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   BFH, 12.10.2011 - I R 33/10   

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https://dejure.org/2011,3584
BFH, 12.10.2011 - I R 33/10 (https://dejure.org/2011,3584)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2011 - I R 33/10 (https://dejure.org/2011,3584)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - I R 33/10 (https://dejure.org/2011,3584)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Entnahme einbringungsgeborener Anteile - Besteuerung der stillen Reserven - Abgrenzung der Schenkung von der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen mit Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis

  • openjur.de

    Entnahme einbringungsgeborener Anteile; Besteuerung der stillen Reserven; Abgrenzung der Schenkung von der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen mit Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis

  • Bundesfinanzhof

    UmwStG § 20 Abs 1 S 1, UmwStG § 21 Abs 1, EStG § 4 Abs 1 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
    Entnahme einbringungsgeborener Anteile - Besteuerung der stillen Reserven - Abgrenzung der Schenkung von der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen mit Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis

  • Bundesfinanzhof

    Entnahme einbringungsgeborener Anteile - Besteuerung der stillen Reserven - Abgrenzung der Schenkung von der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen mit Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 S 1 UmwStG 2002, § 21 Abs 1 UmwStG 2002, § 4 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Entnahme einbringungsgeborener Anteile - Besteuerung der stillen Reserven - Abgrenzung der Schenkung von der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen mit Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UmwStG 2002 §§ 20 Abs. 1 S. 1, 21 Abs. 1; EStG §§ 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1

  • Betriebs-Berater

    Entnahme einbringungsgeborener Anteile - Abgrenzung zur Schenkung

  • rewis.io

    Entnahme einbringungsgeborener Anteile - Besteuerung der stillen Reserven - Abgrenzung der Schenkung von der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen mit Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis

  • ra.de
  • rewis.io

    Entnahme einbringungsgeborener Anteile - Besteuerung der stillen Reserven - Abgrenzung der Schenkung von der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen mit Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Versteuerung eines Entnahmegewinns durch einen Inhaber von im Betriebsvermögen gehaltener einbringungsgeborener Anteile im Falle des Verschenkens dieser Anteile

  • rechtsportal.de

    Einbringungsgeborene Anteile, Unentgeltlichkeit, Entnahme, Betriebsvermögen, Schenkung

  • datenbank.nwb.de

    Entnahme einbringungsgeborener Anteile

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entnahme einbringungsgeborener Anteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entnahme einbringungsgeborener Anteile

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Versteuerung eines Entnahmegewinns durch einen Inhaber von im Betriebsvermögen gehaltener einbringungsgeborener Anteile im Falle des Verschenkens dieser Anteile

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entnahme einbringungsgeborener Anteile - Abgrenzung zur Schenkung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entnahme einbringungsgeborener Anteile

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein steuerpflichtiger Entnahmegewinn bei Schenkung einbringungsgeborener Anteile

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 388
  • BB 2012, 85
  • DB 2011, 2890
  • BStBl II 2012, 445
  • NZG 2012, 237
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.03.1985 - VI R 82/83

    Beförderung zu und Bewirtung in Ausflugslokal bei jährlichem Betriebsausflug kein

    Auszug aus BFH, 12.10.2011 - I R 33/10
    b) Wäre das der Fall, dann handelte es sich bei der Anteilsübertragung um Arbeitslohn i.S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 2002 (vgl. zur Definition z.B. BFH-Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529, und VI R 82/83, BFHE 143, 550, BStBl II 1985, 532).
  • BFH, 29.04.1982 - IV R 51/79

    Zur Gewerbesteuerpflicht von Gewinnen aus der Veräußerung oder Entnahme

    Auszug aus BFH, 12.10.2011 - I R 33/10
    ee) Der Senat weicht mit dieser Beurteilung nicht i.S. des § 11 Abs. 2 FGO von dem Urteil des IV. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. April 1982 IV R 51/79 (BFHE 136, 129, BStBl II 1982, 738) ab.
  • BFH, 08.04.1992 - I R 128/88

    Keine Gewinnrealisierung bei Übergang von stillen Reserven (entgegen

    Auszug aus BFH, 12.10.2011 - I R 33/10
    Insbesondere ist die schenkweise Übertragung der einbringungsgeborenen Anteile auf Dritte keine "Veräußerung" i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002; denn diese setzt eine entgeltliche Übertragung voraus (allg. Auffassung, z.B. Senatsurteil vom 8. April 1992 I R 128/88, BFHE 167, 424, BStBl II 1992, 761; Widmann in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Anhang 15, § 21 UmwStG 1995 Rz 178).
  • FG Düsseldorf, 11.11.2009 - 15 K 4209/08

    Steuerliche Folgen einer unentgeltlichen Übertragung einbringungsgeborener

    Auszug aus BFH, 12.10.2011 - I R 33/10
    Sein Urteil vom 11. November 2009  15 K 4209/08 E ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 458 abgedruckt.
  • BFH, 21.08.1996 - I R 75/95

