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   BFH, 07.07.2011 - V R 41/09   

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https://dejure.org/2011,1643
BFH, 07.07.2011 - V R 41/09 (https://dejure.org/2011,1643)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2011 - V R 41/09 (https://dejure.org/2011,1643)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - V R 41/09 (https://dejure.org/2011,1643)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer - Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit - Gemeinschafter als Leistungsempfänger - Rückwirkung des § 10 Abs. 4 ...

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer; Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit; Gemeinschafter als Leistungsempfänger; Rückwirkung des § 10 Abs. 4 Satz ...

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 2 Abs 1, UStG § ... 10 Abs 4 S 1 Nr 2, UStG § 15 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst b, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2 Buchst a, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer - Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit - Gemeinschafter als Leistungsempfänger - Rückwirkung des § 10 Abs. 4 ...

  • Bundesfinanzhof

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer - Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit - Gemeinschafter als Leistungsempfänger - Rückwirkung des § 10 Abs. 4 ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 UStG 1999, § 10 Abs 4 S 1 Nr 2 UStG 1999 vom 09.12.2004, § 15 Abs 1 UStG 1999, Art 4 Abs 1 EWGRL 388/77, Art 4 Abs 2 EWGRL 388/77
    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer - Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit - Gemeinschafter als Leistungsempfänger - Rückwirkung des § 10 Abs. 4 ...

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer – Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit – Gemeinschafter als Leistungsempfänger – ...

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks

  • rewis.io

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer - Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit - Gemeinschafter als Leistungsempfänger - Rückwirkung des § 10 Abs. 4 ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer - Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit - Gemeinschafter als Leistungsempfänger - Rückwirkung des § 10 Abs. 4 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht- Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zur Errichtung eines Gebäudes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei von Ehegatten errichteten sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug bei sowohl privat als auch unternehmerisch genutzten Gebäuden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes durch Ehegatten

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei von Ehegatten errichteten sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BFH begrenzt Vorsteuerabzug bei Gebäuden

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei von Ehegatten errichteten sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei von Ehegatten errichteten sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes durch Ehegatten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei gemischt-genutzten Gebäuden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils an den Miteigentümer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Immobilie: Wenn die Ehefrau ihren Miteigentumsanteil an den Ehemann/ Unternehmer vermietet

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei teilweiser unternehmerischer Nutzung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 513
  • NZM 2011, 824
  • BB 2011, 2581
  • BB 2011, 2855
  • BB 2012, 1069
  • DB 2011, 2297
  • BStBl II 2014, 73
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    aa) Bei einer aus zwei Personen bestehenden Gemeinschaft, die selbst keine Rechtspersönlichkeit besitzt und selbst keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, sind die Gemeinschafter als Leistungsempfänger anzusehen (EuGH-Urteil vom 21. April 2005 C-25/03, "HE", Slg. 2005, I-3123 Leitsatz).

    bb) Nutzt nur einer der Gemeinschafter Teile des Gegenstands für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeit und ordnet diese ganz seinem Unternehmen zu, zeigt sich damit, "dass er über diesen Raum faktisch wie ein Eigentümer verfügt und damit die Voraussetzung erfüllt, die sich aus der oben in Randnummer 64 [für eine Lieferung] angeführten Rechtsprechung ergibt" (EuGH-Urteil "HE" in Slg. 2005, I-3123 Rdnr. 67).

    Dem unternehmerisch tätigen Gemeinschafter steht dann --eine zeitnahe Zuordnung vorausgesetzt-- das Recht auf Vorsteuerabzug aus der Anschaffung oder Herstellung für die gesamte Mehrwertsteuerbelastung des von ihm für unternehmerische Zwecke verwendeten Teils des Gegenstands in vollem Umfang zu, "sofern der Abzugsbetrag nicht über den Miteigentumsanteil des Steuerpflichtigen an dem Gegenstand hinausgeht" (EuGH-Urteil "HE" in Slg. 2005, I-3123 Rdnr. 74).

