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   BFH, 27.01.2011 - V R 21/09   

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https://dejure.org/2011,1663
BFH, 27.01.2011 - V R 21/09 (https://dejure.org/2011,1663)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2011 - V R 21/09 (https://dejure.org/2011,1663)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - V R 21/09 (https://dejure.org/2011,1663)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit einer Einnahmeerzielung

  • openjur.de

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit; Nachhaltigkeit einer Einnahmeerzielung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 174 Abs 3, UStG § 2 Abs 1, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1
    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit einer Einnahmeerzielung

  • Bundesfinanzhof

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit einer Einnahmeerzielung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 174 Abs 3 AO, § 2 Abs 1 UStG 1980, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1980
    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit einer Einnahmeerzielung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Unternehmereigenschaft bei privater Sammeltätigkeit

  • rewis.io

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit einer Einnahmeerzielung

  • ra.de
  • rewis.io

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit einer Einnahmeerzielung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Vorsteuerabzug beim Aufbau einer "Oldtimersammlung"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Aufbau einer "Oldtimersammlung" und das Steuerrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung der Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit; Verhalten des Sammlers bereits während des Aufbaus der Sammlung wie ein Händler

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Vorsteuerabzug beim Aufbau einer Oldtimersammlung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Vorsteuerabzug beim Aufbau einer Oldtimersammlung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Oldtimer-Sammlung ohne Steuervorteile

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 77
  • BB 2011, 1318
  • DB 2011, 1088
  • BStBl II 2011, 524
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - V R 21/09
    Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische wirtschaftliche Tätigkeit setzt gegenüber einer privaten Sammlertätigkeit (hier: beim Aufbau einer Fahrzeugsammlung und ihrer museumsartigen Einlagerung in einer Tiefgarage) voraus, dass sich der Sammler bereits während des Aufbaus der Sammlung wie ein Händler verhält (Bestätigung der BFH-Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752).

    Gehe es um die Verkaufstätigkeit im Zusammenhang mit einer Sammlung, sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine unternehmerische Tätigkeit nur dann anzunehmen, wenn sich der Sammler bereits beim Aufbau der Sammlung wie ein Händler verhalten habe (BFH-Urteil vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752, Münzhändler).

    In Übereinstimmung damit hat der BFH zur Abgrenzung in Fällen, in denen jemand eine Sammlung von Gegenständen, die im Wesentlichen einen Liebhaberwert verkörpern (wie z.B. Briefmarken und Münzen), aus privaten Neigungen aufbaut und diese oder Teile davon später veräußert, darauf abgestellt, ob die äußeren Umstände beim Ankauf und Verkauf von Gegenständen der betreffenden Art der eines Händlers entsprechen oder ob daraus geschlossen werden kann, dass die Sammlungsstücke nur aus privaten Neigungen erworben worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, Briefmarkensammlung; in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752, Münzsammlung; vom 13. Februar 1992 V R 112/87, BFH/NV 1993, 59, Verkauf von Edelmetallmengen).

    a) Der Rechtsfehler des FG liegt zunächst darin, dass es die dargelegte Rechtsprechung des BFH zur Abgrenzung einer privaten Sammlertätigkeit von einer unternehmerischen Betätigung wie ein Händler (Urteile in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744 zum Briefmarkensammler; in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 zum Münzsammler) zwar zitiert, tatsächlich aber nicht berücksichtigt hat.

  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - V R 21/09
    Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische wirtschaftliche Tätigkeit setzt gegenüber einer privaten Sammlertätigkeit (hier: beim Aufbau einer Fahrzeugsammlung und ihrer museumsartigen Einlagerung in einer Tiefgarage) voraus, dass sich der Sammler bereits während des Aufbaus der Sammlung wie ein Händler verhält (Bestätigung der BFH-Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752).

    In Übereinstimmung damit hat der BFH zur Abgrenzung in Fällen, in denen jemand eine Sammlung von Gegenständen, die im Wesentlichen einen Liebhaberwert verkörpern (wie z.B. Briefmarken und Münzen), aus privaten Neigungen aufbaut und diese oder Teile davon später veräußert, darauf abgestellt, ob die äußeren Umstände beim Ankauf und Verkauf von Gegenständen der betreffenden Art der eines Händlers entsprechen oder ob daraus geschlossen werden kann, dass die Sammlungsstücke nur aus privaten Neigungen erworben worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, Briefmarkensammlung; in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752, Münzsammlung; vom 13. Februar 1992 V R 112/87, BFH/NV 1993, 59, Verkauf von Edelmetallmengen).

    a) Der Rechtsfehler des FG liegt zunächst darin, dass es die dargelegte Rechtsprechung des BFH zur Abgrenzung einer privaten Sammlertätigkeit von einer unternehmerischen Betätigung wie ein Händler (Urteile in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744 zum Briefmarkensammler; in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 zum Münzsammler) zwar zitiert, tatsächlich aber nicht berücksichtigt hat.

