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   BFH, 22.11.2011 - VII R 27/11   

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https://dejure.org/2011,2432
BFH, 22.11.2011 - VII R 27/11 (https://dejure.org/2011,2432)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2011 - VII R 27/11 (https://dejure.org/2011,2432)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2011 - VII R 27/11 (https://dejure.org/2011,2432)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

  • openjur.de

    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

  • Bundesfinanzhof

    AO § 37 Abs 2 S 1, BGB § 676f S 1
    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

  • Bundesfinanzhof

    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 S 1 AO, § 676f S 1 BGB
    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

  • IWW
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Rückruf einer Überweisung des FA auf ein gekündigtes Konto

  • Betriebs-Berater

    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Kontokorrentkonto durch FA

  • rewis.io

    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 676f; BGB § 812; AO § 37 Abs. 2 S. 1
    Rückforderung des Finanzamts einer auf ein inzwischen gekündigtes Konto überwiesenen Steuererstattung gegenüber der Bank bei Verrechnung des Betrags mit dem Saldo des betreffenden Kontos

  • datenbank.nwb.de

    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückruf einer Überweisung auf ein gekündigtes Konto

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückforderung des Finanzamts einer auf ein inzwischen gekündigtes Konto überwiesenen Steuererstattung gegenüber der Bank bei Verrechnung des Betrags mit dem Saldo des betreffenden Kontos

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuererstattung auf falsches Konto

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO § 37 Abs. 2 Satz 1; BGB § 676f Satz 1
    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Kontokorrentkonto durch FA

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein Rückruf einer Überweisung trotz gekündigtem Konto

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gekündigte Konten erlöschen nicht sofort

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 133
  • NJW 2012, 1840
  • ZIP 2012, 513
  • BB 2012, 221
  • DB 2012, 271
  • BStBl II 2012, 167
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 21/06

    Pflichten der Bank nach Beendigung eines Giroverhältnisses; Rückruf von

    Auszug aus BFH, 22.11.2011 - VII R 27/11
    Entscheidend sei, dass der für die streitige Überweisung vom 29. September 2009 noch geltende § 676f des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch bei einem durch Kündigung erloschenen Girovertrag "in dessen Nachwirkung" Anwendung finde (Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Dezember 2006 XI ZR 21/06, BGHZ 170, 121, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 914).

    Der Senat hat sich damit der Rechtsauffassung des BGH (Urteil in BGHZ 170, 121, NJW 2007, 914) angeschlossen, der in der Entgegennahme des Überweisungsbetrages und dessen Verbuchung auf dem intern weitergeführten Konto ein Handeln für den früheren Kontoinhaber --weiterhin als Zahlstelle-- sieht.

    Ob die Klägerin im Innenverhältnis zu A berechtigt war, die Gutschrift zu verrechnen oder ob A aus einem abstrakten Schuldversprechen bzw. -anerkenntnis gemäß §§ 780 f. BGB oder unmittelbar aus §§ 667, 681 Satz 2, § 677 BGB einen --ggf. pfändbaren-- Anspruch auf Herausgabe des Betrages hatte (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 170, 121, II. 1. b bb, NJW 2007, 914), ist für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich und bedarf deshalb keiner Erörterung.

  • BFH, 10.11.2009 - VII R 6/09

    Rückforderung eines Erstattungsbetrags vom Kreditinstitut des

    Auszug aus BFH, 22.11.2011 - VII R 27/11
    Zur Begründung führte es (unter Hinweis auf die Senatsentscheidungen vom 30. August 2005 VII R 64/04, BFHE 210, 219, BStBl II 2006, 353, und vom 10. November 2009 VII R 6/09, BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255) im Wesentlichen aus, die Klägerin sei durch die Überweisung des A zustehenden Steuererstattungsbetrages auf dessen früheres Konto nicht Leistungsempfängerin i.S. des § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) geworden.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255 ausgeführt hat, will das FA mit einer Überweisung auf ein vom Steuerpflichtigen angegebenes Konto nicht zu Gunsten des Kreditinstituts, sondern mit befreiender Wirkung gegenüber dem Anspruchsberechtigten leisten, der das Konto angegeben hat.