  • BFH, 06.05.2010 - V R 29/09

    Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Bei richtlinienkonformer Auslegung wird für das Unternehmen i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG eine Leistung daher nur bezogen, wenn sie zur (beabsichtigten) Verwendung für Zwecke einer nachhaltigen (wirtschaftlichen) und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit bezogen wird, die im Übrigen steuerpflichtig sein muss, damit der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 38/09, BFHE 232, 278, BFH/NV 2011, 727, unter II.2.b; vom 6. Mai 2010 V R 29/09, BFHE 230, 263, BStBl II 2010, 885, unter II.1.).
  • BFH, 19.04.2007 - V R 56/04

    Vorsteuerabzug bei privater Nutzung einer Wohnung im Unternehmensgebäude -

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Im Rahmen des Einspruchsverfahrens half das FA dem Einspruchsbegehren teilweise ab, indem es --unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. April 2007 V R 56/04 (BFHE 217, 76, BStBl II 2007, 676) sowie des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. April 2004 (BStBl I 2004, 469)-- die unentgeltlichen Wertabgaben für Januar bis Juni 2004 auf der Grundlage eines Satzes der Absetzung für Abnutzung (AfA) von 2 % berechnete.
  • EuGH, 09.10.2001 - C-108/99

    Cantor Fitzgerald International

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Bei einer Auslegung des Vermietungsbegriffs entsprechend Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG muss dem Mieter vom Vermieter eines Grundstücks auf eine bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt werden, dieses Grundstück in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 6. Dezember 2007 C-451/06, Walderdorff, Slg. 2007, I-10637 Rdnr. 17; vom 4. Oktober 2001 C-326/99, Goed Wonen, Slg. 2001, I-6831 Rdnr. 55; vom 9. Oktober 2001 C-409/98, Mirror Group, Slg. 2001, I-7175 Rdnr. 31, und vom 9. Oktober 2001 C-108/99, Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257 Rdnr. 21).
  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 462/07

    Erfordernis einer sofortigen Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    das Urteil des Niedersächsischen FG vom 13. August 2009  16 K 462/07 aufzuheben,.
  • BFH, 27.01.2011 - V R 38/09

    Kein Vorsteuerabzug beim steuerfreien Beteiligungsverkauf

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Bei richtlinienkonformer Auslegung wird für das Unternehmen i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG eine Leistung daher nur bezogen, wenn sie zur (beabsichtigten) Verwendung für Zwecke einer nachhaltigen (wirtschaftlichen) und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit bezogen wird, die im Übrigen steuerpflichtig sein muss, damit der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 38/09, BFHE 232, 278, BFH/NV 2011, 727, unter II.2.b; vom 6. Mai 2010 V R 29/09, BFHE 230, 263, BStBl II 2010, 885, unter II.1.).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-451/06

    Walderdorff - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil B Buchst. b -

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Bei einer Auslegung des Vermietungsbegriffs entsprechend Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG muss dem Mieter vom Vermieter eines Grundstücks auf eine bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt werden, dieses Grundstück in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 6. Dezember 2007 C-451/06, Walderdorff, Slg. 2007, I-10637 Rdnr. 17; vom 4. Oktober 2001 C-326/99, Goed Wonen, Slg. 2001, I-6831 Rdnr. 55; vom 9. Oktober 2001 C-409/98, Mirror Group, Slg. 2001, I-7175 Rdnr. 31, und vom 9. Oktober 2001 C-108/99, Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257 Rdnr. 21).
  • EuGH, 09.10.2001 - C-409/98

    Mirror Group

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Bei einer Auslegung des Vermietungsbegriffs entsprechend Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG muss dem Mieter vom Vermieter eines Grundstücks auf eine bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt werden, dieses Grundstück in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 6. Dezember 2007 C-451/06, Walderdorff, Slg. 2007, I-10637 Rdnr. 17; vom 4. Oktober 2001 C-326/99, Goed Wonen, Slg. 2001, I-6831 Rdnr. 55; vom 9. Oktober 2001 C-409/98, Mirror Group, Slg. 2001, I-7175 Rdnr. 31, und vom 9. Oktober 2001 C-108/99, Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257 Rdnr. 21).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-326/99

