Rechtsprechung
   BFH, 23.08.2011 - IX R 66/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3270
BFH, 23.08.2011 - IX R 66/10 (https://dejure.org/2011,3270)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2011 - IX R 66/10 (https://dejure.org/2011,3270)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2011 - IX R 66/10 (https://dejure.org/2011,3270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, wenn dieses zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten wird - Einlage in das bzw. Entnahme aus dem Betriebsvermögen keine Veräußerung

  • openjur.de

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, wenn dieses zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten wird; Einlage in das bzw. Entnahme aus dem Betriebsvermögen keine Veräußerung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 5, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 23 Abs 1 S 5 Nr 1, EStG § 23 Abs 3
    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, wenn dieses zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten wird - Einlage in das bzw. Entnahme aus dem Betriebsvermögen keine Veräußerung

  • Bundesfinanzhof

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, wenn dieses zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten wird - Einlage in das bzw. Entnahme aus dem Betriebsvermögen keine Veräußerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 4 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 5 EStG 2002, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG 2002, § 23 Abs 3 EStG 2002
    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, wenn dieses zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten wird - Einlage in das bzw. Entnahme aus dem Betriebsvermögen keine Veräußerung

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Privates Veräußerungsgeschäft eines Grundstücks trotz vorübergehender Einlage in das Betriebsvermögen

  • cpm-steuerberater.de

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, wenn dieses zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten wird – Einlage in das bzw. Entnahme aus dem Betriebsvermögen keine Veräußerung

  • Betriebs-Berater

    Zwischenzeitliche Überführung eines Grundstücks in das Betriebsvermögen hat keinen Einfluss auf die Besteuerung des privaten Veräußerungsgeschäfts

  • rewis.io

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, wenn dieses zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten wird - Einlage in das bzw. Entnahme aus dem Betriebsvermögen keine Veräußerung

  • ra.de
  • rewis.io

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, wenn dieses zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten wird - Einlage in das bzw. Entnahme aus dem Betriebsvermögen keine Veräußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23
    Versteuerung der Wertsteigerung eines zeitweise im Betriebsvermögen gehaltenen Grundstücks bei Anschaffung dessen im Privatvermögen und Veräußerung daraus

  • datenbank.nwb.de

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, wenn dieses zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten wird

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, wenn dieses zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Privates Veräußerungsgeschäft - und das Grundstück im Betriebsvermögen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versteuerung der Wertsteigerung eines zeitweise im Betriebsvermögen gehaltenen Grundstücks bei Anschaffung dessen im Privatvermögen und Veräußerung daraus

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu privaten Veräußerungsgeschäften bei einem - zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten - Grundstück

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Private Grundstücksveräußerung nach einer Einlage bzw. Entnahme

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Private Grundstücksveräußerung nach einer Einlage bzw. Entnahme

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Privates Veräußerungsgeschäft eines zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehaltenen Grundstücks

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zeitweises Betriebsvermögen: Veräußerung eines Grundstücks im Privatvermögen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 335
  • NJW 2012, 1104
  • NJW-RR 2012, 349
  • NZM 2012, 40
  • BB 2011, 3057
  • DB 2011, 2577
  • BStBl II 2013, 1002
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.11.1976 - VIII R 202/72

    Spekulationsgeschäft nur bezüglich des Erbbaurechts, wenn dieses mit auf seiner

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - IX R 66/10
    Zweck des § 23 EStG ist es, innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (ausführlich Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 1976 VIII R 202/72, BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; vom 25. August 1987 IX R 65/86, BFHE 151, 132, BStBl II 1988, 248).
  • BFH, 27.08.1997 - X R 26/95

    Spekulationsgeschäft bei Herstellungsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - IX R 66/10
    Die zwischenzeitliche Aufteilung in Wohnungseigentum ändert nichts an der Nämlichkeit, d.h. der wirtschaftlichen Identität (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 1997 X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135; vom 19. Juli 1983 VIII R 161/82, BFHE 139, 251, BStBl II 1984, 26) von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut.
  • BFH, 19.07.1983 - VIII R 161/82

    Spekulationsgeschäft ist anzunehmen, wenn unbebautes Grundstück parzelliert und

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - IX R 66/10
    Die zwischenzeitliche Aufteilung in Wohnungseigentum ändert nichts an der Nämlichkeit, d.h. der wirtschaftlichen Identität (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 1997 X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135; vom 19. Juli 1983 VIII R 161/82, BFHE 139, 251, BStBl II 1984, 26) von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut.
  • BFH, 25.08.1987 - IX R 65/86

    Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - IX R 66/10
    Zweck des § 23 EStG ist es, innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (ausführlich Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 1976 VIII R 202/72, BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; vom 25. August 1987 IX R 65/86, BFHE 151, 132, BStBl II 1988, 248).
  • FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09

    Berechnung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im Falle eines

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - IX R 66/10
    Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen erhobene Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 636 veröffentlichten Urteil ab.
  • FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20

    Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

    Eine Veräußerung setzt daher nicht nur die Entgeltlichkeit des Übertragungsvorgangs voraus, sondern auch, dass sich aufgrund der zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vereinbarungen ein Rechtsträgerwechsel an dem veräußerten Wirtschaftsgut vollzieht (vgl. BFH-Urteil vom 23.08.2011 IX R 66/10, BStBl II 2013, 1002).
  • BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12

    Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten

    a) Nach Wortlaut, Sinn und Zweck des § 23 EStG sollen innerhalb der Veräußerungsfrist realisierte Wertänderungen eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer unterworfen werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. August 2011 IX R 66/10, BFHE 234, 335, m.w.N.).
  • BFH, 03.09.2019 - IX R 12/18

    Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar

    Eine "Veräußerung" i.S. der genannten Vorschrift setzt daher nicht nur die Entgeltlichkeit des Übertragungsvorgangs voraus, sondern auch, dass sich aufgrund der zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vereinbarungen ein Rechtsträgerwechsel an dem veräußerten Wirtschaftsgut vollzieht (s. etwa BFH-Urteil vom 23.08.2011 - IX R 66/10, BFHE 234, 335, BStBl II 2013, 1002).
  • FG Münster, 12.12.2023 - 6 K 2489/22

    Nießbrauch: Keine Veräußerung nach § 23 EStG bei entgeltlichem

    Eine "Veräußerung" i.S. der genannten Vorschrift setzt somit nicht nur die Entgeltlichkeit des Übertragungsvorgangs voraus, sondern auch, dass sich aufgrund der zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vereinbarungen ein Rechtsträgerwechsel an dem veräußerten Wirtschaftsgut vollzieht (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 23.08.2011 - IX R 66/10, BFHE 234, 335, BStBl II 2013, 1002).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09

    Veräußerung eines von einem Erbbaurecht entlasteten Grundstücks - Zur Rechtsnatur

    Nämlichkeit zwischen angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut ist auch dann noch (teilweise) gegeben, wenn ein unbebautes Grundstück parzelliert und eine Parzelle innerhalb der Spekulationsfrist veräußert wird (BFH-Urteil vom 19. Juli 1983, VIII R 161/82, BStBl II 1984, 26) oder bei Aufteilung eines Hausgrundstücks innerhalb der steuerschädlichen Frist in veräußertes Wohnungseigentum (BFH-Urteil vom 23. August 2011, IX R 66/10, BFH/NV 2012, 94).

    Der Normzweck, nämlich Wertmehrungen aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen, also innerhalb der 10-jähigen "Spekulations"-Frist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen, der Einkommensteuer zu unterwerfen (BFH-Urteil vom 23. August 2011, IX R 66/10, a.a.O.), würde, auch wenn es dazu einer Spekulationsabsicht nicht bedarf und auf den Veräußerungsgrund nicht ankommt (BFH-Urteil vom 31. August 1994, X R 66/92, BFH/NV 1995, 391), durch die Einbeziehung des Werts des Erbbaurechts, unabhängig davon, ob man dieses als Wirtschaftsgut oder als bloßes Nutzungsrecht begreift, angesichts der deutlichen zeitlichen Überschreitung der "Steuerverstrickung" dieses Rechts verfehlt.

  • FG Hamburg, 29.03.2019 - 3 K 287/17

    Einkommensteuer: AfA auf durchgehend vermietete Gebäude nach Ende einer

    Der Gewinn ist in diesem Fall um den im Betriebsvermögen zu erfassenden Gewinn - als Unterschied zwischen Einlage- und Entnahmewert - zu korrigieren (BFH-Urteil vom 23. August 2011 IX R 66/10, BStBl II 2013, 1002).
  • FG Köln, 25.03.2015 - 3 K 1265/12

    Verkauf Erbbaurecht

    aaa) Nach Wortlaut, Sinn und Zweck des § 23 EStG sollen innerhalb der Veräußerungsfrist realisierte Wertänderungen eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer unterworfen werden (BFH-Urteile vom 12.6.2013 IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011;vom 23.8.2011 IX R 66/10, BFHE 234, 335, BStBl II 2013, 1002 m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 10.02.2021 - 5 K 199/18

    Dividende im Sinne das DBA-Luxemburg - Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

    Jenseits dessen können beide Vorschriften nebeneinander angewandt werden (vgl. auch Kaeser in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, 200. EL Stand August 2009, § 15b Rn. A 31; Peetz in: DStZ 2011, 881).
  • FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 1740/16

    Gewerblicher Grundstückshandel - Indizielle Bedeutung einer langfristigen

    bb) Die Entnahme des Objekts aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens des Kl stellt mangels Rechtsträgerwechsels keine Anschaffung dar (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 2011 IX R 66/10, BFH/NV 2012, 94 Rn. 19).
  • FG Niedersachsen, 20.02.2019 - 9 K 139/16

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG für ein zuvor aus dem

    Denn mit der Einführung der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG beabsichtigte der Gesetzgeber im Rahmen einer Missbrauchsvermeidungsvorschrift (lediglich) zu niedrigen Entnahmewerten der Steuerpflichtigen entgegenzutreten und die Wertsteigerungen im Privatvermögen innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG der Besteuerung zu unterwerfen (BFH-Urteil vom 23. August 2011 IX R 66/10, BFHE 234, 335, BStBl II 2013, 1002 m. A N. aus der Rspr. und Hinweis auf BTDrucks 14/23, 179).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht