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   BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09   

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https://dejure.org/2011,3523
BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09 (https://dejure.org/2011,3523)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2011 - VI R 37/09 (https://dejure.org/2011,3523)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 (https://dejure.org/2011,3523)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht als Tatsachenfeststellung

  • openjur.de

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien; Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht als Tatsachenfeststellung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 8 Abs 1, EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, FGO § 118 Abs 2
    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht als Tatsachenfeststellung

  • Bundesfinanzhof

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht als Tatsachenfeststellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 EStG 1997, § 11 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 118 Abs 2 FGO
    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht als Tatsachenfeststellung

  • IWW
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien (hier: US-amerikanische "restricted shares")

  • Betriebs-Berater

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht als Tatsachenfeststellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht als Tatsachenfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Zuflusszeitpunktes verbilligter Arbeitnehmeraktien; Rechtliche Unmöglichkeit der Verfügung über die Aktien seitens des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitpunkt des Zuflusses von verbilligten Arbeitnehmeraktien

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung des Zuflusszeitpunktes verbilligter Arbeitnehmeraktien; Rechtliche Unmöglichkeit der Verfügung über die Aktien seitens des Arbeitnehmers

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EStG § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Mitarbeiter-Beteiligungen: Wann sind verbilligte Arbeitnehmeraktien zu versteuern?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter-Beteiligungen: Ab wann sind verbilligte Arbeitnehmeraktien zu versteuern?

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Die Abschaffung der vinkulierten Minderheitsbeteiligung im Steuerrecht

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitpunkt der Versteuerung von Arbeitnehmeraktien

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 187
  • NJW 2011, 3744
  • NJW-RR 2011, 1541
  • ZIP 2012, 190
  • BB 2011, 2389
  • BB 2011, 2598
  • DB 2011, 2127
  • BStBl II 2011, 923
  • NZA-RR 2011, 589
  • NZG 2011, 1221
  • NZG 2011, 1239
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 288/02

    Übertragung von Inhaber- auf Namensaktien; Wirksamkeit eines

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09
    Rechtsprechung und Literatur zum Aktienrecht gehen insoweit einheitlich davon aus, dass die dingliche Wirksamkeit der Abtretung nicht an eine bestimmte Form gebunden werden kann, weil darin eine unzulässige Erschwerung der freien Übertragbarkeit der Aktien liege (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 20. September 2004 II ZR 288/02, BGHZ 160, 253, m.w.N.).

    Anderes gilt unter den Voraussetzungen einer möglichen Vinkulierung gemäß §§ 68 Abs. 2, 180 Abs. 2 AktG (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 160, 253).

  • BFH, 30.09.2008 - VI R 67/05

    Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09
    Bei einem Aktienerwerb ist das der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien erfüllt wird (zuletzt BFH-Urteile vom 11. Februar 2010 VI R 47/08, BFH/NV 2010, 1094; vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282; vom 5. Juli 2007 VI R 47/02, BFH/NV 2007, 1876; jeweils m.w.N.).

    Aufgrund des im Aktienrecht geltenden Grundsatzes der freien Übertragbarkeit der Aktie (§ 68 des Aktiengesetzes --AktG--) ist jede Einschränkung, die über eine schuldrechtliche Wirkung hinausgeht, grundsätzlich unwirksam (Senatsurteil in BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282).

  • BFH, 17.10.2001 - I R 97/00

    EStG § 20; AO 1977 § 42 Satz 1; KStG § 8 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09
    Das zeigt etwa das Rechtsinstitut der Wertpapierleihe, wonach während der Laufzeit des Leihvertrags die Erträge aus den verliehenen Wertpapieren dem Entleiher zuzurechnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 97/00, BFHE 197, 63, m.w.N.).
  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 40/08

    Zufluss von Einnahmen bei einer Lebensversicherung englischen Rechts - Vorliegen

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09
    Ob ein Steuerpflichtiger im Einzelfall tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt und ausgeübt hat, ist eine grundsätzlich dem FG obliegende Frage der Tatsachenfeststellung und -würdigung (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 40/08, BFH/NV 2011, 592).
  • BFH, 15.04.1996 - VI R 98/95

    Zurückverweisung an Vollsenat oder Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09
    a) Die Feststellung und Auslegung ausländischen Rechts obliegt grundsätzlich dem FG (vgl. Senatsurteile vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857; vom 15. April 1996 VI R 98/95, BFHE 180, 509, BStBl II 1996, 478, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2010 - VI R 65/08

    Vermögensermittlung beim Unterhaltsempfänger (§ 33a Abs. 1 Satz 3 EStG)

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09
    Angesichts dessen muss der Senat nicht entscheiden, ob dem FG der von der Revision gerügte Verfahrensfehler der mangelhaften Sachaufklärung unterlaufen ist (Senatsurteil vom 11. Februar 2010 VI R 65/08, BFHE 228, 421, BStBl II 2010, 628, m.w.N.).
  • BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06

    Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers für unbeschränkt

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09
    a) Die Feststellung und Auslegung ausländischen Rechts obliegt grundsätzlich dem FG (vgl. Senatsurteile vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857; vom 15. April 1996 VI R 98/95, BFHE 180, 509, BStBl II 1996, 478, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2010 - VI R 47/08

    Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Gutschrift von Beteiligungskapital -

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09
    Bei einem Aktienerwerb ist das der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien erfüllt wird (zuletzt BFH-Urteile vom 11. Februar 2010 VI R 47/08, BFH/NV 2010, 1094; vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282; vom 5. Juli 2007 VI R 47/02, BFH/NV 2007, 1876; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 240/90

    Umdeutung einer Zahlungsklage auf Unterhalt in Abänderungsklage

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09
    Das Revisionsgericht ist an die Feststellungen über Bestehen und Inhalt des ausländischen Rechts wie an tatsächliche Feststellungen gebunden (§ 155 FGO i.V.m. §§ 549, 562 der Zivilprozessordnung; s.a. BGH-Urteil vom 6. November 1991 XII ZR 240/90, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 438).
  • BFH, 05.07.2007 - VI R 47/02

    Beiträge an ausländischen Pensionsfonds gelten als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09
    Bei einem Aktienerwerb ist das der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien erfüllt wird (zuletzt BFH-Urteile vom 11. Februar 2010 VI R 47/08, BFH/NV 2010, 1094; vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282; vom 5. Juli 2007 VI R 47/02, BFH/NV 2007, 1876; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2023 - VI R 46/20

    Steuerliche Berücksichtigung von überobligatorischen Beiträgen zu einer

    (1) Nach den das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des FG zum schweizerischen Recht (vgl. BFH-Beschluss vom 01.03.2005 - IX B 235/02, BFH/NV 2005, 1332 und Senatsurteil vom 30.06.2011 - VI R 37/09, BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923) enthalten die formellen Gesetze über Zukunftssicherungsleistungen in der Schweiz weder eine Pflicht des Arbeitgebers, überobligatorische Beiträge zu leisten, noch enthalten sie eine gesetzliche Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung, auf deren Grundlage eine entsprechende Regelung getroffen wurde.
  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Aus den Feststellungen und der Auslegung des FG zum luxemburgischen Investmentrecht, an die der erkennende Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO wie an Tatsachenfeststellungen gebunden ist (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. §§ 545 Abs. 1, 560 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juni 2011 VI R 37/09, BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923; BFH-Beschluss vom 13. November 2012 VI R 20/10, BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405), folgt, dass die Anteile selbst nicht dem L Fonds zuzurechnen sind.
  • BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

    a) Das FG ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass auch der verbilligte Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber (oder einem Dritten), wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung gewährt wird, zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG führt (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 2011 VI R 37/09, BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923).
  • FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18

    Versteuerung eines geldwerten Vorteils als Arbeitslohn beim Erwerb neuer Aktien

    Die Besteuerung eines geldwerten Vorteils erfolgt danach mit dem nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bestimmenden Wert im Zuflusszeitpunkt (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ).

    Ein zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehörender Vorteil liegt auch in einem durch das Dienstverhältnis veranlassten verbilligten Erwerb von Aktien des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ).

    In diesem Fall fließt dem Arbeitnehmer der aus dem vergünstigten Aktienerwerb resultierende geldwerte Vorteil zu, wenn der Anspruch auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien erfüllt wird (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ; BFH, Urteil vom 01. Februar 2007 - VI R 73/04 -, BFH/NV 2007, 896 ).

    Der Erwerber von Aktien ist rechtlich und wirtschaftlich grundsätzlich dann Inhaber der Aktien, wenn sie auf ihn übertragen oder auf seinen Namen im Depot einer Bank hinterlegt werden (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ).

    Aktien sind demgegenüber noch nicht zugeflossen, solange dem Arbeitnehmer eine Verfügung darüber rechtlich unmöglich ist (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ).

    Aus den allgemeinen Zuflussregeln folgt, dass der Umstand, dass der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Überlassung verbilligter Aktien erlangt hat, für sich allein noch keinen Zufluss von Arbeitslohn begründet (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ).

    Hierzu hat das Finanzgericht alle Umstände des Einzelfalles zu prüfen und in seine Würdigung einzubeziehen (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09 -, BFHE 234, 187 , BStBl II 2011, 923 ).

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 5 K 3825/14

    Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers -

    Auch aus dem vom Beklagten zitierten BFH-Urteil vom 30.06.2011 (VI R 37/09, BStBl II 2011, 923) ließen sich keine gegenteiligen Rückschlüsse ziehen.

    Unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 30.06.2011 (VI R 37/09, BStBl II 2011, 923) führe eine dingliche Verfügungsbeschränkung (Vinkulierung) bei den betreffenden Anteilen dazu, dass der lohnsteuerliche Zufluss der Anteile erst mit Beendigung der Vinkulierung bewirkt werde, auch wenn das wirtschaftliche bzw. zivilrechtliche Eigentum bereits im Zeitpunkt des Anteilserwerbs auf die Kläger übergegangen sei.