    "Goed Wonen"

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Bei einer Auslegung des Vermietungsbegriffs entsprechend Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG muss dem Mieter vom Vermieter eines Grundstücks auf eine bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt werden, dieses Grundstück in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 6. Dezember 2007 C-451/06, Walderdorff, Slg. 2007, I-10637 Rdnr. 17; vom 4. Oktober 2001 C-326/99, Goed Wonen, Slg. 2001, I-6831 Rdnr. 55; vom 9. Oktober 2001 C-409/98, Mirror Group, Slg. 2001, I-7175 Rdnr. 31, und vom 9. Oktober 2001 C-108/99, Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257 Rdnr. 21).
  • BFH, 22.11.2018 - V R 65/17

    Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

    Soweit der BFH in seinem Urteil in BFHE 174, 559, BStBl II 1994, 826 (unter II.2.a) eine Vermietung zwischen den Miteigentümern als möglich angesehen hat, entspricht dies auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BFHE 234, 513, BStBl II 2014, 73, zur Vermietung im Umfang des dem Mieter nicht zustehenden Miteigentumsanteils).
  • BFH, 17.12.2014 - XI R 16/11

    Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte

    b) Ob eine Vermietungstätigkeit vorliegt, richtet sich umsatzsteuerrechtlich aufgrund richtlinienkonformer Auslegung nicht nach den Vorschriften des nationalen Zivilrechts, sondern nach dem Unionsrecht (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 16. Januar 2003 C-315/00, Maierhofer, Slg. 2003, I-563, BFH/NV Beilage 2003, 104, Rz 26; BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BFHE 234, 513, BStBl II 2014, 73, Rz 19; vom 21. Februar 2013 V R 10/12, BFH/NV 2013, 1635, Rz 26; vom 13. Februar 2014 V R 5/13, BFHE 245, 92, BFH/NV 2014, 1159, Rz 19, und in BFH/NV 2014, 1398, Rz 26).
  • BFH, 13.02.2014 - V R 5/13

    Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung - Rüge eines Verfahrensverstoßes gegen §

    aa) Ob eine Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit vorliegt, richtet sich umsatzsteuerrechtlich aufgrund richtlinienkonformer Auslegung nicht nach den Vorschriften des nationalen Zivilrechts (BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BFHE 234, 513, BStBl II 2014, 73, unter II.2.b, und vom 8. November 2012 V R 15/12, BFHE 239, 509, BStBl II 2013, 455, unter II.1.a).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 32/11

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu

    (1) Ob eine Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit vorliegt, richtet sich umsatzsteuerrechtlich nicht nach den Vorschriften des nationalen Zivilrechts (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BFHE 234, 513, BFH/NV 2011, 1978, Rz 19; vom 8. November 2012 V R 15/12, BFHE 239, 509, BStBl II 2013, 455, Rz 29).
  • BFH, 18.02.2016 - V R 23/15

    Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil ("Seeling" Altfall)

    Eine Vermietung i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG liegt vor, wenn dem Mieter vom Vermieter gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, das Grundstück auf bestimmte Zeit in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BFHE 234, 513, BStBl II 2014, 73, Rz 19 und Rz 22, m.w.N., und EuGH-Urteil Medicom und MPA vom 18. Juli 2013 C-210/11 und C-211/11, EU:C:2013:479, Rz 26, m.w.N.).
  • BFH, 08.11.2012 - V R 15/12

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Grundstücken im Rahmen

    a) Ob eine Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit vorliegt, richtet sich umsatzsteuerrechtlich nicht nach den Vorschriften des nationalen Zivilrechts (BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BFHE 234, 513 Rdnr. 19).
  • BFH, 24.02.2021 - XI R 4/19

