand - Dauer des Bestehens - Beteiligungsverhältnisse

    Auszug aus BFH, 17.11.2010 - I R 83/09
    Zu Recht unterstellt das FG im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH, dass --soweit die Rahmenverträge keine ausdrücklichen Angaben über die Bewertung der Rückverkaufsoptionen enthielten-- sich die Mietwagenunternehmen die Einräumung der für sie vorteilhaften Option etwas hätten kosten lassen und die GmbH nicht etwa unentgeltlich zu der Optionseinräumung bereit gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil in BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 14. Juni 1973 II R 37/72, BFHE 110, 142, BStBl II 1973, 802).
  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/97

    Fahrzeugr & uuml; cknahmen in 1992 insgesamt

    Auszug aus BFH, 17.11.2010 - I R 83/09
    c) Gegen die Passivierung einer Verbindlichkeit können das FA und das BMF auch nicht mit Erfolg einwenden, die im BFH-Urteil in BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705 aufgestellten Grundsätze stünden nicht im Einklang mit dem Senatsurteil vom 15. Oktober 1997 I R 16/97 (BFHE 184, 439, BStBl II 1998, 249) und dem BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 35/97 (BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566), wonach eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften auszuweisen sei (vgl. Nichtanwendungserlass des BMF in BStBl I 2009, 890).
  • BFH, 16.05.2007 - I R 36/06

    Rangrücktritt des Gläubigers steht Passivierung von Zinsverbindlichkeiten einer

    Auszug aus BFH, 17.11.2010 - I R 83/09
    Verbindlichkeiten folgen aus dem Anspruch des Gläubigers auf ein bestimmtes Handeln (§ 194 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und verkörpern eine dem Inhalt und der Höhe nach bestimmte Leistungspflicht, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt (vgl. Senatsurteile vom 16. Mai 2007 I R 36/06, BFH/NV 2007, 2252 und vom 25. Oktober 2006 I R 6/05, BFHE 215, 242, BStBl II 2007, 384, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 16/97

    Drohverlustrückstellung bei Leasinggeschäften

    Auszug aus BFH, 17.11.2010 - I R 83/09
    c) Gegen die Passivierung einer Verbindlichkeit können das FA und das BMF auch nicht mit Erfolg einwenden, die im BFH-Urteil in BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705 aufgestellten Grundsätze stünden nicht im Einklang mit dem Senatsurteil vom 15. Oktober 1997 I R 16/97 (BFHE 184, 439, BStBl II 1998, 249) und dem BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 35/97 (BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566), wonach eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften auszuweisen sei (vgl. Nichtanwendungserlass des BMF in BStBl I 2009, 890).
  • BFH, 25.10.2006 - I R 6/05

    Passivierung von Verpflichtungen aus Patronatserklärungen

    Auszug aus BFH, 17.11.2010 - I R 83/09
    Verbindlichkeiten folgen aus dem Anspruch des Gläubigers auf ein bestimmtes Handeln (§ 194 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und verkörpern eine dem Inhalt und der Höhe nach bestimmte Leistungspflicht, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt (vgl. Senatsurteile vom 16. Mai 2007 I R 36/06, BFH/NV 2007, 2252 und vom 25. Oktober 2006 I R 6/05, BFHE 215, 242, BStBl II 2007, 384, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2007 - I B 26/07

    Steuerfreier Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 2 KStG

    Auszug aus BFH, 17.11.2010 - I R 83/09
    Anhaltspunkte für eine Scheinvereinbarung oder einen Gestaltungsmissbrauch liegen nicht vor (vgl. zur Anknüpfung an die von den Vertragsparteien vereinbarte Preisaufteilung Senatsbeschluss vom 21. August 2007 I B 26/07, BFH/NV 2007, 2354, m.w.N.).
  • FG Münster, 25.08.2009 - 9 K 4142/04

    Rückkaufsverpflichtung von Kfz-Händlern ist als Verbindlichkeit zu bilanzieren

    Auszug aus BFH, 17.11.2010 - I R 83/09
    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt (FG Münster, Urteil vom 25. August 2009  9 K 4142/04 K,F, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1918).
  • BFH, 16.04.2008 - XI R 54/06

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerbefreiung bei der Übertragung von

    Auszug aus BFH, 17.11.2010 - I R 83/09
    Nach diesen Bilanzierungsgrundsätzen ist auch für die Verpflichtung aus einer Option, zuvor verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen und erst bei Ausübung oder Verfall der Option auszubuchen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705; ebenso Blümich/Buciek, § 5 EStG Rz 1057; Herzig/Joisten, Die Unternehmensbesteuerung 2010, 472; Kolbe, Buchführung, Bilanz und Kostenrechnung 2010, 159; Bergemann, BB 2008, 496; Jebens, Der Betrieb 2008, 833; Prinz, Steuern und Bilanzen 2008, 188; kritisch Hoffmann, DStR 2008, 240; Naujok, FR 2008, 517).
  • BFH, 21.09.2011 - I R 50/10

    Rückstellungen für Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen -

    Im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 17. November 2010 I R 83/09 (BFHE 232, 80, BStBl II 2011, 812) zugrunde lag, lässt sich demnach im Streitfall die vereinbarte Regelung nicht in zwei wirtschaftlich eigenständige Rechtsgeschäfte zerlegen.

