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   BFH, 14.04.2011 - V R 14/10   

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https://dejure.org/2011,4708
BFH, 14.04.2011 - V R 14/10 (https://dejure.org/2011,4708)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2011 - V R 14/10 (https://dejure.org/2011,4708)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2011 - V R 14/10 (https://dejure.org/2011,4708)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren - Wahlrecht des im Ausland ansässigen Unternehmers über den Vergütungszeitraum - Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr

  • openjur.de

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren; Wahlrecht des im Ausland ansässigen Unternehmers über den Vergütungszeitraum; Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 16, UStG § ... 18, UStDV §§ 59 ff, EWGRL 1072/79 Art 1, UStDV § 59, UStR Abschn 244 Abs 1 S 2 Nr 2, UStAE Abschn 18.15 Abs 1 S 4 Nr 2, UStAE Abschn 18.15 Abs 1 S 4 Nr 3, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 4, UStAE Abschn 18.15 Abs 1 S 1, UStR Abschn 243 Abs 1 S 1, UStDV § 60, UStG § 13b
    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren - Wahlrecht des im Ausland ansässigen Unternehmers über den Vergütungszeitraum - Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr

  • Bundesfinanzhof

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren - Wahlrecht des im Ausland ansässigen Unternehmers über den Vergütungszeitraum - Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13b UStG 1999 vom 29.12.2003, § 16 UStG 1999, § 18 UStG 1999, §§ 59 ff UStDV 1999, Art 1 EWGRL 1072/79
    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren - Wahlrecht des im Ausland ansässigen Unternehmers über den Vergütungszeitraum - Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    UStG §§ 13 b, 18
    Umsatzsteuer: Vorsteuervergütung im Regelsteuerverfahren - im Ausland ansässiges Unternehmen

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren

  • rewis.io

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren - Wahlrecht des im Ausland ansässigen Unternehmers über den Vergütungszeitraum - Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren - Wahlrecht des im Ausland ansässigen Unternehmers über den Vergütungszeitraum - Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung eines im Ausland ansässigen Unternehmers der Geltendmachung aller in diesem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge in der Jahreserklärung; Berechtigung der Geltendmachung der Vorsteuerbeträge bei Möglichkeit des Stellens eines unterjährigen ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungs- oder Vergütungsverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungs- oder Vergütungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der im Ausland ansässige Unternehmer und die Vorsteuer - Vergütungsverfahren und Vergütungszeitraum

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechtigung eines im Ausland ansässigen Unternehmers der Geltendmachung aller in diesem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge in der Jahreserklärung; Berechtigung der Geltendmachung der Vorsteuerbeträge bei Möglichkeit des Stellens eines unterjährigen ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungs- oder Vergütungsverfahren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungs- oder Vergütungsverfahren

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorsteuervergütung für ausländische Unternehmer im Regelbesteuerungsverfahren

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 360
  • BB 2011, 2005
  • BB 2011, 2536
  • DB 2011, 1786
  • BStBl II 2011, 834
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 19.11.2014 - V R 41/13

    Vorsteuerabzug im Regelverfahren bei ungeklärter Ansässigkeit und offenem

    Dem stehen die Vorschriften zum Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG i.V.m. §§ 59 ff. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung --UStDV--) nicht entgegen, denn § 59 Nr. 1 UStDV ist entsprechend seinem Vereinfachungszweck einschränkend dahin auszulegen, dass diese Regelung nur anwendbar ist, wenn der Steuerpflichtige nicht bereits aus anderen Gründen gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 1133, unter II.2.b; vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834, Leitsatz 1).

    bb) Ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 UStG ist und gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG ohnehin eine Steuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben hat, ist berechtigt, alle in diesem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge in der Jahreserklärung geltend zu machen (BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 1133; in BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834).

  • BFH, 28.08.2013 - XI R 5/11

    Verhältnis von allgemeinem Besteuerungsverfahren und

    Es würde zudem nicht zu der von dem Vergütungsverfahren angestrebten "Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens" (vgl. § 18 Abs. 9 Satz 1 UStG) führen, den im Ausland ansässigen Unternehmer für ein Kalenderjahr, für das er nach § 18 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 UStG eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben hat, daneben zur Geltendmachung der abziehbaren Vorsteuer im Vergütungsverfahren zu verpflichten (vgl. BFH-Urteil vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834, Rz 29).

    Vielmehr sieht § 62 Abs. 1 UStDV ausdrücklich Regelungen für den Fall vor, dass bei einem in § 59 UStDV genannten Unternehmer eine Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG durchzuführen ist; im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens sind dann nur die Vorsteuerbeträge nicht zu berücksichtigen, "die nach § 59 UStDV vergütet worden sind", nicht aber allgemein die nach § 59 UStDV vergütbaren Vorsteuerbeträge (vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834, Rz 29).

    cc) Dieses Ergebnis stimmt mit dem des BFH-Urteils in BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834 überein.

    Der BFH hat dort entschieden, ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 UStG ist und gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG eine Steuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben hat, sei berechtigt, alle in diesem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge in der Jahreserklärung geltend zu machen (Urteil in BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834, Leitsatz 1).