  • BFH, 04.09.2008 - V R 10/06

    Vorsteuerabzug eines Motorradrennfahrers - Verwendung gemischt nutzbarer

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - V R 21/09
    Kann ein Gegenstand seiner Art nach sowohl zu wirtschaftlichen als auch zu privaten Zwecken verwendet werden, so sind alle Umstände seiner Nutzung zu prüfen, um festzustellen, ob er tatsächlich zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen verwendet wird (z.B. Gerichtshof der Europäischen Union --EuGH--, Urteil vom 26. September 1996 C-230/94, Enkler, Slg. 1996, I-4517; BFH-Urteile vom 4. September 2008 V R 10/06, BFH/NV 2009, 230; vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, m.w.N.).

    a) Für die Beurteilung der Frage, ob ein Gegenstand für Zwecke einer wirtschaftlichen Tätigkeit erworben wird, ist auch die Art des Gegenstandes zu berücksichtigen (z.B. EuGH-Urteil Enkler in Slg. 1996, I-4517 Rdnr. 26; BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 230).

  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 21/09, BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, unter II.2.; in BFHE 225, 163, BStBl II 2011, 292, unter II.1.b).

    Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, unter II.2., m.w.N.).

    Dass Zahl und Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sind (EuGH-Urteil Slaby und Kuæ in DStRE 2011, 1417 Rdnr. 37), entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, derzufolge die Zahl der Geschäftsvorfälle nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist (z.B. BFH-Urteil in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, unter II.2.).

    Der tatsächlichen Würdigung der Einzelheiten durch die Tatsacheninstanz kommt insoweit besondere Bedeutung zu (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, unter II.2.; in BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, unter II.1.).

    Ob auch ein anderes Ergebnis der Würdigung vertretbar gewesen wäre, ist nicht entscheidend (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, unter II.2.b, m.w.N.).

  • BFH, 12.08.2015 - XI R 43/13

    Umsatzsteuerbarkeit des Verkaufs von mindestens 140 Pelzmänteln auf der

    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 21/09, BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, Rz 22 ff.; in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634, Rz 35; s. auch BFH-Beschluss vom 9. April 2014 XI B 6/14, BFH/NV 2014, 1230 bei 40 Verkaufsangeboten und 16 Anzeigen für Uhren und Schmuck, sowie zur Problematik der "eBay-Verkäufe" allgemein auch Roth/Loose, UR 2014, 169, 172 ff.; Hundt-Eßwein, Deutsches Steuerrecht 2012, 1371; Meurer, Der Umsatz-Steuer-Berater 2012, 164; Pinkernell, Steuerrecht kurzgefasst 2012, 309; Reiß in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 2 Rz 38.17 ff.; Renner, Steuer- und Wirtschaftskartei 19/2012, 897; Roth, Neue Wirtschafts-Briefe 2012, 1966; Schießl, Steuern und Bilanzen 2012, 471; Martin, BFH/PR 2012, 280; Grube, juris-PraxisReport Steuerrecht 27/2012, Anm. 5).

    bb) Ebenfalls nicht berücksichtigt hat das FG, dass die verkauften Gegenstände (Pelzmäntel) --anders als z.B. Briefmarken (BFH-Urteil in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744), Münzen (BFH-Urteil in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752) oder historische Fahrzeuge (BFH-Urteil in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524)-- keine Sammlerstücke, sondern Gebrauchsgegenstände sind.

  • BFH, 21.09.2016 - XI R 44/14

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht geliefertes

    aa) Unternehmer i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG ist bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (vgl. BFH-Urteile vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426, Leitsatz 1; vom 8. März 2001 V R 24/98, BFHE 194, 522, BStBl II 2003, 430, Leitsatz 1; vom 27. Januar 2011 V R 21/09, BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, Rz 34, m.w.N.).

    (1) Auch die Anzahlung auf einen Kaufpreis stellt eine solche Investition dar (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BFHE 195, 437, BStBl II 2003, 434, Leitsatz 1; in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, Rz 34, m.w.N.).

  • FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13

    Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

    Unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile zum Verkauf privater Sammlungen (Urteile vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524; vom 29.06.1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744; vom 16.07.1987 X R 48/82, BStBl II 1987, 752) machte der Kläger weiter geltend, dass er kein Unternehmer sei.

    c) Der Bundesfinanzhofs (Urteile vom 29.06.1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744 - Briefmarkensammler - , vom 16.07.1987 X R 48/82, BStBl II 1987 X R 48/82 - Münzsammler - und vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524 - Fahrzeugsammler) hat als nicht der Umsatzsteuer unterliegende private Vermögensverwaltung auch den Verkauf einer privaten Sammlung oder Teilen hiervon angesehen, die aufgegeben und en bloc zur Versteigerung gelangen, und zwar auch dann, wenn die Versteigerung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und die Sammlungsstücke letztlich an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert werden.