  • BGH, 15.11.2005 - XI ZR 265/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Abwicklung von Zahlungsverkehraufträgen in der

    Auszug aus BFH, 22.11.2011 - VII R 27/11
    Mit der Gutschrift erfüllt sie demnach eine eigene nachvertragliche Pflicht, während sich die Leistung zwischen dem Überweisenden, der die fehlgehende Zahlung veranlasst hat, und dem Überweisungsempfänger vollzieht (vgl. BGH-Urteil vom 15. November 2005 XI ZR 265/04, ZIP 2006, 17, II. 1.).
  • BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04

    Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem

    Auszug aus BFH, 22.11.2011 - VII R 27/11
    Zur Begründung führte es (unter Hinweis auf die Senatsentscheidungen vom 30. August 2005 VII R 64/04, BFHE 210, 219, BStBl II 2006, 353, und vom 10. November 2009 VII R 6/09, BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255) im Wesentlichen aus, die Klägerin sei durch die Überweisung des A zustehenden Steuererstattungsbetrages auf dessen früheres Konto nicht Leistungsempfängerin i.S. des § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) geworden.
  • BFH, 06.06.2003 - VII B 262/02

    Dritter als Leistungsempfänger

    Auszug aus BFH, 22.11.2011 - VII R 27/11
    Soweit der Senat in den Beschlüssen vom 28. Januar 2004 VII B 139/03 (BFH/NV 2004, 762) und vom 6. Juni 2003 VII B 262/02 (BFH/NV 2003, 1532, m.w.N.) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht fest.
  • BGH, 21.03.1995 - XI ZR 189/94

    Rechte der Bank im Rahmen eines durch Konkurs beendeten Girovertrages

    Auszug aus BFH, 22.11.2011 - VII R 27/11
    Denn die Bank ist in Nachwirkung des Girovertrages verpflichtet, Zahlungen, die sie --wozu sie befugt ist (vgl. BGH-Beschluss vom 21. März 1995 XI ZR 189/94, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis --ZIP-- 1995, 659, m.w.N.)-- für den früheren Kunden entgegennimmt, auf dem bisherigen Konto entsprechend § 676f Satz 1 BGB zu verbuchen bzw. nach § 667 BGB herauszugeben.
  • BFH, 28.01.2004 - VII B 139/03

    Überweisung auf nicht mehr bestehendes Konto - Rückforderung

    Auszug aus BFH, 22.11.2011 - VII R 27/11
    Soweit der Senat in den Beschlüssen vom 28. Januar 2004 VII B 139/03 (BFH/NV 2004, 762) und vom 6. Juni 2003 VII B 262/02 (BFH/NV 2003, 1532, m.w.N.) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht fest.
  • BFH, 07.07.2015 - VII R 49/13

    Ausschluss der Anrechnung von Steuerabzügen - Annahme einer Beschränkung der

    Schließlich widerspreche die wirtschaftliche Betrachtungsweise des I. Senats des BFH in BFH/NV 2011, 641 den Urteilen des erkennenden Senats zur Bestimmung des Leistungsempfängers einer rechtsgrundlosen Steuererstattung gemäß § 37 Abs. 2 AO (Urteile vom 22. November 2011 VII R 27/11, BFHE 235, 133, BStBl II 2012, 167; vom 1. Dezember 2011 VII R 23/11, BFH/NV 2012, 689; vom 18. September 2012 VII R 53/11, BFHE 239, 292, BStBl II 2013, 270).

    Denn das FG hat zwar ausschließlich auf eine etwaige Divergenz zwischen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Urteil des I. Senats des BFH in BFH/NV 2011, 641 und der für die Klägerin (angeblich) günstigeren formalen Betrachtungsweise des erkennenden Senats im Rahmen des § 37 Abs. 2 AO in BFHE 235, 133, BStBl II 2012, 167, in BFHE 239, 292, BStBl II 2013, 270 und in BFH/NV 2012, 689 abgestellt.

    In den Senatsentscheidungen in BFHE 235, 133, BStBl II 2012, 167, in BFH/NV 2012, 689 und in BFHE 239, 292, BStBl II 2013, 270 ging es darum, wer bei einer Steuererstattung des Finanzamts durch Überweisung auf ein (früheres) Konto des Steuerpflichtigen als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen ist, gegen den sich im Fall des fehlenden Rechtsgrunds für diese Zahlung der Rückzahlungsanspruch des Finanzamts richtet.

