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   BFH, 07.04.2011 - III R 24/08   

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https://dejure.org/2011,4328
BFH, 07.04.2011 - III R 24/08 (https://dejure.org/2011,4328)
BFH, Entscheidung vom 07.04.2011 - III R 24/08 (https://dejure.org/2011,4328)
BFH, Entscheidung vom 07. April 2011 - III R 24/08 (https://dejure.org/2011,4328)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des Kindes - Entscheidung über eine teilweise zulässige Revision - Begriff des "Arbeitsuchenden" - Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach ARB 1/80 - Vorliegen formeller Beschwer

  • openjur.de

    Meldung als Arbeitsuchender; Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des Kindes; Entscheidung über eine teilweise zulässige Revision; Begriff des "Arbeitsuchenden"; Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach ARB 1/80; Vorliegen formeller Beschwer

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, SGB 3 § 15, SGB 3 § 35, SGB 3 § 36, SGB 3 § 284 Abs 5, ArGV § 5 Nr 3, ArGV § 5 Nr 5, AuslG § 69 Abs 2, AuslG § 69 Abs 3, EWGAssRBes 1/80
    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des Kindes - Entscheidung über eine teilweise zulässige Revision - Begriff des "Arbeitsuchenden" - Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach ARB 1/80 - Vorliegen formeller Beschwer

  • Bundesfinanzhof

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des Kindes - Entscheidung über eine teilweise zulässige Revision - Begriff des "Arbeitsuchenden" - Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach ARB 1/80 - Vorliegen formeller Beschwer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2002, § 15 SGB 3, § 35 SGB 3, § 36 SGB 3
    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des Kindes - Entscheidung über eine teilweise zulässige Revision - Begriff des "Arbeitsuchenden" - Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach ARB 1/80 - Vorliegen formeller Beschwer

  • IWW
  • rewis.io

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des Kindes - Entscheidung über eine teilweise zulässige Revision - Begriff des "Arbeitsuchenden" - Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach ARB 1/80 - Vorliegen formeller Beschwer

  • ra.de
  • rewis.io

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des Kindes - Entscheidung über eine teilweise zulässige Revision - Begriff des "Arbeitsuchenden" - Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach ARB 1/80 - Vorliegen formeller Beschwer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch ohne Arbeitsgenehmigung

  • datenbank.nwb.de

    Meldung als Arbeitsuchender - ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des Kindes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Meldung als Arbeitsuchender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für das nicht arbeitssuchende, ausländische Kind

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mangels Arbeitsgenehmigung scheitert ein Kindergeldanspruch an einer erforderlichen Meldung als Arbeitsuchender bei der Agentur für Arbeit; Kindergeldanspruch ohne Arbeitsgenehmigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Tatbestandsvoraussetzung der Meldung als Arbeitsuchender

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kinder
    Berücksichtigung von Kindern
    Volljährige Kinder
    Arbeitslose Kinder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 44
  • FamRZ 2011, 1147
  • DB 2011, 1564
  • BStBl II 2012, 210
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (z.B. Senatsurteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, m.w.N.).

    bb) Nachgewiesen werden kann das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz z.B. durch eine Bescheinigung des Arbeitsamtes (der Agentur für Arbeit), dass das Kind als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle registriert ist (Senatsurteil in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005).

    Entscheidend ist auch hier vielmehr, ob das Kind tatsächlich bei der Ausbildungsvermittlung der Agentur vorstellig geworden ist und --da die Meldung nicht zeitlich unbeschränkt als Nachweis für die Ausbildungswilligkeit gilt-- dieser gegenüber zumindest alle drei Monate sein Interesse an einer weiteren Vermittlung einer Ausbildungsstelle bekundet hat (Senatsurteil in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005).

    Die Vorsprache vom 17. Juni 2003 konnte jedoch allenfalls bis einschließlich des Monats September 2003 ihre Wirkung für einen Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchst. c EStG entfalten (vgl. Senatsurteile in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008 für Arbeitsuchende; in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005 für Ausbildungsuchende).

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99

    Neues zum Kindergeld: Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
    Im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift --nämlich die Gleichstellung von Kindern, die (erfolglos) einen Ausbildungsplatz suchen, mit denen, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben-- darf der Beginn oder die Fortsetzung der Ausbildung nicht an anderen Umständen als dem Mangel eines Ausbildungsplatzes scheitern (Senatsbeschluss vom 25. September 2009 III B 52/08, BFH/NV 2010, 34; BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843).

    Die Gleichstellung ist daher nur gerechtfertigt, wenn das einen Ausbildungsplatz suchende Kind diesen im Erfolgsfall auch antreten könnte (BFH-Urteil in BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843).