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Aktienpaketen - Übertragung

    Auszug aus BFH, 12.10.2011 - I R 33/10
    cc) Die Entstrickungstatbestände für einbringungsgeborene Anteile sind in § 21 UmwStG 2002 abschließend geregelt (vgl. Senatsurteil vom 21. August 1996 I R 75/95, BFH/NV 1997, 314).
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

    Auszug aus BFH, 12.10.2011 - I R 33/10
    b) Wäre das der Fall, dann handelte es sich bei der Anteilsübertragung um Arbeitslohn i.S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 2002 (vgl. zur Definition z.B. BFH-Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529, und VI R 82/83, BFHE 143, 550, BStBl II 1985, 532).
  • BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn - Tatsache i. S. des § 173

    Ob es sich dabei um sogenannte einbringungsgeborene Anteile nach § 21 des Umwandlungssteuergesetzes handelt, ist insoweit unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 2011 I R 33/10, BFHE 235, 388, BStBl II 2012, 445).
  • BFH, 09.01.2013 - I R 24/12

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärtsabspaltungen und

    Einlageregeln (§ 4 Abs. 1 Sätze 1 und 7 EStG 2002 i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG 2002) blieben hingegen wegen der vorrangig zu beachtenden umwandlungssteuerrechtlichen Regeln unanwendbar (zum insoweit abschließenden Katalogcharakter des Umwandlungssteuergesetzes s. auch Senatsurteil vom 12. Oktober 2011 I R 33/10, BFHE 235, 388, BStBl II 2012, 445, dort in Bezug auf die "allgemeinen" Entnahmeregelungen).
  • BFH, 17.01.2018 - I R 27/16

    Gewinn aus als Gegenleistung für Vermögensübertragung an Anteilseigner zu

    Dies folgt bereits daraus, dass der Senat die vorgenannte Aussage auf die "einbezogenen Umwandlungsvorgänge" beschränkt und durch den Verweis auf sein Urteil vom 12. Oktober 2011 I R 33/10 (BFHE 235, 388, BStBl II 2012, 445) deutlich gemacht hat, dass der spezialgesetzliche Charakter des UmwStG 2006 nur soweit reicht, wie dort auch von den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen abweichende Regelungen getroffen werden (ebenso BFH-Urteil vom 29. April 1982 IV R 51/79, BFHE 136, 129, BStBl II 1982, 738).
  • FG Köln, 25.08.2016 - 13 K 2205/13

    Steuerabzug auch bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und

    Als Vergütungsschuldnerin kann sie das Bestehen ihrer Entrichtungspflicht mit dem Rechtsbehelf gegen ihre eigenen Steueranmeldungen, die gemäß § 168 Satz 1 AO als Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gelten, überprüfen lassen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Juli 2011 I R 33/10, BStBl II 2014, 513; vom 5. Mai 2010 I R 105/08, BFH/NV 2010, 2043 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.02.2012 - I R 16/11

    Umfang der steuerlichen Rechtsnachfolge bei Verschmelzung

    Dagegen ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber abschließende Aufzählungen regelmäßig mit einem Zusatz wie "nur" oder "ausschließlich" kennzeichnet (vgl. z.B. die Aufzählung der Realisationsakte bezüglich einbringungsgeborener Anteile in § 21 Abs. 1 und Abs. 2 UmwStG 1995 --zu deren Abgeschlossenheit Senatsurteil vom 12. Oktober 2011 I R 33/10, BFHE 235, 388-- oder den Katalog der Sonderausgaben in §§ 10 ff. EStG --zu dessen Abgeschlossenheit Urteil des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 16. Februar 2011 X R 10/10, BFH/NV 2011, 977--).
  • FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 4497/11

    Übertragung einbringungsgeborener Anteile - Entgeltlichkeit aufgrund der

    Auf die Revision des Beklagten hob der Bundesfinanzhof -BFH- dieses Urteil am 12.10.2011 (Az. I R 33/10) wieder auf und wies die Sache an das hiesige Gericht zurück.

    Im Übrigen - hinsichtlich der Anteilsübertragung von 15 % vom Kläger auf die Klägerin - hat der Beklagte die Steuerfestsetzung den Gründen des Revisionsurteils des BFH vom 12.10.2011 I R 33/10 bereits angepasst.

  • FG Düsseldorf, 08.08.2013 - 11 K 3681/12

    Arbeitslohn: Verbilligter Erwerb von GmbH-Anteilen durch freien Mitarbeiter unter

    In materiell-rechtlicher Hinsicht sei auf das Urteil des BFH vom 12.10.2011 I R 33/10, BStBl. II 2012, 445 hinzuweisen.
  • FG Münster, 25.03.2015 - 9 K 3615/10

    Wertaufholung infolge Einbringung

    § 21 UmwStG 1995 gilt auch, wenn die Anteile zu einem Betriebsvermögen gehören (BFH-Urteil vom 12.10.2011 I R 33/10, BFHE 235, 388, BStBl II 2012, 445; BMF-Schreiben vom 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz. 21.11.; Patt in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 21 UmwStG vor SEStEG Rz. 87; Widmann in Widmann/Mayer, Umwandlungssteuerrecht, Anhang 15, Rz. 44).
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