  • BFH, 18.09.2012 - VII R 53/11

    FA kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches

    Denn es erfüllt eine eigene nachvertragliche Pflicht aus dem Girovertrag, während sich die Leistung zwischen dem Überweisenden, der die fehlgehende Zahlung veranlasst hat, und dem Überweisungsempfänger vollzieht (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Dezember 2006 XI ZR 21/06, BGHZ 170, 121; vom 15. November 2005 XI ZR 265/04, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2006, 17, II.1.; Senatsurteile in BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255; vom 22. November 2011 VII R 27/11, BFHE 235, 133, BStBl II 2012, 167).
  • FG Münster, 10.10.2019 - 6 K 3334/17

    Einkommensteuer - Sind Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter

    Dies habe der BFH in seinen Urteilen vom 05.11.2014 (VII R 27/11 und VIII R 29/11) ausdrücklich bestätigt.
  • BFH, 23.10.2012 - VII R 63/11

    Rückforderung einer rechtsgrundlosen Zahlung des FA vom Kreditinstitut

    Seine Funktion als Zahlstelle verliert es auch dann nicht, wenn es den eingehenden Betrag auf ein Zwischenkonto bucht und sodann zur Tilgung eigener Forderungen nach Maßgabe seiner AGB verwendet, sofern das FA an das ihm vom Steuerpflichtigen benannte Institut, mit dem dieser Geschäftsbeziehungen unterhält oder unterhalten hat, überwiesen hat (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2006 XI ZR 21/06, BGHZ 170, 121; vom 15. November 2005 XI ZR 265/04, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2006, 17, II. 1; Senatsurteile vom 10. November 2009 VII R 6/09, BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255; vom 22. November 2011 VII R 27/11, BFHE 235, 133, BStBl II 2012, 167).
  • FG Münster, 20.02.2013 - 6 K 187/11

    Anrechnung, Weiterleitungsfälle, Durchführung der Erstattung, Kenntnis,

    So hat der VII. Senat des BFH entschieden, dass die Finanzverwaltung ein Kreditinstitut wegen einer Fehlüberweisung an einen Steuerpflichtigen, welcher ursprünglich bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhielt, auch dann nicht gemäß § 37 Abs. 2 AO in Anspruch nehmen kann, wenn das Kreditinstitut den Überweisungsbetrag mit einer eigenen Forderung gegen den Steuerpflichtigen verrechnet hat (BGH- Urteile vom 22.11.2011 VII R 27/11, BFHE 235, 133, BStBl II 2012, 167; vom 01.12.2011 VII R 23/11, BFH/NV 2012, 689).
  • FG Münster, 21.01.2016 - 6 K 3303/14

    Erlöschen der Erstattungsforderung eines Steuerpflichtigen gegenüber dem

    Ausnahmsweise kann Erfüllungswirkung aber auch dann eintreten, wenn das Finanzamt den Erstattungsbetrag auf ein anderes als das vom Steuerpflichtigen angegebene Konto überweist, wenn der Betrag dennoch in die Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen gelangt ist oder für ihn verwendet worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 22.11.2011 VII R 27/11, BStBl II 2012, 167).
  • FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 3397/09

    Rückzahlungsanspruch der irrtümlich wegen Steuerschulden zu hoch in Anspruch

    Aus demselben Grund ist auch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.11.2011 VII R 27/11 nicht einschlägig.
  • FG Hessen, 07.08.2012 - 4 V 3084/11

    Anfragen im Rahmen einer Prüfungsanordnung keine vollziehbaren Verwaltungsakte -

    Im Erstattungsverfahren sei die Depotbank bloße Vertreterin des Investmentvermögens i.S.v. § 164 BGB, auch wenn der Name des erstattungsberechtigten Fonds im Verfahren nicht genannt werde (Verweis auf BFH vom 10.11.2009 - VII R 6/09, BStBl. II 2010, 225 und BFH vom 22.11.2011 - VII R 27/11, BStBl. II 2012, 167).
  • FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 1942/10

    Rückzahlungsanspruch der irrtümlich wegen Steuerschulden zu hoch in Anspruch

    Aus demselben Grund ist auch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.11.2011 VII R 27/11 nicht einschlägig.
  • FG Köln, 06.11.2013 - 3 K 1139/10

    Rückforderung von Umsatzsteuervergütungen

    Man spricht insoweit vom "Rückforderungsanspruch" und nennt den hier interessierenden Verwaltungsakt aus § 218 Abs. 2 Satz 2 AO "Rückforderungsbescheid" (BFH, Urteile vom 21.05.1985 VII R 191/82, BFHE 143, 412, BStBl II 1985, 488 und vom 22.11.2011 VII R 27/11, BFHE 235, 113, BStBl II 2012, 167).
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