    Die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG liegen demnach nicht vor, wenn das Kind --die Verfügbarkeit des Ausbildungsplatzes unterstellt-- diesen ohnehin nicht antreten könnte, weil es die objektiven Anforderungen dafür nicht erfüllt oder es aus anderen Gründen am Antritt gehindert wäre (BFH-Urteil in BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843).

  • BFH, 19.06.2008 - III R 68/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
    aa) Nach der im Jahr 2003 geltenden Fassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genügt --ist aber auch erforderlich-- die Meldung als Arbeitsuchender; die übrigen Merkmale der Arbeitslosigkeit i.S. des § 119 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), wie Eigenbemühungen und Verfügbarkeit, brauchen nicht mehr nachgewiesen zu werden (Senatsurteile vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008; vom 20. November 2008 III R 10/06, BFH/NV 2009, 567).

    Die Vorsprache vom 17. Juni 2003 konnte jedoch allenfalls bis einschließlich des Monats September 2003 ihre Wirkung für einen Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchst. c EStG entfalten (vgl. Senatsurteile in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008 für Arbeitsuchende; in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005 für Ausbildungsuchende).

    cc) Dem Erfordernis eines Vermittlungsanspruchs stehen die BFH-Urteile in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008 und in BFH/NV 2009, 567, wonach die Verfügbarkeit nicht mehr nachgewiesen zu werden braucht, nicht entgegen.

  • BFH, 25.09.2009 - III B 52/08

    Kein Kindergeld wegen Ausbildungsplatzsuche bei aufenthaltsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
    Im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift --nämlich die Gleichstellung von Kindern, die (erfolglos) einen Ausbildungsplatz suchen, mit denen, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben-- darf der Beginn oder die Fortsetzung der Ausbildung nicht an anderen Umständen als dem Mangel eines Ausbildungsplatzes scheitern (Senatsbeschluss vom 25. September 2009 III B 52/08, BFH/NV 2010, 34; BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843).

    Die Gründe, warum das Kind einen angebotenen Ausbildungsplatz nicht antreten könnte --bspw. aufgrund aufenthaltsrechtlicher Hindernisse--, sind insoweit unerheblich (Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 34).

  • BFH, 20.11.2008 - III R 10/06

    Kindergeldanspruch für ein arbeitsuchendes Kind nur bei Meldung als

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
    aa) Nach der im Jahr 2003 geltenden Fassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genügt --ist aber auch erforderlich-- die Meldung als Arbeitsuchender; die übrigen Merkmale der Arbeitslosigkeit i.S. des § 119 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), wie Eigenbemühungen und Verfügbarkeit, brauchen nicht mehr nachgewiesen zu werden (Senatsurteile vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008; vom 20. November 2008 III R 10/06, BFH/NV 2009, 567).

    cc) Dem Erfordernis eines Vermittlungsanspruchs stehen die BFH-Urteile in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008 und in BFH/NV 2009, 567, wonach die Verfügbarkeit nicht mehr nachgewiesen zu werden braucht, nicht entgegen.

  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2003 - L 13 AL 2554/03

    Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
    aa) Soweit S ab dem 3. März 2004 über eine sog. Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990 verfügte, konnte ihm grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung erteilt werden (§ 284 Abs. 5 SGB III a.F. i.V.m. § 5 Nr. 3 ArGV; Düe in: Niesel, SGB III, 2. Aufl. 2002, § 284 Rz 35; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 2003 L 13 AL 2554/03 ER-B, juris).
  • BFH, 01.07.1987 - I R 297/83

    Versäumnis der Frist zur Einlegung der Revision - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
    Es fehlt insoweit an einem Gegenstand der revisionsrechtlichen Nachprüfung (BFH-Urteil vom 1. Juli 1987 I R 297/83, BFH/NV 1988, 673) und damit an der erforderlichen formellen Beschwer (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 120 Rz 56, m.w.N.).
  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 120/89

    Verfügbarkeit eines Ausländers für die Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
    Auch der Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 --ARB 1/80-- (nicht veröffentlicht) befreite ihn von diesem Genehmigungserfordernis nicht generell (s. z.B. Eicher/Spellbrink, a.a.O., § 26 Rz 47; BSG-Urteil vom 9. August 1990  7 RAr 120/89, BSGE 67, 176).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88

    Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
    Die Entscheidung konnte vom Arbeitsamt (von der Agentur für Arbeit) nicht darauf überprüft werden, ob die ausländerrechtlichen Vorschriften zutreffend angewandt wurden (BSG-Urteil vom 25. Oktober 1989  7 RAr 94/88, SozR 4100 § 103 Nr. 44).
  • BFH, 03.06.1976 - IV R 236/71