    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile in BStBl II 2011, 524, unter II.2.; in BStBl II 2012, 634, Rn. 35).

    Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, die Vielfalt des Warenangebots (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2012, 634, Rn. 39), das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil in BStBl II 2011, 524, unter II.2., m.w.N.).

    Dass Zahl und Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sind (EuGH-Urteil Slaby und Kuæ in DStR 2011, 1417, Rn. 37), entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, derzufolge die Zahl der Geschäftsvorfälle nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist (z.B. BFH-Urteil in BStBl II 2011, 524, unter II.2.).

  • BFH, 05.12.2018 - XI R 44/14

    Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

    aa) Unternehmer i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG ist bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (vgl. BFH-Urteile vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426, Leitsatz 1; vom 8. März 2001 V R 24/98, BFHE 194, 522, BStBl II 2003, 430, Leitsatz 1; vom 27. Januar 2011 V R 21/09, BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, Rz 34, m.w.N.; BFH-Beschluss in BFHE 255, 328, UR 2017, 72, Rz 31).

    bb) Auch die Anzahlung auf einen Kaufpreis stellt eine solche Investition dar (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BFHE 195, 437, BStBl II 2003, 434, Leitsatz 1; in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, Rz 34, m.w.N.; BFH-Beschluss in BFHE 255, 328, UR 2017, 72, Rz 32).

  • FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 3037/19

    Ausüben einer wirtschaftlichen und nachhaltigen gewerblichen Tätigkeit mit den

    Dabei sind eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524 unter II.2.

    Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze und der Kunden, das planmäßige Tätigwerden, die Vielfalt des Warenangebots (vgl. BFH-Urteile vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 39; vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919, Rn. 52) und das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524, unter II.2., m.w.N.) oder mehrerer Verkäuferkonten (BFH-Urteil vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919, Rn. 52).

    Dass Zahl und Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sind (EuGH-Urteil vom 15.09.2011, C 180/10, C 181/10, Slaby und Kuæ, HFR 2011, 1253, Rn. 37), entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, der zufolge die Zahl der Geschäftsvorfälle nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist (z.B. BFH-Urteil vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524, unter II.2.).

  • FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2113/18

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Verkäufen über die Internetplattform "eBay"

    d) Der BFH (Urteile vom 29.06.1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744 - Briefmarkensammler - , vom 16.07.1987 X R 48/82, BStBl II 1987, 752 - Münzsammler - und vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524 - Fahrzeugsammler-) hat als nicht der Umsatzsteuer unterliegende private Vermögensverwaltung auch den Verkauf einer privaten Sammlung oder Teilen hiervon angesehen, die aufgegeben und en bloc zur Versteigerung gelangen, und zwar auch dann, wenn die Versteigerung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und die Sammlungsstücke letztlich an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert werden.

    Dabei sind eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524 unter II.2.

    Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze und der Kunden, das planmäßige Tätigwerden, die Vielfalt des Warenangebots (vgl. BFH-Urteile vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 39; vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919, Rn. 52), das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524, unter II.2., m.w.N.) oder mehrerer Verkäuferkonten (BFH-Urteil vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919, Rn. 52).

    Dass Zahl und Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sind (EuGH-Urteil vom 15.09.2011, C 180/10, C 181/10, Slaby und Kuæ, Slg 2011, I-8461, DStRE 2011, 1417, Rn. 37), entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, der zufolge die Zahl der Geschäftsvorfälle nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist (z.B. BFH-Urteil vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524, unter II.2.).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei den vom Vater geschenkt erhaltenen Gegenständen um eine Sammlung handelte, die den Sammlungen vergleichbar war, zu denen der BFH entschieden hatte, dass es sich bei deren Verkauf um eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende private Vermögensverwaltung gehandelt habe (Urteile vom 29.06.1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744 - Briefmarkensammler - , vom 16.07.1987 X R 48/82, BStBl II 1987, 752 - Münzsammler - und vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524 - Fahrzeugsammler-).

  • FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11

    Frage der Erfassung von Gewinnen bei Pokerturnieren sowie Cash-Games als

    § 2 UStG ist richtlinenkonform auszulegen, d.h. es muss eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. des Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie - MwStSystRL - ausgeübt werden (vgl. dazu BFH, Urteile vom 13.02.2014 V R 5/13, BFH/NV 2014, 1159 - betreffend die Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand - vom 26.04.2012 V R 2/11, BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634; vom 27.01.2011 V R 21/09, BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524; vom 08.12.2008 V R 80/07, BFHE 225, 163, BStBl 2011, 292 m.w.N.; Beschluss vom 25.04.2013 XI B 123/12, BFH/NV 2013, 1273).