    Der Beklagte unterliegt einem Missverständnis, wenn er das BFH-Urteil vom 30.06.2011 (VI R 37/09, BStBl II 2011, 923) dahingehend auslegt, dass bei vinkulierten Geschäftsanteilen der lohnsteuerliche Zufluss der Anteile erst mit Beendigung der Vinkulierung im Zeitpunkt der Veräußerung durch den Arbeitnehmer an einen Dritten bewirkt werde.

  • BFH, 14.11.2012 - VI R 56/11

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

    Ähnlich wie Sperr- und Haltefristen beim Erwerb von Aktien (BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 VI R 37/09, BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923) stehen Bedingung und Zahlungsmodalitäten dem Zufluss im vorgenannten Sinne nicht entgegen.
  • BFH, 13.02.2020 - VI R 20/17

    Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche

    aa) Die Feststellung und Auslegung ausländischen Rechts obliegt grundsätzlich dem FG (Senatsurteil vom 30.06.2011 - VI R 37/09, BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923, Rz 17); das Revisionsgericht ist an die Feststellungen über Bestehen und Inhalt des ausländischen Rechts wie an tatsächliche Feststellungen gebunden (§ 155 FGO i.V.m. § 545 Abs. 1, § 560 der Zivilprozessordnung), da ihm gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO die Prüfung des angefochtenen Urteils nur im Hinblick auf die Verletzung von Bundesrecht erlaubt ist (Senatsurteil vom 24.09.2013 - VI R 6/11, BFHE 243, 210, BStBl II 2016, 650, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn - Tatsache i. S. des § 173

    Schließlich ist auch der Ansatz des dem Kläger mit Übertragung der GmbH-Anteile zugeflossenen (zur Unerheblichkeit schuldrechtlicher Verfügungsbeschränkungen vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 2011 VI R 37/09, BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923) geldwerten Vorteils der Höhe nach revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BFH, 24.09.2013 - VI R 6/11

    Überobligatorisch erbrachte Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen

    Insoweit obliegt die Feststellung und Auslegung des ausländischen Rechts grundsätzlich dem FG (BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 VI R 37/09, BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923, m.w.N.); das Revisionsgericht ist an die Feststellungen über Bestehen und Inhalt des ausländischen Rechts wie an tatsächliche Feststellungen gebunden (§ 155 FGO i.V.m. § 545 Abs. 1, § 560 der Zivilprozessordnung --ZPO--), nachdem ihm gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO die Prüfung des angefochtenen Urteils nur im Hinblick auf die Verletzung von Bundesrecht erlaubt ist (BFH-Urteil vom 25. Januar 2005 I R 63/03, BFHE 209, 195, BStBl II 2005, 501, m.w.N.).
  • BFH, 26.08.2020 - VI R 6/18

    Zufluss von Aktien bei wirtschaftlichem Eigentum - unwirksames Rechtsgeschäft

    Bei einem Aktienerwerb ist das der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch des Arbeitnehmers auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien erfüllt wird (z.B. Senatsurteil vom 30.06.2011 - VI R 37/09, BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923, Rz 11), und damit der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das zivilrechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den versprochenen Aktien verschafft (Senatsurteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 29).

    Wird aber die Einwilligung verweigert, ist die Übertragung von vornherein unwirksam (Senatsurteil in BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923, Rz 13 f., m.w.N.).

  • BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10

    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen

  • FG Hessen, 20.07.2015 - 6 K 2258/13

    § 11 EStG

  • FG Baden-Württemberg, 22.05.2017 - 10 K 1859/15

    Steuerfreiheit von Genussrechtsausschüttungen einer kanadischen

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 EG 327/13

    Elterngeld - nichtselbstständige Arbeit - nachgeburtliches Einkommen -

  • FG Thüringen, 22.04.2023 - 3 K 778/11

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien in Form sog. "restricted-Shares"

  • BFH, 15.01.2015 - VI R 16/12

    Anwendung der §§ 8 Abs. 2 Satz 9, 19a EStG auf den Aktienerwerb im Rahmen von

  • FG Münster, 08.02.2012 - 6 K 1563/08

    Umfang der Steuerbefreiung nach §§ 19a, 8 Abs. 2 S. 9 EStG

  • FG Köln, 24.03.2017 - 7 K 2603/14

    Einkommensteuer: Überschuss aus Mitarbeiter-Calloptionen kein Arbeitslohn

  • FG Münster, 15.07.2015 - 11 K 4149/12

    Arbeitslohn aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen aus einem

  • FG Düsseldorf, 08.08.2013 - 11 K 3681/12

    Arbeitslohn: Verbilligter Erwerb von GmbH-Anteilen durch freien Mitarbeiter unter

  • FG Sachsen, 21.10.2020 - 5 K 117/18

    Steuerpflicht eines erzielten Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch;

  • FG Köln, 04.05.2017 - 13 K 1491/15

    Lohnsteuer: Keine Haftung des Arbeitgebers bei Abfindungszahlung an einen in

  • FG Niedersachsen, 18.02.2020 - 4 K 11025/18

    Zufluss von Kapitalerträgen aus der Umwandlung von Zinsansprüchen aus

  • FG Düsseldorf, 06.03.2018 - 9 K 298/15

    Zufluss von geldwerten Vorteilen i.R.d. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

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