    Klage eines Landwirts - Niedrigere Festsetzung der Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
    Letztere als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Revision ist nur gegeben, soweit das FG dem Klagebegehren nicht voll entsprochen oder über dieses nicht befunden hat (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juni 1976 IV R 236/71, BFHE 120, 348, BStBl II 1977, 62).
  • BSG, 22.11.1977 - 7 RAr 5/77

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit -

  • BFH, 17.07.2008 - III R 95/07

    Wegfall des Kindergeldanspruches - Nachweis des ernsthaften Bemühens eines

  • BFH, 25.09.2008 - III R 91/07

    Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Meldung des Kindes als Arbeitsuchender

  • FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07

    Kein Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für ein -aufgrund

  • BFH, 17.07.2008 - III R 106/07

    Wegfall des Kindergeldanspruches - Mitwirkungspflichten eines ausbildungsuchenden

  • BFH, 01.12.1998 - VII R 147/97

    Zollwert - Wert von Entwürfen - Musterkollektion - Umfang der Kosten -

  • BFH, 12.11.2020 - III R 49/18

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung

    Dies setzt voraus, dass der Beginn der Ausbildung nicht an anderen Umständen als dem Mangel eines Ausbildungsplatzes scheitert (Senatsurteile vom 07.04.2011 - III R 24/08, BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210, sowie vom 13.06.2013 - III R 58/12, BFHE 242, 118, BStBl II 2014, 834).

    b) In der Person des Kindes liegende Gründe, welche der Aufnahme einer Berufsausbildung entgegenstehen, liegen z.B. vor, wenn ein Kind nicht die Voraussetzungen für den angestrebten Studiengang erfüllt (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 473) oder wenn ausländerrechtliche Gründe einer Berufsausbildung entgegenstehen (Senatsurteil in BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210).

  • BFH, 07.07.2016 - III R 19/15

    Kindergeld: Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei

    aa) Für den Begriff des "Arbeitsuchenden" ist für das Kindergeld auf die Vorschriften des Sozialrechts, hier auf § 15 Satz 2 SGB III, zurückzugreifen, da der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG gebrauchte Begriff des "Arbeitsuchenden" im Steuerrecht nicht geregelt ist (Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 24/08, BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210, Rz 19).

    Der Arbeitsuchende muss als solcher grundsätzlich vermittlungsfähig sein, nicht erforderlich ist jedoch, dass er verfügbar i.S. des § 119 Abs. 1 Nr. 3 SGB III ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210, Rz 20, m.w.N.).

  • BFH, 18.02.2021 - III R 35/19

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung

    Dies setzt voraus, dass der Beginn der Ausbildung nicht an anderen Umständen als dem Mangel eines Ausbildungsplatzes scheitert (Senatsurteile vom 07.04.2011 - III R 24/08, BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210, sowie vom 13.06.2013 - III R 58/12, BFHE 242, 118, BStBl II 2014, 834).

    b) In der Person des Kindes liegende Gründe, welche der Aufnahme einer Berufsausbildung entgegenstehen, liegen z.B. vor, wenn ein Kind nicht die Voraussetzungen für den angestrebten Studiengang erfüllt (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 473) oder wenn ausländerrechtliche Gründe einer Berufsausbildung entgegenstehen (Senatsurteil in BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210).

  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Insbesondere würde eine Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG nicht zwangsläufig daran scheitern, dass das Kind wegen des bevorstehenden Pflichtdienstes gehindert wäre, sich einer Berufsausbildung zu unterziehen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 24/08, BFHE 233, 44; BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843).
  • BFH, 31.08.2021 - III R 42/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

    a) Die Berücksichtigung als Kind, das eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG), setzt voraus, dass der Beginn der Ausbildung nicht an anderen Umständen als dem Mangel eines Ausbildungsplatzes scheitert (Senatsurteile vom 07.04.2011 - III R 24/08, BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210, Rz 27; vom 13.06.2013 - III R 58/12, BFHE 242, 118, BStBl II 2014, 834, Rz 14, und vom 12.11.2020 - III R 49/18, BFHE 271, 229, Rz 12).

    b) In der Person des Kindes liegende Gründe, welche der Aufnahme einer Berufsausbildung entgegenstehen, liegen z.B. vor, wenn ein Kind nicht die Voraussetzungen für den angestrebten Studiengang erfüllt (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 473) oder wenn ausländerrechtliche Gründe einer Berufsausbildung entgegenstehen (Senatsurteil in BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210).

  • BFH, 31.08.2021 - III R 41/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

    a) Die Berücksichtigung als Kind, das eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG), setzt voraus, dass der Beginn der Ausbildung nicht an anderen Umständen als dem Mangel eines Ausbildungsplatzes scheitert (Senatsurteile vom 07.04.2011 - III R 24/08, BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210, Rz 27; vom 13.06.2013 - III R 58/12, BFHE 242, 118, BStBl II 2014, 834, Rz 14, und vom 12.11.2020 - III R 49/18, BFHE 271, 229, Rz 12).

    b) In der Person des Kindes liegende Gründe, welche der Aufnahme einer Berufsausbildung entgegenstehen, liegen z.B. vor, wenn ein Kind nicht die Voraussetzungen für den angestrebten Studiengang erfüllt (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 473) oder wenn ausländerrechtliche Gründe einer Berufsausbildung entgegenstehen (Senatsurteil in BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210).