    Entsprechend diesen Vorgaben sind ohne Anspruch auf Ausschließlichkeit nach der Rechtsprechung des BFH die Dauer und Intensität und die Planmäßigkeit des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Anzahl der ausgeführten Umsätze, das Unterhalten eines Geschäftslokals zu würdigen (BFH, Urteile vom 26.04.2012 V R 2/11, a.a.O.; vom 27.01.2011 V R 21/09, a.a.O.).

  • FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16

    § 15 EStG

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass die Zahl und der Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sind und die Zahl der Geschäftsvorfälle eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.1.2011 V R 21/09, Bundessteuerblatt II 2011, 524).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16

    EBay-Verkäufe als unternehmerische und gewerbliche Aktivitäten

    c) Der BFH (Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744 - Briefmarkensammler - , vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BStBl II 1987, 752 - Münzsammler - und vom 27. Januar 2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524 - Fahrzeugsammler-) hat als nicht der Umsatzsteuer unterliegende private Vermögensverwaltung auch den Verkauf einer privaten Sammlung oder Teilen hiervon angesehen, die aufgegeben und en bloc zur Versteigerung gelangen, und zwar auch dann, wenn die Versteigerung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und die Sammlungsstücke letztlich an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert werden.

    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 21/09, a.a.O., unter II.2., und vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 35).

    35 Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, die Vielfalt des Warenangebots (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 39), das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 V R 21/09, a.a.O., unter II.2., m.w.N.) oder mehrerer Verkäuferkonten (BFH-Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O., Rn. 52).

    Dass Zahl und Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sind (EuGH-Urteil vom 15. September 2011 C 180/10, C 181/10, Slaby und Kuæ, a.a.O., Rn. 37), entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, der zufolge die Zahl der Geschäftsvorfälle nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist (z.B. BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 V R 21/09, a.a.O., unter II.2.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 7 K 7189/15

    Ungeeigneter Vorlieferant für Differenzbesteuerung

  • BFH, 05.12.2018 - XI R 8/14

    Unternehmereigenschaft sowie Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für

  • BFH, 21.06.2018 - V R 63/17

    Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Sportanlagen

  • BFH, 05.12.2018 - XI R 10/16

    Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für nicht geliefertes

  • BFH, 17.06.2020 - X R 26/18

    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 1 K 1268/18

    Umfang des Unternehmens einer Komplementär-GmbH - Vorsteuerabzug aus dem Erwerb

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 1 K 1269/18

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines als Geldanlage erworbenen Luxusfahrzeugs

  • BFH, 11.11.2015 - V R 3/15

    Beurteilung der Unternehmereigenschaft von durch eine Agentur vermittelten

  • FG Münster, 03.11.2015 - 15 K 1252/14

    Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den bei der Errichtung einer Zweifeldsporthalle

  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - 14 K 702/10

    Umsatzsteuerbarkeit von Verkäufen über "ebay"

  • BFH, 08.09.2022 - V R 26/21

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

  • BFH, 08.09.2022 - V R 27/21

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Luxusfahrzeugs

  • FG Düsseldorf, 16.09.2020 - 5 K 1048/17

    Umsatzsteuer: Steuerschuldnerschaft der Ehegatten-Vermietungs-GbR trotz formalen

  • FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 4571/10

    Abgrenzung von unternehmerischer zu nichtselbständiger Tätigkeit;

  • FG Hamburg, 16.10.2019 - 2 K 312/17

    Umsatzsteuer: Anforderungen an unternehmerische Tätigkeit

  • FG Köln, 01.03.2012 - 12 K 3259/09

    Ankauf von Edelholz kein Gewerbebetrieb

  • FG Thüringen, 30.09.2021 - 4 K 55/18

    Zur Umsatzsteuerpflicht, Körperschaftsteuerpflicht und Gewerbesteuerpflicht einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7198/07

    Änderung eines bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheids einer Organgesellschaft

  • FG München, 18.12.2012 - 2 K 2283/10

    Keine Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen, wenn der

  • FG Sachsen, 11.05.2010 - 2 K 535/10

    Nur einheitliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG

  • FG Sachsen, 11.05.2011 - 2 K 535/10

    Nur einheitliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG

  • FG Niedersachsen, 06.07.2012 - 5 V 40/12

    Vorsteuerabzug bei Strohmanngeschäften

  • FG München, 22.10.2013 - 2 K 1003/11

    Vorsteuerabzug eines Rennfahrers aus dem Erwerb eines Wohnmobils

  • FG Niedersachsen, 23.09.2011 - 16 K 41/11

    Vorsteuerabzug bei tatsächlicher Tätigkeit von Unternehmern als unselbstständige

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