    Zur kurzzeitigen Überlassung von möblierten Wohnungen zum Zwecke der Ausübung der

    a) Ob eine Vermietungstätigkeit vorliegt, richtet sich umsatzsteuerrechtlich aufgrund richtlinienkonformer Auslegung nicht nach den Vorschriften des nationalen Zivilrechts, sondern nach dem Unionsrecht (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Maierhofer vom 16.01.2003 - C-315/00, EU:C:2003:23, Rz 26; BFH-Urteile vom 07.07.2011 - V R 41/09, BFHE 234, 513, BStBl II 2014, 73, Rz 19; vom 21.02.2013 - V R 10/12, BFH/NV 2013, 1635, Rz 26; vom 13.02.2014 - V R 5/13, BFHE 245, 92, BStBl II 2017, 846, Rz 19; in BFH/NV 2014, 1398, Rz 26; in BFHE 248, 436, BStBl II 2015, 427, Rz 22).
  • FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 36/14

    Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald als steuerfreie

    Die Vermietung von Grundstücken i.S.d. Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL setzt danach voraus, dass dem Vertragspartner auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BStBl II 2014, 73; vom 8. November 2012 V R 15/12, BStBl II 2013, 455; vom 18. Februar 2016 V R 23/15, BStBl II 2016, 496).
  • BFH, 19.02.2014 - XI R 1/12

    Fortsetzung eines zuvor aufgrund Insolvenzeröffnung unterbrochenen Verfahrens -

    cc) Ferner entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass das Vorliegen der Voraussetzungen der Steuerbefreiung i.S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG sich nicht nach den Vorschriften des nationalen Zivilrechts, sondern nach dem Unionsrecht bestimmt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BFHE 234, 513, BStBl II 2014, 73, Rz 19, und vom 21. Februar 2013 V R 10/12, BFH/NV 2013, 1635, Rz 26, m.w.N.).
  • BFH, 21.02.2013 - V R 10/12

    Keine Vermietung oder Verpachtung bei dauerhafter Überlassung eines Grundstücks

    Ob eine Vermietung oder Verpachtung vorliegt, richtet sich umsatzsteuerrechtlich nicht nach den Vorschriften des nationalen Zivilrechts (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BFHE 234, 513, Rdnr. 19).
  • BFH, 11.11.2011 - V B 19/10

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

  • FG Niedersachsen, 07.03.2019 - 11 K 266/16

    Befreiung von der Umsatzsteuer durch Vermietung von möblierten Zimmern und

  • FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15

    Einräumung von Nutzungsrechten an Baumgrabstätten sind steuerfrei gem. § 4 Nr. 12

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2018 - 3 K 99/16

    Abgrenzung zwischen umsatzsteuerfreier Grundstücksvermietung und

  • FG Münster, 04.07.2019 - 5 K 2423/17

    Umsatzsteuer bei der Vermietung eines Apartment an Prostituierte; Vermietung zur

  • FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09

    Geltendmachung von Vorsteuern aus der Errichtung eines Einfamilienhauses;

  • FG München, 24.01.2013 - 14 K 2068/11

    "Mähdrescher II": Umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen bei Veräußerung eines im

  • FG Hamburg, 17.05.2022 - 2 K 9/20

    Umsatzsteuer: Steuerfreie Vermietung von Zimmern an Prostituierte in sog.

  • FG München, 08.06.2016 - 3 K 3397/14

    Maßgeblichkeit der Dauer der Grundstücksnutzung im Rahmen einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2011 - 6 K 2016/08

    Zeitnahe Zuordnung eines Gebäudes zum Unternehmen

  • FG Hessen, 09.08.2022 - 1 K 506/20

    Umsatzsteuerpflichtiger Betriebs einer Golfanlage trotz "Überlassung" an einen

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 3 K 1844/20

    Umsatzsteuerliche Beurteilung einer "Unterverpachtung"

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