  • BFH, 13.06.2013 - III R 58/12

    Kindergeld während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit

    (1) Die Gleichstellung von Kindern, die einen Ausbildungsplatz suchen, mit denen, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, setzt voraus, dass der Beginn oder die Fortsetzung der Ausbildung nicht an anderen Umständen als dem Mangel eines Ausbildungsplatzes scheitern (Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 24/08, BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210).

    Wenn dies --z.B. aus ausländerrechtlichen Gründen (Senatsurteil in BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210)-- ausgeschlossen ist, scheidet eine Berücksichtigung aus.

  • BFH, 31.08.2021 - III R 13/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld;

    a) Die Berücksichtigung als Kind, das eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG), setzt voraus, dass der Beginn der Ausbildung nicht an anderen Umständen als dem Mangel eines Ausbildungsplatzes scheitert (Senatsurteile vom 07.04.2011 - III R 24/08, BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210, Rz 27; vom 13.06.2013 - III R 58/12, BFHE 242, 118, BStBl II 2014, 834, Rz 14, und vom 12.11.2020 - III R 49/18, BFHE 271, 229, Rz 12).

    b) In der Person des Kindes liegende Gründe, welche der Aufnahme einer Berufsausbildung entgegenstehen, liegen z.B. vor, wenn ein Kind nicht die Voraussetzungen für den angestrebten Studiengang erfüllt (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 473) oder wenn ausländerrechtliche Gründe einer Berufsausbildung entgegenstehen (Senatsurteil in BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210).

  • BFH, 10.04.2014 - III R 19/12

    Kindergeld - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

    Allerdings komme nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) der Meldung bzw. Abmeldung keine echte Tatbestandswirkung zu (Urteile vom 25. September 2008 III R 91/07, BFHE 223, 354, BStBl II 2010, 47; vom 7. April 2011 III R 24/08, BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210).
  • BFH, 22.12.2011 - III R 5/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Insbesondere würde eine Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG nicht zwangsläufig daran scheitern, dass das Kind wegen des bevorstehenden Pflichtdienstes gehindert wäre, sich einer Berufsausbildung zu unterziehen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 24/08, BFHE 233, 44; BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843).
  • FG Düsseldorf, 01.03.2012 - 14 K 1209/11

    Meldung bei der Arbeitsagentur ist Voraussetzung für Kindergeldanspruch gemäß §

  • BFH, 22.05.2019 - III R 3/18

    Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht

  • FG Niedersachsen, 02.04.2014 - 9 K 144/13

    Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen schuldhafter Versäumung eines

  • BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18

    Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als

  • BFH, 07.10.2021 - III R 48/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

  • FG Düsseldorf, 06.12.2012 - 14 K 1626/12

    Maßgeblich für einen Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG ist

  • BFH, 31.08.2021 - III R 43/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

  • BFH, 07.10.2021 - III R 8/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld;

  • BFH, 31.08.2021 - III R 52/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld;

  • BFH, 15.05.2013 - X R 27/11

    Zulässigkeit von Rechtsmitteln setzt formelle Beschwer voraus

  • FG Sachsen, 19.07.2011 - 6 K 1290/06

    Keine unbeschränkte Aufrechnung mit Kindergeldnachzahlungsbeträgen Nachzahlung

  • BFH, 14.05.2013 - X B 123/12

    Formelle Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei

  • BFH, 26.04.2013 - III S 34/12

    Kindergeld für ein Kind, das sein eigenes Kind betreut - Keine grundsätzliche

  • FG Düsseldorf, 06.11.2014 - 14 K 1085/13

    Kindergeld: Berücksichtigung eines arbeitsunfähigen Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz

  • FG Münster, 04.07.2012 - 5 K 3809/10

    Kindergeldberechtigung für ein als arbeitssuchend gemeldetes, volljähriges Kind

  • FG Düsseldorf, 30.06.2014 - 10 K 1751/13

    Abmeldung und Einstellung der Arbeitsvermittlung als Verwaltungsakt

  • FG Münster, 17.10.2022 - 7 K 591/22

    Streit um einen Anspruch auf Kindergeld; Angestrebte Ausbildung zum

  • FG Köln, 30.09.2021 - 10 K 1416/19

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung des Kindergeldes

  • SG Berlin, 01.07.2022 - S 58 AL 520/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

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