    Denn in den dortigen Streitjahren existierte noch kein steuerliches Passivierungsgebot für Drohverlustrückstellungen, so dass sich die Einordnung auf die Ergebnisse nicht ausgewirkt hätte (vgl. Senatsurteil in BFHE 232, 80, BStBl II 2011, 812).

  • BFH, 26.02.2014 - II R 36/12

    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1

    Die Feststellungen des FG im Urteil reichen nicht aus, um prüfen zu können, ob die Klägerin die Rückkaufverpflichtung aus einem Leasinggeschäft, die pauschale Rückstellung für Rückkaufverpflichtungen aus anderen Leasinggeschäften und die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen (zur Passivierung der Rückkaufverpflichtung vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705, und vom 17. November 2010 I R 83/09, BFHE 232, 80, BStBl II 2011, 812) dem Grunde und der Höhe nach in der auf den 30. März 2004 zu erstellenden Zwischenbilanz hätte bilden können oder müssen.
  • BFH, 14.11.2012 - I R 19/12

    Aktiver RAP für Gebühren eines Darlehens und einer typisch stillen Beteiligung -

    b) Zutreffend ist die Vorentscheidung hierbei davon ausgegangen, dass diese Grundsätze nicht im Widerstreit zur Rechtsprechung des BFH stehen, nach der die vom Verkäufer eines neuen Kfz eingegangene Rückkaufverpflichtung bei diesem zu passivieren (Senatsurteil vom 17. November 2010 I R 83/09, BFHE 232, 80, BStBl II 2011, 812; BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705) und die korrespondierende Rückverkaufoption beim Fahrzeugkäufer zu aktivieren ist (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Oktober 2011, BStBl I 2011, 967).

    Der Senat hat hierzu erläutert, dass die Einräumung des Optionsrechts nicht zwangsläufig mit dem ursprünglichen Fahrzeuggeschäft (Neuwagengeschäft) verbunden ist (Urteil in BFHE 232, 80, BStBl II 2011, 812) und es sich deshalb bei der Rückkaufverpflichtung nicht lediglich um eine unwesentliche Nebenleistung des Neuwagengeschäfts, sondern vielmehr um ein selbständiges (Hilfs-)Geschäft handelt mit der Folge, dass der für den Neuwagen geschuldete Kaufpreis auch das Entgelt für den Erhalt der Rückkaufverpflichtung durch den Verkäufer umfasst (BFH-Urteil in BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705).

  • FG München, 27.04.2015 - 7 K 1760/13

    Passivierung von "Buy-Back"-Rückstellungen

    19 Nach den oben genannten Bilanzierungsgrundsätzen ist auch für die Verpflichtung aus einer Option, zuvor verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen und erst bei Ausübung oder Verfall der Option auszubuchen, da in der Einräumung der Option eine wirtschaftlich und rechtlich selbständige Leistung zu sehen ist, die losgelöst von dem nachfolgenden (Rück-)Übertragungsgeschäft zu beurteilen ist (BFH-Urteile vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BStBl II 2009, 705 und vom 17. November 2010 I R 83/09, BStBl II 2011, 812 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    20 Im Streitfall kann sich die Klägerin auf die genannten Grundsätze der BFH-Urteile in BStBl II 2009, 705 und BStBl II 2011, 812 berufen.

    Nach den Ausführungen des BFH ist ein Kaufpreis auch ohne ausdrückliche Preisabsprache an Hand objektiver Maßstäbe im Verhältnis der Teilwerte auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aufzuteilen, sofern wie im Streitfall in einem einheitlichen Vertrag mehrere Wirtschaftsgüter für ein Betriebsvermögen, d.h. das Neufahrzeug und die Rückverkaufsoption, erworben werden (BFH vom 17. November 2010 in BStBl II 2011, 812 m.w.N.).

  • FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10

    Begünstigtes Vermögen, schädliche Verfügung, Differenzierung zwischen originären

    "Nach dem Urteil des BFH vom 17.11.2010 - I R 83/09 - ist für die Verpflichtung, verkaufte Vermögensgegenstände auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen.
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