  • BFH, 22.05.2019 - XI R 1/18

    Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren

    c) Ebenso zutreffend hat das FG allerdings erkannt, dass das allgemeine Besteuerungsverfahren anzuwenden ist, falls die Klägerin Umsatzsteuer i.S. des § 13b UStG schuldet (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 14. April 2011 - V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834, Rz 22; vom 7. März 2013 - V R 12/12, BFH/NV 2013, 1133, Rz 10; vom 28. August 2013 - XI R 5/11, BFHE 243, 51, BStBl II 2014, 497, Rz 19; vom 19. November 2014 - V R 41/13, BFHE 248, 406, BFH/NV 2015, 634, Rz 16).
  • BFH, 07.03.2013 - V R 12/12

    Vorsteuerabzug im Regelbesteuerungsverfahren bei im Ausland ansässigen

    Im Hinblick auf die in der Person der Klägerin bestehende Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG war sie verpflichtet, für den Voranmeldungszeitraum des Leistungsbezugs, in dem ihre Steuerschuldnerschaft begründet wurde, eine Voranmeldung und für das Kalenderjahr dieses Leistungsbezugs eine Jahressteuererklärung abzugeben (§ 18 Abs. 4a UStG und Senatsurteil vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834).

    Wie der Senat bereits ausdrücklich entschieden hat (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834, Leitsatz und unter II.3.b aa), ist ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 UStG ist und gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG ohnehin eine Steuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben hat, berechtigt und im Hinblick auf das Nichtbestehen eines Wahlrechts zur Anwendung von Regelbesteuerungs- oder Vergütungsverfahren auch verpflichtet, alle in diesem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge in der Jahreserklärung geltend zu machen.

    Der Senat schließt sich daher der an seinem Urteil in BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834 im Schrifttum vereinzelt geübten Kritik (von Streit, Deutsches Steuerrecht 2011, 2233, zustimmend demgegenüber Montfort, Umsatzsteuer-Rundschau 2012, 341 ff., 354) nicht an.

  • FG Köln, 22.02.2012 - 2 K 2447/10

    Voraussetzungen der Vorsteuervergütung gem. § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. §§ 59 f.

    Zwar ist auch der Leistungsempfänger gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 3 UStG sowie gemäß § 18 Abs. 4a UStG verpflichtet, eine entsprechende Umsatzsteuererklärung bzw. Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben (so auch BFH-Urteil vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834).

    cc) Soweit aus der Entscheidung des BFH (Urteil vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834) zu folgern wäre, dass die Anwendung des Vorsteuervergütungsverfahrens ausgeschlossen ist, wenn der Unternehmer entgegen § 59 Nr. 2 UStDV nicht nur Umsätze erbracht hat, für die seine Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden, sondern er darüber hinaus selbst Leistungen bezogen hat, für die er Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 UStG ist, folgt dem der Senat nicht.

    dd) Soweit die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens gemäß § 18 Abs. 9 UStG gegeben sind, ist dieses auch zwingend anzuwenden, denn der Unternehmer hat kein Wahlrecht, Vorsteuerbeträge im Vergütungsverfahren oder im Rahmen der Jahreserklärung nach § 18 Abs. 3 UStG geltend zu machen (BFH-Urteil vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834).

    Die Revision wird im Hinblick auf das Urteil des BFH vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834 zugelassen, da eine klarstellende höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage, ob die Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b UStG zum Ausschluss der Antragsberechtigung im besonderen Vorsteuervergütungsverfahren gemäß § 18 Abs. 9 UStG führt, angebracht erscheint.

  • BFH, 14.11.2017 - V B 65/17

    Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug; gesetzlich geschuldete Steuer; kein

    Liegen die Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens vor, ist dieses nach der Rechtsprechung des BFH vielmehr zwingend anzuwenden (BFH-Urteile vom 14. April 2011 V R 14/10, BFHE 233, 360, BStBl II 2011, 834, Rz 26, sowie vom 28. August 2013 XI R 5/11, BFHE 243, 51, BStBl II 2014, 497, Rz 41).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 5 K 5270/15

    Umsatzsteuer 2007

    Zwar geht der Bundesfinanzhof in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass eine aus § 13 b Abs. 2 UStG resultierende Steuerschuld dazu führt, dass der Steuerpflichtige berechtigt ist, im Rahmen der nach § 18 Abs. 3 UStG abzugebenden Steuererklärung alle in dem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge geltend zu machen (BFH, Urteil vom 14.04.2011 - V R 14/10, BStBl. II 2011, 834; Urteil vom 28.08.2013 - XI R 5/11, BStBl. II 2014, 497).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 6 K 1004/09

    Zeitnahe Dokumentation einer Zuordnungsentscheidung durch

    Soweit der Steuerpflichtige gemäß § 18 UStG zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, muss er diese Zuordnungsentscheidung durch Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bereits mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum des Leistungsbezuges dem Finanzamt mitteilen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.08.2008 - 6 K 2333/06; Niedersächsisches FG Urteile vom 13.08.2009 - 16 K 463/07 und vom 15.04.2010 - 16 K 434/07, Revisionen anhängig hierzu unter den Az. V R 42/09 und V R 14/10).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 6 K 1005/09

    Zeitnahe Dokumentation einer Zuordnungsentscheidung durch

    Soweit der Steuerpflichtige gemäß § 18 UStG zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, muss er diese Zuordnungsentscheidung durch Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bereits mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum des Leistungsbezuges dem Finanzamt mitteilen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.08.2008 - 6 K 2333/06; Niedersächsisches FG Urteile vom 13.08.2009 - 16 K 463/07 und vom 15.04.2010 - 16 K 434/07, Revisionen anhängig hierzu unter den Az. V R 42/09 und V R 14/10).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2011 - 6 K 2016/08

    Zeitnahe Zuordnung eines Gebäudes zum Unternehmen

    Soweit der Steuerpflichtige gemäß § 18 UStG zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, muss er diese Zuordnungsentscheidung durch Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bereits mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum des Leistungsbezuges dem Finanzamt mitteilen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.08.2008 - 6 K 2333/06; Niedersächsisches FG Urteile vom 13.08.2009 - 16 K 463/07 und vom 15.04.2010 - 16 K 434/07, Revisionen anhängig hierzu unter den Az. V R 42/09 und V R 14/10).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2021 - 2 K 2107/20
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